"Freigabe" Brems und Kupplungshebel

  • Könnte mir auch jemand das Dokument zukommen lassen Ph-il antwortet nicht auf meine Pn.
    Danke schonmal im voraus :prost:

  • Ja Hallo Allemal, :kapituliere:


    kann mir einer das Blättle zumailen ? Danke schonmal !


    Grüße
    Madmax_Lev

    Der, der so langsam fährt, dass er die Fliegen Hinten auf dem Helm hat :Tempo:

  • Servus Jungs,


    ich hab die "freigabe" verschlampt bzw das Passwort zum Emailfach :peace:


    deswegen Zitiere ich einfach mal den Text, sollte reichen für nen TÜVer / Waldmeister


    Zitat

    “[...] in der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) und in den ensprechenden EG- Vorschriften gibt es keine definierten Prüfvorschriften für Brems- und Kupplungshebel am Motorrad. Es ist lediglich der §30der StVZO zu beachten d.h. “Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt….[...]”

  • auf welcher Grundlage sollte es so sein?


    Sollange ich niemanden gefährde ist es egal.


    angenommen ich muss voll zugreifen und die Verstellung des Bremshebel löst sich, wodurch zu wenig Bremsleistung erbracht wird, erfüllt der Bremsehebel §30 natürlich nicht.


    Lies doch selbst mal die entsprechenden abschnitte in der StVZO


    scheinbar ging am 23.12.2013 auch die welt unter

  • §19 StVZO:

    Zitat

    ...eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist...


    Das ist leider wieder so ein Gummiparagraph, in den die handelnde Person hineininterpretieren kann, was sie will.


    Das Problem wird wohl sein, dass du im Zweifelsfall ein entsprechendes Gutachten vorlegen wirst müssen, das die Unbedenklichkeit des Teils bescheinigt.


    Wenn :polizei: oder Prüfer der Meinung sind, dass das Teil nicht sicher ist, dann bist du in der Bringschuld eines Gutachtens, das das Gegenteil schwarz auf weiß darlegt.


    Deshalb gibt es wohl die "Chinahebel" bei bs-motoparts mit KBA Nummer.

  • Das ist dann aber Haftungsfrage auf ebene des Herstellers bzw Importeurs, dafür auch die KBA (ABE-Teilegutachten Whatever )Bestätigung um raus zu sein.


    Was der :polizei: zu meinen Bremsehbeln sagt interessiert mich mal garnicht

  • Wenn :polizei: der Meinung ist, dass dadurch die Betriebserlaubnis erloschen ist (weil dadurch eine Gefährung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist), dann untersagt er dir auf jeden Fall mal die Weiterfahrt und du kannst den Bock zur nächsten Begutachtungsstätte abschleppen lassen. Bestenfalls bekommst eine Mängelkarte und musst das Motorrad vorführen und ich glaube nicht, dass es ein Prüfer auf seine Kappe nimmt, das Teil ohne Gutachten durchzuwinken.

  • man könnte auch Argumentieren das du z.b. bei einem Bremshebel mit nur 2 Finger in einer Notbremsung weniger "Druck" aufbauen kannst als mit 3-4.
    (ich weiß das die meisten neuen Mopeds wie Hölle Bremsen aber dennoch...)


    ich will selber ja kleine :grins:

    Der weiße Reiter :alter schwede:

  • weiterfahrt kann er mir gerne untersagen, wenn er dafür die rechtlichen Grundlagen beachtet.


    Das mit dem Bremsdruck ist so ne Sache, ich kann mit 2 Fingern besser dosieren als mit 4. Klar auf ner Superduke, die bremst aber auch als obs kein morgen mehr gäbe.


    Bei meinem neuen GS450 projekt (BJ. 1980) werde ich mir 2 mal überlegen einen Kurzen Bremshebel zu verbauen.




    Wie hoffentlich alle jetzt mitbekommen haben, ist dieser TÜV bescheid kein Freifahrtsschein für irgendwelche Zahnstocherhebel, sondern lediglich ein Ausschnitt aus der StVZO.


    Eine Bauartprüfung wird nicht verlangt, da es für dieses Bauteil keine Prüfvorschriften gibt. Sonst müssten ALLE Hebel von Louis und Co ausm Zubehör auch geprüft sein.


    PS: vorletztes Jahr bei DEKRA den Stempel bekommen, jetzt im März fahre ich zum TÜV Süd nach München, den Jungs vertraue ich. Bis auf Spiegel werde ich nichts ändern für die HU. Kann dann gerne nochmal berichten :Daumen hoch:

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