Übersetzung

  • Servus


    Ich brauche keine Karre die über 220km/h läuft. Ohne Windschutz ist das sowieso kein Spaß! Daher würde ich gerne vorne einen Zahn kleiner gehen. Original ist eine Übersetzung 16/41. Wisst ihr wo man ein 15er Ritzel beziehen kann?


    Danke

    Einmal editiert, zuletzt von einstein ()

  • Hallo,
    am einfachsten wohl direkt beim Freundlichen, Artikelnummer 58033029115
    Ist ein gedämpftes Ritzel und teurer als ein ungedämpftes. Ich kann bei meiner 690er keinen Unterschied zwischen ungedämpft und gedämpft feststellen. Ob es aber ein ungedämpftes gibt weiß ich nicht, gem. Sparepartsfinder nicht.

    Schöne Grüße,
    Roland

  • Würde mich auch interessieren! Was würde der Tausch 16er auf 15er Ritzel ca bringen? Welche sonstigen Auswirkungen könnte so ein Tausch haben? (Sicherheitsrelevant?)

  • Abgesehen davon das es verboten ist berichtet mal, hab auch drüber nachgedacht, empfinde die ktm aber schon als recht kurz übersetzt gerade gang 1-3, zudem wird der Radstand länger.

  • ca. 6% mehr Leistung/Drehmoment in jedem Gang, leicht erhöhte Verbrauchs- und Geräuschwerte, bei abgeschalteter TC ein leichter steigendes Vorderrad....


    Nachteil: Erhöhtes Drehzahlniveau, was auf längeren Touren (Autobahn???) nerven kann.


    Wer keine 235 Spitze braucht (220 sind dann grad noch möglich), kann durch umritzeln gefühlt einiges an Leistung rausholen...

    einen schönen Spruch überleg ich mir noch..... :grins:

  • Abgesehen davon das es verboten ist berichtet mal, hab auch drüber nachgedacht, empfinde die ktm aber schon als recht kurz übersetzt gerade gang 1-3, zudem wird der Radstand länger.

    Was soll an einer anderen Übersetzung verboten sein? Wer verbietet sowas?

  • Zitat

    Was soll an einer anderen Übersetzung verboten sein? Wer verbietet sowas?

    Steht sogar in der Anleitung.
    Ist nicht wirklich verboten, aber du hast dann keine Zulassung.
    Mit den möglichen Folgen.


    War schon beim Mofa so...
    Wobei das Risiko überschaubar ist, da wohl nur extrem selten die Übersetzung geprüft wird.
    Muss jeder selbst wissen.
    An den einen Zahn mehr vorne hast du dich eh in kurzer Zeit gewöhnt, und das bißchen mehr Zug...



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  • Sind so Fragen wie „wer verbietet sowas“ dann echt ernst gemeint ?

    Tja, wollte nur wissen, ob KTM das verbietet oder der Gesetzgeber.
    Könnt ja sein, dass es KTM egal ist welche Übersetzung du fährst aber der Gesetzgeber darin eine unbefugte Änderung des Fahrzeuges erkennt. Oder eben es wird von KTM selbst verboten und wenns gemacht wird hast du Garantieprobleme...


  • Hm...ist die Frage jetzt echt so unbegründet?
    Habe jetzt mal die Betriebsanleitung meiner SMR990 durchgesehen, da steht nichts drinnen, dass die sekundär Übersetzung nicht verändert werden darf. Im Gegenteil, da steht nämlich drinnen:




    Durch den großen Verstellbereich der Kettenspanner (32 mm) können verschie-
    dene Sekundärübersetzungen bei gleicher Kettenlänge gefahren werden.
    Das klingt mal so, ob es KTM egal ist wenn an der Übersetzung gespielt wird...

  • Kleinere Ritzel werden sogar eingetragen, wenn es innerhalb der gesetzlichen
    Toleranz ist.
    Ich werde vorne ein 15 er drauf machen.


    Grüßle


    Kalle

  • :ja: auf Rennstrecke, Kartbahn kannst auch ne andere Übersetzung nehmen.
    Auf öffentlichen Straßen darfst die Übersetzung NICHT ändern, wenn das doch machst – Erlöschen der BE.


    PS: Um wieder zum Thema zurück zu kommen, bei der 790er, welche imho schon kurz übersetzt ist, finde ich eine kürzere Übersetzung kontraproduktiv

  • Kleinere Ritzel werden sogar eingetragen, wenn es innerhalb der gesetzlichen
    Toleranz ist.


    Davon abgesehen dass diese Änderung in der Regel nicht geprüft wird (HINTEN wird gerne mal gezählt...), die 8%-Regel für Übersetzungsänderungen gibts nach meinem Wissen nicht mehr...
    Wäre Interessant WER sowas noch einträgt.

    einen schönen Spruch überleg ich mir noch..... :grins:

  • Sowohl KTM wie auch der Tüv, wie auch ein Polizist interessieren sich wenn es drauf ankommt sehr wohl für eine andere Übersetzung :zorn:


    Motorradhersteller geben auch Empfehlungen für Fahrwerkseinstellungen auf der Rennstrecke ab, kommt es aber heraus das man auf der Rennstrecke war erlischt bei fast allen die Garantie. Was bei einem defekten Blinkerschalter vor Gericht auch keinen Bestand haben würde, aber einen defekten Motor kannste vergessen nach sowas. Sehen die da is nen anderes Ritzel drauf wird das der Grund gewesen sein. Konstant zu hohe drehzahlen, andere Kreiselkräfte an der Getriebeeingangswelle was weiss ich was die sich einfallen lassen werden. Zumindest wird oft erstmal dicht gemacht wobei es hier auch massiv auf den Händler ankommt und wie doof man ist das Teil mit defektem Motor und anderem Ritzel zu KTM zu bringen :lautlach:


    Nur weil der Tüv es nicht sieht, heisst es nicht das es Ihn nicht interessieren würde. Sowas muss halt eingetragen werden. Und nur weil etwas eingetragen ist, hoch zru garantie, heisst es nicht das es den hersteller nichtmehr interessiert. :polizei:


    Baust Du einen Unfall und bretterst an einer roten Ampel einfach drüber wird niemanden deine Übersetzung interessieren. Stürzt du bei plötzlichem Hagel und rutschst in eine Leitplanke auch nicht.
    Machst du einen Wheelie und verlierst die Kontrolle oder legst dich in einer Kurve und rutschst dann in 3 Radfahrer wovon einer stirbt, dann nehmen die dir alles was Du hast für den Rest deine Lebens und begründen das wenn Sie nichts besseres finden, mit deiner Übersetzung!!! Weil diese dann laut diversen Gutachten die aufeinmal entstehen, relevant für das nun deutlich agressivere und für einen normalen Fahrer ganz sicher laut vieler Gutachter, nicht beherschbare Fahrverhalten ist.
    Dazu kommen dann die Geschichten wie erhöhte Lautstärkeemmission usw. usw. :kapituliere:


    Will nicht den Moralapostel spielen weil ich selber sämtliche Bikes umgeritzelt habe, aber scheinbar ist hier einigen nicht bewusst was so Veränderungen für Folgen haben können, daher nur die Beispiele mal.

  • Bein einem Euro 4 Mopped wird wohl eine neue Abgas und Geräusch Messung fällig. Bei einem 30 Jahre alten Euro 0 Motorrad wird der Spielraum größer sein.

    Das grüne Herz der Erde wird langsam braun und karg. Die blauen nährend Meere schreien laut Verrat. Quälend graue Luft, alles andere als Rein. Dort wo Wasser ist, da sollte es nicht sein. Alle müssen alles haben, derer Geister Gift. Und ein Clown sitzt ganz oben, der Entscheidung trifft.

  • Davon abgesehen dass diese Änderung in der Regel nicht geprüft wird (HINTEN wird gerne mal gezählt...), die 8%-Regel für Übersetzungsänderungen gibts nach meinem Wissen nicht mehr...
    Wäre Interessant WER sowas noch einträgt.

    Die 8% Regel gibt es immer noch, schon zig mal gemacht, erst vor wenigen Wochen.
    Ich bin dann mal hier raus, ist wieder mal gruselig was hier so an Halbwissen gepostet wird.


    Grüßle


    Kalle

  • Kalle61 hat noch nicht probiert sowas in der Gegend um KA eintragen zu lassen.....


    beim letzten Mopped hat der TÜV´ler was von "sofort stilllegen" gefaselt weil ich die Gabelholme um 5 mm durchgesteckt habe... der lies mich nicht vom Hof bis ich das mit dem Bordwerkzeug "in Ordnung" gebracht hatte.....

    einen schönen Spruch überleg ich mir noch..... :grins: