Kleiner Erfahrungsbericht 690 SMC & Kastl oder: "Alles wird gut" ;-)

  • Also ich kann zu dem Thema nur meine Erfahrungen teilen. Ich hatte dieses Jahr das Vergnügen einer allgemeinen Verkehrskontrolle durch die Polizei und man hat sehr schnell gemerkt das die Ahnung hatten. Die haben gezielt geschaut und kontrolliert. Frage mich für wie doof manche unserer Ordnungshüter halten :gute besserung: Glaubt ihr die leben hinterm Mond und bilden sich nicht fort auf dem Sektor? Zur Not ist der Sachverständige zB. von der Dekra gleich dabei und der findet auch das Kastl und glaubt dann sicherlich nicht das es Serie ist. Wenn da einer mit ner Kiste ankommt die aussieht wie der fahrende Tuningkatalog dann schauen die nochmal gründlicher hin nach meiner Erfahrung.


    Gesendet von meinem SM-N910F mit Tapatalk

    Die Qualle existiert seit 500 Millionen Jahren und überlebt ohne Gehirn. Das gibt so einigen Menschen Hoffnung.

    Husquvarna 510 SMR
    Honda CB1000

    Kawasaki Z1000

    KTM Super Duke 990

    KTM Super Duke 1290 1.0

    KTM 690 SMC

    MV Agusta Brutale 800 Dragster

    KTM Super Duke 1290 2.0

    KTM 690 Enduro R

    Aprilia Tuono Factory V4 1100

  • Es gab auch schon mal einen Richter, der dem Motorradfahrer eine Teilschuld gegeben hat,
    weil er mit so etwas Gefährlichem wie einem Motorrad gefahren ist.
    Im Gegensatz zum montierten Kit oder Schalldämpfer ohne dB-Killer ist das jedoch unfallkausal,
    so schräg sich das anhört.
    Die Lektüre des von mir geposteten Links oben kann ich deshalb jedem empfehlen.


    Das sieht eben mancher eher streng (und montiert dennoch ohne nachzudenken seine China-Heberl)
    und ca. 300 Leute pro Jahr sehen´s nicht so streng (und montieren unsere Tuning-Kits).
    Die Entscheidung muss jeder selbst treffen.

    Grüße von Babsi

    Beratung und Vertrieb Fa. Myjet "Highscore"

  • Wenn da einer mit ner Kiste ankommt die aussieht wie der fahrende Tuningkatalog dann schauen die nochmal gründlicher hin nach meiner Erfahrung.

    Genau das hab ich auch geschrieben.
    Sicher KANN man auch das Kastl finden,
    aber einfach zu erkennen ist das im Gegensatz zum protzig aufgemachten Powercommander nicht
    (wobei ich aus naheliegenden Gründen von einer detaillierten Beschreibung Abstand nehme.
    Die Polizisten und TÜV-Beamten unter unseren Kunden kennen´s natürlich.)


    Die formatfüllend, heftig und brutal aufgeschnittene Airbox betraf soweit ich mich erinnere EINE EINZIGE Duke,
    deren Besitzer uns den Auftrag gegeben hatte, das Möglichste rauszuholen (knapp 80 PS am Hinterrad).
    Bei den anderen ist das wesentlich dezenter gelöst,
    aber wer´s nicht will, soll´s doch ganz einfach bleiben lassen!
    Wo ist das Problem?

    Grüße von Babsi

    Beratung und Vertrieb Fa. Myjet "Highscore"

    Einmal editiert, zuletzt von Babsi ()

  • Das Problem ist nicht das Tuning an sich. Dafür ist die Rubrik da.


    Das Problem ist, dass du die Sache hier fahrlässig herunter spielst und so tust, als gäbe es keine Bedenken. Sinngemäß....ist ja eh alles völlig unsichtbar und ein nicht zugelassener Spiegel ist demgegenüber viel problematischer.

  • Ok Babsi da du ja anscheinden meine Frage überlesen hast/wolltest hier noch einmal:


    Nun meine Frage gibt es von euch den klaren Hinweis "nicht im Bereich der StVO zugelassen"?


    Und nochmal für dich dein Link ist schön und gut aber er beinhaltet nicht, dass die versicherung das Recht hat sich den gezahlten Betrag (oft mind. 6 stellig bei Personenschäden) zurückzuhohlen.
    Dazu kommt dann die Klage im zivilen Strafrecht wenn es um das Schmerzengeld geht. Auch dazu wurde keine Aussage getroffen.
    Ich habe jeden Tag mit Sachverständigen (in anderen Bereichen zu tun) ... und glaube mir da gibt es Ansichten die verschiedener nicht sein könnten. Es kommt immer auf den Sachverständigen, den Richter, den Staatsanwalt und den eigenen Anwalt an. Aber wie hier geschrieben wurde spielst du das Thema trotz mehrfachen Hinweisen einfach runter!


    Und genau da ist das Problem! Was ihr/du hier machst ist eine Straftat! Es gibt keine Aussage, die genau sagt, das euer Kastl nicht im Bereich der StVO zugelassen ist! Oder? Steht es denn zumindestens in der Bedienungsanleitung?



    Und da Ihr ja dieses Forum als Verkaufsplattform/Werbeplattform für euer Kastl benutzt müsst Ihr euch auch solche Hinweise/Meinungen gefallen lassen!
    :arsch:

  • Und mal für alle zum Nachlesen:


    http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html


    Zusammengefasst:
    Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die


    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,


    2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder


    3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. (und ja lauter ist hier schlechter....)


    Also egal ob PS oder Drehmoment (welches ja nicht in den Papieren angeben ist) erlischt die Betriebserlaubnis bei euren Kastl...


    So und nun weiter:
    (5) Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 Satz 2 erloschen, so darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden oder dessen Inbetriebnahme durch den Halter angeordnet oder zugelassen werden. Ausnahmen von Satz 1 sind nur nach Maßgabe der Sätze 3 bis 6 zulässig. Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen zu führen. Die Sätze 3 und 4 gelten auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt.


    Jedesmal einen TÜV-Termin oder eine Fahrt des Sachverständigen nachweisen ist nicht möglich.


    Und wie geschrieben ist euer Umbau für den Unfall verantwortlich? Wenn der Richter einen schlechten Tag hat ja denn du hättest mit dem Motorrad und dem Kastl nie dort sein dürfen...
    :polizei:

  • .....
    aber wer´s nicht will, soll´s doch ganz einfach bleiben lassen!
    Wo ist das Problem?



    Eben ! Verstehe ich auch nicht.
    Sind hier nur "Kleinkinder" im Forum neuerdings unterwegs? Muss man diesen Baby's erklären und auch noch extra darauf hinweisen, dass ein nachträglich eingebauter PC im Moped "only for Racing" ist???? :kapituliere:


    Man, man......was ist aus den Selbstständig-Denkenden-Menschen geworden? Sind die alle ausgestorben?


    Wer mal ein wenig seinen Grips anstrengt (und nicht immer gleich Mutti fragt was denn nun erlaubt ist und was nicht) dem ist doch wohl klar, dass Leistungssteigernde-PC"s am Moped im Öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen sind.


    Und das Babsi/Highscore da nun "explizit" drauf hinweisen müssen, ist doch sowas von Wurscht. (Vorausgesetzt man(n) hat Hirn und ist kein Kleinkind) :rolleyes:




    Sorry, musste aber mal gesagt werden. :amen:

    :wheelie: + :winke: von Michi
    KTM 990 SMR+1290 SDR 2.0+BMW RnineT

    Einmal editiert, zuletzt von wallo ()

  • Man kann nicht von jedem erwarten, dass er genau weiß was legal ist und was nicht. Hier lesen auch 16, 18, 20-jährige mit, die noch nicht so den Plan haben. Viele Leute finden straßenillegale Tuningsachen auf Anhieb sehr verlockend weil die Spitzenleistung, das Drehmoment und der Sound entkorkt werden.


    Als Gewerbetreibender hat man dann eine gewisse Verantwortung wenn man solche Sachen anbietet. Zumindest sollte man nicht mit geschickter Wortwahl so tun, als sei man ja ganz nah am Serienprodukt, als sei das Tuning unsichtbar etc. Auskünfte eines Gewerbetreibenden wie diese hier sind nicht gerade verantwortungsvoll: :Daumen runter:



    dass durch unsere Tuning-Kits (je nach Modell) weniger die zugelassene Spitzenleistung steigt,
    sondern immer das (nicht in der Zulassung erfasste) Drehmoment im unteren und mittleren Bereich,

    Ansaugseitig wirkendes Tuning ist dagegen nur nach zerlegen des Motorrades sichtbar
    und wenn das sauber gemacht ist, schaut´s vielleicht sogar serienmäßig aus.

    Kastl dass es unsichtbar verbaut ist

  • Einbauteile die nicht gemäß der StVO sind oder zum erlöschen der Betriebserlaubnis/des Versicherungsschutzes führen müssen auch so gekennzeichnet sein, das eben alle (egal ob Ahnung oder nicht) wissen das es nicht legal ist. Was das mit Babys zu tun hat weis ich zwar nicht aber ok. Solche wie du sind dann die die am lautesten schreien, wenn die eigene Gesundheit (oder schlimmer z.B. die Gesundheit des eigenen Kindes) durch solch einen Unfall mit einem nicht verkehrstauglichen/ nicht zugelassenen und nicht versicherten KFZ in Mitleidenschaft gezogen wird.
    Und vertraue mir wenn es um meine Gesundheit oder der meiner zukünftigen Kinder geht würde ich alles daran setzen, das Leute die solches Zeug einbauen oder Vertreiben UND nicht darauf hinweisen, dass es nicht StVO konform ist, niewieder mit beiden Beinen im Leben ankommen!
    Und das stellt kein Problem dar dies in solch einer Situation zu erreichen!


    Und die selbständig denkenden Leute sind nicht ausgestorben, jedoch kann man solch ein Wissen nicht unbedingt voraussetzen... Zumal hier ja Aussagen getroffen werden wie "das fällt nicht auf, das merkt keiner, das ist nicht so schlimm, da gibt es schlimmeres... Und diese Aussagen sind nunmal falsch und fördern den unüberlegten Einbau.

  • Hallo in die Runde
    Ich selbst fahre ein Kastl auf meiner 690er und bin hoch zufrieden damit. Dass ich damit illegal unterwegs bin ist mir bewusst. Auch die Folgen und Konsequenzen.


    Highfender
    Warum hackst du denn so darauf rum das das Kastl illegal ist ? Ich habe gerade nochmal in meiner fast schon 1 Jahren alten Bestellungsnachricht nachgeschaut. HIER WIRD AUSDRÜCKLICH ERWÄHNT DAS DAS KASTL ZUM ERLÖSCHEN DER BETRIEFSERLAUBNIS FÜHRT. Thema erledigt. Diese ganzen Leute die immer gegen das kastl schießen machen hier die ganzen Threats kaputt die wirklich gut vom Highscore zusammengeschrieben wurden.

    KTM 1190 RC8 R 2009 :amen:

    KTM 690 SMC R 2016 :wheelie:

  • Mal davon abgesehen das Babsi sogar schon A2 Anfängern ein Kastl auf gedreht hat oder wollte wie auch immer.



    Wirklich schade das ich unter den 1000 Babsi Themen den Thread nicht mehr finde ...

    Gruß,


    690DukeR

  • Zitat

    Hallo in die Runde
    Ich selbst fahre ein Kastl auf meiner 690er und bin hoch zufrieden damit. Dass ich damit illegal unterwegs bin ist mir bewusst. Auch die Folgen und Konsequenzen.


    Highfender
    Warum hackst du denn so darauf rum das das Kastl illegal ist ? Ich habe gerade nochmal in meiner fast schon 1 Jahren alten Bestellungsnachricht nachgeschaut. HIER WIRD AUSDRÜCKLICH ERWÄHNT DAS DAS KASTL ZUM ERLÖSCHEN DER BETRIEFSERLAUBNIS FÜHRT. Thema erledigt. Diese ganzen Leute die immer gegen das kastl schießen machen hier die ganzen Threats kaputt die wirklich gut vom Highscore zusammengeschrieben wurden.


    Bitte mach ein Screenshoot von dem Hinweis

    Gruß,


    690DukeR

  • alex
    Ich habe nichts gegen Tuning und habe den Thread auch nicht ausgegraben. Ich habe aber was dagegen, wenn hier verantwortungslose Falschbehauptungen in den öffentlichen Raum geworfen werden, die nur eines zum Zweck haben - den bestmöglichen Verkauf.

  • Glaubst du es sonst nicht, hm? ;)


    Was hat das Ganze eigentlich mit dem A2 Führerschein zu tun? Also in wie weit beeinflusst das Tuning den A2 Besitzer negativer, als einen A Inhaber?

  • Naja beim A2 kommt dann noch fahren ohne Führerschein dazu... Oder täusch ich mich? In wieweit das Mapping des Kastls das Mapping der Drosselung beeinflusst wurde hier glaube ich noch nicht wirklich behandelt...

  • Zitat

    Naja beim A2 kommt dann noch fahren ohne Führerschein dazu...


    Richtig und die allgemeine Probezeit ist vielleicht auch nicht ganz zu vernachlässigen ..

    Gruß,


    690DukeR

  • Nur, wenn man die Maschine offen fährt. Gibt auch Kastl Maps für gedrosselte Fahrzeuge bei denen die Leistung weiterhin beim erlaubten Niveau bleibt. Probezeit hat auch nur derjenige, der vorher nicht mit 16 schon den A1 hatte (sind bei meinen Bekannten ALLE A2 Besitzer) - bei dem ist die nämlich dann mit 18 bereits vorbei.

  • Und nochmal für dich dein Link ist schön und gut aber er beinhaltet nicht, dass die versicherung das Recht hat sich den gezahlten Betrag (oft mind. 6 stellig bei Personenschäden) zurückzuhohlen.


    Nur liest du leider nicht aufmerksam: § 6 KfZPflVV:


    (6) Bei besonders schwerwiegender vorsätzlich begangener Verletzung der Aufklärungs- oder Schadensminderungspflichten ist die Leistungsfreiheit des Versicherers auf höchstens 5 000 Euro beschränkt.


    Grüße,
    Moritz

    E-Bike Fahrer reagieren, auf ihr Problem angesprochen, zunehmend gereizt.

  • 5000,- tut natürlich weh, ist aber um 2 Stellen UNTER der gedrohten 6-Stelligkeit
    und steht auch auf der verlinkten Website.


    Was den Hinweis auf die Illegalität betrifft, so ist der seit Jahren in JEDEM UNSERER Angebote enthalten,
    aber was kratzt das eigentlich die Leute, die ohnehin sooo Angst vor dem Kastl haben :weinen:
    und meinen, das Sub-Forum "Tuning" sei bloß für Rundstreckenjunkies oder Felgenrandaufkleber?
    Die, die sich dafür interessieren, lesen den Hinweis in Angebot
    und fällen ihre Entscheidung: pro oder contra.
    ... und das ist völlig ok. so.

    Grüße von Babsi

    Beratung und Vertrieb Fa. Myjet "Highscore"

  • :gute besserung: Ja ja der 5000 Euro freifahrtsschein...
    Aber vielleicht liest du ja nicht richtig http://www.haftpflicht-wissen.…-haftpflicht-regress.html
    Jeder Einzelfall wird einzeln geprüft und ist Richter/Staatsanwalt/Anwalt abhängig...
    Und babsi ich hoffe das auch du in einem solchen Fall mit haftbar gemacht wirst!
    Und die zivilrechtliche Klage auf Schmerzensgeld je nach Personenschaden bricht dem jenigen dann finanziell das Genick...
    Aber ihr seid die ganz schlauen und spielt was runter... euch will ich mal und der Anklagebank sehen wenn es um eure Existenz geht... mal sehen ob dann die vertreiber und Nutzer des Kastl auch noch so lapidar daherreden...