Hilfe bei Ratlosigkeit zur Zulassung

  • Moin Moin
    Wusste nicht wo sonst ich reinfragen sollte deshalbe mache ich es hier:)


    Ich habe mir letzte Woche endlich meine erste Eigene Katti gekauft :wheelie:
    Jetzt habe ich das Schätzchen zuhause stehen und habe auch Vorschriftsmäßig meine Drossel eingebaut. Dienstag geht es zur Werkstatt eines bekannten wo ein Tüver mir diese einträgt.
    Da ich das in diesem Sinne noch nie gemacht habe die Katti abgemeldet ist und keine Schilder hat bin ich nur ein wenig ratlos was ich jetzt zu tun habe.
    Muss ich Montag zur Zulassungsstelle die Karre anmelden Schilder holen, Dienstag den TÜV drübergucken lassen und dann wieder zum Amt rennen ?
    Oder kann ich Dienstag den Tüver entspannt drübergucken lassen ( ohne Schilder und mit altem Fahrzeugschein) mir von ihm ein schreiben gehen lassen und dann nur einmal zum Amt rennen wo ich die Plakette dann auf die Schilder bekomme ?
    TÜV hat die Katti vor 2 Monaten übrigens bestanden.
    [size=10]Vielen Danke für alle antworten

  • Erst zum TÜV, dann weiter.
    Andersrum kostet es nur mehr Zeit und Geld.

    only race Super Duke 990 chili red, SMR 560 Chili Spezial, RC8R, FS 570

    Only dunlop kr106/108

  • Erst zum TÜV, dann mit der Einbaubescheinigung zur Zulassungsstelle. Allerdings stellen sich manche TÜVler quer, wenn der Drosseleinbau nicht durch eine Fachwerkstatt durchgeführt wurde - besonders, wenn die Drossel nicht ohne größere Demontagemaßnahmen von außen einzusehen ist. Von der Drossel hast du alle Unterlagen für den TÜV (neue Leistung, Höchstgeschwindigkeit, Fahrgeräusch, etc.)?


    Die Zulassungsstelle trägt die Drossel sowieso nur mit der TÜV Bescheinigung ein.


    Welches Mopped isses denn?


    Gruß
    Helge

  • Dienstag geht es zur Werkstatt eines bekannten wo ein Tüver mir diese einträgt.


    Wird ja ohne Nummernschild UND ohne Hänger nicht so einfach. Frag Deinen Bekannten ob er das Mopped holen kann oder ne "rote Nummer" hat und ruf bei der Zulassungsstelle an wie die sich das vorstellen.

    beware of the mantis

  • zum Anmelden bei der Zulassungsstelle kannst Du ohne Nummernschild auf direktem Weg dorthin fahren, das ist erlaubt und versichert,
    beim Abmelden kann man die Plakette abkratzen und auf direkten Weg nach Hause fahren (quasi ohne Nummernschild), ist auch versichert.
    Zum Tüv musst du mit roter Nummer oder auf dem Hänger :ja:
    Gruss Ralf

  • zum Anmelden bei der Zulassungsstelle kannst Du ohne Nummernschild auf direktem Weg dorthin fahren, das ist erlaubt und versichert,


    NEIN. Das ist Fahren ohne Versicherungsschutz! Ein absoluter Irrglaube. Erzählt nicht so n Quatsch.
    Vielleicht verwechselt mit abgelaufenem TÜV. Da wiederum darf ich ohne Strafe die Fahrt zur TÜV Prüfung machen.
    Aber eine Versicherungskennzeichen ist zum Fahren auf öffentlichen Straßen IMMER erforderlich.


    Einzig legale Möglichkeit:
    a) rotes Kennzeichen für Überführungsfahrt
    b) Ein "kurzes" Versicherungskennzeichen (3 oder 5 Tage ?!?) bei Versicherung holen. Das ist quasi wie rote Nummer und deckt Versicherung und KFZ-Steuer ab.
    Diese Kennzeichen kosten zwar etwas mehr, aber die Versicherung (eine Gute) verrechnet das bei offizieller Anmeldung in der Regel zu den günstigen Versicherungskonditionen. Einfach mal den Berater der Versicherung ansprechen. Mit diesem Kurzkennzeichen kann zur Werkstatt / TÜV gefahren werden, um die Drossel einzubauen und eintragen zu lassen.
    c) Anhänger

  • Es ist verboten ohne kennzeichen zur Zulassungsstelle zu fahren!
    Es ist nur erlaubt, mit UNGESTEMPELTEM kennzeichen, d.h. Du hast eine Versicherung für das Fahrzeug UND schon kennzeichen für das Fahrzeug, mit der Kennung, die du zuvor beim Verkehrsamt reserviert hast, montiert, aber noch kein Siegel deiner Zulassungsstelle aufm kennzeichen.
    Alles andere ist verboten.
    Es ist allerdings erlaubt, ohne TÜV zum TÜV zu fahren, aber nur wenn du beweisen kannst, dass du dort hin fährst, also wenn du dort einen Termin gemacht hast.



    Back to topic :
    Das mit der Drossel ist immer ein bisschen kompliziert. Ich habs mit dem Hänger zum TÜV, von da dann direkt nach Hause mit Hänger und dann mit dem Auto zur Zulassungsstelle und angemeldet.

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • Oder kann ich Dienstag den Tüver entspannt drübergucken lassen ( ohne Schilder und mit altem Fahrzeugschein) mir von ihm ein schreiben gehen lassen und dann nur einmal zum Amt rennen wo ich die Plakette dann auf die Schilder bekomme ?


    Ja, genau so.
    Das Motorrad muss normalerweise (jedenfalls hier in Berlin) nicht zur Zulassungsstelle.


    Dann viel Erfolg!

  • :guckst du hier: § 10 IV FZV :amen:


    (4) 1Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. 2Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.


    Und auch in BY muss das Fahrzeug nicht zur Zulassungsstelle, die erforderlichen Papiere sind ausreichend

    Wer durch die Hölle will, muss fahren wie der Teufel. :amen:

  • Es ist nur erlaubt, mit UNGESTEMPELTEM kennzeichen, d.h. Du hast eine Versicherung für das Fahrzeug UND schon kennzeichen für das Fahrzeug, mit der Kennung, die du zuvor beim Verkehrsamt reserviert hast, montiert, aber noch kein Siegel deiner Zulassungsstelle aufm kennzeichen.


    Das Kennzeichen ist reserviert, aber nicht zugeteilt (siehe Beitrag von Hotte) => Fahrt ist unzulässig
    Möglich ist allerdings, das alte, entstempelte Kennzeichen anzubringen und damit zur Zulassungsstelle zu fahren. Wenn dann der TÜV aufm dahin liegt, passt das schon. Liegt der 5 Meter neben dem direkten Weg, sagt auch niemand etwas.
    Selbst wenn sich auf dem "Umweg" dann die Sheriffs einmischen - da die Versicherung vorher abgeschlossen wurde, wäre das keine Straftat, sondern schlimmstenfalls eine (kleine) Ordnungswidrigkeit.

    Mehr Spaß pro KM statt mehr KM pro Stunde

    Viele Grüße aus dem Sauerland
    Didi