Alles anzeigendazu hab ich das gefunden
https://www.bussgeldkatalog.de/nebelscheinwerfer/
Und bei solchen Fahrsituationen wo man die benutzen darf hab ich noch nie ein Motorradfahrer gesehen.
Nebel auch nur im Herbst sehr früh über Wiesen oder an Flüssen die nah an der Straße sind .Bei normalen Regen hocken die ja auch schon unter Autobahnbrücken
Für mein Verständnis ist so was also nicht wirklich notwendig ....Es darf dann auch nur einer montiert werden, wußt ich auch nicht
Laut Dekra (auf Seite 7) dürfen nach EG zwei angebaut werden. Die 790 Adv sollte ja eigentlich nach EG zugelassen sein und somit dürfte die auch gelten. Aber korrigiert mich bitte, falls ich da was übersehe.
Ich fahre eigentlich bei jedem Wetter und nutze die Nebelscheinwerfer gerne auch "nur" bei Regen. Ansonsten auch, wenn es wichtig ist, dass ich die Straße gut sehe, beispielsweise in der Erntesaison, wenn Schmutz vom Acker überall auf der Straße ist; auch wenn ich dann riskiere, 20€ zu zahlen. Das Risiko schätze ich allerdings nicht allzu hoch ein, dass ich da von der Streife zur Kasse gebeten werde, wenn ich die Nebelscheinwerfer zur Sicherheit anschalte. Aber man weiß ja nie...