Betrugsversuch PayPal !!!


  • In dem Gesetz steht ausdrücklich, dass Kopien vom Inhaber zulässig sind. Und jede Kopie auf Papier oder als PDF-Datei ist sofort als Kopie erkennbar und nicht mit einem Originalausweis zu verwechseln. Der müsste schon in Kartenform aus Plastik sein. Dann wäre es eine Fälschung.

    Es ist völlig legal, wenn ich meinen Ausweis kopiere und versende. Auch ist das kein Verstoß gegen die DSGVO, weil ich ausschließlich meine persönlichen Daten verbreite.


    Es ist auch keine Urkundenfälschung, wenn ich mich mit der Kopie "ausweise", weil das schlicht nicht geht. Eine Kopie ist kein Ausweis, aber es ist auch keine Urkundenfälschung. Das wäre es erst, wenn ich versuche eine 1:1-Kopie zu erstellen, die dem Original-Plastik-Ausweis ähnelt.


    Zitat

    (2) Der Ausweis darf nur vom Ausweisinhaber oder von anderen Personen mit Zustimmung des Ausweisinhabers in der Weise abgelichtet werden, dass die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist. Andere Personen als der Ausweisinhaber dürfen die Kopie nicht an Dritte weitergeben.

    VG
    Michael

  • Was anderes hab ich nicht gesagt.
    Allerdings: im Zeitalter von Farbkopien und hochauflösenden Lasern ist eine Plastikkarten-Kopie eine Fingerübung.


    . Auch ist das kein Verstoß gegen die DSGVO, weil ich ausschließlich meine persönlichen Daten verbreite.

    Jein.
    Es geht in der Folge ja darum was mit dieser Kopie geschieht.
    Sie kann in Aktenordnern landen, die keine Sichehrheit vor Datenmißbrauch bieten. Und das unter Umständen jahrelang. Wobei es völlig egal ist ob 'real' oder virtuell.

    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!
    -Not all you do, is only your own Ding. 261982-sunny-gif

  • Du hast mehrfach geschrieben, dass es sich beim Kopieren des Ausweises um Urkundenfälschung handelt. Das ist falsch.

    Dir ist nicht bewusst, dass das verboten ist -es handelt sich dabei um Urkundenfälschung.

    Ein Verstoß gegen die DSGVO kann ich nur mit fremden Daten begehen, nicht mit meinen eigenen.

    Das jemand anderes mit meinen Daten gegen die DSGVO verstößt, kann ich nicht verhindern. Das hat gar nichts mit dem Personalausweis im speziellen zu tun, sondern gilt für alle personenbezogenen Daten, die ich irgendwo preisgebe.

    VG
    Michael

  • Mir wurde es in Abrede gestellt. Aber was soll’s


    Noch was dazu: der Personalausweis ist im ORIGINAL mitzuführen und auf Verlangen von dazu berechtigten Personen (u.a. dem hier oft „geliebten“ Polizeibeamte) AUSZUHÄNDIGEN.

    Sollte die Person sich mit der Kopie zufrieden geben, ist es ein Entgegenkommen.


    Wo steht’s geschrieben? Wer hätte es gedacht - im Bundespersonalausweisgesetz.

    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich Dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger (Kurt Tucholsky) :zwinker:

  • Gern. Ich wollte nur aufklären.

    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich Dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger (Kurt Tucholsky) :zwinker:


  • Bei x-beliebigen Onlinehändlern einkaufen und 1000 fach Bank und pers. Daten streuen?

    Nett gedacht, aber im Ausland gucken sie dich mittlerweile komisch an wenn du mit Bargeld dein Kaugummi bezahlen willst, ich denke Deutschland wir nicht mehr lange als Insel der Bar-Zahler halten können.

  • Zwischenzeitlich ist die DSGVO in Kraft getreten. Als unmittelbar anzuwendende europäische Verordnung genießt sie Vorrang vor dem deutschen Personalausweisgesetz. Daher muss die DSGVO bei dessen Anwendung zwingend beachtet werden. Dies führt dazu, dass das Kopieren des Personalausweises oftmals wieder verboten ist.


    Quelle:

    https://www.datenschutzbeauftr…ersonalausweises-erlaubt/


    Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!

    Anforderungen an die Erhebung und Speicherung von Ausweiskopien:


    Personalausweis kopieren muss erforderlich sein

    Es darf keine leichtere Möglichkeit der Feststellung der Berechtigung geben, etwa durch das reine Vorzeigen des Ausweises.

    Zweckbindung der Identifizierung

    Die Kopien dürfen ausschließlich für die der Erhebung zugrundeliegende Zwecke verwendet werden (hier die Identifizierung).

    Erkennbarkeit der Kopie als solche

    Die Kopie muss zum Schutz des Rechtsverkehrs immer als solche erkennbar sein (siehe § 20 Abs. 2 S. 1 Personalausweisgesetz).


    Angaben, die für die Identifizierung nicht notwendig sind (Seriennummer, Größe, Augenfarbe etc.), sind zu schwärzen.

    Sofortige Vernichtung der Ausweiskopie

    Ist eine Protokollierung erforderlich, genügt die Protokollierung des Vermerks, dass eine Ausweiskopie vorgelegt wurde.

    Kein Scannen des Personalausweises mit anschließender Speicherung



    Vertragsabschluss und Reklamation

    Die Aufsichtsbehörde erkennt an, dass es vor allem außerhalb von „Massengeschäften“ (Einkäufe im Supermarkt, Abendkasse Konzert, Stadionbesuch, Öffentlicher Nahverkehr, Parkplatz etc.) bei einem Vertragsschluss auf die Identität des Vertragspartners ankommen kann (z.B. bei einem Mietvertrag).


    Hier wird es regelmäßig ausreichen, die Identität durch Vorlage des Personalausweises nachzuweisen. Auch können die im Dokument enthaltenen Daten entnommen und notiert werden, jedoch nur, soweit sie für das Vertragsverhältnis und die Identifikation von Bedeutung sind. Die Notierung weiterer Angaben (z.B. Seriennummer des Ausweisdokuments) wäre datenschutzrechtlich unzulässig.


    Personalausweis als Pfand hinterlegen

    Unternehmen, die einen Gegenstand verleihen oder vermieten, dürfen sich laut der Aufsichtsbehörde Vornamen, Nachnamen, Adresse und ggf. die Gültigkeitsdauer des Ausweisdokuments notieren, wobei bei letzterem nicht ersichtlich ist, wofür diese Angabe eine Rolle spielen wird. Die Anfertigung einer Kopie oder Scans des Ausweisdokuments wird hingegen unzulässig sein. Die Pfandhinterlegung des Personalausweises ist schon nach § 1 Abs.1 S. 3 Personalausweisgesetz unzulässig.


    Quelle:

    https://www.datenschutzbeauftr…mals-nach-dsgvo-verboten/

    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!
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  • ich versuche mittlerweile, das Inserat-Verkaufen so weit wie nur irgend möglich, zu vermeiden

    die Leute werden immer unverschämter und unhöflicher...

    2-3x Flohmarkt im Jahr, haben wir überhaupt aufgegeben...das geht gar nicht mehr


    wobei's Ausnahmen auch gibt, letztes Jahr hab ich beim groß Ausmustern einige Teile hier im Forum verkauft...das war überwiegend so wie ein Verkauf stattfinden sollte...Höflich, in ganzen Sätzen und mit normalen realistischen Preisen

  • Hatte ich auch schon

    Der Betrüger heißt mit Namen LARS Olsson aus Schweden.


    Will per Paypal zahlen.


    Dann ist Moped und Geld weg.


    Genauso Überweisungen auf dein KONTO aus Great Britain. Können immer wieder zurückegebucht werden !!!

  • Personalausweis als Pfand hinterlegen

    Unternehmen, die einen Gegenstand verleihen oder vermieten, dürfen sich laut der Aufsichtsbehörde Vornamen, Nachnamen, Adresse und ggf. die Gültigkeitsdauer des Ausweisdokuments notieren, wobei bei letzterem nicht ersichtlich ist, wofür diese Angabe eine Rolle spielen wird. Die Anfertigung einer Kopie oder Scans des Ausweisdokuments wird hingegen unzulässig sein. Die Pfandhinterlegung des Personalausweises ist schon nach § 1 Abs.1 S. 3 Personalausweisgesetz unzulässig.

    :staun:war mir persönlich gar nicht bewusst.

    Wird üblicherweise so z.B. beim Transponder-Verleih auf Renne gemacht… :denk:

  • Ja, wir kennen ja alle den großen Knopf in unserer Bankingsoftware, "Überweisung rückgängig machen", oder "Jetzt Geld zurückbuchen"....nein? nicht gefunden? Dachte ich mir. :achtung ironie:

  • Ich weiß nicht ob es schon geschrieben wurde, ich habe nicht alles gelesen :rolleyes: aber Google mal die Mail Adresse, oft sind solche Adressen auch gelistet und bekannt, hatte ich auch schon mehrfach :Daumen runter:

  • Zitat von kürbistreter

    Ja, wir kennen ja alle den großen Knopf in unserer Bankingsoftware, "Überweisung rückgängig machen", oder "Jetzt Geld zurückbuchen"....nein? nicht gefunden? Dachte ich mir. :achtung ironie:


    Verstehe deinen Post nicht !

    Er glaubt nicht das Überweisungen rückgängig gemacht werden können.


    Es gab imo tatsächlich Fälle wo die Überweisung von einem ungedeckten Konto getätigt wurden, die Überweisung wurde daraufhin rückgängig gemacht.

    Das waren aber ausländische (englische?) Banken.

    th

  • Er glaubt nicht das Überweisungen rückgängig gemacht werden können.


    Es gab imo tatsächlich Fälle wo die Überweisung von einem ungedeckten Konto getätigt wurden, die Überweisung wurde daraufhin rückgängig gemacht.

    Das waren aber ausländische (englische?) Banken.

    th

    Das hilft uns jetzt wie weiter?
    Bei Verdacht von Betrug als Käufer schnell vom eigenen Konto noch mal 1Mio€ an die Liebste überweisen in der Hoffnung das die an den Betrüger getätigte Zahlung auch zurück gebucht wird?

  • Das hilft uns jetzt wie weiter?
    Bei Verdacht von Betrug als Käufer schnell vom eigenen Konto noch mal 1Mio€ an die Liebste überweisen in der Hoffnung das die an den Betrüger getätigte Zahlung auch zurück gebucht wird?

    Jetzt zitier ich mal: Verstehe deinen Post nicht ! Ich will keine Lösung zeigen, nur das Problem darstellen.


    Wenn du von deinem Konto Geld überweist kommt die deutsche Bank ja hinterher und verlangt die Kohle von dir zurück. Und genau das war bei der englischen Bank nicht möglich weil die Konten mit gefälschten Dokumenten oderso eröffnet wurden.

    Mögliche Lösung wäre zB. keine Geschäfte mit dem Ausland zu machen...

    th

  • keine Geschäfte mit dem Ausland zu machen...

    Genau. Das böze Ausland! -Ist sowieso an allem Schuld. Gut dass wie hier in Toytschland sonst keine Probleme haben:staun:

    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!
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