Reifen bei 100er Anhänger

  • Hallo,


    so wie ich das verstehe sollen die Reifen bei einem Anhänger mit 100er Zulassung nicht älter als 6 Jahre sein.


    Was ist wenn doch? Darf man dann nur 80 fahren oder erlischt die Betriebserlaubnis?

  • Ruf morgen beim TÜVDEKRAKÜS an und lass Dir Auskunft von einem der Prüfingenieure geben, dann bist Du auf der sicheren Seite,
    die Rechtsportale im Net sind lediglich voller Vermutungen, die Dir rechtlich genau so viel nutzen, wie ein Blick in die Kristallkugel.

  • Ganz einfach: Du darfst auf der Autobahn nur noch 80 KMH fahren. Wenn du wieder neue Reifen kaufst, dann darfst auf der Autobahn wieder 100 KMH fahren. Auf der Landstrasse darfst eh nur 80 fahren.....


    Gruß
    Mr Bean

  • N'Abend,


    genau so (Mr. Bean) ist es, habe mich mit der Frage auch schon auseinandergesetzt. Ich nehme an, dass bei der HU ältere Reifen als Mangel bewertet werden, kann das aber nicht mit Bestimmtheit sagen. Das war übrigens der Grund, dass ich keine 100km/h-Zulassung beantragt habe. Der Hänger steht geschützt, ist aufgebockt und die Reifen sind trotz Alter noch in einem guten Zustand. Die Kosten für zwei neue Reifen stecke ich lieber ins Moped.


    Um die 100km/h-Zulassung überhaupt zu bekommen, bedarf es gewisser Voraussetzungen. (U.a. geeignete Reifen.) Wenn diese erfüllt sind, bekommt der Anhänger eine entsprechend gesiegelte Plakette. Ob dann wirklich auch 100km/h schnell gefahren werden darf, hängt von folgenden Voraussetzungen ab, u.a. vom Zugfahrzeug und von der Beladung:

    • Die 100km/h-Plakette muss angebracht sein.
    • Das ziehende Fahrzeug muss ABS haben.
    • Die maximal zulässige Stützlast muss ausgenutzt werden. Falsche Beladung -> 80km/h. Im Zweifel kann die Polizei nachwiegen! Also immer eine Waage dabei haben. Eine Federwaage bringt's u.U. nicht, denn 100kg muss man erstmal heben können, wenn das die Stützlast ist. Die Personenwaage aus dem Badezimmer und ggf. ein Holzklotz zum Stützen dürften reichen. Über die Toleranz steht nichts in den Bestimmungen, das dürfte wieder Entscheidungsspielraum der Ordnungshüter sein.
    • Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers MUSS kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Masse des Zugfahrzeugs sein und darf nicht größer sein als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs. VORSICHT FALLE! Es kommt hier auf das zulässige Gewicht an, also auf den theoretischen Wert und nicht auf das tatsächliche Gewicht. Mein C-Corsa darf z.B. 1200kg (gebremst) ziehen, wiegt aber nur 1100kg. Wenn der Hänger also für 1200kg zugelassen ist, darf ich also die vielleicht 600kg bestehend aus Hänger, Duke und SR500 nur mit 80km/h ziehen.
      Wobei unsere Motorradanhänger meist leichter sind, so dass dies für uns keine Einschränkung sein dürfte.
    • Die Reifen des Anhängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und mindestens Geschwindigkeitsindex L = 120 km/h haben.

    Ich hoffe, zur allgemeinen Verwirrung beigetragen zu haben.
    Viele Grüße
    Zwengelmann

    Einmal editiert, zuletzt von zwengelmann ()

  • Du kommst auch mit 6 Jahre oder älteren Reifen über die Hauptuntersuchung, solange es an den Reifen nichts auszusetzen gibt. Das Alter ist vom Grunde her kein erheblicher Mangel, sondern nur einen Hinweis wert . Die Einhaltung der Grundsätze für die 100 km/h Zulassung liegt in der Eigenverantwortung des Fahrzeugführers, das heißt, wenn Du mit einem 7Jahre alten Reifen mit 100 km/h Geschwindigkeit von einem Polizisten angehalten wirst und der auf das Reifenalter aufmerksam wird, kann es sein, das du wegen zu schnell Fahrens Ärger bekommst.

  • Bedeutet das im Umkehrschluß dass ich auch mit über 6 Jahre alten Reifen durch den TÜV komme?


    Ja du kommst durch den TÜV, jedoch hast du im TÜV-Bericht einen Hinweis drin, da wo steht: Reifen sind älter als 6 Jahre, keine 100er Zulassung.
    Hatte ich grad bei meinem Wohnwagen, darum kenn ich mich aus.
    Neue Reifen drauf und die Welt ist in Ordnung

  • Mach einfach den TÜV mit den alten und lass dir das eintragen das die "abgelaufen sind". Danach kaufst dir neue und du hast bei der nächsten Untersuchung keine Probleme.
    Denn:Wenn du nach der Untersuchung neue Reifen gekaufst,hast du somit die 100 wieder. Bei der nächsten Untersuchung ist dein Reifenalter immer noch frisch genug, dass er dir die 100er geben muss :peace:

  • Mach einfach den TÜV mit den alten und lass dir das eintragen das die "abgelaufen sind". Danach kaufst dir neue und du hast bei der nächsten Untersuchung keine Probleme.
    Denn:Wenn du nach der Untersuchung neue Reifen gekaufst,hast du somit die 100 wieder. Bei der nächsten Untersuchung ist dein Reifenalter immer noch frisch genug, dass er dir die 100er geben muss :peace:

    Hallo,


    versteh' ich nicht. Warum nicht gleich mit neuen Reifen zur HU? Ob die Reifen einen Tag vorher oder einen Tag nachher gewechselt werden, ist doch egal. Es kommt auf den tatsächlichen Reifenzustand an. Da wäre mir ein sauberer Prüfbericht wichtiger. Du wirst eh' keinen Reifen bekommen, der gerade gestern aus der Presse kam. Die Fabrik produziert i.d.R. nicht kontinuierlich, sondern saisonweise und die Reifen lagern eine zeitlang beim Hersteller bzw. beim Großhändler. Viel Spaß beim Verhandeln mit dem Reifenhändler.


    Die meisten Anhänger stehen mehr als sie fahren. Solange er steht, braucht der Hänger keine neuen Reifen. Wenn er 100 laufen soll und Du ein gesetzestreuer Bürger bist, braucht er unabhängig von der HU frische Reifen. Also vor Saisonbeginn neue Reifen aufziehen, dann hast Du unabhängig vom TÜV ca. 6 Jahre Ruhe und brauchst dann erneut frische Reifen - wieder vor Saisonbeginn.


    Den HU-Termin kannst Du entsprechend hinbasteln. Du darfst bis zu 8 Wochen überziehen, alternativ auch früher zur Prüfung erscheinen. Damit kriegst Du den Termin passend. Optimal wäre nach der Überlegung mit dem Saisonbeginn für den Reifenwechsel das Saisonende für die Hauptuntersuchung. Dann hast Du bei der HU immer ausreichend frische Reifen auf dem Hänger.


    Viele Grüße
    Zwengelmann

  • Ich fahre schon lange mit dem 100-Aufkleber auf dem Hänger, aber mehr als 6 Jahre alten Reifen herum - die halten da ja scheinbar ewig. Ich betrachte diese Regelung übrigens als reinen Papiertiger, denn von einer Tempomessung mit anschließendem Herauswinken und Kontrolle der Reifen und der Papiere habe ich bei PKW auf der Autobahn (nur dort darf ich überhaupt 100 fahren) noch nie gehört, geschweige denn jemals eine gesehen oder selbst erlebt. Da scheint die Rennleitung ausnahmsweise nun doch mal Wichtigeres zu tun zu haben, z.B. total unschuldige KTM-Fahrer mit Lasern zu verstrahlen ...
    .

  • So, ich habe eben beim TÜV angerufen, TÜV-Abnahme können Sie auch mit älteren Reifen machen, es liegt dann an mir eben nur Tempo 80 zu fahren.


    Aussehen tun meine Reifen auch wie neu, sind ja letzendich nur paar tausend km gefahren, werden nicht angetrieben und kaum gebremst.


    Da ich die nächste lange Tour (diesmal waren es insgesamt 1500km) erst nächstes Jahr mache und zwischendurch nur Bauhaus und Gartenmüll habe mache ich nächstes Jahr neue Reifen drauf. Außerdem kann ich dann noch schnell TÜV im August ohne Sonderzuschlag machen.



    Verbleibendes Restrisko.
    - Wer wegen zu schnellen Fahrens rausgewunken wird ist mit alten Reifen dann richtig zu schnell gewesen mit entsprechender Strafe.
    - Wenn ich in einen Unfall verwickelt bin und nachweislich zu schnell war habe ich auch die A-Karte.

  • nein die 100 km/h gelten nur auf BAB.
    deshalb habe ich bei meinem neuen Hänger keine 100 Zulassung genommen.
    Da zu 99% nur auf Landstraße gefahren wird

    Frei statt Bayern

  • Zitat

    Äh, wie? Die 100er Zulassung ist NUR auf der BAB gültig?
    Dachte und bin immer auch 100 km/h ausserorts gefahren.


    Nur auf BAB und auch nur in D! Im Ausland gelten die 100 Km/h auch nicht.
    Landstraße 80 Km/h. Und denk dran: geblitzt mit Anhänger kostet doppelt. Du zahlst für das Zugfahrzeug UND noch einmal für den Anhänger die Strafe. Klingt komisch, ist aber so!

  • Glaube ich kaum, denn es gilt meines Wissens der Rechtsgrundsatz, dass man für ein einzelnes Vergehen (und genau darum handelt es sich ja bei einmaligem Zuschnellfahren) auch nur einmal bestraft werden kann. Bin aber kein Jurist, deshalb würde mich mal die Einschätzung der Fachleute interessieren.
    .