KZH: Winkel zu extrem?

  • Hallo zusammen,


    nachdem ich jetzt mit meinem Umbau fertig bin habe ich doch ein wenig Bammel, dass der Kennzeichenhalter einen zu extremen Winkel hat?
    Habe hier mal zwei Fotos zur Abschätzung gemacht. Allerdings steht die Maschine auf dem Seitenständer:


    KZHWinkel1.JPG KZHWinkel2.JPG


    Was meint ihr dazu? So lassen oder bis zum nächsten TÜV warten und sich auf eine eventuelle Überrschung gefasst machen?


    Beste Grüße,
    Alexis

  • Laut Gesetz soll der Winkel vom Kennzeichen max. 30 Grad zum Boden haben . Das kommt bei dir leider nicht vor ( Tippe mal auf Min 60 Grad ) . Wenn du Pech hast , kann dir der Wachmeister Kennzeichenmissbrauch mit Vorsatz vorwerfen .


    Ps. Dein Heck kommt geil rüber :Daumen hoch:

  • Wenn die Kollegen pingelig sind können sie das natürlich bemängeln.


    Habe mein Nummerschild aber auch bei 45 Grad mit dem Rizoma Halter und der TÜV-Prüfer hat nix gemeckert, der freute sich dass alles Sicherheitsrelevante eingetragen oder ABE oder EG hat, da hat er dann sogar über die Hebel "freundlich hinweggesehen"


    Ist der Halter nicht klappbar?

  • genau..... Max 30 Grad zur senkrechten achse !!!


    ich tippe auf 50 grad die du da hast....

    If everthing is under control. . . . you´r going to slow!!!

  • Laut Gesetz soll der Winkel vom Kennzeichen max. 30 Grad zum Boden haben . Das kommt bei dir leider nicht vor ( Tippe mal auf Min 60 Grad ) . Wenn du Pech hast , kann dir der Wachmeister Kennzeichenmissbrauch mit Vorsatz vorwerfen .


    Ps. Dein Heck kommt geil rüber :Daumen hoch:

    Danke @ Takis :grins:


    genau..... Max 30 Grad zur senkrechten achse !!!


    ich tippe auf 50 grad die du da hast....

    Na dolle,... dann hat mein Heck ca. 90° - 35° = 55°..... :Daumen runter:


    Wenn die Kollegen pingelig sind können sie das natürlich bemängeln.


    Habe mein Nummerschild aber auch bei 45 Grad mit dem Rizoma Halter und der TÜV-Prüfer hat nix gemeckert, der freute sich dass alles Sicherheitsrelevante eingetragen oder ABE oder EG hat, da hat er dann sogar über die Hebel "freundlich hinweggesehen"


    Ist der Halter nicht klappbar?

    Leider ist er nicht klappbar.. ist der Carbon KZH von Bommel......hmm ich denke bis zum TÜV Termin werde ich so weiterfahren und dann wenns dann ernst wird werde ich etwas mit den Löchern deichseln müssen um die 30° zu erreichen.


    Tja hätte man sich vorher mal ordentlich informiert :traurig: .....



    Danke für die schnellen Antworten derweil!!


    Beste Grüße,
    Alexis

  • @ Alexis ... hab mal Deins genauso nach konstruiert ... komme da auf etwa den gleichen Winkel ... auch so um die 53°.


    Vielen Dank seven-k für die Bestätigung!


    Ich wäre nach meiner Messung auf 53,48° gekommen passt also recht gut soweit :grins:.


    Ich denke ich habe nun 3 Möglichkeiten:


    1. Ich fahre einfach zum TÜV Termin und lasse mich überraschen.
    2. Ich versuche für den TÜV Termin den Winkel provisorisch zu ändern.
    3. Ich bitte meinen KTM-Händler den TÜV zu machen und hoffe, das dort der Winkel leichter durchzubringen ist.


    Bei meinem Glück nehm ich jetzt mal das übelste an :nein:



    Allerbeste Grüße,


    Stephan

  • Also es ist eigentlich immer so das es wegen so sachen keinen Stress gibt bei "normalen" tüvern
    WEIL: Ich höre es von meinem Tüver immer: Zum Zeitpunkt der Prüfung entsprach das Motorrad der Straßenverkehrsordnung oder so die Richtung.. Alles andere würde nach der Prüfung verändert.
    Genauso verhält es sich mit einem zu lauten auspuff..
    solange die abgaswerte stimmen, ist der rest "eigentlich" egal und ganz allein dein bier wenn du rennleitung kommt.

  • Das der Winkel der meisten KZH (wie auch Bommels) nicht stimmt,
    habe ich bereits schon vor Jahren geschrieben.
    Beim Tüv, ist das meiner Meinung,sekundär.
    Die einzigen die ein Kennzeichen lesen wollen,müssen ist die Polizei.
    Da wird der Ärger, je nachdem, auch nicht lange auf sich warten.

  • moin......
    hab den kzh von bommel auch, echt geil das teil!!!
    aber wie schon gesagt der winkel stimmt nicht, daß hat auch der túv-depp gesagt und als er dann noch meinte das mein :Kürbis: keine rahmen-nr. hat war ich etwas :zorn: !!!aber hilft ja nicht da einen dicken zu machen!! dann zurúck in die garage am kzh was geändert und wieder hin und die rahmen-nr. hab ich ihm dann auch gezeigt und gefragt ob er als aushilfe hier arbeitet!!!(nachdem er die plakette drauf geklebt hatte)




    :prost: benny

  • @ Alexis


    Ich war bis jetzt mit 4 Superdukes und angebautem Carbon-KZH beim TÜV und bin mit meiner
    schon in 2 :polizei: Kontrollen geraten und es hat nie Probleme gegeben.


    Gruss Bommel :Kürbis:

  • Das sagt der Gesetzgeber :nein:




    Straßenverkehrsgesetz


    III. Straf- und Bußgeldvorschriften


    § 22 Kennzeichenmissbrauch



    <IMG alt="" align="left" src="/images/gif/quad.gif" /> (1) Wer in rechtswidriger Absicht



    • ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,



    • ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,



    • das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,


    wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    <IMG alt="" align="left" src="/images/gif/quad.gif" /> (2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.


    Zu 99 % geht es beim Tüv und beim Wachmann gut , kann aber auch nach hinten losgehen :polizei:

  • ich sag immer "wenn mans aus nem hinterherfahrenden Auto" noch gut lesen kann sollte es eig. keine Probs geben.


    Ich war schon 2x mit meiner 640er mim Sportheck beim TÜV, beides mal hat er sichs Nummernschild genau aungeschaut weils ausschaut als würde es gleich auseinander fallen. Sobald er aber die Edelstahlplatte dahinter und die Nieten im NrSchild gesehen hatte wars gut (fands ne gute Idee), das ich keine KZ-Beleuchtung hab ist ihm nie aufgefallen.

    don´t care about tomorrow...

  • :denk:
    Der Auszug würde wohl eher zutreffen wenn man das Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug baut

  • Ich hatte an meiner SD auch einen Winkel von 60°. Dem TÜV Prüfer hat es gefallen.
    Dem :polizei: am Straßenrand später aber nicht. 15€ + Mängelkarte.

    Think red... say bopbopbopbobpobp... ;)

  • das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt

    Das trifft in Kraft sowie man den Org. Kennzeichenhalter abbaut und gegen einen anderen ersetzt und nicht den 30 Grad Winkel einhält . Die Bullen gehen davon aus , das du das mit Vorsatz gemacht hast um die "lesbarkeit" zuerschweren .Hart aber wahr :denk:

  • Hallo Gemeinde,


    ja, das mit dem KZH-Winkel ist so eine Sache - hängt wohl immer von der Tagesform des Bemängelers ab.


    Mit dem Tüv hatte ich keine Probleme - habe es aber auch gerade mit neuen Reifen zusammen beim Freundlichen machen lassen. (Mit dem alten Reifen wäre ich eh nicht durchgekommen, da wäre der KZH dann eh schon wurscht gewesen.)


    Bei unseren :polizei: in dem kleinen leidigen Stück Österreich um Innsbruck herum hat es aber immerhin gereicht, dass ich eine "wenn ich nicht auf der Stelle das Kennzeichen in den zulässigen Bereich zurückschraube .... sonst gibt es eine Anzeige, wenn er mich hier nachher noch so sieht"-Schimpftirade abbekam. :boxing:
    Hat sogar extra bei mir an der Tankstelle angehalten der Gute, um mir das zu sagen!
    Und dann musste er weiter zum Einsatz - einer Unfallstelle mit einem verletztem Radfahrer, die wir kurz zuvor passiert hatten. :sehe sterne:


    Und was lernen wir daraus - nix, außer dass der Obrigkeit manchmal Abkassieren wichtiger ist, als das Leib und Wohl anderer Verkehrsteilnehmer.


    In diesem Sinne, gehabt Euch wohl - und bei den kurzen Hecks und deutschen Kuchenblechen sollte man schon mit Rücksicht auf den Hinterreifen die 30° eher aus der anderen Richtung messen ... :teuflisch:


    PS: So aus dem Trockenen geschätzt hab eich wohl auch so um die 50°.

    **********************


    Mit "ich" meint das Seiende sich selbst. :winke:

  • Hallo,


    wird der Winkel laut Gesetz mit oder ohne Fahrer gemessen?
    Mit Fahrer ist er ja im normal Fall anders (besser).


    Gruß, charly.jr