Online-Betrüger bei Mobile.de

  • wenn man den Kaufpreis hinterlegt, kann man auch sein Geld los werden--zB wenn das Motorrad gar nicht dem Verkäufer gehört--Ist auch schon passiert.

    Da war das Motorrad geliehen oder gestohlen und der Verkäufer war mit Geld verschwunden, hat dort gar nicht gewohnt und der Kunde hatte ein gestohlenes Bike - ohne Papiere.

    Ich lasse mir den Personalausweis geben und den Führerschein zeigen.

    Von Allem abgesehen finden Betrüger immer einen Weg zu betrügen--man wird also nie ganz sicher sein.

    Zum Glück bewege ich mich im kleineren Geldbereich.

    Aber es ist wie im Netz--zu erst Geld oder zu erst Ware--der Betrüger kann an beiden Enden sitzen.

    Und egal wer was wie sieht--Jeder darf sich ja selber entscheiden auf was er eingeht, oder eben nicht.

    Jederwieerkanndarfundmöchte:Daumen hoch:DUKE 390 2016

  • Ich lasse mir den Personalausweis geben und den Führerschein zeigen.

    Von Allem abgesehen finden Betrüger immer einen Weg zu betrügen--man wird also nie ganz sicher sein.

    Finde ich auch das sowas der beste Weg ist.

    Sehr gutes Beispiel das du da gebracht hast.

    Und bei den heutigen Verbrechern könnte ich mir sowas noch leicht vorstellen.

    Dann hinterlegt man als Käufer den Betrag kommt von der Probefahrt zurück und man ist das Geld los und hat ein gestohlenes Motorrad vor sich.

    Würde ich persönlich nie machen das ich bei einer Probefahrt dem den ganzen Kaufpreis hinterlege.

  • Du weißt schon das ich mit Kohle herrücken oder Versicherungsdaten preisgeben meinte wenn der nach der Probefahrt mit ner Schramme zurückkommt.

    Und so viel Charakter hat glaube ich jeder das der den Schaden dann auch zahlt.

    Welche Versicherungsdaten? Da ist bei einer Probefahrt nichts versichert,

    Finde ich auch das sowas der beste Weg ist.

    Sehr gutes Beispiel das du da gebracht hast.

    Und bei den heutigen Verbrechern könnte ich mir sowas noch leicht vorstellen.

    Dann hinterlegt man als Käufer den Betrag kommt von der Probefahrt zurück und man ist das Geld los und hat ein gestohlenes Motorrad vor sich.

    Würde ich persönlich nie machen das ich bei einer Probefahrt dem den ganzen Kaufpreis hinterlege.

    Stimmt, eine absolute Sicherheit gibt es nicht. Betrüger lassen sich auch immer etwas neues einfallen.

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?

  • Welche Versicherungsdaten? Da ist bei einer Probefahrt nichts versichert,

    Stimmt, eine absolute Sicherheit gibt es nicht. Betrüger lassen sich auch immer etwas neues einfallen.

    Wird per Vertrag abgeschlossen vor Probefahrt.

    Wenn ein Unfall passiert oder sonst was muss der Probefahrer das Fahrzeug auch nehmen.

    Lässt sich ganz einfach regeln.

    Wenn das jemand nicht will oder nicht versteht dann soll er wieder umdrehen und sich was anderes suchen.

  • Wird per Vertrag abgeschlossen vor Probefahrt.

    Wenn ein Unfall passiert oder sonst was muss der Probefahrer das Fahrzeug auch nehmen.

    Lässt sich ganz einfach regeln.

    Wenn das jemand nicht will oder nicht versteht dann soll er wieder umdrehen und sich was anderes suchen.

    So eine Versicherung (also nicht Vereinbarung) gibt es? Oder meinst du einen Vertrag zwischen Verkäufer und Kaufinteressenten?

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?

  • Da kannst du vertraglich vereinbaren, was du willst. Papier ist geduldig und wenn dir jemand in die Suppe spucken will, dann tut er es.


    Stelle dir nur mal vor, du hast nen Vertrag wie angegeben mit nem potenziellen Käufer abgeschlossen. Der wickelt dein Motorrad um den nächsten Baum und hat nix auf der Naht. Dann kannst du ihn 100 mal verpflichten, den Schrott abzunehmen. Im besten Fall erwirkst du einen Rechstitel gegen ihn, der zwar erst nach 30 Jahren verjährt, aber nix wert ist, wenn dein Vertragspartner nix hat.

  • Wird per Vertrag abgeschlossen vor Probefahrt.

    Wenn ein Unfall passiert oder sonst was muss der Probefahrer das Fahrzeug auch nehmen.

    Lässt sich ganz einfach regeln.

    So herllich naiv! ?



    Wenn das jemand nicht will oder nicht versteht dann soll er wieder umdrehen und sich was anderes suchen.

    Oder vorher den Kaufpreis hinterlegen, aber das lehnst du ja kategorisch ab ?‍♂️

    Höre ich da etwa ein mimimi!?

  • Du weißt schon das ich mit Kohle herrücken oder Versicherungsdaten preisgeben meinte wenn der nach der Probefahrt mit ner Schramme zurückkommt.

    Und so viel Charakter hat glaube ich jeder das der den Schaden dann auch zahlt.

    Ja, der letzte Satz hat mir echt den Rest gegeben :applaus:

    יעדער אײזל האָט ליב צו הערן װי ער אַלײן הירזשעט

  • Egal, wie man es macht, nur eines ist sicher: nichts ist wirklich sicher.

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?

  • Eine 100 % Sicherheit gibt es weder beim Kauf noch beim Verkauf. Man sollte einfach ein gewisses Mißtrauen

    an den Tag legen. Anfragen aus dem Ausland mit Speditionskosten überweisen hatte ich auch schon. Meine

    Antwort war: Funktioniert dieser Betrug überhaupt noch? Danach kam nichts mehr.


    Ich hatte vor ein paar Monaten ein Problem über Paypal. Habe eine gebrauchte Bremspumpe verkauft und der Käufer

    wollte unbedingt die kostenpflichtige Variante von Paypal. Hatte mich schon gewundert und siehe da, er hat sofort

    einen Streitfall eröffnet. Mein Konto wurde gesperrt und du kannst nichts machen.

  • Den vollen Kaufpreis zu hinterlegen ist auch ziemlich naiv.


    Ich würde mich als Käufer schon fragen, warum eigentlich?


    Die volle Summe gibt es nur gegen Kaufvertrag und Fahrzeugübergabe, nicht aber vorher! Mich interessiert überhaupt nicht, dass irgendwo jemandem ein Moped während der Probefahrt geklaut wurde.


    Klar greift die Versicherung im schlimmsten Fall nicht ein.

    Aber wenn es hier für viele kein Problem ist , den Kaufpreis vor der Probefahrt zu hinterlegen, wäre ja sicherlich auch kein Problem das Gleiche jedes Mal bei einem Händler zu machen, wenn man ein neues Modell fahren möchte? Schließlich riskiert er genauso wie eine Privatperson. Das würde bestimmt Riesenspass machen vom Händler zum Händler mit 20000€ in der Tasche zu fahren, nur weil mehrere Modelle in Erwägung gezogen werden.


    Genauso würde ich nicht auf die Idee kommen den vollen Preis für die Probefahrt als Verkäufer zu verlangen, auch bei einem teueren Fahrzeug.


    Es gibt zwei „ungünstigen“ Szenarien: ein Unfall und ein Diebstahl

    Im ersten Fall ist meine Aufgabe als Besitzer das Motorrad vernünftig zu versicherten. Die Kaution für die Selbstbeteiligung würde ich aber schon verlangen.

    Im zweiten Fall gibt es keine Versicherung, also muss man halt alles mögliche machen einen Diebstahl unmöglich zu machen.

    Ich würde Folgendes unternehmen (falls es wirklich um ein teures Fahrzeug gehen würde) :

    Personalausweis, Führerschein UND KV- Karte abfotografieren. Auf den Gesundheitskarten sind ja mittlerweile auch Lichtbilder der Besitzer zu sehen, die persönlichen Daten kann man ja mit denen im Perso vergleichen. Klar kann man die auch fälschen. Es ist aber noch nicht so verbreitet bei Probefahrten diese auch vorzeigen zu müssen. Und die KV Karten sind auch immer dabei.

    Wenn ein Kumpel dabei ist, kann er nebenbei versuchen den Interessenten über FB und co. zu checken.

    Wichtig ist halt zu wissen, dass die Person vor mir und in den Papieren die selbe Person ist.


    Das Geld zeigen lassen. Kein Geld dabei- keine Probefahrt.


    Die Probefahrt begleiten. Das letzte Mal, wo ich ein Moped verkauft habe, bin ich mit meiner zweiten Maschine einfach vorausgefahren. Wenn es stimmt, wie ich das Prinzip mit Keyless verstanden habe (Starten mit einem Schlüssel in der Nähe und wegfahren ohne Schlüssel möglich, wiederholtes Starten nicht mehr möglich) und wenn mein Moped das System hat, einfach den Schlüssel behalten und vorausfahren, geht auch mit einem Auto.


    Das Moped mit Tankreserve auf Minimum übergeben, sodass Benzin gerade so für die Probefahrtrunde reichen würde (die ich auch durch das Vorausfahren bestimmen kann)


    Bestimmt kann man sich noch was einfallen lassen, um sich abzusichern.

    Oder einfach die volle Summe zu verlangen in der Hoffnung, dass einer so naiv ist und mitmacht.


    Aus meiner Sicht profitiert aber in diesem Fall nur eine Seite.

  • Müsste man direkt mal bei seiner Versicherung nachfragen, in welchen Fällen die für den Verlust aufkommen, sprich, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, damit beim Diebstahl der Versicherungsschutz greift.
    Papiere zeigen lassen und als Pfand den Perso wäre für mich so wie so klar. Aber selbst wenn man das nicht macht, wurden schon Versicherungen dazu verdonnert, den Diebstahl zu regulieren. Klick für Beispiel

    Ich würde mir 500€ + Perso als Pfand geben lassen, Probefahrtvereinbarung und fertig.

    Chrom bringt dich nicht nach Hause!

  • Dazu kommt das die Entwendung auf einer Probefahrt eine Unterschlagung darstellt. Da zahlt die Kaskoversicherung nichts!

    Nur nochmals zur Info!

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

  • Seine Meinung darf sich jeder selber bilden.


    Dabei kommt es auch auf die Quellen der Informationen und letztlich der Interpretation an.


    Hierzu zum zitiertem Urteil ein Fachkommentar: bgh-ueberlassung-eines-kraftfahrzeugs-zur-probefahrt-ist-freiwilliger-besitzverlust


    ZITAT:

    Praxishinweis

    Die Entscheidung ist für die Praxis von erheblicher Bedeutung. Sie spielt – selbstverständlich – für die Kfz-Kaskoversicherung eine nicht unerhebliche Rolle, denn auch dort ist die Unterscheidung zwischen Diebstahl (meist Trickdiebstahl) und Unterschlagung sehr von den Umständen des Einzelfalles und von den jeweils vereinbarten AKB abhängig.

    BGH, Urteil vom 18.09.2020 - V ZR 8/19 (OLG Frankfurt a. M.), BeckRS 2020, 24221

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

  • Du zitierst es ja schon selber:

    Zitat von Praxishinweis

    denn auch dort ist die Unterscheidung zwischen Diebstahl (meist Trickdiebstahl) und Unterschlagung sehr von den Umständen des Einzelfalles und von den jeweils vereinbarten AKB abhängig.



    Die Versicherung ist nicht automatisch aus der Pflicht.
    Siehe mein Link oben.

    Chrom bringt dich nicht nach Hause!

  • Mal angenommen, nur mal angenommen Dir würde das passieren...


    Was glaubst du: Wie würde Deine Versicherung reagieren?

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

  • Natürlich wird eine Versicherung immer versuchen, nicht bezahlen zu müssen. Gelingt ihnen auch nicht immer, wie man ja am Beispiel oben auch sieht.

    Daher ist es egal, was ich glaube, da muss man ggf. bei seiner eigenen Versicherung nachfragen. Werd ich die Woche mal machen.

    Chrom bringt dich nicht nach Hause!

  • Schon interessant, wenn sich Nichtjuristen über juristische Grenzfälle unterhalten. Ob nämlich ein Diebstahl, oder eine Unterschlagung vorliegt, hängt zum einen von den spezifischen Umständen des Einzelfalles ab, die in den meisten Fällen schlecht vergleichbar sind und von dem entscheidenden Gericht (Aud hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand). Letztendlich ist die Rechtsauffassung des höchstes Gerichtes ausschlaggebend, und das ist im Zivilrecht nun einmal der BGH (Bundesgerichsthof). Was ein einzelnes OLG entscheidet, ist da nicht maßgebend. Wie dagte mal ein Vorsitzender Richter eines Bundesgerichtes zu mir bezüglich eines (abweichende) Urteils eines obersten Landesgerichtes, " wo liegt Hannover?".


    Also streitet euch nicht darüber und hofft, nie betroffen zu sein.

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?