Neue 390 Adventure R auf der EICMA

  • dass Meinungen so häufig als ins lächerliche gezogen werden, wie hier.

    Frage mich nun nach dem Oben gezeigtem / VERLINKTEM Video was nun LÄCHERLICH IST

    Bevor der ausführliche Bericht zu den ganzen Pluspunkten kommt, hier mal ein Minuspunkt, der grad präsent ist:


    Hab heute die Maschine mal etwas gründlicher gereinigt. Die Verfärbungen an der Verkleidung sind nicht wegzubekommen.


    UND NUN ??

    wo ist die vielbeschworen schlechte Qualität :zwinker:

    Scheinbar hat der Schwamm versagt .................................

  • Ich hab mir gestern beim Händler mal die " Neue" 390 Adventure angeschaut. Schaut optisch ganz ansprechend aus.

    Wenn man die Komponenten einzeln betrachtet gibt es bestimmt positives zu sagen, aber als Komplettpaket ist meine Meinung die gleiche, wie bei der Vorgänger 390.


    Ich hoffe das dieses Niveau von Verarbeitung und Bauteilen nicht auf die restlichen Modelle übergeht.

  • Ich trage auch mal wieder was zum Thema bei. Bei meiner letzten Tour schaltete sich während der Fahrt immer mal die Traktionskontrolle aus. Bin dann angehalten und habe bei den Fahrmodi die Traktionskontrolle wieder aktiviert. Auf den 900km kam es 3 oder 4 Mal vor. Die Maschine steht jetzt beim Händler und der darf sie auch nimmer raus rücken. Es gibt scheinbar eine Rückrufaktion von der die Meinige direkt betroffen ist. Sie bekommt jetzt andere Distanzbuchsen die den passenden Abstand zum ABS Sensor haben (wenn ich das richtig verstanden habe). Blöd nur, dass es für das Teil noch keinen Liefertermin gibt. Damit ist die Saison wohl gelaufen.

  • Der darf sie nicht rausrücken?

    Das Moped ist dein Eigentum und der Händler darf sie nicht gegen deinen Willen behalten.

    Das ist sonst Unterschlagung und eine Straftat.

    Du kannst ja unterschreiben, dass du auf eigene Gefahr fährst.


  • Der darf sie nicht rausrücken?

    Das Moped ist dein Eigentum und der Händler darf sie nicht gegen deinen Willen behalten.

    Das ist sonst Unterschlagung und eine Straftat.

    Du kannst ja unterschreiben, dass du auf eigene Gefahr fährst.

    Das hatte ich auch schon mal. Der Händler erklärte mir, dass, wenn Sicherheitsrelevant, er mit in der Pflicht wäre, wenn etwas passiert.

    Das Fahrzeug ist so nicht Straßenverkehrstauglich und somit dürfe er es einbehalten.

    immer gute Fahrt

    Matthias



    2006-2022 Suzuki Bandit 650

    2018-2020 1090 Adventure (10.000 km)

    2020-2025 790 Adventure (33.700 km, geschrottet)

  • Ein straßenverkehrsuntaugliches Fahrzeug einbehalten oder stilllegen dürfen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nuir rechtlich befugte Amtspersonen. Imho nicht der Händler, der nicht von vorn herein über polizeiliche oder staatsanwaltliche Entscheidungsgewalt verfügt....

    Habediere

  • Er ist ja in der Produkthaftung für das Moped und scheinbar ist nicht nur die Traktionskontrolle betroffen (auf die könnte ich noch verzichten), sondern auch das ABS. Und abgesehen von der gesetzlichen Lage (da kenne ich mich zu wenig aus)...aufs ABS kann und möchte ich mit meiner sehr überschaubaren Fahrpraxis tatsächlich nicht verzichten.

  • Traktionskontrolle bei einem 45 PS-Moped ist sicherheitsrelevant?

    Das ist nur lächerlich.

    45 PS, 180kg + Fahrer - da hast eine physikalisch eingebaute Traktionskontrolle - ausser auf Glatteis und nasser Wiese.

    Ähnlich wie der eingebaute Blockierverhinderer bei der Ur-G/S - die Einscheibenbremse hat gezogen wie ein alter Esel - also gar nicht.

  • Traktionskontrolle bei einem 45 PS-Moped ist sicherheitsrelevant?

    Das ist nur lächerlich.

    Traktionskontrolle bedient sich der selben Sensorik wie das ABS....wenn der Fehler also durch falsche Sensorposition aufgrund falscher Distanzbuchsen am Vorderrad entsteht könnte da mal ganz kühn behauptet noch mehr dran hängen.


    Ausserdem hängt am MTC auch das Kurvenabs mit dran :denk:



    Natürlich könnte man das Fahrzeug abholen auf eigenes Risiko.

    Nur damit man dann fahren kann und im Fall eines Unfalles, egal ob eigenverschuldet oder nicht, man anschließend erklären kann warum man mit einem wissentlich nicht verkehrstauglichem Fahrzeug unterwegs war.

    Achtung, Warnung vor Ironie und Sarkasmus. Jedem steht es frei sich angesprochen zu fühlen oder nicht.

  • @ Juliane: Es ist ja sehr löblich, dass Du da Eigenverantwortung zeigst und von Dir aus das Bike mit den Mängeln nicht bewegen möchtest. Dennoch darf m.E. (auch in Österreich) dein Dealer die Herausgabe nicht mit den genannten Begründungen verweigern...

  • Technisch gesehen ist das wohl richtig.


    Aber ich denke, es sind bestimmt noch tausende ältere 100PS-Mopeds ohne ABS und TC unterwegs. Sind die auch alle verkehrsuntauglich?

  • Technisch gesehen ist das wohl richtig.


    Aber ich denke, es sind bestimmt noch tausende ältere 100PS-Mopeds ohne ABS und TC unterwegs. Sind die auch alle verkehrsuntauglich?

    Kannst oder willst du es nicht verstehen?


    Das Stichwort ist Produktkonformität, Produktsicherheit. Da zahlt dir keine Versicherung wenn was passiert.


    Ganz davon abgesehen, selbst bei einem Auto schonmal gehabt, kann dir das ABS bei Fehlsignalen vom Sensor auch die Bremse öffnen wenn du eigentlich gerade Bremsen willst.

    Müsste man also mit pauschal deaktivierem ABS fahren um dieses Risiko zu umgehen.

    Mit einem elektronischen Helfer zu fahren welcher nicht astrein funktioniert ist einfach nur dumm.



    Aber darum geht es nicht, Lahme Schnecke hat sich ein Motorrad mit ABS gekauft da sie mit ABS fahren möchte.


    Du hast dir schließlich auch ein Motorrad mit Sitzbank gekauft da du mit Sitzbank fahren möchtest, auch wenn es ohne genauso möglich wäre.

    Achtung, Warnung vor Ironie und Sarkasmus. Jedem steht es frei sich angesprochen zu fühlen oder nicht.

  • Können wir uns darauf einigen das:


    Lahme Schnecke bisschen jammern will :zwinker:

    das Motorrad nicht einbehalten werden darf

    es vernünftig ist so nicht zu fahren?

  • Hi zusammen,


    ja der blöde Rückruf hat die Auslieferung meiner auch fast hinfällig gemacht. Zum Glück hat mein Händler eine andere Maschine vom letzten Jahr zerlegt und die Teile bei mir eingebaut 😅. Da geht es um 2 oder 3 mm was die Buchse zu kurz ist und damit das Vorderrad Spiel hat … sowie ich das verstanden habe. So konnte ich wenigsten schon mal die ersten 400 km fahren.

    Abgesehen davon, macht es nicht vielleicht Sinn den Fred mal zu trennen und für die neue 390 Modelle schon mal einen neuen Fred wegen Technik und Problem aufzumachen?


    Gruß


    Dirk

  • Können wir uns darauf einigen das:


    Lahme Schnecke bisschen jammern will :zwinker:

    das Motorrad nicht einbehalten werden darf

    es vernünftig ist so nicht zu fahren?

    Wenn das Problem beim Händler/Hersteller liegt wäre ein Nutzungsausfall bzw ein Leihmotorrad angebracht.

    Kundeneigentum beschlagnahmen ist Rechtlich ebenfalls sehr fraglich.

  • Einfach die Gewährleistungsbedingungen lesen. Da steht drin, was im Fall der Fälle der Händler macht. Leihfahrzeug würde mich wundern. Wenn dann auf Händlerkosten.


    Einbehalten darf er das Fahrzeug nur (sofortiges Pfandrecht), wenn die Rechnung nicht bezahlt werden würde. Ansonsten kann er dem Fahrer höchstens die Polizei auf den Hals hetzen.


    Die Diskussion hatten wir auf der Meisterschule. Da gab es auch welche, die dem Kunden das Fahrzeug aufgrund technischer Mängel nicht mehr rausgeben wollten. Rein Rechtlich geht es nicht.


    Kunde kommt. Fahrzeug wird angeschaut. Rückmeldung wegen was auch immer an Kunden. Kunde kommt wieder und bezahlt die Rechung. Auf Wiedersehen und hoffentlich gute Fahrt.

  • Einbehalten darf der Händler dein EIGENTUM nicht.

    Er muss sich zum Eigenschutz dich schriftlich daraufhin weisen, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist und du das Moped so nicht auf öffentlichen Straßen fahren darfst. Das wird er sich unterschreiben lassen. You choice + own risk.

    Das gilt für die zuvor getätigte Annahme, dass die Assistenten zusammenspielen mit dem ABS.

    Mein Rat, shit happens, lass die Kiste beim Händler auch wenn ich es nachvollziehen kann wie blöd das ist.

  • Morgen Wekstatttermin ADV390R: 1.te Inspektion. Sind wohl auch schon 3 Rückrufe da: Distanshülsen Vorderrad, Ständerfeder und Kontrolle Verlegung Entlüftung