Ist das ernsthaft in österreich erlaubt??
...hab grad mal gegoogelt. Sieht nicht so aus:
https://www.jusline.at/49_Kennzeichentafeln_KFG.html
Siehe Abschnitt 7:
"(7) Die Kennzeichentafeln müssen mit dem Fahrzeug dauernd fest verbunden sein; bei Fahrzeugen, bei denen die Kennzeichenleuchte auf einem Leuchtenträger (§ 14 Abs. 9 lit. c) angebracht ist, ist die hintere Kennzeichentafel unbeschadet des Abs. 6 auf diesem anzubringen; Kennzeichentafeln mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen und Kennzeichentafeln gemäß Abs. 3 dürfen jedoch, sofern sie in der im Abs. 6 angeführten Weise angebracht sind, auch behelfsmäßig mit dem Fahrzeug verbunden sein."
Allerdings sind hier doch super viele Österreicher unterwegs! Die sollten das doch eigentlich wissen!