Reifenbindung 1050/1190/1290 austragen?

  • Nein. Stimmt leider nicht.
    Dem Tüvver ist scheiß egal was jemand anderes gemacht hat. Wenn der es nicht macht kannste da mit nem Dokument von der Bundeskanzlerin persönlich ankommen :-)
    Ich hatte ne Kopie einer Fahrzeugscheins einer Adventure mit ausgetragener Reifenbindung da. War ihm egal - macht er halt nicht.



    Ein TÜV Prüfer der den Thema aufgeschossen gegenüber steht könnte aber dazu bewogen werden die gewünschte Eintragung zu legalisieren. Ist keine Garantie aber zumindest eine Argumentationshilfe. Schaden tut eine solche Kopie nicht ! Die ganze Reifen Kiste siehe Video von Reifen.de ist in Deutschland halt sehr komplex :kapituliere:

  • mein Tüvler meinte, wenn ich ihm einen Schein/ Kopie mit dem entsprechenden Eintrag bringe, trägt er es auch ein,
    ansonsten würde er es nicht machen :zorn: ,
    auf den PST II bezogen.


    Gruss Ralf

  • Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, das wir und als Moppedfahrer uns in unserer Opferrolle gefallen :crazy: .
    Es kann doch nicht die Diskussion sein welcher Reifen eingetragen wird :Daumen runter::motzki: sondern wie die unrechtmäßige Fabrikatsbindung aus unseren Zulassungen verschwindet.
    Macht weiter so, die Herren der Reifenindustrie werden euch danken :achtung ironie:
    Ich geb es auf, da der Sinn des Themas von den ewig Hörigen nicht verstanden wird oder kann :kapituliere:


    Gruß Gerry


    PS: die feígen Herrschaften von KTM :kacke: haben sich auf meine Anfrage hin auch noch nicht gemeldet :winke:

    :wheelie: Spaß ist alles was du im Leben brauchst :wheelie:

  • Gerry:
    ich hatte KTM auch Angeschrieben bezüglich dem Dunlop Trailsmart.
    Meine Frage war im kurzen:
    Gubt es einen legalen Weg für Trailsmart auf der 1190@.


    hier die KTM-Antwort (nur blabla :Daumen runter: ):


    vielen Dank für Ihre Anfrage!

    Auf unserer Homepage unter dem Link http://www.ktm.com/globalasset…version_22_09_2015_de.pdf können Sie alle von KTM freigegebenen Reifen für Ihr Fahrzeug finden. Für dort nicht aufgeführte Reifen gibt es unsererseits keine Freigabe. Hier müssten Sie sich dann direkt an die jeweiligen Reifenhersteller wenden, da diese auch selbst Freigaben erteilen. Die nächsten Reifentests unsererseits finden erst wieder Mitte des Jahres statt.

    Für alle weiteren Anfragen steht Ihnen Ihr KTM-Vertragshändler jederzeit gerne zur Verfügung.

    Mit sportlichen Grüßen

  • Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, das wir und als Moppedfahrer uns in unserer Opferrolle gefallen :crazy: .
    Es kann doch nicht die Diskussion sein welcher Reifen eingetragen wird :Daumen runter::motzki: sondern wie die unrechtmäßige Fabrikatsbindung aus unseren Zulassungen verschwindet.
    Macht weiter so, die Herren der Reifenindustrie werden euch danken :achtung ironie:
    Ich geb es auf, da der Sinn des Themas von den ewig Hörigen nicht verstanden wird oder kann :kapituliere:


    Gruß Gerry


    PS: die feígen Herrschaften von KTM :kacke: haben sich auf meine Anfrage hin auch noch nicht gemeldet :winke:



    Servus Gerry


    Nah ja es geht darum eventuelle Verbindlichkeiten von vornherein auszuschließen ! Der Gesetzgeber ist mal wieder nicht im Stande klare Verhältnisse zu schaffen. Der TÜV Mensch hält sich bedeckt und geht so gut es geht in Deckung um nicht haften zu müssen im Fall der Fälle. Der Fahrzeug Hersteller verhält sich ebenso und die Reifenhersteller rechnen nach Stückahlen :denk: Würden monatlich etwa 2000 KTM ADV Modelle neu Zugelassen würde es genug Freigaben geben.


    Solange die Rechtslage relativ Undefiniert ist wird sich an der Situation wenig ändern ! Das ich jetzt eventuell mit meinen Privat Vermögen und meiner Gesundheit in Vorleistung gehe sehe ich nicht ein ! Auf einen ellenlangen Rechtsstreit habe ich zumindest in dieser Beziehung keine Lust ! Abgesehen von den Kosten zehrt so etwas auch gehörig an den Nerven. Es mag bei 1000 Fällen alles gut gehen und keiner regt sich auf aber beim 1001 Fall kommt einer daher und dreht daraus einen Strick ! Bei meinen Glück bin ich der 1001 Fall :crazy::kacke: Das muss jeder für sich selbst entscheiden ob er das eventuelle Risiko tragen will !

  • Na ja wen man die Reifenfreigabe ausgetragen bekommt und dann immer noch nur Reifen mit Freigabe fährt glaube ich hat das falsche Hobby.
    Motorradfahrern ist ja ein gefährliches Hobby auch wen man langsam fährt. :Tempo:

  • Servus Gerry


    Nah ja es geht darum eventuelle Verbindlichkeiten von vornherein auszuschließen ! Der Gesetzgeber ist mal wieder nicht im Stande klare Verhältnisse zu schaffen. Der TÜV Mensch hält sich bedeckt und geht so gut es geht in Deckung um nicht haften zu müssen im Fall der Fälle. Der Fahrzeug Hersteller verhält sich ebenso und die Reifenhersteller rechnen nach Stückahlen :denk: Würden monatlich etwa 2000 KTM ADV Modelle neu Zugelassen würde es genug Freigaben geben.


    Solange die Rechtslage relativ Undefiniert ist wird sich an der Situation wenig ändern ! Das ich jetzt eventuell mit meinen Privat Vermögen und meiner Gesundheit in Vorleistung gehe sehe ich nicht ein ! Auf einen ellenlangen Rechtsstreit habe ich zumindest in dieser Beziehung keine Lust ! Abgesehen von den Kosten zehrt so etwas auch gehörig an den Nerven. Es mag bei 1000 Fällen alles gut gehen und keiner regt sich auf aber beim 1001 Fall kommt einer daher und dreht daraus einen Strick ! Bei meinen Glück bin ich der 1001 Fall :crazy::kacke: Das muss jeder für sich selbst entscheiden ob er das eventuelle Risiko tragen will !



    Servus Peter, nochmals (und jetzt wirklich zum letzten mal ) es gibt laut (auch für uns gültiger) europäischer Zulassungsverordnung keine Fabrikatsbindung für Reifen.
    Somit ist JEDER !!! Reifen der die Kriterien in Sachen Größe, Trag-und Geschwindigkeitsindex des Eintrages in den Fahtzeupapieren erfüllt zulässig.
    KTM handelt hier wider besserem Wissen gegen geltendes Recht.
    Normalerweise müssten sich hier alle zusammentun und die kollegiale Austragung inklusiver der Übernahme der Kosten dafür bei K(otz)T(ausend)M(al) einklagen.
    Haben wir denn hier keinen Advocatus Diaboli hier im Forum, der sich der Sache mal annimmmt, für den einzelnen macht das keinen Sinn.


    Gruß Gerry

    :wheelie: Spaß ist alles was du im Leben brauchst :wheelie:

    Einmal editiert, zuletzt von Gerry13 ()

  • Ich hatte mal vor Jahren bei meiner Varadero die Reifenbindung erfolgreich austragen lassen können, da diese in der Homologation (EG-Konform...) nicht enthalten war.
    Nun habe ich Gleiches versucht bei der @ auch über den Weg KBA usw..
    Diese hatten mir folgendes mitgeteilt:


    KBA: 'Ich möchte grundsätzlich darauf hinweisen, dass Reifenfabrikats- oder sonstige Bindungen der Reifen,
    wie sie in der Vergangenheit in den Fahrzeugpapieren von Pkw und Kraftfahrzeuganhängern unter der Zeile 33 „Bemerkungen“ ggf. eingetragen wurden,
    nach Abstimmungen zwischen der Europäischen Union und dem Bundesministerium für Verkehr, seit dem Jahr 2000 „keine direkte Rechtswirksamkeit mehr haben
    und entsprechend als Empfehlungen anzusehen sind“. Dies trifft sowohl für Sommerreifen als auch Winterreifen zu.


    Diese Regelung gilt jedoch nicht für Krafträder. Sofern bei Krafträdern in den Fahrzeugdokumenten eine Fabrikatsbindung
    oder sonstige Einschränkung enthalten ist, ist diese auch zukünftig zu beachten.


    Anhängend übersende ich Ihnen einen Auszug aus der EG-Typgenehmigung für Ihr Fahrzeug mit den genehmigten Rad-/Reifenkombinationen.
    Aus diesem Dokument können Sie entnehmen, dass im Rahmen der EG-Typgenehmigung eine Fabrikatsbindung bzw. die Kombination zweier Reifen vorgenommen wurde.
    Insoweit sind die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung sachgerecht.
    Variant A1, A2:
    front: 120/70 ZR 19 M/C 60W TL ContiTrailAttack 2K
    rear: 170/60 ZR 17 M/C 72W TL ContiTrailAttack 2K
    Somit ist die Reifenfabrikatsbindung, die auch in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 zu 15.1/15.2 ContiTrailAttack2K angegeben ist, für Ihr Fahrzeug bindend.
    Ich hoffe, Ihnen mit meinen Angaben geholfen zu haben.''


    Da bleibt dann wohl wirklich nur der Weg über einen 'guten' Tüffer.

    MZ TS 150 (33), Honda Varadero XL 1000 (100), KTM 1190 A (60), KTM 1290 SAS (... tkm)

  • Mikel-S:


    Danke für das Posting, damit ist ALLES gesagt. :Daumen hoch:


    Die einzige Frage, die das KBA nicht beantwortet hat - und vermutlich als deutsche Behörde auch nicht beantworten kann - lautet:


    WARUM GILT DER SCHEISS NUR FÜR IN DEUTSCHLAND ZUGELASSENE MOTORRÄDER?


    Gruß
    Uwe

  • WARUM GILT DER SCHEISS NUR FÜR IN DEUTSCHLAND ZUGELASSENE MOTORRÄDER?

    Weil Du in D, soweit keine Geschwindigkeitsbeschränkung vorliegt, auf den BABs so schnell fahren kannst/darfst wie keine Kiste hergibt. Damit steht D so ziemlich alleine auf der Welt da. Wenn es in D eine Höchstgeschwindigkeit wie in A, CH, I, F etc. etc. geben würde oder z.B. max. 150 km/h wäre das alles kein Problem, da bis auf extreme Motocross- und Rollerreifen damit kein Problem haben

  • die Antworten habe ich erwartet... :Daumen hoch:


    aber...eine KTM, die in Österreich zugelassen ist, oder in Holland, oder, oder....


    die darf in D auch so schnell wie der Fahrer will oder kann...


    Wenn es also eine technischen (Sicherheits-) Hintergrund für die Reifenbindung in D gäbe, dann müssten die KTMs, die in anderen Ländern zugelassen sind, einen Hinweis auf dem Tacho haben (analog den Aufklebern bei Autos bei Winterreifenmontage mit anderem Geschwindigkeitsindex), der aussagt:


    WIRD DIESES MOTORRAD AUF DEUTSCHEN AUTOBAHNEN BEWEGT, DARF NICHT SCHNELLER ALS 150km/h (oder was auch immer) GEFAHREN WERDEN, ES SEI DENN, ES SIND FOLGENDE REIFEN MONTIERT. (Beispiel 1050: METZELER TOURANCE NEXT)


    ..und nun?


    Gruß
    Uwe

  • Genau da die 1190 auch im Ausland mit 250 kmh Höchstgeschwindigkeit eingetragen ist greift das Argument mit der unbegrenzten Autobahn nicht.

  • Naja wenn Euch das so wichtig dann starte doch mal einer ne Onlinepetition und schreibt euren Bundestagsabgeordneten an. Dafür sind die Jungs und Mädels da!

    beware of the mantis

  • :achtung ironie:
    denke gerade über einen Zweitwohnsitz in Luxemburg nach.
    Schraube mir dort einen Briefkasten an die Wand, dann könnte ihr alle bei mir einen Briekastenwohnsitz aufmachen und die @'s in Lux anmelden.


    BÄHM. keine Reifenbindung mehr und eine schönes kleines Nummernschild gibt's noch dazu.

  • weiß jemand, wie hoch die Versicherungsprämien in Panama oder Luxemburg sind?


    In Italien habe ich einen Wohnsitz, könnte also da anmelden, aber die Versicherung kostet dort so ca. 650 EUR im Jahr gegenüber ca. 50 EUR hier in D...irgendwas ist ja immer :grins:


    Gruß
    Uwe

  • noch so ein Gedanke:


    Was wenn jemand andere Felgen, zb. Kineos, in Originalgröße draufschraubt und diese dann eintragen lässt (muss er ja wohl, oder?)
    wird dann, wie beim 17" Umbau, auch die Reifenbindung ausgetragen?

  • Weil Du in D, soweit keine Geschwindigkeitsbeschränkung vorliegt, auf den BABs so schnell fahren kannst/darfst wie keine Kiste hergibt. Damit steht D so ziemlich alleine auf der Welt da. Wenn es in D eine Höchstgeschwindigkeit wie in A, CH, I, F etc. etc. geben würde oder z.B. max. 150 km/h wäre das alles kein Problem, da bis auf extreme Motocross- und Rollerreifen damit kein Problem haben


    Diese Vermutung ist schon deshalb falsch weil es im Ausland natürlich auch Rennstrecken gibt auf denen man unbegrenzt schnell fahren darf.


  • Diese Vermutung ist schon deshalb falsch weil es im Ausland natürlich auch Rennstrecken gibt auf denen man unbegrenzt schnell fahren darf.

    Die Reifenbindung betrifft auch nur den öffentlichen Straßenverkehr, oder nicht? Auf der Rennstrecke musst entweder den SW und Blinker abbauen oder abkleben. Auf der Rennstrecke darfst Du auch mit Slicks fahren, oder nicht? Darfst Du das Alles auch auf einer öffentlichen Straße? Sicherlich nicht. Der Rennstreckengebrauch hat nichts mit dem öffentlichen Straßenverkehr zu tun. Ich denke mal, dass Deine Versicherung sowie auch KTM dort keine Haftung übernimmt.