Modifizierter Akrapovic (+Adapter)

  • Hallo zusammen,


    wollte mal meinen modifizierten Akrapovic vorstellen.


    Da ich keine Lust hatte mit dem Akra ausm Zubehör zu fahren (keine ABE - ja ich weiß meiner auch nicht brauchen wir nicht zu diskutieren) und er mir zu teuer ist, hab ich mich für die "Akra Adapterlösung" entschieden.
    ABP macht es ja auch so, sieht nur wie ich finde ziemlich sch**** aus bei den Jungs, da er zu weit raus steht.


    Infos
    Hexagonal Hayabusa / GSX-R 1300 52mm, 450mm Titan
    (gebraucht im TOP Zustand = 300 €)






    Anpassungen am Bike


    Wenn der Akra angebaut wird steht er weit nach links weg:




    Damit er schön gerade verläuft muss an der Halterung ein Stück abgesägt werden.




    Bis zum Blech sägen, sollte danach ungefähr so Aussehen






    Adapter


    Den eigentliches Adapter hat mir ein Kumpel hergestellt. Damit neue Federn (83mm) angebracht werden können wurden 2 Haken am originalen Krümmer angeschweißt.
    Am Adapter selbst wurde noch eine Hitzeschutzhalterung angeschweißt, damit das hintere gekürzte Blech montiert werden kann.


    Wie ich finde sehr gelungen :Daumen hoch:











    Wie findet ihr es?


    Falls Jemand Interesse hat und aus der Umgebung Köln / Bergisches Land kommt schreibt mir mal eine PN.

  • Gefällt mir sehr gut :Daumen hoch:
    Das einzige was mich etwas stört ist das hintere Hitzeschutzblech, das sieht irgendwie seltsam aus... :denk:
    Aber ansonsten gute Arbeit :respekt:

    Wer andere in der Kurve brät, hat meist ein Supermoto Heizgerät :lol:

  • Was meint ihr reicht der Abstand zum Tank??


    Erkennt man schlecht, ist so knapp 0,5-1 cm.

  • Angeblich kann man doch bei Akrapovic alle ersatzteile einzeln (in dem fall Nieten und Nietenband) bestellen können, da müsste man doch das plättchen mit der E nummer auch bekommen??? und das Plättchen mit "only for race" einfach tauschen??!!

  • Angeblich kann man doch bei Akrapovic alle ersatzteile einzeln (in dem fall Nieten und Nietenband) bestellen können, da müsste man doch das plättchen mit der E nummer auch bekommen??? und das Plättchen mit "only for race" einfach tauschen??!!

    Klar kannst du. Wenn das auffliegt gibts aber so richtig Stress. Nicht in der Größenordnung von Verwarn- oder Bußgeldern, sondern Anzeige und - je nach Umstand, zum Beispiel bei nem Unfall mit Personenschaden - sogar Gefängnis. Das ist nämlich Urkundenfälschung. Siehe hier:

    Zitat


    §267 Urkundenfälschung



    (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.

    Dann lieber ganz ohne.

  • Klar kannst du. Wenn das auffliegt gibts aber so richtig Stress. Nicht in der Größenordnung von Verwarn- oder Bußgeldern, sondern Anzeige und - je nach Umstand, zum Beispiel bei nem Unfall mit Personenschaden - sogar Gefängnis. Das ist nämlich Urkundenfälschung. Siehe hier:

    Dann lieber ganz ohne.

    Urkunde im prozessualen Sinn ist jede in Schriftzeichen verkörperte Gedankenäußerung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und einen Aussteller erkennen lässt.


    Somit kann es keine Urkundenfälschung sein,wenn die dazugehörigen Papiere nicht gefälscht wurden.
    Desweiteren fälscht man weder an der Urkunde Papiere/Plakette etwas,man stellt auch keine falsche Urkunde her und somit gebraucht man auch keine unechte oder verfälschte Urkunde.



    Auch wird niemand wegen einer falschen Enummer an einem ESD im Knast landen,selbst wenn es denn eine Urkunde währe.
    Ebenso ist es völlig falsch,dass eine nicht zugelassene Auspuffanlage irgendwie relevant wäre bei einem Unfall...ob mit oder ohne Personenschaden.
    Ausser vielleicht man könnte dir nachweisen,dass der Unfall in irgendeiner Art und Weise an deiner Brülltüte liegt. Wie soll das gehen?
    Da es sogar gesetzlich festgelegt wurde,dass ein zu lauter oder nicht zugelassener Auspuff keine Verkehrs/Sicherheits etc. Gefährdung ist (darum gibts dafür auch keine Punkte) Ist es wohl nahezu unmöglich dir daraus einen Strick zu drehen.




    Ich lasse mich da natürlich gerne eines besseren belehren,was das Thema Enummer=Urkunde betrifft.
    Aber wenn möglich mit § :ja:
    Ansonsten sind Aussagen welche solchen Themen behandeln einfach nutzlos.


  • Jetzt wird es aber schwierig.


    Dein Wiedespruch basiert auf Erfahrung?, persönlicher Meinung? oder auf einem §?
    Ich frag nur, weil Du eine Belehrung bzw. Korrektur Deiner Aussage selbst mit § haben möchtest weil ansonsten (mit Deinen Worten) nutzlos. Wie Sattelfest ist also Deine Korrektur der Aussage selbst?


    Generell ist ein E-Zeichen wie eine Urkunde zu handhaben. Es reicht auch volkommen aus nur das E-Zeichen zu "fälschen", um eine Straftat im Sinne von Urkundenfälschung zu begehen. Das die "Fälschung" nur dann eine Fälschung bzw. Strafttat ist wenn auch die Papiere gefälscht werden ist schlichtweg nicht Wahr. Es ist zum Beispiel auch Urkundenfälschung eine falsche TÜV Plakette aufzukleben. Oder gehst Du davon aus das der Polizist sagt: ne ne, ist in Ordnung weil Du hast ja nur die Plakette aber nicht den Fahrzeugschein gefälscht ?!?


    Wo ich Dir Recht gebe ist, das das mit Sicherheit nicht sofort mit Freiheitsentzug geahndet wird. Das gilt für Wiederholungstäter. In erster Linie wird es Geldbußen in unterschiedlichen Staffelungen geben.


    Zum Thema Nachweis bei Unfall:
    Die Versicherung wird Dir das schon Ankreiden wenn die es darauf anlegen. Sie wird mit Sicherheit damit anfangen das ESD = Mehrleistung. MEhrleistung = nicht eingetragen. Bremsanlage für Mehrleistung ausreichend? ESD mit Urkundenfälschung = erloschene Straßenzulassung. Keine Straßenzulassung = kein Versicherungsschutz, ..... (nur mal grob umrissen)


  • Jop § 126 Schriftform BGB


    (1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.






    Nun zeig mir wo geschrieben steht das eine Enummer Plakette dieser Schriftform entspricht



    Die Erklärung zum Unfall klingt ja einerseits plausibel...
    Leider reichen Vermutungen nicht.
    Möglich das es auf die Schiene versucht wird.Aber wer will den Nachweis dafür erbringen?


    Vielleicht hatte dein Motorrad durch Serienstreuung schon 4 Ps weniger?Vielleicht brachte der Auspuff 2 PS mehr?Vielleicht 2 PS weniger?
    Vielleicht Vielleicht Vielleicht :nein:



    Ich will damit keinem raten eine Enummer irgendwo anzubringen wo sie nicht hingehört :nein:
    Fahre ja die Akra Anlage selbst,ohne Enummer.
    Mir persönlich ist das einfach wurst,sollte ich irgendwann von der Polizei erwischt werden...dann trage ich halt die Konsequenzen und zahle meine Strafe.


    Das einzige was mich stört,ist halt das jeder immer gleich mit Urkundenfälschung ankommt...aber nie (egal in welchen Foren) gibt es auch nur ein einzigen der das mal belegen könnte.
    Oder irgendwelche Fälle wo es so gehandhabt wurde...Urteile etc etc.

  • Hab gestern Abend mal ein bischen recherchiert und folgendes als "günstigste" Zusammenfassung genommen:


    E-Zeichen sind Prüfzeichen (Prüfsiegel).


    Von der freien Quelle Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%BCfsiegel) geht hervor:
    „…Als Prüfzeichen oder Prüfsiegel werden grafische oder schriftliche Markierungen an Produkten, Maschinen und Fahrzeugen bezeichnet,…“
    -> im Link gibt es auch weiterführende Beschreibungen sowie grafische Zuweisungen das E Zeichen gemeint sind.


    weiter steht dort:
    „… Prüfzeichen werden in einem vom Prüfzeichen-Träger oder dem Gesetzgeber festgelegten Design und an einer entsprechend vorgeschriebenen Stelle des Produkts angebracht.
    Die Zeichenmarkierung kann direkt auf dem Produkt angebracht sein oder auch auf dem begleitenden Informations- und Urkundenmaterial. Letzteres ist besonders bei kleinen Produkten der Fall…“
    -> Da es also nicht immer eine begleitende Urkunde gibt, ist das E-Zeichen selbst als Urkunde anzusehen. Auch wenn es eine begleitende Urkunde gibt, so ist das E Zeichen ein Teil des Ganzen.
    Als Urkundenfäslchung reicht es definitiv aus nur einen Teil zu fälschen (wenn ich 20 Euro aus einer Kasse klaue ist es trotzdem Diebstahl, auch wenn 200 Euro drin liegen).


    Somit greift beim fälschen des E-Zeichens sehrwohl der § 267 Urkundenfälschung


    Bei Urkunden ist im Übrigen die Art der Urkunde zu unterscheiden. Es gibt:
    - Personen betreffende Urkunden
    - Sachen betreffende Urkunden
    - Rechte betreffende Urkunden


    E-Zeichen fallen unter Sachen betreffende Urkunden. Wie zum Beispiel Preisschilder an Waren.
    Fälsche ich ein Preisschild ist es ebenfalls Urkundenfälschung. Und da gibt es mit Sicherheit keine separate "Urkunde" in dem Sinne, wie die meisten sich eine Urkunde vorstellen.


    Edit zu Unfall/Strafe:
    Wer den Nachweis erbringt? Nun, wenn es zum Beispiel um Personenschäden und somit hohe Versicherungssummen geht kannst Du davon ausgehen das die Versicherung einen Gutachter stellen wird. Und ja, "nur" ein ESD wird die Serientoleranz nicht so verändern, dass er das technisch als Grund hervorheben kann. Nur wie ist die Realität? In der Regel wurde nicht nur der ESD geändert. Meist auch Luftfilter, MApping, etc. Dann bist Du definitiv und auch nachweislich aus der Serienstreuung raus. Und selbst wenn Du das auch noch weglässt. Fakt ist: Durch fehlende/gefälschte E-Nummer ist es fahren ohne Betriebserlaubnis. Punkt. Damit verfällt auch der Versicherungsschutz. Wen interessiert die Strafe der "Fälschung", wenn der/die Betroffene die Rechnungen des Unfallopfers und/oder seine eigenen Kosten selber tragen muss.? Da geht es dann um ganz andere Summen.
    Ja, aber auch hier nur Theorie. Ich kenne persönlich keinen Fall bei dem soetwas schon mal aufgetreten ist.

  • Jop § 126 Schriftform BGB


    (1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.

    Ist immer schön wenn wild Paragraphen zitiert werden....


    Im § 126 geht es um Willenserklärung (Verträge), das hat überhaupt nichts mit Urkundenfälschung zutun. (Ich hab Wirtschaftsrecht studiert)


    Hier geht es einfach darum, dass wenn durch Gesetz Schriftform vorgeschrieben ist Namensunterschrift oder ein notarielles Handzeichen vorgeschrieben ist.


    Ich denke Wheel4Fun's Erklärung geht in die richtige Richtung. Wenn ich Zeit/Lust habe werde ich das auch mal recherchieren.