1290 2017-2019 41ger Kettenblatt (oder 16ner Ritzel) eintragen lassen

  • Hallo zusammen,


    ich bin bereits mehrere Übersetzungen gefahren und finde die 17/41 einfach am schönsten für meinen "Einsatzbereich". Leider hab ich das Glück und Pech zugleich das ich in Bayern lebe. +Schöne Bergepässe und -motivierte Polizei ;). Hier möchte ich einfach wenig Angriffsfläche bieten und die 17/41 oder 16/38 Übersetzung eintragen lassen.


    Hat dies bereits jemand geschafft? Hab jetzt keine Ambition dort hunderte von Euro zu vernichten.


    Vielen Dank für Eure Tips und Rückmeldungen.

    Beste Grüße aus dem Voralpenland

    2005 bis 2014 CBR 600 RR

    2014 bis 2018 SD1290R V1

    2023 bis jetzt Husky 701 SM

    2024 bis jetzt SD1290R V2 :wheelie:

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  • Nach allem was ich weiß ist das in der Theorie wirklich nur unter Zuhilfenahme von vieeeel Geld für nötige Prüfungen möglich. Mir ist keiner bekannt der das durchgezogen hat.


    Weniger auffällig, aber mit sehr ähnlicher Übersetzung wäre nur 16/38. Illegal ist es trotzdem aber sieht halt niemand.

  • Zur Eintragung wird ein neues Abgas und Lärm Gutachten notwendig.

    Und das willst du nicht bezahlen. :nein:

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

  • wie motiviert ist da die bayrische polizei? die müssen für so eine prüfung doch 100%ig google zu hilfe nehmen und die technischen daten googeln um sowas zu finden?

    die zähnezahl von ritzel und kettenrad ist doch nirgends in den zulassungspapieren eingetragen? oder habt ihr das in dtl?

  • Leider sehr motiviert.

    Die haben auch Werkzeug dabei um die Ritzelabdeckung abzunehmen.
    Ich bin schon in das zweifelhafte Vergnügen gekommen von der "Kontrollgruppe Krad" unter die
    Lupe genommen zu werden.


    Die benutzen die Louis Datenbank zum Vergleich.....


    Immer daran denken:
    Gummierte Seite nach unten,
    lackierte Seite nach oben...

    :wheelie:

  • Und leider hier im Raum Bamberg und Oberfranken auch nicht eingetragen bekommen. Betrifft 2019er SAS, nach gut 10 verschiedenen TÜV-Stellen hab ich’s aufgegeben. Angeblich gehts in anderen Bundesländern/woanders auch ab Euro4 noch, aber ob das dann so rechtsgültig ist, bei einer bayrischen Kradkontrolltruppe, die Zugriff auf originale Daten hat….

  • Joa, die Kameraden zweifeln gerne mal ne Eintragung an.
    Dann geht´s erstmal aufm Hänger nach Hause bzw nehmen die das Ding gleich mit zum Sachverständigen.
    Wenn der die Eintragung bestätigt, gibt´s ne kurze Entschuldigung, aber den Ärger hatte man trotzdem...


    Immer daran denken:
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    :wheelie:

  • Mich würde ja interessieren, was diejenigen, die bei EU4 aufwärts bis 8% Übersetzungsänderung eingetragen bekamen, alles in Papieren stehen haben. Ob da auch was vom Abgas/Geräusch steht und ob das zumindest in der Prüfstelle vermerkt ist, so wie vielleicht: „Auch unter Berücksichtigung der Abgas/Geräuschgrenzwerte zulässig…“

  • Ja das hat der Dekra Typ heut früh auch gemeint, viel Geld in die Hand nehmen da auch ein externen Fahrer beauftragt wird der Vmax rausfährt. So sinnbefreit „fährt halt langsamer, punkt“ aber hier muss alles ganz genau passen. Auf meinem 40ger steht nix drauf, nur schön schwarz, auf dem 41ger steht fett „41“. Die haben mir hier schonmal die Karre eingezogen, das wollte ich vermeiden weil seeeehr teuer.

    Die 16/38 hat auch noch keiner eintragen lassen oder? Will mich am besten nir ranklemmen und fertig.

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  • Und leider hier im Raum Bamberg und Oberfranken auch nicht eingetragen bekommen. Betrifft 2019er SAS, nach gut 10 verschiedenen TÜV-Stellen hab ich’s aufgegeben. Angeblich gehts in anderen Bundesländern/woanders auch ab Euro4 noch, aber ob das dann so rechtsgültig ist, bei einer bayrischen Kradkontrolltruppe, die Zugriff auf originale Daten hat….

    Eingetragen ist eingetragen, ich fahr da auch nach Hamburg wenns sein muss 🥳😉

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  • SuperDukeler

    Hat den Titel des Themas von „1290 2017-2019 41ger Kettenblatt eintragen lassen“ zu „1290 2017-2019 41ger Kettenblatt (oder 16ner Ritzel) eintragen lassen“ geändert.
  • Eingetragen ist eingetragen, ich fahr da auch nach Hamburg wenns sein muss 🥳😉

    Das ist leider nicht korrekt. Ist die Eintragung nicht korrekt durchgeführt mit Gutachten etc. dann hält besagte Eintragung auch keinem Gutachter der Polizei stand.

  • Hallo ,

    egal wie es die bayrische Polizei je sieht - wenn sie mir trotz Eintragung aus irgend einem Bundesland das Moped stilllegen , bekommen sie es mit einem Anwalt zu tun , wegen Amtsanmaßung und Amtsmißbrauch .

    Davon abgesehen habe ich bis jetzt noch nicht gehört - daß irgend einer eine andere Übersetzung eingetragen bekam !

    Probier doch einfach einmal einen auswaschbaren K&N Luftfilter aus !

    Meiner Meinung nach geht damit das Moped (1290) in tieferen Regionen ruhiger zu Werke .

    Ca. 70 Euro und ein bißchen Arbeit ist nicht die Welt , aber die Motoren unserer bisherigen KTM konnte man 500 U/min tiefer damit fahren .

  • Hallo ,

    egal wie es die bayrische Polizei je sieht - wenn sie mir trotz Eintragung aus irgend einem Bundesland das Moped stilllegen , bekommen sie es mit einem Anwalt zu tun , wegen Amtsanmaßung und Amtsmißbrauch .

    Und wenn dann jemand ein Gefälligkeitsgutachten attestiert freut sich nur noch der Anwalt.


    Du nicht mehr und der, der etwas nicht eintragbares eingetragen hat, auch nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von TomE ()

  • Und wenn dann jemand ein Gefälligkeitsgutachten attestiert freut sich nur noch der Anwalt.


    Du nicht mehr und der, der etwas nicht eintragbares eingetragen hat, auch nicht.

    Itruk schreibt ja nicht von einem "Gefälligkeitsgutachten", sondern einer Eintragung. Diese wiederum bezieht sich nicht auf eine Übersetzungsänderung.

    Ob der zuständige Prüfingenieur qualifiziert ist oder nicht, ist letztendlich nicht durch den Kunden zu überprüfen.

    Ergo würde ich auch von Amtsmißbrauch ausgehen.

  • Leider sehr motiviert.

    Die haben auch Werkzeug dabei um die Ritzelabdeckung abzunehmen.

    So schön Bayern auch landschaftlich ist, aber schon alleine das wäre ein Grund, fernzubleiben... :nein:


    Haben die sonst keine Probleme?? Kein Problembär derzeit ??

    Und wer zahlt wenn die Einem dabei eine Schraube abreissen oder runddrehen??

    Muß ich das überhaupt erlauben? (ist doch mein Motorrad, an dem ich nicht jeden X - beliebigen daran herumschrauben lasse..) :staun:

  • AndyDu nachdem es in dem Tread um eine geänderte Übersetzung geht, bin ich davon ausgegangen.


    Wenn es sich um eine rechtmäßige Eintragung geht, sollte es keine Probleme geben.

    Wenn doch würde ich es trotzdem versuchen normal zu klären, man kann aber natürlich gleich mit Anwalt und Klage drohen. Das verbessert das Gesprächsklima sicher ungemein.


    Michael90 im begründeten Verdachtsfall - ja.

    Wird dabei was zerstört, muss das natürlich dann repariert werden.

    Die Alternative ist eine Stilllegung und Begutachtung durch einen Sachverständigen.

  • Und genau da liegst Du falsch o. eben Dein Anwalt wird nichts erreichen.


    Wir hatten vor Jahren im offroad Bereich so einen Fall.

    In NRW gab es eine Werkstatt die 4 Zoll Fahrwerke in Jeeps eingebaut haben.

    Die laufen in USA zu tausenden. Hatten für Europa bzw. Deutschland keine Zulassung.

    Aber ein Prüfer, der regelmäßig in dieser Werkstatt TÜV Abnahmen gemacht hat, hat die Fahrwerke dann immer abgenommen und wurden eingetragen.

    Als dann ein Jeepfahrer in Oberbayern angehalten wurde, wurde ihm der Karren vor Ort sichergestellt, einem Sachverständigen vorgeführt und der hat dann festgestellt „no go“ für Deutschland.

    Das ganze ging dann auch vor Gericht und…der Jeepfahrer hat verloren.

  • Hallo ,

    wenn ein Gutachten mit Eintragung nicht mehr in jedem Bundesland unserer Republik zählt , leben wir eigentlich in einer traurigen Republik !

  • Muß ich das überhaupt erlauben? (ist doch mein Motorrad, an dem ich nicht jeden X - beliebigen daran herumschrauben lasse..) :staun:


    Nein, du musst das nicht erlauben.
    Du hast vor Ort zwei Optionen:

    1.: Du lässt die an deinem Mopped schrauben und ihren Verdacht prüfen (wenn sie falsch liegen darfst du weiter fahren)

    2.: Du lässt die nicht an deinem Mopped schrauben...dann kommt ein LKW, lädt dein Fahrzeug auf und fährt dich zur nächsten Prüfstelle...


    Immer daran denken:
    Gummierte Seite nach unten,
    lackierte Seite nach oben...

    :wheelie:

  • Also, ich fahre seit Jahren auf meiner 1.0 eine Übersetzung von 17/40. Das ist eine Gesamtübersetzungsänderung von 4,99 %.


    Bis 5 % hat mir mein TÜV gesagt, geht das ohne neue Abnahme vom Fahrgeräusch und Abgas.


    Eintragung war also überhaupt kein Problem, und ich wohne in Niederbayern :zwinker:


    In diesem Sinne :wheelie: