Katzenaugen an den Federbeinen

  • Servus Leute,


    Kurze frage, ich fahre eine 690 Duke 2016 modell.
    Die reflektoren stören mich aber gewaltig am der Maschine.
    Nun meine Frage kann ich die ohne Probleme entfernen oder bekomm ich dann Probleme mit dem TüV oder so?
    Sind ja jetzt Vorschrift mit der neuen Euro norm.


    Danke für eure Hilfe.

  • Hallo, ja da kann es Probleme beim TÜV geben. Da die Dinger allerdings nur mit doppelseitigem Klebeband verklebt sind kannst du die einfach abziehen. Sobald du zum TÜV musst und auf Nummer sicher gehen willst, klebst du diese einfach wieder dran.

  • Fahrzeuge mit Zulassung vor dem 01.01.2017 benötigen Sie nicht. Kann also ab. Hab das ausgiebig mit TÜV als Dekra auf der Intermot bequatscht. Ist auch nicht Teil von Euro 4 sondern einer gleichzeitig in Kraft getretenen Beleuchtungsverordnung. Kriege es nicht mehr ganz zusammen.


    Gesendet von meinem LG-H850 mit Tapatalk

  • Ja, die Dinger haben nichts mit Euro 4 zu tun (ist ja auch ne Abgasnorm)
    Die sind Teil der UNECE Norm, welche diese voraussetzen.
    Da der Typ mit diesen Teilen homologiert und zugelassen wurde würdest du beim entfernen deine Zulassung verlieren.
    Hierfür dürfte die Behörde zwei Gründe anführen, nämlich zum einen den § 19 Abs. 2 StZVO, wonach die Betriebserlaubnis dann erlischt, wenn eine Veränderung an dem Fahrzeug eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt, und zum anderen die Nichterfüllung der ursprünglichen Zulassungsvoraussetzung, dass die Maschine einem genehmigten Typen entspricht. Dies tut sie ja nach Abbau der verpflichtenden Reflektoren nicht mehr.

  • Die Reflektoren-Verhässlichungsaktivitäten aller Motorradhersteller in diesem Jahr haben mit der Typzulassung für die einzuhaltende UNECE-Norm (Thema Sicherheit! / ab 01.01.2017 gültig) zu tun ... nicht mit Euro4 (Thema Abgas! / ab 01.01.2017). Das wird immer wieder gerne vermixt, da beides ab 2017 bei Neuzulassung eines Motorrades Pflicht ist.


    TÜV, Dekra u Motorradpolizist in Rücksprache mit`m Gutachterbüro haben mir ggüber die Aussage getroffen, das Motorräder mit Zulassung vor dem 01.01.2017 Bestandsschutz haben, also keine Reflektoren zur Einhaltung der UNECE-Norm angebracht haben bzw nachrüsten müssen.
    Darauf verlasse ich mich jetzt einfach mal ... aber ne Garantie / Haftung übernehme ich für diese mündlichen Aussagen nicht.


    Wer nen serösen Link findet, es würden sich bestimmt mehrere Leute darüber freuen :-)

    Ob ich in den Himmel oder die Hölle komme ist mir egal - ich hab auf beiden Seiten Freunde! :peace:

    2 Mal editiert, zuletzt von Die Herzogin ()

  • TÜV ist ja nur alle zwei Jahre. Ist halt fraglich, wie die Polizei reagiert. Es fahren auch genügend Mortorräder rum, die den Reflektor hinten nicht montiert haben.