Reifenerfahrungen / Empfehlungen / Laufleistungen 1050/1090 only

  • War Gestern bei dem Reifendealer und was mussten wir feststellen, die Felge hat einen Schlag, nächsten Freitag habe ich Termin bei KTM mal schauen was die sagen und vor allem was die machen.

    ist bei der 1090R kein Einzelfall. Meine hatte einen Höhen- und Seitenschlag. Garantiefall, wurde neu zentriert und Bremsscheiben gleich mit erneuert.

    Gruß

    Ralf

  • st bei der 1090R kein Einzelfall. Meine hatte einen Höhen- und Seitenschlag. Garantiefall, wurde neu zentriert und Bremsscheiben gleich mit erneuert.

    Gruß

    Ralf

    Hallo Ralf,

    wie lange haben die fürs zentrieren gebraucht?

    Gruß

    Dietmar

    P.S.:und wieso neue Bremsscheiben?

  • Hallo Ralf,

    wie lange haben die fürs zentrieren gebraucht?

    Gruß

    Dietmar

    P.S.:und wieso neue Bremsscheiben?

    sorry, dass ich so spät antworte, habs übersehen.

    Da ich Zeit hatte, also keine Zeit zum fahren, stand die KTM ca. 10 Tage beim Händler.

    Da die Bremsscheibenaufnahme zusätzlich geplant wurde, wa r sie nach 1 Woche fertig.

    Gruß

    Ralf

  • Michelin hat ja ein paar Reifen mit 170er Breite mit Freigabe für die 1050/1090 im Programm, darf ab 2020 nur noch mit Eintragung erlaubt sein...


    Vom IfZ

    Seit August 2019 gibt es eine neue Regelung hinsichtlich der Zulässigkeit von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern. Um konkreter zu werden: Wer eine andere Reifengröße fahren möchte, als in den Fahrzeugpapieren eingetragen, muss dies in Zukunft prüfen und eintragen lassen.

    Bis dato war die Nutzung einer anderen Reifengröße in vielen Fällen mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des jeweiligen Reifenherstellers möglich. Da diese aber kein amtliches Dokument im Sinne der StVZO darstellt, und da die Legalität der Selbsterklärung der Reifenhersteller immer wieder in Frage gestellt wurde, sah sich das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) genötigt, eine neue Vorgehensweise festzulegen.

    Wird dementsprechend eine nicht eingetragene Reifengröße verwendet, könnte damit im konkreten Einzelfall die Betriebserlaubnis eines Kraftrades erloschen sein. Eine Begutachtung seitens einer technischen Prüfstelle wird deswegen nach der neuen Vorgabe des Verkehrsministeriums zukünftig zwingend erforderlich.

    Nach erteilter Abnahme können die Fahrzeugpapiere bei der nächsten Gelegenheit auf der Zulassungsstelle geändert werden, solange ist die Bescheinigung der Anbauabnahme mitzuführen.

    Für diese strengere Auslegung gibt es aber natürlich auch eine Übergangsphase. Die neue Regelung gilt nämlich erst für Reifen, die nach dem 31.12.2019 produziert werden. Reifen, die bis zu diesem Stichtag hergestellt wurden, dürfen vorerst auch weiterhin nach der alten Regelung (mit Unbedenklichkeitsbescheinigung) genutzt werden. Trotzdem kann es bei der nächsten Hauptuntersuchung zu Problemen kommen, da das Fahrzeug im Sinne der StVZO nicht völlig regelkonform ist. Wir empfehlen deswegen, im Vorfeld der nächsten HU die Anbauabnahme vorzubereiten.

    Ab dem 01.01.2025 gilt die neue Regelung dann für alle Reifen, auch ältere Reifen sind dann nicht mehr einsetzbar.

    (Als Herstellungsdatum gilt die DOT-Kennzeichnung auf dem Reifen, die die Kalenderwoche und das Jahr der Produktion angibt).




    https://www.motorradonline.de/…Rh6lu4zOU5rRzBdRLM7f_W7qU

  • Wieder eine neue unnötige Regelung

    Was ein elender deutscher Scheiß ... größter Blödsinn aller Zeiten ... man macht sich selbst das Leben schwer ... scheinbar haben da ein paar Prüf-Ingenieure zu wenig Umsatz gemacht und zu viel Zeit!

    Demnächst brauchen wir auch noch eine Zulassung für unsere Motorrad-Unterwäsche ...:denk:... und ne Eintragung eventueller Bremsstreifen:applaus:

    Sorry aber ... wer so eine Regelung erfindet, den sollte der Blitz treffen :zorn:

  • Soooo .... musste heute zum TÜV (TÜV - RHEINLAND)... HU + AU ...

    Habe den Michelin Road 5 Trail auf meiner 1090 ADV montiert ... Maße 120/70/19 + 170/60/17 ... mit Reifenfreigabe von Michelin !

    Ein super Reifen mit exakt dem gleichen Abrollumfang wie original-Bereifung ... wegen Tacho !


    ... kein Durchkommen damit möglich!!!!


    Freigaben sind nicht mehr gültig!

    Auch eine Übergangs-Regelung wird nicht geduldet bzw. akzeptiert!

    Musste Einzelabnahme (Gutachten) erstellen lassen :der Hammer: .... und dieser Blödsinn muss auch noch in den Schein eingetragen werden!


    ..... was für ein Quatsch ... !!!!!!!!


    :denk:IN DEUTSCHLAND (besonders EU-Gesetze) SIND SÄMTLICHE NEUEN REGELUNGEN NUR NOCH GELD-MACHEREI

    :kotz:

    .... ich sag nur noch:


        "GUTE NACHT DEUTSCHLAND"

  • Das kann ich bestätigen... die TÜVer haben konkret gesagt, dass Reifengrößenfreigaben von Reifenherstellern nicht mehr erlaubt sind. Größenänderungen müssen vom Fahrzeughersteller oder per Sonderabnahme genehmigt werden. Diese Regelung gibt es allerdings wohl schon einige Zeit.


    War z.B. bei Triumph Tiger 800 Straßenversion ein Thema... 100er eingetragen, Reifenhersteller 110er freigegeben... große Keule von oben... und Triumph hat dann die 110er Größe freigegeben nach einiger Zeit... erst da war alles fein :gute besserung:

  • das das ging ja schnell...:staun:


    Darf ich fragen was der Spaß extra gekostet hat?

  • Hatte bei mir (1090 R, Änderung von ‘W’ nach ‘V’) insgesamt ca. € 150 gekostet - TÜV-Abnahme inkl. Probefahrt und Scheinänderung beim Straßenverkehrsamt. Die Kosten dürften bei euch vermutlich ähnlich sein.

  • ... kein Durchkommen damit möglich!!!!

    Hast Du mal Michelin angeschrieben?

    Schreib denen doch mal ne mail mit ein paar Unterlagen, ich hatte da mal ein Thema mit Conti an meiner BMW R, die haben sich rührig gekümmert.

    Könnte mir vorstellen das Conti ein Interesse daran hat das zu klären.

    Vielleicht gibt es ja dann eine ABE oder ein Gutachten, o.ä. , ich hatte eigentlich vor bei den Reifen zu beleiben.

    ) -> oo

  • der TÜV ist mächtig, hat eine sehr gute Lobby und sich nun durchgesetzt.


    Ich frage mich, wie der TÜV die Sicherheit mit einer Probefahrt bestätigen kann, ein Hersteller mit bestimmt nicht wenigen und sonstigen Prüfverfahren dies jedoch nicht "darf" .


    Reine Geldmacherei!


    :Daumen runter::Daumen runter::Daumen runter:

    Beste Grüße


    Norbert


    "Das Problem dieser Welt ist, dass die intelligenten Menschen oftmals so voller Selbstzweifel und die Dummen so voller Selbstvertrauen sind."

    (Charles Bukowski)

  • Hatte bei mir (1090 R, Änderung von ‘W’ nach ‘V’) insgesamt ca. € 150 gekostet - TÜV-Abnahme inkl. Probefahrt und Scheinänderung beim Straßenverkehrsamt. Die Kosten dürften bei euch vermutlich ähnlich sein.

    Ein 2017er Modell?

    Bei der 2018er R ist das ja zum Glück nicht mehr nötig, da sowohl W als auch V zugelassen sind.

  • der TÜV ist mächtig, hat eine sehr gute Lobby und sich nun durchgesetzt...

    Hierzu folgende Links:


    https://www.motorradonline.de/…nklichkeitsbescheinigung/

    https://www.motorradonline.de/…n-nicht-mehr-ausreichend/


    Der TÜV entscheidet da gar nix. Das macht das Verkehrsministerium. und veröffentlicht das im Verkehrsblatt. Zu lesen in dem Link "Die Regelung gilt für alle Reifen ab Herstellungsdatum 2020 und ab dem Jahr 2025 für alle Reifen." Noch haben wir 2019, oder?

  • "Der TÜV entscheidet da gar nix"


    Dessen Lobby beeinflusst unsere Volksvertreter für den TÜV.

    Beste Grüße


    Norbert


    "Das Problem dieser Welt ist, dass die intelligenten Menschen oftmals so voller Selbstzweifel und die Dummen so voller Selbstvertrauen sind."

    (Charles Bukowski)

  • ...Dessen Lobby beeinflusst unsere Volksvertreter für den TÜV.

    Nun - das macht jede Lobby. D.h. noch lange nicht, daß der TÜV sich durchsetzt. Es gibt auch Lobbyvertreter mit anderen Ansichten...

  • Stimmt, ... heißt noch lange nicht...."

    Hier hat er sich aber durchgesetzt und Geld fließt ausschließlich an den TÜV. Denn m.W.n. darf nur der TÜV Abnahmen vornehmen. Kein GTÜ oder Dekra.

    Beste Grüße


    Norbert


    "Das Problem dieser Welt ist, dass die intelligenten Menschen oftmals so voller Selbstzweifel und die Dummen so voller Selbstvertrauen sind."

    (Charles Bukowski)

  • Michelin hat ja ein paar Reifen mit 170er Breite mit Freigabe für die 1050/1090 im Programm, darf ab 2020 nur noch mit Eintragung erlaubt sein...

    Wie kommt Michelin überhaupt auf die Schnapsidee, dass ein 170er Reifen auf eine 4,5-Zoll-Felge passt. Der wölbt sich doch viel zu spitz auf. Da gehört ein 150er drauf, so wie es auch die anderen Reifenhersteller und KTM vorsehen. Gleiches gilt für den 120er VR.

  • Wie kommt Michelin überhaupt auf die Schnapsidee, dass ein 170er Reifen auf eine 4,5-Zoll-Felge passt...

    Sorry. Diese pauschale Aussage ist Blödsinn. Das hängt nämlich vom Querschnitt ab.

  • Wie kommt Michelin überhaupt auf die Schnapsidee, dass ein 170er Reifen auf eine 4,5-Zoll-Felge passt. Der wölbt sich doch viel zu spitz auf. Da gehört ein 150er drauf, so wie es auch die anderen Reifenhersteller und KTM vorsehen. Gleiches gilt für den 120er VR.

    Vielleicht haben sie sich das bei BMW abgeschaut. Die R1200GS LC und die R1250GS haben m. W. hinten eine 4,5-Zoll-Felge mit 170er Reifen (wobei angeblich ausgerechnet der Michelin nicht gut mit der schmalen Felge harmoniert...).