Ohne Blinker in Deutschland

  • Aus aktuellem Anlass interessiert mich folgendes:


    Da ich an meinem Motorrad keine Blinker habe und nur einen Spiegel links (in der Schweiz erlaubt) habe ich mich nun gefragt, wie das ist, wenn ich ins Ausland fahre.
    Letzte Woche bin ich in eine Polizeikontrolle in Deutschland geraten (waren äusserst fair und haben mich davonfahren lassen) und selbst dort konnte man mir keine genaue Antwort geben. Allerdings haben die mich sogar nach einer Reifenfreigabe (von was man in der Schweiz noch nie was gehört hat) gefragt.


    Muss ich jetzt an der Grenze anhalten, mir eine Reifenfreigabe besorgen, Blinker anbauen und einen zweiten Spiegel montieren?


    Der Polizist hat noch etwas von einer internationalen Verkehrsnorm erzählt, welche bei Fahrten ins Ausland beachtet werden muss. Ausserdem meinte er, dass er mich an Ort und Stelle still legen könnte, weil mein Fahrzeug nicht verkehrssicher wäre.


    MfG
    Panini

  • So viel ich weiss, sollte das kein Problem sein. Dein Motorrad ist in der Schweiz zugelassen, und entspricht deren Normen und Vorschriften.
    (mal abgesehen von Kennzeichenhalter und Nummernbeleuchtung :zwinker: )

  • wer in Europa sollte sich da aufregen wenn nicht die Deutsche Polizei


    ich denke die Anderen Länder sind da cooler


    m.f.g. georg

    MoGG - Member of the GAGA Group

  • wenn dich ein deutscher polizist drankriegen kann, macht er das auch :ja:


    er hatte nur keine rechtliche grundlage oder war sich unsicher



    lG Q

    MoGG Godfather benchmark driving

  • von D nach I oder nach Össi-Land bewegst du dich innerhalb EU-Land


    aus des Schweiz kommend sieht die Sache da schon anders aus


    das die anderen Lämnder cooler sind, kann ich so nicht bestätigen


    fahr mal über Pfingsten richtung Gardasee, da sieht die Sache mit den coolen ausländischen Polizisten schon anders aus


    :polizei:

  • Du solltest dich bei einem Anwalt befragen, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist.
    Prinzipiell würde ich sagen das dein Moped eine EU Zulassung hat, und somit auch dort ohne Probleme bewegt werden darf.
    Ich glaube aber nicht das dein Moped ohne Blinker eine Zulassung bekommen hat.
    Wenn du aber fährst und Handzeichen gibst, ist ja auch wieder alles im grünen Bereich ....

  • Die Schweiz ist aber nicht in der EU, also hilft dir eine EU-Zulassung wenig :zwinker:. Sonnst könnte ich ja meine Schrottlaube in Kirgisien, oder Ähnlichen, zulassen, wo sie der Gesetzeslage entspricht und in die EU fahren.


    Innerhalb der EU sollten aber denke ich keine Probleme auftauchen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 64 mal editiert, zuletzt von »KTM950sm« (Gestern, 18:01)

  • Andererseits baut ein Turist aus Kirgisien ja auch nicht an der Grenze sein Motorrad/Auto um. Ich sehe hier ab und zu Autos, die in Amerika zugelassen sind. Unter anderem mit bis nach vorne getönten Scheiben und nur einem Kennzeichen hinten. Wäre ja im Endefekt der gleiche Fall. In den USA erlaubt, aber in der Schweiz eigenlich nicht.
    Einziger Bonus ist, dass der 0815 Polizist meistens genau so wenig Ahnung hat wie z.B. ich jetzt. Daher hat man manchmal Glück und kommt so davon. Würde aber trotzdem gerne wissen, wo man sowas nachlesen kann.
    In 1h hab ich Rechtvorlesung. Werd gleich mal den Dozenten dort befragen :grins:


    MfG
    Panini

  • Ich habe hierzu zwei Polizisten gefragt
    Einer sagt "kein Problem" (hast aj selber gehört...)
    und ein anderer meinte er würde sofort die weiterfahrt untersagen und sich dann informieren :Daumen runter:
    Gönnen würde ich es dir ja schon... :crazy::peace::winke:


    Hier sind doch Polizisten
    Outet euch mal :Daumen hoch:


    Lutz

  • Also ich würde mich sehr Wundern wenn die meine SD Stilllegen könnten in D,wegen fehlenden Blinkern und einem Rückspiegel!



    :denk::denk::denk::denk::denk::denk::denk::denk::denk::denk:


    gruz

  • ...und da zählen Blinker, sprich Fahrtrichtungsanzeiger mit dazu!
    Im schlimmsten Fall erlischt der Versicherungsschutz für das betreffende Fahrzeug. Im Motorsport, z.B. Endurosport, da sind bei International ausgetragenen Rennen auch Blinker Pflicht!


    Zu den Normen...


    Das Produkt muss in jedem Fall den Sicherheitsstandard aufweisen, der von den technischen Normen vorgesehen ist. Ohne Einhaltung dieses Mindeststandards darf das Produkt gar nicht in den Verkehr gebracht werden. Allerdings handelt es sich hierbei - wie gesagt - nur um einen Mindestsstandard, dessen Einhaltung allein nicht ausreicht, um eine Haftung auszuschließen.


    Wenn das Produkt verbindlichen hoheitlich erlassenen Normen entspricht; (wobei nationale, europäische und internationale Normen ausgeschlossen sind) entfällt die Haftung des Herstellers. Verbindliche Normen sind solche Normen, die eine bestimmte Bausweise oder -art zwingend vorschreiben. Bei den meisten Normen handelt es sich nur um Mindeststandards. Diese sind nicht zwingend, denn dem Hersteller ist es freigestellt einen höheren Standard zu verwenden. Auch dass eine bestimme Bauart oder Herstellungsform genehmigt wurde, befreit den Hersteller nicht von der Haftung.


    Bade :ja:

    Einmal editiert, zuletzt von Bade ()

  • Mhm :denk:
    Und wer gibt die Normen vor? Wenns die EU ist, gelten ja schon wieder andere für die Schweiz. Und selbst wenn sie gelten kann der hersteller sicher auf sowas wie reinen Wettbewerbsbetrieb hinweisen, oder dass halt was wichtiges fehlt (an meinem fahrrad is son aufkleber...)


    Verfahrene Situation... Man sollt die Schweiz echt an die Nachbarländer aufteilen wie Gaddafi gesagt hat, schon gäbs n problem weniger :achtung ironie:

  • Einen Spiegel hat der Moritz ja dran. wo steht denn geschrieben, dass man 2 Spiegel am Fahrzeug haben muss????


    Sogar bei Autos war vor ein paar Jahren der rechte Außenspiegel ein Ausstattungs - plus, dass man extra bestellen musste.


    Bei Moppeds ist ebenfalls keine Pflicht 2 Spiegel am Fahrzeug angebracht zu haben.
    Jetzt hat mir die Tage jemand erzählt (obst stimmt weis ich leider nicht)
    dass mam bei 2 Rad Fahrzeugen, die über 100km/h fahren, einen 2. Ausßenspiegel vorschreibt :sehe sterne::sehe sterne:


    Blinker am Mopped sind in der EU zulassungsrechtlich pflicht. Wenn man also von Außerhalb der EU kommt, entspricht das Blinkerlose Fahrzeug
    der Zulassungsrichtlinien des entsprechenden Landes....(im Normalfall)
    Das heist, er muss innerhalb der EU Handzeichen geben, wenn er abbiegen muss....
    Wenn eine Blinkanlage am Fahrzeug angebracht ist, muss diese auch funktionieren......wenn aber keine Pflicht ist......
    in diesem Fall wäre eine Stillegung durch die Polizei :polizei: nicht rechtens.!! (siehe amerikanische Autos.....)
    Die KTM wurde doch in der Schweiz zugelassen ohne Blinker.!!!
    Also darf er auch ohne Blinker im Ausland fahren!!! :alter schwede:


    Und jetzt bin ich gespannt auf den Rechtsberater der dem Moritz das ja Heute erklärt hat....... :tröst:

  • Erstmal Danke für die zahlreichen Antworten :Daumen hoch:


    Und, Panini - - - was hat Dein Prof gesagt?


    Der Prof. bzw Anwalt war auch ein bisschen Ahnungslos. Sagte, dass Verkehrsrecht nicht sein Gebiet wäre. Allerdings war er der Meinung, dass ich mich den Gegebenheiten im Ausland anzupassen hätte. Er hat mir von Fällen erzählt, wo ausländische Reisende in der Schweiz zu Strafen verurteilt worden sind, weil sie Radarwarner in ihren Fahrzeugen hatten. Radarwarner sind in der Schweiz (Weder als aktive Warner noch auf dem Navi) nämlich nicht zugelassen. Er meinte, das wäre vergleichbar mit dem Fahren ohne Blinker in Deutschland, wenn das dort auch nicht zugelassen ist.
    Er war sich allerdings wie gesagt, überhaupt nicht sicher... Aber nach seinem Bauchgefühl her, meinte er.


    Allerdings müssten dann ja umgekehrt z.B. alle deutschen Fahrzeuge die in die Schweiz kommen, auch den Normen hier entsprechen. Und da fallen mir als Beispiel gerade die Zubehörauspuffanlagen ein: Hier in der Schweiz bringt nämlich die E-Nummer relativ wenig. Da braucht man ein Zusatzdokument, welches normalerweise nur vom Importeur der Anlage ausgestellt wird und die Verwendung deren spezifisch für das Modell eingetragen ist. Oder die Superduke muss in der Schweiz (egal welches Baujahr) auf jeden Fall einen Katalysator haben, in Deutschland aber erst ab Baujahr 2007. Müssen die mit älteren Superdukes jetzt jeweils an der Grenze einen Kat einschieben? :achtung ironie:


    MfG
    Panini

  • Hej Mo, da Du ja allein dieses Jahr bestimmt noch mehrmals ins schöne Auenland kommst :prost: wie wärs denn damit, einfach ein paar Blinker dranzubauen :denk:Uuuund dann mußt Du nämlich noch drauf achten, daß der innere Leuchtglasbereich der rückwärtigen Fahrtrichtungsanzeiger mindestens 145mm von der Fahrzeugmitte entfrnt ist :alter schwede: So, oder so ähnlich... wir sprechen im Reich der 1000 Sinne nämlich nicht nur davon, profan mal "ein paar Blinker dranzubauen" :crazy:

    Ready to >> DOLOMITEN 2014

  • Hallo Panini,


    ich habe auch noch mal nen Kumpel befragt.


    Der hat mir das so erklärt:


    - Fahrzeug muss den jeweiligen Regeln des Landes entsprechen, aus dem es kommt. Also: Wenn in Russland die Regeln sagen, daß ein LKW nicht mit verrosteter Achse und abgerissenen Bremsen fahren darf, aber dort nie kontrolliert wird, dann darf er in D stillgelegt werden, wenn so ein Mangel existiert. :Daumen runter: Wenn der LKW keinen Dieselrussfilter hat und dies in Russland nicht vorgeschrieben ist, dann darf er hier durchfahren. :ja:


    - genauso ist das mit Deinem Moped. Wenn es ohne Blinker in der Schweiz rechtmässig zugelassen ist, dann dürfen die Deutschen Freunde deswegen nicht belangen :grins: . Wenn Du in der Schweiz - theoretisch - 110dB Lautstärke am Auspuff haben dürftest und in D nur 90dB - dann dürftest Du damit in D fahren. Sie könnten Dich nicht stilllegen. :grins:


    - Das mit dem Radarwarner ist ne andere Nummer. (die gibt es übrigends gerade sehr günstig bei Pearlversand :sabber: ) Das hat nichts mit dem entpsrechend zugelassenen Fahrzeug zu tun. Darum gibts wohl in der Schweiz ne Strafe. :boxing: In D auch - und dazu Punkte weil Vorsatz unterstellt wird :kotz: . (die günstigen aus dem Pearlversand haben einen Panikbutton mit dem man die Points of Interest schnell löschen kann . . . :zwinker: )


    Gruß


    Tom

    MoGG - Member of the GAGA Group- Turrug-MakTo

  • innere Leuchtglasbereich



    nicht zu unterschätzen ist auch der innere Leuchtglasbereich des Hauptscheinwerfers. :grins: Der muss auch ausgeleuchtet werden :ja: . Nur mit Standlichtbirne rumfahren ist weder in D noch in CH zulässig. :zwinker:


    Nur damit Du das auch weisst. :lautlach: :lautlach: :lautlach:


    Gruß


    Tom

    MoGG - Member of the GAGA Group- Turrug-MakTo

  • na seht ihr,wir dürfen ohne Blinker rumfahren dafür habt ihrs einfacher mit den ESD!


    Was möchte ich ?????????


    Lieber mit Blinker fahren und dafür darf man ohne Probleme einen ESD ranbauen.
    In der Schweiz geht dass nicht so ohne weiteres,ausser man fährt eine Japse die zig mal verkauft wurde,dann ist es einfacher.



    gruz

  • ab EZ 01.01.1990 über 100 km/h müssen 2 Spiegel vorhanden sein.


    auch blinker müssen in D dran sein.



    würde die wette eingehen, wenn :polizei: dann ist erstmal stehen bleiben angesagt :ja:

    :Kürbis: KTM 1190 RC8 - Black Edition - Bj.09 :Kürbis: