Alles anzeigenDas mitführen von Kopien -die explizit als solche gekennzeichnet sind- ->ansonsten ist es definitiv Urkundenfälschung.
Aber es ging hier ja nicht primär ums Mitführen, sondern um das Versenden einer Perso-Kopie.
Dies ist mit Einschränkungen (deutliche Kennzeichnung: Kopie) inzwischen möglich, wenn sie vom Besitzer (wie auch immer das verifiziert werden soll) versandt wird. Trotzdem ist auch das nicht wirklich easy zu beantworten, weil nämlich inzw. die Europäische und damit auch nationele DSGVO da noch mit zureden hat. Und die ist im Sinne der Datensparsamkeit not amused.
Egal wie auch immer, man kann sich never ever gesetzeskonform mit einer Kopie ausweisen, das ist und bleibt Urkundenfälschung.
In dem Gesetz steht ausdrücklich, dass Kopien vom Inhaber zulässig sind. Und jede Kopie auf Papier oder als PDF-Datei ist sofort als Kopie erkennbar und nicht mit einem Originalausweis zu verwechseln. Der müsste schon in Kartenform aus Plastik sein. Dann wäre es eine Fälschung.
Es ist völlig legal, wenn ich meinen Ausweis kopiere und versende. Auch ist das kein Verstoß gegen die DSGVO, weil ich ausschließlich meine persönlichen Daten verbreite.
Es ist auch keine Urkundenfälschung, wenn ich mich mit der Kopie "ausweise", weil das schlicht nicht geht. Eine Kopie ist kein Ausweis, aber es ist auch keine Urkundenfälschung. Das wäre es erst, wenn ich versuche eine 1:1-Kopie zu erstellen, die dem Original-Plastik-Ausweis ähnelt.
Zitat(2) Der Ausweis darf nur vom Ausweisinhaber oder von anderen Personen mit Zustimmung des Ausweisinhabers in der Weise abgelichtet werden, dass die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist. Andere Personen als der Ausweisinhaber dürfen die Kopie nicht an Dritte weitergeben.