... und natürlich ob der Auspuff manipuliert/verändert wurde oder im Originalzustand ist!
Absolut, deswegen kann man als Pauschalaussage nur die gesetzlich zugelassenen Werte heranziehen. Bei einer berechtigten Geräuschbeanstandung (ohne ersichtliche Manipulationen des SD) gibt es einen Bereich, in dem kann der prüfende Rennleiter in einem gewissen Rahmen zu und ab tun. Auch hier gilt, ein wenig ist von der Tagesform der Beteiligten abhängig.