Beiträge von GoZilla

    du wirst lachen, aber genau darum geht es. in den achtzigern, als die ersten mopeten mit wechselhöcker auf den markt kamen, hat sich natürlich jeder das ding aufgeschnallt. und wenn trulla mit zur eisdiele oder zum zappelschuppen wollte, musste sie sich oben drauf packen, denn vor dem laden sah das ohne abdeckung ja scheisse aus. damals sind reihenweise die hühner von der stange gefallen. um das zu unterbinden müssen die rasten eben demontiert werden, denn ohne fussablage ist die hemmschwelle deutlich höher.

    Er meinte die E-Nummer sagt bei dem Ersatzrohr nur aus das eine Lautstärkemessung gemacht wurde und das ganze zu laut was (96Db) und somit keine Zulassung bekommen hat.

    und die tüv plakette auf meinem nummernschild sagt aus, dass mein moped geprüft wurde, aber die bremsen im arsch sind, die karre öl wie ne thunfisch-dose und der rahmen krumm ist.


    so ein mega mumpitz. die e-nummer wird nur erteilt bei bestandener prüfung.

    völlig richtig, mit dem kleineren ritzel erlischt (zumindest in D) die ABE. keine ahnung, woher dieses 7% märchen stammt. das gibt es de fakto nicht! zumindest nicht in D.
    und auch richtig: bei montierter soziusabdeckung müssen die fußrasten ab. allerdings erlischt bei nichtbeachtung die BE nicht.

    genau. die BE erlischt wenn:


    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert werden, (z.b. 200kubik-satz auf 125er bauen)
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder
    (z.b. rotierende kreissäge auf dem vorderen kotflügel)
    3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert werden.
    (manipulation an auspuff oder ansaugtrakt z.B.)
    es greift hier also ganz klar 3.


    vorliegen muss immer eine änderung. durch veschleiss kann die BE nicht erlöschen, aber auch der tatbestand ist ja glasklar erfüllt. es spielt dabei auch keine rolle, ob das ergebnis noch im rahmen der toleranzwerte liegt, die änderung als solche reicht aus.wenn man z.b. eine mopete hat, die 90db produzieren dürfte laut gesetzgebung, von werk aus aber nur 88bd raus lässt und du bohrst jetzt zusätzliche löcher in den auspuff, bis die kiste 89 oder 90 db aushustet, ist die BE dennoch erloschen, auch wenn die grenzwerte nicht überschritten wurden. hinzu käme noch die nachweispflicht durch den halter/fahrer. und die liesse sich nur durch den gesamten zyklus schliessen, den die kiste bei der erstellung der BE durch den hersteller seinerzeit durchlaufen hat. da biste mit ein paar K-euro dabei. wenn du das aber auf dich nimmst und die werte tatsächlich innerhalb der toleranzen bleiben, ist die geschichte aber i.d.t. eintragungsfähig.

    Jap, sonst wärs nur ein Federwegsbegrenzer :zwinker:

    letztenendes ist die federvorspannung auch nicht mehr als ein solcher. man verändert damit lediglich das verhältnis von positiv- zu negativfederweg. da der gesamtfederweg eine konstante ist (durch das federbein vorgegeben), führt eine zunahme in der einen richtung automatisch zu einer reduzierung in der anderen. wird der negativfederweg vergrössert (durch die vorspannung) reduziert sich entsprechend der positivfederweg. das nimmt man dann als zunehmde härte war - ist es aber de fakto nicht. die härte der feder lässt sich nicht verändern - ausser durch austausch gegen eine härtere. das "pumpen" hat wiederum nichts mit der federrate zu tun, sondern ist das ergebnis zu lascher dämpfung, auf die man noch weniger als in sachen härte einfluss mit der vorspannung nehmen kann. natürlich ändert sich das fahrverhalten durch änderung der vorspannung - soweit es ein federwegbegrenzer eben kann ;-) - denn in hinsicht auf den positivfederweg ist die nummer nichts anderes als ein begrenzer.
    bei einem "richtigen" fahrwerk justiert man als erstes den negativfederweg auf 1/ bis 1/4, stur mit dem maßband und stellt dann zug- und druckstufen ein. für "verstellungen" ist die vorspannung eiegtnlich nicht gedacht und auch nicht zu gebrauchen. nur ist es eben die einizige möglichkeit der einflussnahme an der duke.

    mal was anderes. hier haben doch inzwischen genug spielkinder ;-) den VSD amputiert. kann den mal jemand auf die personenwaage packen? mich würde mal ersthaft interessieren, was der trümmerhaufen genau wiegt.

    das mit der 9 ist mir neu, aber auf jeden fall interessant. ich bezweifel allerdings, dass das der schnittlauch weiss/rafft. ich habe auch noch nicht gehört, dassin einer kontrolle nach fehlenden KATs gefahndet wurde, zumal bei krädern bis euro 2 der serienmässige ja noch legal demontiert werden darf. den bengeln geht´s doch in erster linie um den lärm, db-eater und e-nummern. wenn das alles passt, bzw. da ist, die karre nicht klingt wie ein 38er lanz, dann behaupte ich mal, fährt man in 99,9999% der fälle unbehelligt weiter.

    das mit der e-nummer ist ja mal ne witzige sache.
    grundsätzlich ist das ding damit (für dich als user) zugelassen. da bei e-geprüften auspuffteilen keine begleitpapiere oder ausgedruckte BEs erforderlich sind und auch nicht mitgeliefert werden und der kanal an der richtigen mopete sitzt, ist das rohr beurkundet und zugelassen. solange du da nicht dran rumfummelst wird es extrem schwer werden eine handhabe gegen dich zu konstruieren, unabhängig von der lautstärke. auch in diesem fall kann maximale eine mängelkarte heraus springen, die mittels späterem einspruch sich aber auch wieder verflüchtigen würde.
    stellt sich dr interessanten hausfrau nur die frage, wie die lümmel die e-nummer für das rohr bekommen haben. aber das kann dir ja egal sein. e-geprüft ist e-geprüft - ausser in der schweiz ;-)


    mit dem bugspoiler sieht das ein bisschen so aus, als hätte jemand ´ne bockwurst in eine leere lagerhalle geworfen.

    Ja ist schon klar, nur in der CH darfste nix Puffmässiges montieren, was ohne CH-Homo... ist,
    also ABE, EU TüV EG-ERlaubnis und so juckt die Jungs wenig

    jo, weiss ich wohl. da spielt die schweiz eine besondere rolle und macht die nummer noch komplizierter. ich beneide dich auch nicht ;-)

    Genau deshalb gibts in der Schweiz ja die CH-Homologation,
    da erklärt der Hersteller die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und haftet dafür.


    ist in D im grunde auch so und besteht aus der kombination aus der spezifischen din iso 9001 (light) und der BE-prüfung durch den tüv, in kombination der weg zu EG-BE. nimmt nur nicht jeder hersteller gleich ernst - vor allem nicht auf dauer.

    solange die anlage eine eg-zulassung hat: ja! ohne kat wird es eine solche aber kaum geben.
    aber genau das wäre der königsweg. mehr als ein mängelzettel kann dabei nicht heraus kommen - immer voraus gesetzt, an der anlage wurde nicht herumgefummelt - ansonsten ist der effekt wieder weg.
    zu laut wäre in dem fall zwar weiterhin zu laut - da aber nichts geändert wurde, greift §19 StVZO nicht, die BE erlischt nicht (ganz wichtig!) und auch nicht die darauf aufbauende neue regelung mit dem unerfreulichen ergebnis bleibt aussen vor.
    und auch gegen stilllegung und beschlagnahme wäre man immun. diese stützen sich nämlich auf §94 strafprozessordnung mit dem argument der beweissicherung. es wurde aber nichts geändert - entsprechend gibt es keine beweise - es liegt ja kein vergehen vor. im allerschlimmsten fall drohen wie gesagt mängelzettel und 25,- euro. die werden aber einem einspruch unter berufung auf den unveränderten anbau gemäss kaufzustand nicht stand halten.

    ...um "Brülltüte" geht es ja nicht!
    Was die Punkte angeht: Wenn umgestellt wird, dann gibt es natürlich auch keine drei Punkte
    mehr. Dann wäre das ein "Zweipunkteverstoß" und demnach wären das 1/4 der Gesamtpunktzahl.
    Ist aber natürlich immer noch mehr als genug.


    ob brülltüte oder "modifizierte serienflöte" - zu laut ist zu laut. da macht der schnittlauch keinen unterschied.


    deine punkterechnung stimmt nur halb. es gibt derzeit 3 für den fahrer und 1 für den halter. nicht alternativ, sondern in summe. die nummer wird inzwischen doppelt belohnt.


    daraus wird nach der revision 2 und 1. macht zusammen drei. bei acht isser weg.


    setzt natürlich voraus, dass halter und fahrer identisch sind - davon gehe ich aber im normalfall aus.



    gilt natürlich soweit nur für germanien, wie die rennleitung das im ausland sieht weiss ich natürlich nicht ansatzweise.




    aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaber:


    es gibt auch eine positive seite. ist der krach nicht resultat von manipulation, sondern von verschleiss oder weil der hersteller eine zu laute anlage ausgeliefert hat, seid ihr fein raus. wenn also eine komplettanlage, egal ob extra gebaut oder von gpr und co. (ohne nachträgliches dran rumfummeln) erbauliche geräusche macht, kann euch keiner was. zumindest nicht einfach so, nicht mal mit nem gutachter.

    großartig, was ihr euch hier zusammen träumt. die nummer mit dem "verlorenen" db-eater funktioniert schon seit jahren nicht mehr, der frosch lacht dich für sowas nur noch aus. und wer meint, er könne vor ort den schergen verpulen, das wäre alles so in ordnung und ausserdem könnten sie vor ort sowieso nicht richtig messen, der winkt seiner kiste ganz fix nach, wie sie auf nem abschlepper verschwindet. die schergen müssen euch gar nix nachweisen an vorsatz. so´n humbug.
    erinnert mich ein bisschen an last boyscout: "Oh, ja es ist einfach passiert! Es hätte jedem passieren können! Du bist
    ausgerutscht , auf den Boden gefallen, und dabei ist zufällig dein
    schwanz in meiner frau gelandet! oh, tut mir leid mrs hallenbeck, ist
    wohl heute nicht mein tag!"
    ich zähle jetzt schon die tage, bis der erste, der so richtig lang gemacht wurde, hier rumheult. und das wird kommen so sicher wie das amen in der kirche, denn auf die jetzt gültige regelung hat der schnittlauch nur gewartet und wird, gerade in der kommenden zeit, verschärft danach agieren.


    nicht falsch verstehen: jeder der bock auf ´ne brülltüte hat, soll sie fahren. aber sich selber das gewissen rein lügen oder auf fantasy island leben kann eben richtig teuer und unangenehm werden. vor allem nach der umstellung der flensburger punktekartei. dann ist der lappen nach so einer aktion nämlich sogar schon zu ´nem drittel weg.

    seit dem 1.6. ist die nummer übrigens ´ne ecke teurer geworden. fzv und bußgeldkatalog sind überarbeitet und die alte lücke mit dem erlöschen der BE geschlossen worden. manipulation an der abgasanlage führt wieder zum erlöschen der BE und die nummer ist jetzt auch richtig übel teuer: http://www.buzer.de/gesetz/10168/a176231.htm


    135,- ocken plus 1 punkt für den halter
    UND
    90,- tacken plus 3 punkte für den fahrer


    sind halter und fahrer identisch wird´s wohl i.d.r. auf 135+3 hinaus laufen. untersagung der weiterfahrt und beschlagnahme sind jetzt auch wieder deutlich einfacher vom schnittlauch anzuwenden und durchzusetzen.

    schon klar, dass nicht jeder sowas in eigenleistung bauen kann, aber man kann sich auch hilfe dazu holen. "abgehoben" finde ich daran nichts.
    ich will auch weder jemanden bevormunden, noch den zeigefinger erheben oder mir anmassen vorzuschreiben, was jeder einzelne mit seinen flocken macht. das scheitert schon alleine daran, dass mir das komplett latte ist (hat ja keine auswirkungen auf mich) und ich das selbe für mich beanspruche. ich hab lediglich meine sichtweise zum ausdruck gebracht und meine meinung geäussert. dass die nicht unbedingt massenkompatibel ist oder hier vom tenor her rein passt ist mir bewusst. aber das ist für mich kein grund sie zurückzuhalten oder gar zu ändern. wenn da jemand nicht mit klar kommt ist es alleine sein problem und nicht meins.


    ich finde es im gegenzug äusserst unterhaltsam und anregend zu verfolgen wie menschen eine sache komplett anders angehen wie ich es täte. deshalb schätze ich solche threads wie diesen.


    egal, back to topic.


    ich hab ja, wie schon erwähnt, noch ´nen zweiten pott liegen. und wenn das wetter weiter so bescheiden bleibt, werde ich mir demnächst mal ein paar rohre und bögen besorgen und eine asymmetrische 1in2 bauen. ich hadere derzeit noch, ob beidseitig oder einseitig angeordnet. hätte beides seinen reiz. wobei ich allerdings hoffe, dass mir doch noch der einsetzende sommer einen strich durch dir rechnung macht, denn grundsätzlich möchte ich lieber fahren statt zu schrauben.

    ...das ist aber schon recht aufwändig oder gibt es da was fertig zu kaufen.

    solche walzen werden doch seit jahrzehnten in so ziemlich jedem grosser vierzylinder (yzf/r1, blades, etc.) verbaut. gibt es auf dem gebrauchtmarkt für kleines geld. passenden servomotor dazu auch. den krempel eben ins rohr geschweisst, relaisschaltung getüdelt und fertig. das ist doch locker an einem nachmittag abgefrühstückt. ist auch keine neue idee, wird schon lange an anderen mopeten erfolgreich praktiziert.
    im leerlauf walze zu, in allen anderen gängen walze auf. und würde mit jedem (!) endschalldämpfer funktionieren - egal ob original oder zubehör. man müsste nicht mal am db-eater was machen und selbst kritischer schnittlauch mitsamt messgerät würde nichts finden. man könnte die walze alternativ oder zusätzlich auch manuell ansteuern.
    wenn ich hier lese, dass teilweise bis zu 2k-euro zerschreddert werden sollen, nur für ein bisschen sound... grundgütiger! aber kann natürlich jeder machen was er will - ist ja ein freies land. und ich muss ja nicht alles verstehen.