Defekte/Probleme an der 790 ADV (Beiträge aus 2019-2020)

  • ... Leider nein, es ist "Verboten" die Geschwindigkeit über GPS an zu zeigen...

    Danke Dir und Domenik für die Info. Mir ging es vor allen Dingen um die Zweckmäßigkeit, falls es doch zu einem Totalausfall kommt und man Bedenken wegen fehlender Geschwindigkeitsanzeige hätte...


    Gruß Brus

  • Ich hatte nen Kymco Roller (550er) Das Display war schon bei normalem Tageslicht kaum abzulesen, bei Sonne war gar nix mehr. Wurde 2 oder 3 mal "nachgebessert". Dealer hatte wohl auch Probleme mit Garantieleistungen, weil es nix anderes gab. Die Ausrede mit Navi wurde auch gebraucht. Ich gab den Roller schließlich zurück, weil die "Rechtgelehrten" diese Art der Tempomessung nicht aktzeptierten. Nebenbei...Der Roller hatte noch viele viele andere Mängel, dagegen sind die KTM´s richtige Musterschüler. Kaum war meine Rückabwicklung erledigt, gabs ne Displayänderung die den Fehler scheinbar behob.

  • Kurze Rückfrage beim TÜV hat ergeben, ab 60Km/h ist eine Geschwindigkeitsanzeige verpflichtend die auf das jeweilige Motorrad genehmigt wurde, funktioniert diese nicht mehr, wird das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen und muss zu einer Technischen Überprüfung gebracht werden.

    Sachlich nicht richtig, zumindest in D nicht.

    Etliche Enduro und Supermoto umbauten laufen legal mit diesem oder baugleiche Tachos als ” standalone ” Montage .

    Einziger Punkt ist , das diese Tachos ( irgendwie ) beleuchtet sein müssen .

    6d.d7.06.10034541870FR0115.JPG

    Ist zwar jetzt ein ” extrem kleiner ” aber vollkommen legal zu verbauen .


    Alle anderen sind ebenfalls zulässig und müssen keine zulassung für das spezielle Fahrzeug haben .

    https://www.louis.de/artikel/s…cho-bis-399-km-h/10034541

  • Für Deutschland, wie es in anderen Ländern der Welt aussieht hab ich keine Ahnung.


    Ein undichter Tacho ist definitv ein Mangel, da eine Abweichung der Soll-Beschaffenheit zur Ist-Beschaffenheit vorliegt.

    Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Sache frei von Rechts- und Sachmängeln zu verschaffen (siehe §433 BGB).

    Ein Rechtsmangel wäre z.B. wenn das Fahrzeug wegen Abhandenkommen durch Diebstahl zur Fahndung ausgeschrieben wäre und man es nicht zulassen könnte. (BGH VIII ZR 234/15)

    Ein Sachmangel wenn die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist (§434 BGB) und das zum Zeitpunkt der Übergabe (§446 BGB).


    Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, so muss die Sache für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungsart geeignet sein, ansonsten die für eine entsprechende Sache übliche Beschaffenheit aufweisen.

    In der ausdrücklichen Vereinbarung müsste dann stehen "Möglichkeit eines undichten Tachos, Getriebeausgangswelle, usw.".


    In dem Fall ist die Garantie (übrigens eine freiwillige Leistung des Herstellers) vollkommen egal, da es hier um Gewährleistung geht siehe auch Viennaconcept .

    Der Anspruch auf Nacherfüllung ist dann im §439 BGB geregelt.



    Zum Geschwindigkeitsmesser ist in der StVZO in § 57 das passende zu finden


    http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__57.html

    Hierzu der passende Anhang

    https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... nhang.html

    Überleitung zur EU

    http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 32000L0007

    mit Erläuterung

    http://publications.europa.eu/resource/ ... 2.01/DOC_1



    Wer Änderungen machen will findet das passende im Beispielkatalog zu §19 StVZO erläutert, u.a. dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs beim Einbau eines anderen Tachos nur dann nicht erlischt, wenn für diesen eine Teilegenehmigung (ABE, EG-Typgenehmigung o.ä.) vorliegt und diese nicht von einer Änderungsabnahme abhängig gemacht wird.


    Für eine Selbstbau-Tacho oder ähnliche Konstruktionen ist also eine Einzelabnahme nach §19 i.V.m. §21 StVZO notwendig.


    Die Nummer von wegen GPS-Tacho fällt rein rechtlich zudem vollkommen aus.

    Als Beispiel: Allein bei der Durchfahrt durch einen Tunnel würde ein Fehlen des GPS-Signals zum Ausfall führen, da das Navi, Handy oder was auch immer die Signale der Satelliten nicht mehr empfangen und entsprechend berechnen würde. Das Geschwindigkeitssignal muss immer und jederzeit ablesbar sein.


  • Eure Tachoprobleme sind nicht nach vollziehbar.
    Es ist Fakt das einige Tachos undicht sind, ist ein Mangel und gehört behoben.
    Die Wolkenschieberei über rechtliches und scheinbar rechtliches ist total kontraproduktiv und lästig.

    Ich möchte den Polizisten sehen der mir nachweist das mein Tacho nicht funktioniert, bei einer Verkehrskontrolle steht mein Motorrad und somit zeigt der Tacho nichts an.

  • Ich würde es nicht als Wolkenschieberei beizeichnen - auch wenn mir der Begriff sehr gefällt. Die Menschen sind sehr unterschiedlich, auch, was sie bewegt und wie sie sich äußern.

    Auch wenn Du Recht hast, dass bei einer Verkehrskontrolle die Zündung aus ist (sofern es sich nicht um eine Standgeräuschmessung handelt) ist es doch mehr als ärgerlich, wenn im worst case der Tacho ausgefallen ist und es plötzlich "PAFF" macht und du geblitzt wurdest......

    Zudem fahren einige Personen halt ungerne mit Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen, die ggf. nicht StVZO-konform sind. Und ein Fehler in der Geschwindigkeitsanzeige (speedometer failure) ist halt, wie bereits ausgiebig diskutiert, weder EU noch StVZO-konform.

  • Wenn die Garantie ausgelaufen ist und es immer noch zu Kondensatbildung am Display kommt kann man ja das Display öffnen und die Steckverbinder dick mit Hohlraumversiegelung ("Wachs") einsprühen.

  • Ich würde es nicht als Wolkenschieberei beizeichnen - auch wenn mir der Begriff sehr gefällt. Die Menschen sind sehr unterschiedlich, auch, was sie bewegt und wie sie sich äußern.

    Auch wenn Du Recht hast, dass bei einer Verkehrskontrolle die Zündung aus ist (sofern es sich nicht um eine Standgeräuschmessung handelt) ist es doch mehr als ärgerlich, wenn im worst case der Tacho ausgefallen ist und es plötzlich "PAFF" macht und du geblitzt wurdest......

    Zudem fahren einige Personen halt ungerne mit Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen, die ggf. nicht StVZO-konform sind. Und ein Fehler in der Geschwindigkeitsanzeige (speedometer failure) ist halt, wie bereits ausgiebig diskutiert, weder EU noch StVZO-konform.

    Wurden die Vorfälle schon gezählt, bei dem so ein Tacho "PAFF" gemacht hat. Die Zahl muss wohl sehr hoch sein, bei dem ganzen Drama hier. :zwinker:

    Mein Fahrzeug ist jedenfalls STVZO-konform und sollte der Tacho wirklich irgendwann, also wirklich irgendwann mal ausfallen, muss dafür dann nicht den ADAC rufen, sondern beende meine Fahrt ganz entspannt und melde anschließend den technischen Defekt meinen Händler.

  • Gut, dass sich da mal einer daran gewagt hat, das auseinander zu nehmen und sich auch praktisch an einer Lösung versucht.


    Anscheinend gibt es da aber verschiedene „Feuchtigkeitseintrittsursachen* die für das Anlaufen der Scheibe verantwortlich sind. Ich habe seit einiger Zeit den Seitenspalt abgedichtet = keine Besserung.

  • Und ich bin für einen extra " Meine Scheibe is beschlagen-thread".:ja:

    Ja,es gibt tw. Probleme mit Feuchtigkeit im Display,is nu hinlänglich bekannt und seit der ersten Serie ein Thema.

    Seitens KTM gibts wohl noch keine nachhaltige Lösung.

    So das ist Stand der Dinge und der Rest is Bullshit :kacke: und vermüllt nur den Thread .

    Wenn einige hier jetzt einige noch 521 mal dazu was kommentieren wollen ,was keinerlei Bedeutung hat und das Problem auch nett löst(z.B. wer was im Übersetzer u.ä. Mist),macht doch bitte einen eigenen Thread dazu.

    Die die sich informieren wollen,wären euch bestimmt dankbar.

    "Nicht alles was zwei Backen hat,ist ein Gesicht." :arsch:

  • Siciliano

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  • Aufgeräumt und geschlossen

    Endlich :Daumen hoch:

    Hab einen neuen Beitrag dazu „ Display Beschlagen ” erstell .

    Einmal editiert, zuletzt von Ruby ()

  • Siciliano

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  • Siciliano

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