SMC-R 2019 Sound verbessern oder alte 2016er kaufen?

  • Siciliano Wie genau meinst du das? Was könnte man denn an der Ansaugung machen? Gäbe es da auch ein entsprechendes Mapping, damit die Kiste dann auch noch gut läuft? Oder muss man sich da keine Gedanken machen?

  • Das Aufbohren des Luftfilterkasten, bzw der Einsatz des Powerpart Luftfilter erhöht die Lautstärke für den Fahrer deutlich. Etwas mehr Leistung untenrum gibt's gratis dazu. Anpassungen am Mapping sind nicht nötig.


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  • Massimiliano Boni Danke für deine Antwort, damit hast du mir schonmal extrem weitergeholfen, vor allem dank deiner Erfahrung, die du ja schon hast :Daumen hoch:

    Und ja da hast du wahrscheinlich wirklich Recht. Das wird das Beste sein, was noch vertretbar ist. So werde ich wahrscheinlich dann auf Dauer gesehen auch fahren. Welchen Akra hast du denn auf der 2019er? Den Powerparts mit den 2 Auslässen oder den alten Akra oder sogar den von der 701er?

    Ich habe in der Vergangenheit viele Konfigurationen am Modelljahr 701 2017-2018-2019 ausprobiert. Husqvarna Tuning Kit, Piraten Racing Kit mit nicht zugelassenem Akrapovic Auspuff, Piraten Racing Kit mit Euro 4 Auspuff ohne Kat, Rottwailer Einlass mit Akrapovic Euro 4 Auspuff ohne Kat und spezieller Power Commander V Karte. Die letzte Lösung ist das Beste für mich. Auf meinem SCMR 2019 habe ich diese Konfiguration repliziert. Ich konnte den Akrapovic-Auspuff des 701 Euro 4 verwenden, ohne den Arrow-Kollektor des 701 zu montieren. Ich habe ein spezielles Rottwailer-Ansaug-Kit und den Power Commander V mit einer von Dynojet heruntergeladenen Karte (offener Ansaug- und Wings-Auspuff). Mit dieser Konfiguration bin ich gerade mit dem Einfahren fertig. Sobald ich einen 1.000-km-Coupon erstellt habe, wird auf dem Dyno eine bestimmte Power Commander V-Karte erstellt. Ich hatte gehofft, die gleiche Leistung wie beim 701 zu erzielen. Ich werde so bald wie möglich Dyno-Diagramme veröffentlichen.

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  • Ohne KAT kostet es 1000€ und ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.

    Diese Aussage ist falsch!


    Bei einem Motorrad berechnet sich die Steuer einzig nach dem Hubraum - Emissionen sind da komplett aussen vor.

    Folglich ist es auch keine Steuerhinterziehung wenn man (mit dem Motorrad) ohne KAT unterwegs ist.


    Den fehlenden db-Killer sieht hingegen jeder Leihe. Ein fehlender KAT hingegen ist das schon nicht ganz so einfach festzustellen, abgesehen mal vom Geruch.


    Ich behaupte zudem, dass bei Euro 4 ein fehlender db-Killer immer als Vorsatz zu werten ist, wodurch sich die Strafe verdoppelt.

    Auch dürtfe damit eventuell die Betriebserlaubnis erloschen sein und die Karre bleibt im Falle einer Kontrolle an Ort und Stelle stehen.

    Der Grund ist ganz einfach erklärt - bei Euro 4 ist das Entnehmen des db-Killers technisch nicht vorgesehen - ergo wird eine Manipulation der Abgasanlage festgestellt und ggf. weiter verfolgt.

  • also in der CH gehst du i.d.R zu Fuss weiter wenn sie dich ohne db Killer erwischen. Beim fahren ohne Kat gibts eine Anzeige und Busse und 1 Monat FAhrverbot. Bei den meisten reicht ja blosses reinleuchten um das festzustellen. Soooo doof ist die Rennleitung auch nicht immer...:kapituliere:

  • Nein ist nicht falsch siehe:

    Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)
    § 8 Bemessungsgrundlage

    Die Steuer bemisst sich


    1. a) bei Fahrzeugen der Klasse M1 ohne besondere Zweckbestimmung als Wohnmobil oder Kranken- und Leichenwagen (Personenkraftwagen)a)mit erstmaliger Zulassung bis zum 30. Juni 2009 und bei Krafträdern nach dem Hubraum, soweit diese Fahrzeuge durch Hubkolbenmotoren angetrieben werden, bei Personenkraftwagen mit Hubkolbenmotoren zusätzlich nach den Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen;

    b) mit erstmaliger Zulassung ab dem 1. Juli 2009, soweit es sich nicht um Fahrzeuge im Sinne des § 9 Absatz 2 handelt, nach den Kohlendioxidemissionen und dem Hubraum;



    Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)
    § 9 Steuersatz

    (1) Die Jahressteuer beträgt für1.Krafträder, die durch Hubkolbenmotoren angetrieben werden, für je 25 Kubikzentimeter Hubraum oder einen Teil davon 1,84 EUR;
    (2) Personenkraftwagen


    Öko geht mir am Arsch vorbei^^ #loshatetmichfürdieEinstellung


    2020 KTM Duke 790 L, 95 PS


    2008 Mazda 5, 2.0 R4, CDI 143PS, 360 Nm (Winterb1tch)

    2014 Hyundai i20, 1.6, 84 PS (Winterfahrzeug)

    2020 Audi A6 Avant 50 TDI Quattro (Privat)

  • Ein Motorrad ist kein Personenkraftwagen. §9 Abs. 1 ist also anzuwenden

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • Ich habe mal meinen Kraftfahrzeugsteuerbescheid hervorgeholt und 1zu1 abgetippt...


    Hubraum...... 690 cm³, entspricht 28 angefangene 25 cm³

    Steuersatz... 1,84 EUR je angefangene 25 cm³ nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG


    Wenn man schon mit dem Kraftfahrzeugsteuergesetz argumentiert, sollte man es auch lesen und verstehen!

  • Immer die Mär der Steuerhinterziehung wenn der KAT fehlt, gähn.


    Bin selber mit anderer Anlage ohne Kat etc aufgehalten worden und inkl. Beschlagnahmung (Bayern halt) und die Strafe waren ganze 150€, der Rest war Gutachter. Also labert nicht immer so einen Müll

    Suzuki GSXR-600 K1

    KTM 690SM Big Bore

    Triumph Street Triple RS

    KTM 1290 Super Duke R 2.0

    Ducati 1299 Panigale (Track)

    Triumph Street Triple 675 R

    Aprilia Tuono V4 1100 Factory

    BMW S1000RR (Track)

  • richtig. Steuer beim Krad lediglich nach Hubraum.


    Kat oder DB Killer sind Änderungen an der Abgasanlage, wodurch sich das Geräuschverhalten verschlechtert. Erlöschen der BE.

  • Hey,


    Zitat: Kat oder DB Killer sind Änderungen an der Abgasanlage, wodurch sich das Geräuschverhalten verschlechtert.


    Das verschlechtern des Geräuschverhaltens ist auch nicht der Grund der zum erlöschen der BE führt. Das ist einfach reininterpretiert...


    Grund ist: das Fahrzeug entspricht nicht mehr dem Serienzustand, sprich der Homologation.


    Darum gibt es die Möglichkeit in engem Rahmen Veränderungen eintragen zu lassen.


    Gruss


    Joachim

  • dann lass dir nen fehlenden Kat oder DB Killer eintragen. Viel Glück und zeig uns bitte die EINTRAGUNG.


    Bis dahin erlöscht die BE.


    19. Abs 2 StVZO

    (2) 1Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. 2Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

    1. 1.

      die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

    2. 2.

      eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

    3. 3.

      das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.