Lieferbarkeit power parts

  • Apropos Powerparts..........
    Da bestell ich mir voller Eifer feine Zutaten für meine GT.
    Es waren "leider" nur zwei Sachen, wobei ein Teil angeblich vorrätig sei und das Zweite
    nach ca. 1 Woche vom Zulieferer eintreffen sollte.
    Liefertermin abgelaufen, höflich nachgefragt mit dem Ergebnis: Verzögerung eine weitere Woche. :motzki:
    Gut....noch....eine Woche...naja....(brauchs natürlich sofort ihr kennt das ja).... :Tempo: wirst du aber aushalten!
    Dann eine Woche später E-Mail: Teile brauchen noch eine Woche länger.
    Gut, (Mist verdammter) kann passieren, alles nur Menschen.
    Drei Tage später E-Mail: Liefertemin weitere 14 Tage nach HINTEN verschoben.
    Jetzt komm ich mir veralbert vor und habe dem Händler bis zum Ablauf vorgenannter Frist den Rücktritt vom Kaufvertrag angekündigt. Geld hat er natürlich schon fast 3 Wochen im Sack :boxing:
    Ich werde nach Ablauf meiner gesetzten Frist bei Nichtlieferung und keiner sofortigen Rückzahlung des Kaufpreises ganz cool Strafantrag stellen.
    Bin dann mal gespannt wie die Sache sich entwickelt!
    Was meint ihr? :denk: Sehe ich die Sache zu eng? :zorn:

    Die einen mögen mich; die anderen können mich!

  • @PP-Gefrusteten.
    Ja, stell mal Strafantrag, lass uns bitte daran teilhaben wie es weiterging.
    Händler im Verließ und KTM am Pranger: klingt sehr amüsant.




    Hallo,


    natürlich kann der Käufer sich auch zurücklehnen und geduldig warten, bis es dem Zwischenhändler gefällt die schon Wochen vorher


    bezahlte Ware zu übersenden.


    Zur Klarstellung: Hier geht es nicht um KTM sondern um den Händler der diese Sachen vertreibt.


    Lese ich auf der Bestellplattform, dass i.d.R. mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist, habe ich ja auch kein Problem damit.


    Es wird aber leider zu oft (nicht nur in diesem Fall) dem Kunden bewusst eine unrichtige Verfügbarkeit vorgegaukelt und das bringt mich auf die Palme.


    Dafür hat der Gesetzgeber den § 263 StGB eingerichtet.



    Ist ja noch etwas Zeit bis zur Deadline und die Hoffnung stirbt zuletzt.


    Gruß Mark

    Die einen mögen mich; die anderen können mich!


  • Ich werde nach Ablauf meiner gesetzten Frist bei Nichtlieferung und keiner sofortigen Rückzahlung des Kaufpreises ganz cool Strafantrag stellen.
    Bin dann mal gespannt wie die Sache sich entwickelt!
    Was meint ihr? :denk: Sehe ich die Sache zu eng? :zorn:


    Anwalts Liebling, hm?! Advocard machts möglich.
    Willst du dich mit der Ankündigung der Kindergartenaktion profilieren?


    Warum zahlst du die PP's eigentlich bevor du sie in der Hand hast. Muß jetzt der Anwalt richten, was du selbst versemmelt hast?
    Was soll denn der Händler machen, wenn er das Geraffel von KTM nicht geliefert bekommt? Sich aus den Rippen schnitzen? Extra für dich?

    Welcome to the show!


  • Das siehst Du nicht zu eng! :Daumen hoch:
    Aber ich würde erst den Händler fragen, ob er Dir das Geld für die PP nach der von dir gesetzten Frist zurückgibt. Wenn nicht, kannst Du den von Dir beschriebenen Weg einschlagen.
    Aus diesem Grund habe ich auch meinen Kaufvertrag für meine im November 2015 bestellte GT, welche im April geliefert werden sollte und letztlich erst Ende Juni geliefert werden konnte (vier Wochen nach meinem Motorradurlaub), widerrufen. Wenn sich hier mein Händler nicht so fair mit der Stornierung verhalten hätte, wäre ich auch zum Anwalt gegangen.


    Diese Unart mit dem Hinhalten von Kundenbestellungen ist inzwischen Gang und Gäbe. Das nun auch KTM dieses Gebahren an den Tag legt, finde ich echt schade.


    Bin mal gespannt, ob das wieder in den Papierkorb verschoben wird mit dem Hinweis: "Gehört nicht zu der Frage..."!

  • Richtig!
    Das Thema sollte in einen neuen Thread verschoben werden -denn es hat mit der GT sowas von garnichts zutun.


    Grüße
    Thomas

    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!
    -Not all you do, is only your own Ding. 261982-sunny-gif

  • Es kann noch besser kommen:
    Geht der Händler in der Zeit in die Insolvenz, ist mein Geld futsch.
    Jetzt soll mir keiner etwas zur Anmeldung der Forderung beim Insolvenzverwalter erzählen.


    Weiterhin sehe ich nicht ein, den Händler bei seinem Geschäft zwischenzeitlich mit einem zinslosen Darlehen
    zu unterstützen.


    Angebliches Vorhandensein von Ware auf der Bestellplatform ist für mich eine Täuschung des Kunden.


    Gruss Mark

    Die einen mögen mich; die anderen können mich!

  • Anwalts Liebling, hm?! Advocard machts möglich.
    Willst du dich mit der Ankündigung der Kindergartenaktion profilieren?


    Warum zahlst du die PP's eigentlich bevor du sie in der Hand hast. Muß jetzt der Anwalt richten, was du selbst versemmelt hast?
    Was soll denn der Händler machen, wenn er das Geraffel von KTM nicht geliefert bekommt? Sich aus den Rippen schnitzen? Extra für dich?


    Anwalts Liebling, hm?! Advocard machts möglich.
    Willst du dich mit der Ankündigung der Kindergartenaktion profilieren?


    Warum zahlst du die PP's eigentlich bevor du sie in der Hand hast. Muß jetzt der Anwalt richten, was du selbst versemmelt hast?
    Was soll denn der Händler machen, wenn er das Geraffel von KTM nicht geliefert bekommt? Sich aus den Rippen schnitzen? Extra für dich?



    Was hat ein Strafantrag mit Anwalts...Liebling zutun? :lautlach:
    Der Einzige der einen Anwalt braucht ist der Händler. Trotzdem vielen Dank für die unqualifizierte Antwort.



    Natürlich kann er sich die Teile nicht aus den Rippen schneiden, nur soll er dann keine Verfügbarkeit vorgaukeln.
    Weiterhin konnte ich nicht erraten, dass es wohl üblich ist die Kunden zu belügen, mea culpa!


    Zur Stornierung komme ich wenn die Frist fruchtlos verstrichen ist.


    Was bin ich doch für ein unsensibler Kunde und der Händler das Opfer. :kapituliere:


    Schaun mer mal.......sagte ein berühmter Mann


    Mark

    Die einen mögen mich; die anderen können mich!

  • Der Händler ist das Opfer. KTM sagt lieferbar ab ...., Zulieferer liefert nicht oder zu wenig, Händler wird vertröstet, gibt es so an den Kunden weiter und wird dafür angemacht.


    Ist heute leider normal .


    Habe Ende Juni ein Kettenrad bestellt, sollte laut Computer des Freundlichen ab 8.7. wieder lieferbar sein, gestern bekam ich den Anruf es sei endlich da.
    Habe auch mehrmals nachgefragt und bekam jedes mal ein neues Datum.


    Ist aber definitiv nicht die Schuld deines Händlers.


    Geh hin, trete vom Kaufvertrag zurück und dann wirst du wohl auch dein Geld zurück bekommen.


    Ist dich wirklich nicht so schwer

    1290 SAT

    990 SMR
    Duke 790 (nur für den Kringel)
    690SMCR

    390 ADV

  • Das Du natürlich sauer bzw. enttäuscht bist, dass Deine bestellten Teile immer noch nicht geliefert wurden, ist für mich persönlich absolut nachvollziehbar. Aber man sollte doch die Kirche im Dorf lassen. Aus Deinem Text geht nicht wirklich hervor, ob Du beim Händler mal vorgesprochen hast um eine befriedigende Lösung zu finden. Direkt mit einem Strafantrag zu drohen, finde ich übereifrig. Du kannst einen stellen, aber ich kann Dir sagen, wo dieser landet. Im Nichts. Denn der § 263 zieht mal gar nich. Dazu muss man nur die Erläuterungen zum 263 lesen. Da scheitert es an vielen Ecken, zuletzt am Vorsatzgedanken. Letztlich würde es eine Zivilrechtsangelegenheit, da auch sonst kein StGB § greift.


    Von daher bin ich mir ziemlich sicher, dass Du eine andere Lösung finden wirst und wünsche viel Erfolg dabei.

  • Mark11


    Darf man erfahren um welche PP Teile es sich den handelt, somit könnte ein weiterer GT Fahrer nicht auch in die "Falle" tappen und sich erst mal in Geduld üben bis die Teile wirklich lieferbar sind oder im Zubehör nach Ersatz suchen.


    Ich hab mir z.b. im Juni das getönte Windschild für meine GT bestellt (ist wohl US Version, warum auch immer), Lieferzeit 14 Tage (unter Vorbehalt), mittlerweile wurde der Liefertermin 3-4 mal nach hinten korrigiert und mein letzter Stand war Mitte August.
    Juckt mich jetzt nicht sonderlich denn auch mit der klaren Scheibe fährt das Bike nicht anders und ich hatte die Möglichkeit das Teil bei Bestellung gleich zu bezahlen oder wenn es geliefert wird, ich denke die Möglichkeit hat jeder und wenn man unsicher ist dann sollte man besser nicht in Vorleistung gehen bevor man sich dann über Lieferzeiten ärgert.


    Ich hab das Schild (und die PP Tankschutzaufkleber) deshalb gleich bezahlt weil ich beim Kauf des Bikes auf die PP Teile einen Rabatt bekommen habe den ich später aber nicht mehr bekomm.


    Im Übrigen hab ich mir die PP Tankschutzaufkleber über den Händler bestellt, in Klar, nicht in Schwarz, natürlich wurden sie in Schwarz geliefert weil es sie in Klar gar nicht gibt (Fehler im System) und da ich sie schon bezahlt hatte habe ich mein Geld anstandslos zurück bekommen.


    Ich denke man sollte dem Händler erst mal eine Chance geben bevor man den Teufel gleich an die Wand malt - wahrscheinlich wird auch dein Händler das so handhaben und Dir dein Geld zurück zahlen und über das System die Bestellung der Teile einfach stornieren.

    "Die Uhr hat 12 geschlagen" :wheelie:

    2 Mal editiert, zuletzt von clausi ()

  • ist die GT nicht neu auf den Markt... :denk:
    da sind bestimmt noch nicht alle Nachrüstteile in ausreichender Menge vorhanden...


    hab selbst für meine neue Duke 690 zwei Monate auf die mitbestellten PP-Teile gewartet, obwohl es alles Sachen waren die KTM schon Jahre im Programm hat.
    Ob es am Händler gelegen hat oder direkt an KTM weiss ich nicht aber ich habs sportlich locker gesehen... irgendwann waren sie dann doch da... :prost:

  • Guten Morgen!


    Natürlich kann bei Täuschung eines Vertragspartners der 263 herangezogen werden.
    Natürlich würde die Sache im Sand verlaufen.
    Natürlich kann man mit Kanonen auf Spatzen schießen.


    Spielt aber in dieser Sache keine Rolle mehr!


    Der ganze Sachverhalt hat sich seit Samstag erledigt. Nachdem der Händler den Liefertermin nochmal
    um 14 Tage nach dem 05.08.2016 verschieben musste und immer noch nicht klar war, ob danach geliefert
    werden kann, hat er meinem Wunsch auf Stornierung entsprochen.
    Der Kaufpreis wurde sofort erstattet und somit kann ich den nächsten Händler mit meiner Bestellung
    nerven. :denk:


    Trotzdem danke ich euch für eure Meinungen.
    Dafür ist so ein Forum doch da, um verschiedene Meinungen zu erfahren und in eigener Regie abzuwägen.


    Gruß Mark

    Die einen mögen mich; die anderen können mich!

  • Dann habt ihr ja eine gute Lösung gefunden. Geht doch. Und Nein. Weder der 263, noch ein anderer § des StGB greift in diesem Sachverhalt. Du magst dich zwar getäuscht fühlen, aber hier liegt definitiv keine Täuschung i.S. des StGB vor. Könnte dir das gutachterlich erläutern, aber es ist die Arbeit nicht wert. Scheitert schon in der Vorprüfung.


    Aber ist ja jetzt auch peng.

  • Sorry, fürs leichte OT, aber viel wichtiger wie der Liefertermin ist doch die Passgenauigkeit der PP-Teile. Und letztere ist zb. bei meiner 690er 4er Duke unter aller Sau. Ich habe hier zb. 2 "verschiedene" Deckelchen für den Ausgleichsbehälter der HR-Bremse liegen und keiner passt......, für die Ausgleichsbehälter von Kupplung und VR-Bremse war auch Nacharbeit nötig....für die Kohle die da für die "originalen China PP" verlangt wird ist das lachhaft. Der blöde ist immer der Käufer. ob lieferbar oder nicht.


    :motzki::Daumen runter:

  • Geht der Händler in der Zeit in die Insolvenz, ist mein Geld futsch.


    U.a. deshalb hab ich mir Vorkasse abgewöhnt. Wenn ein Händler/Versender drauf besteht nehme ich Abstand vom Kauf.
    Allgemein kaufe ich Zubehör wenn's irgendwie möglcih ist außerhalb der Saison, nach wie vor sind die meisten Händler jedes Jahr von der dann steigenden Nachfrage überrascht und haben erheblich verlängerte Lieferzeiten.

    beware of the mantis

  • Für den Ausgleichsbehälter der Hinterradbremse habe ich auch noch einen PP-Deckel liegen, der 100% passen sollte. :Daumen runter:

    Alles über 50PS braucht man nur um Fahrfehler auszugleichen! 690R/790 Standard:zwinker:

  • Dann habt ihr ja eine gute Lösung gefunden. Geht doch. Und Nein. Weder der 263, noch ein anderer § des StGB greift in diesem Sachverhalt. Du magst dich zwar getäuscht fühlen, aber hier liegt definitiv keine Täuschung i.S. des StGB vor. Könnte dir das gutachterlich erläutern, aber es ist die Arbeit nicht wert. Scheitert schon in der Vorprüfung.


    Aber ist ja jetzt auch peng.


    What ever :lol:


    Als Druckmittel reicht es allemal.


    Da ist der Kunde doch selbst schuld wenn er überteuertes nicht passendes und erst recht nicht
    vorrätiges Material bestellt.
    Natürlich bei frisgerechter Lieferung muss der Kunde (wie vorgenannte Beispiele) die Teile noch
    passend machen, oder bei diesem zur Vollendung reifen.


    Ist ja nicht nur ein KTM Problem, sondern zieht sich durch fast alle Warengattungen. :ja:
    Da sollten wir Kunden viel öfter mit Kanonen auf Spatzen schießen. :boxing:


    Meine bescheidene Meinung


    Mark

    Die einen mögen mich; die anderen können mich!

  • @ Mark 11


    erklär mir mal den Satz....


    Da ist der Kunde doch selbst schuld wenn er überteuertes nicht passendes und erst recht nicht
    vorrätiges Material bestellt.


    .......genauer