Unfall mit umgebautem Motorrad

  • Hallo liebe Orangenen,


    leider hab ich nicht viel dazu gefunden und frage deshalb mal in die Runde.


    Angenommen Person X verursacht einen Unfall mit einer KTM 690 SMC-R.
    Luftfilterkasten, Mapping ist modifiziert. Zudem eine nicht zugelassene Auspuffanlage verbaut.


    Wie ist die Rechtslage bzw. wie gehen Versicherungen mit der Situation um?


    Ist es relevant ob der Umbau für den Unfall verantwortlich war?
    Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Situation?


    Lieben Gruß

  • @ 690DukeR


    Danke für die Referenz. Allerdings ist "Fahren ohne Fahrerlaubnis" im Gegensatz zu "Fahren ohne Betriebserlaubnis" doch eine ganz andere Baustelle.

  • Hallo Black_Series_R,


    ich würde mit einer nichtzugelassenen Auspuffanlage nicht fahren. Jeseiden du kannst sie nachher eintragen lassen.
    Im Falle eines Unfalles bist du ohne Betriebserlaubnis gefahren. Die Strafe bei einer Verkehrskontrolle ist sicher verkraftbar. Aber wenn ein Personenschaden im falle eines Unfalles eintritt hast du mit Fahren ohne Betriebserlaubnis
    auch gegen die Korrekten Angaben bei deiner Versicherung verstoßen. Damit kann dir die Versicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz die Leistungen bei einem Unfall verwehren. Wenn z.B deine Sozia 2 Wochen im Krankenhaus liegt können da hohe Kosten auf dich zukommen. Und so mal schnell 2000€ am Tag Krankenhauskosten übernehmen ist nicht ohne.
    Überleg mal, die Leuts von der Versicherung fahren doch auch Motorrad und wissen was läuft. Und wenn ein schwerer Personenschaden entsteht haben die das Recht das Moped richtig anzukucken. Das passiert zwar nicht so regelmäßig, aber wenn die Versicherung Geld braucht machen die das.
    Ich bin da vorsichtig geworden. Lieber mit ABE, E-Nummer oder Eintragung fahren!! Kat drinne lassen, dann ist alles Safe. Dann haste halt 6 PS mehr statt ca. 11 PS.
    Lieber auf der sicheren Seite fahren anstatt 10 Jahre lang wegen eines Unfalles mit Personenschaden zahlen zu müssen.


    Gruß
    Bitemaster

  • ...Damit kann dir die Versicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz die Leistungen bei einem Unfall verwehren. Wenn z.B deine Sozia 2 Wochen im Krankenhaus liegt können da hohe Kosten auf dich zukommen. Und so mal schnell 2000€ am Tag Krankenhauskosten übernehmen ist nicht ohne...


    Im skizzierten Beispielsfall erschöpft sich die maximale Haftung in Höhe von 5.000,- € (§ 5 Abs. 3 KfZPflVVG also spätestens nach 2,5 Tagen :zwinker:
    Die 5k sind dann aber eben auch weg.


    Grüße,


    Moritz

    E-Bike Fahrer reagieren, auf ihr Problem angesprochen, zunehmend gereizt.

  • Nein kommt es nicht und auch für den Regress muss eine Kausalität zum Unfallhergang bestehen. Im Zuge einer erloschenen Betriebserlaubnis durch einen illegalen Auspuff ist es unmöglich einen kausalen Zusammenhang zu konstruieren bzw. nicht möglich einen solchen vor Gericht durchzusetzen.


    Änderungen am Fahrwerk, der Beleuchtung oder ähnlichen lassen sich recht leicht irgendwie in Verbindung mit dem Unfallhergang bringen.


    Und ob du 6 PS mehr mit Kat oder 11 PS mehr ohne Kat hast (lustige Zahlen) interessiert in diesem Fall niemanden, so oder so ist durch die Leistungssteigerung die BE erloschen, eintragbar ist sowas ebenfalls nicht.

  • ...kommt das nicht explizit darauf an wie das die Versicherungsgesellschaft im Kleingedruckten regelt??


    Nein, das ist glücklicherweise nicht verhandelbar.
    Die Betriebserlaubnis ist ja relativ schnell futsch (-> Akrapovic & freinds...)
    Der Gesetzgeber wollte einfach nicht, dass sich Leute und Familien wegen sowas ruinieren.


    Grüße,
    Moritz

    E-Bike Fahrer reagieren, auf ihr Problem angesprochen, zunehmend gereizt.

  • ...Im Zuge einer erloschenen Betriebserlaubnis durch einen illegalen Auspuff ist es unmöglich einen kausalen Zusammenhang zu konstruieren bzw. nicht möglich einen solchen vor Gericht durchzusetzen.


    So?


    ... Das Oberlandesgericht Koblenz hat aber in einem viel beachteten Urteil vom 14.07.2006 (Az.: 10 U 56/06) die Tuningmaßnahmen an einem Audi 80 Cabrio als mitursächlich für den Unfall bewertet.
    Die Begründung des Gerichts (nachzulesen im Volltext hier):


    Die mit dem Tuning verbundenen technischen Veränderungen hätten einen unfallursächlichen Einfluss auf das Fahrverhalten des Fahrzeuglenkers gehabt."
    Erhebliche Anhaltspunkte hätten dafür gesprochen, dass der tödlich verunglückte Fahrer in geradezu typischer Weise den durch das Tuning geschaffenen Anreiz des Fahrzeuges erlegen sei.
    Der Versicherte habe den ihm sodann obliegenden Kausalitätsgegenbeweis ( § 28 Abs. 3 VVGnicht erbingen können....


    Das Gericht stellt höchst lästigerweise hier also nicht auf die technische Ursächlichkeit ab (dann hättest du völlig Recht, Axie), sondern den durch das Tunig geschaffenen psychischen Einfluss auf das Fahrverhalten.
    Klar ist das extrem weit gegriffen (ich halte es für völlig verfehlt), aber ein OLG ist immerhin keine kleine Bezirksklitsche.


    Grüße,
    Moritz

    E-Bike Fahrer reagieren, auf ihr Problem angesprochen, zunehmend gereizt.


  • Im skizzierten Beispielsfall erschöpft sich die maximale Haftung in Höhe von 5.000,- € (§ 5 Abs. 3 KfZPflVVG also spätestens nach 2,5 Tagen :zwinker:
    Die 5k sind dann aber eben auch weg.


    Grüße,


    Moritz

    Da steht "ist die Leistungsfreiheit des Versicherers auf höchstens 5 000 Euro beschränkt" das bedeutet der Versicherer kann max. 5000€ vom Schaden mindern, Umkehrschluss man zahlt max. 5000€ aus der Privaten Tasche.

  • Ja das Urteil kenne ich, dazu gibt es auch mehr als genügend Kommentare, die dem Widersprechen. Meines Wissens nach ist dieses auch das einzige Urteil und mit Verlaub ein schlechter Witz. Und ja ein OLG ist keine Bezirksklitsche, aber Richter und Staatsanwälte sind eben auch nur Menschen und vertreten Meinungen bzw. sprechen Urteile aus oft sehr niederen Beweggründen.


    Im Endeffekt ist natürlich alles möglich, aber ein kurzer Ausflug am Rande: In Berlin sind zwei "Raser" in Folge eines Unfalls wegen Mordes verurteilt worden. Einer der Fahrer hatte einen Unfall verursacht, während er sich mit dem anderen ein Rennen lieferte. Beide sind interessanterweise wegen Mordes verurteilt worden, was sowohl für den Unfallverursacher als auch seinen Kontrahenten ein erstmaliges Urteil darstellt. Noch nie wurde davor ein Fahrer wegen Mordes schuldig gesprochen, selbst der wohlbekannte Alpi (der wohlgemerkt mehrere Bestandteile des Mordes erfüllte) nicht.


    Fahre ich deswegen jetzt nie wieder eine zügige Runde über die Hausstrecke mit meinem Kumpel? Schließlich könnte er ja einen Unfall mit Todesfolge verursachen und ich in Folge der gleichen Argumentation ebenfalls wegen Mordes verknackt werden.


    Ich denke du verstehst, worauf ich hinaus möchte :ja: .

  • ...ist es unmöglich einen kausalen Zusammenhang zu konstruieren bzw. nicht möglich einen solchen vor Gericht durchzusetzen.


    Ja das Urteil kenne ich...


    Die beiden Aussagen passen aber nicht wirklich zusammen :zwinker:


    ...Meines Wissens nach ist dieses auch das einzige Urteil und mit Verlaub ein schlechter Witz.


    Zur "Ehrenrettung" des Gerichts sollte man vielleicht auch den Kontext des Urteils beachten:
    Dort wollte einer seine Kasko in Anspruch nehmen, nachdem ein Freund des Sohnes am Steuer seines Fussel Tuning Audis ums Leben gekommen war.
    Der hatte vielleicht nicht so viel Sympathie des Gerichts auf seiner Seite, nachvollziehbar.


    Grüße,
    Moritz

    E-Bike Fahrer reagieren, auf ihr Problem angesprochen, zunehmend gereizt.

    2 Mal editiert, zuletzt von cutrofiano ()

  • Ich finde auch Fragwürdig wie die Versicherung nachweisen möchte dass der Auspuff denn wirklich zu einer Leistungssteigerung geführt hat.
    Daher glaube ich das hier eher von wirklich starken Tuningmaßnahmen der rede ist, wie z.B eine Hubraum erhöhung oder ähnliches, also nicht nur ein Auspuff und vielleicht ein anderes Mapping.


  • Ich finde auch Fragwürdig wie die Versicherung nachweisen möchte dass der Auspuff denn wirklich zu einer Leistungssteigerung geführt hat.
    Daher glaube ich das hier eher von wirklich starken Tuningmaßnahmen der rede ist, wie z.B eine Hubraum erhöhung oder ähnliches, also nicht nur ein Auspuff und vielleicht ein anderes Mapping.

    Wenn Du dir das oben bereits zitierte Urteil noch mal vor Augen führst: "Die mit dem Tuning verbundenen technischen Veränderungen hätten einen unfallursächlichen Einfluss auf das Fahrverhalten des Fahrzeuglenkers gehabt."
    Denke das passt auch bei einem Endtopf (zumindest bei mir) hatte der PP schon Auswirkungen auf die Gashand;)


    Aber da kann man noch tagelang diskutieren, fakt ist: Wer rumbastelt ohne es eintragen zu lassen fährt illegal, wenn es blöd läuft sind seitens Versicherung die 5k€ für die Haftpflicht und evtl keine Kasko.
    Wenn es vor Gericht geht helfen auch die Wahrscheinlichkeiten nicht mehr, dann muss man zahlen oder nicht...


  • Ich finde auch Fragwürdig wie die Versicherung nachweisen möchte dass der Auspuff denn wirklich zu einer Leistungssteigerung geführt hat.
    Daher glaube ich das hier eher von wirklich starken Tuningmaßnahmen der rede ist, wie z.B eine Hubraum erhöhung oder ähnliches, also nicht nur ein Auspuff und vielleicht ein anderes Mapping.

    Wenn Du dir das oben bereits zitierte Urteil noch mal vor Augen führst: "Die mit dem Tuning verbundenen technischen Veränderungen hätten einen unfallursächlichen Einfluss auf das Fahrverhalten des Fahrzeuglenkers gehabt."
    Denke das passt auch bei einem Endtopf (zumindest bei mir) hatte der PP schon Auswirkungen auf die Gashand;)


    Aber da kann man noch tagelang diskutieren, fakt ist: Wer rumbastelt ohne es eintragen zu lassen fährt illegal, wenn es blöd läuft sind seitens Versicherung die 5k€ für die Haftpflicht und evtl keine Kasko.
    Wenn es vor Gericht geht helfen auch die Wahrscheinlichkeiten nicht mehr, dann muss man zahlen oder nicht...

  • Anwalt... Total lächerlich die Aussage, dass eine Leistungssteigerung einen Unfall veruhrsacht. Du bist nicht MR. Hayabusa und hast nen Turbolader auf deiner 1300er womit die Karre 500+ PS hat.
    Wäre der Unfall also auch passiert, wenn du einfach ein Leistungsstärkeres Motorrad gekauft hättest? Wenn ich mit 63PS korrekt fahre, fahre ich dann mit 126PS immer doppelt so schnell?
    Um das ganze mal von nicht soweit herzuholen. Meine 2009er 690SMC hat 63PS. Wenn mich nicht alles täuscht, gab es ein Jahr später die erste SMC-R it echten 690ccm und 67PS, was etwa der 2009er mit Mapping und Pott entspricht.


    Ist eine Leistungssteigerung überhaupt vorahnden`? Meine 690 SMC soll it Akra1 map, Evo-deckel und entsprechndem Pott 69 statt 63 PS haben. Das ist eine Spitzenangabe, sprich der Hersteller des Potts, Mappings, etc. hat viele Prüfläufe gemacht und sein bestes ergebnis angegeben. Wenn dein Motor jetzt nicht der gehütetste und gepflegteste ist, kann es gut sein, dass das Tuning lediglich den durch schlechte Behandlung verursachten Leistungsverlust kompensiert.

    Dein Kickstarter ist nicht kaputt, der Koben hat gefressen. Am Öl hats nicht gelegen, ist keins drin

    2 Mal editiert, zuletzt von Sennheiser ()

  • Da habe ich ja eine sehr interessante Diskussion mit zum Teil guten Aussagen angezettelt das jeden zum nachdenken bringen sollte. 5000 Euronen sind kein Taschengeld mehr.
    Wen was mit Personenschaden passiert und es geht vor den Kadi sind die 5000 € auf jedenfall weg. Da hat Snowfie schon recht.
    Der Unterschied macht halt aus damit 67 PS eingetragen sind und nicht 72 oder 75,80 PS.
    Damit ein Motor natürlich Leistungsverlust hat weiß jeder. Egal. So ein Tuning muss im rechtlichen Sinne gut überlegt sein.
    Natürlich fahr ich mit 202 PS in der Stadt nicht doppelt so schnell als mit 101PS. Aber sie sind legal und eingetragen. Das ist das wichtige!!


    Gruß
    Thompson