Eigentlich steht da aber ja auch nur, dass jeder Garantieantrag automatisch abgewiesen wird, sofern die Nockenwelle vor Einreichung des Antrags nicht mit Schleifvlies abgezogen wurden.
Natürlich handelt es sich nur um "einzelne isolierte Fälle".
"... in a timely manner... " bedeutet quasi rechtzeitig.
Aber was soll "rechtzeitig" bzw "zeitnah" sein, wenn man die Nockenwellen lt. Serviceheft/Plan gar nicht anschauen muss?
Das läuft doch darauf hinaus, dass man dann als Kunde der Blöde ist, wenn in der Werkstatt nicht gezielt während der Gewährleistung darauf geschaut wird.