Unterschied Conti TKC 70 vs. Pirelli Scorpion Rally STR

  • Falls es jemanden interessiert:




    Der TÜV Nord Konzern ist ein privatwirtschaftliches, rechtlich selbständiges Unternehmen. Er hat weder einen Behördenstatus noch ist er mit dem Staat verbunden.




    https://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%9CV_Nord

    Gruß Shorty :winke:


    Hab keine Angst davor,

    etwas alleine zu tun.

    Tauben fliegen zusammen,

    Adler alleine.

  • ihr mit euren Reifenfreigaben tun mir echt leid...wenigstens darum muss man sich hier nicht auch noch kümmern. Gibt sonst schon genug Extrawürste was die nicht automatische Anerkennung einer Eu ABE in der Schweiz betrifft (Auspuff, Felgen, etc...)

  • Die Anfrage bei Conti hat für meine zumindest das ergeben:


    Code
    Allerdings haben wir den TrailAttack 3 bereits auf Ihrer Maschine getestet,
    aufgrund negativen Fahrverhaltens wurde keine Unbedenklichkeit / Freigabe
    erteilt.
  • Das wäre ein starkes Stück. Es ist anzunehmen, dass der TA2 durch den TA3 demnächst abgelöst wird. Dann wird´s eng mit der Legalität...

    Gruß vom Harald
    "S. Auerteig"
    KTM ADV1190/R ´14; Yamaha T700 Tenere ´21; :prost:

  • Und damit es noch verworrener wird arbeitet der TÜV Nord daran die Hersteller-Freigaben für ungültig zu erklären

    Hallo,

    es geht hierbei wohl nur um Freigaben einer abweichenden Reifendimension, nicht um Herstellerfreigaben für Reifen in der Seriengröße.

    Hakim

  • Die Anfrage bei Conti hat für meine zumindest das ergeben:


    Code
    Allerdings haben wir den TrailAttack 3 bereits auf Ihrer Maschine getestet,
    aufgrund negativen Fahrverhaltens wurde keine Unbedenklichkeit / Freigabe
    erteilt.

    Das heißt doch dass das ganze System nicht passt. Die 2018er darf den ja legal fahren...

  • Mich würde vor allem interessieren, welches negative Fahrverhalten Conti meint?

    Die statten die 1090 R werksseitig mit dem TKC80 aus! Der soll unproblematisch sein, aber der CTA3 nicht?

    Der TKC80 ist im Vergleich zum CTA auf der Straße vermutlich in JEDER Lebenslage problematisch.


    Dann kann eigentlich nur das Verhalten bei hohen Geschwindigkeiten (Pendeln?) gemeint sein. Die Freigabe für den TKC80 gilt ja auch nur bis 160 Km/h.

    So recht glauben kann ich nicht, dass der CTA3 problematisch sein soll und und der CTA2 nicht.


    Da bin ich echt froh, dass ich den mit meiner 2018er R legal fahren darf und keine Freigabe benötige.

    VG
    Michael

  • Den TKC80 darfst Du ja auch nur bis 150 Km/h fahren (wenn ich mich recht an den Aufkleber erinnere, der bei der Auslieferung drauf war). Kann mir nicht vorstellen dass sich das negative Testergebnis auf den Geschwindigkeitsbereich bezieht.

    Wäre interessant zu wissen ob die das Fahrwerk korrekt abgestimmt hatten. Geometrie und Komponenten der 2017er und 2018er sollen ja gleich sein.

    Fragen über Fragen.... (die sowieso nix änden:motzki:).

  • Ich habe bei conti auch schon nachgefragt,

    Die verweisen auf die hersteller Freigabe von ktm.

    Hier sind wie schon erwähnt, nur der TKC80 und TA2 freigegeben.

    Für den TA3/RA3 wurde angeblich bisher keine Fahrversuche für die 1090R geplant.

    Hierzu habe ich eine Email von conti von 15.01.2019.


    Zusätzlich wurde auf Nachfrage bestätigt, dass der TKC80 keine Ausnahme aufgrund der M&S Regelung bisher bekommen hat.


    Von der DEKRA habe ich erfahren, dass auch V Reifen gefahren werden dürfen, da diese bis 240km/h erlaubt sind und hier maßgeblich die Höchstgeschwindigkeit im Fahrzeugschein entscheidet.

    Der eingetragene W Reifen war bei der homologation montiert und wurde deshalb in den Schein eingetragen.


    Das sind die Infos, welche ich bisher zusammen getragen habe.


    Viele Grüße

    Sven

  • Von der DEKRA habe ich erfahren, dass auch V Reifen gefahren werden dürfen, da diese bis 240km/h erlaubt sind und hier maßgeblich die Höchstgeschwindigkeit im Fahrzeugschein entscheidet.

    Der eingetragene W Reifen war bei der homologation montiert und wurde deshalb in den Schein eingetragen.

    Bei der 2018er stimmt das, weil abweichend zum Fahrzeugschein in der CoC nur der V-Index verlangt wird. Daher reicht V.


    Bei der 2017er ist das nicht der Fall. Formal reicht V nicht. Man kann argumentieren, dass V ja ausreicht, das ist aber meines Wissens ein juristischer Graubereich (EU-Recht vs. deutsches Recht.).

    VG
    Michael

  • Ich habe der DEKRA extra den Fahrzeugschein einer 2017er vorgelegt.


    Am Ende ist der Fahrer eh der dumme.....

    Und mir (ebenfalls 2017er Modell) hat der TÜV (Achtung, Konkurrenz!) gesagt, dass für die die Angabe im Schein gilt - aber man könne gegen n100 EUROs Fahrversuche mit dem V-Wunschreifen machen und den dann im Schein eintragen lassen. Wenn dann deren Fahrversuche (was immer das auch heißen mag) negativ ausfallen (siehe oben), ist man der Gelackmeierte....

  • Und mir (ebenfalls 2017er Modell) hat der TÜV (Achtung, Konkurrenz!) gesagt, dass für die die Angabe im Schein gilt - aber man könne gegen n100 EUROs Fahrversuche mit dem V-Wunschreifen machen und den dann im Schein eintragen lassen. Wenn dann deren Fahrversuche (was immer das auch heißen mag) negativ ausfallen (siehe oben), ist man der Gelackmeierte....

    Hier ist meiner Ansicht nach KTM gefragt, dass Sie ein Gutachten erstellen, dass V eindeutig für die 2017er Modelle freigibt. Der Hersteller kann ja schließlich die Freigabe auch erteilen.

  • Habe mit deren Kundenservice schon gesprochen (mehrfach) und erwarte von denen nix mehr. Vielleicht kannst Du die ja auch noch mal ansprechen - nach dem Motto "steter Tropfen höhlt den Stein".....

  • Habe mit deren Kundenservice schon gesprochen (mehrfach) und erwarte von denen nix mehr. Vielleicht kannst Du die ja auch noch mal ansprechen - nach dem Motto "steter Tropfen höhlt den Stein".....

    Hab ich gemacht... Mail an KTM sowie mit der Problematik auch an den ADAC gesendet. Sind ja schließlich eine Interessenvertretung und wir sind ja nicht allein mit der Problematik...