Die 1.0 ist aber auch noch ne Euro3, da ging das soweit ich informiert bin auch noch einfacher.
Ab Euro 4 wirds hässlich.
Die 1.0 ist aber auch noch ne Euro3, da ging das soweit ich informiert bin auch noch einfacher.
Ab Euro 4 wirds hässlich.
Mit sagte man, keinen Eintrag, oder Dokument von KTM.
Oder halt den teuren Weg über Einzelabnahme.
Habe bei drei Prüfeinrichtungen nachgefragt. ![]()
Grüße Michael
Hallo ,
wenn ein Gutachten mit Eintragung nicht mehr in jedem Bundesland unserer Republik zählt , leben wir eigentlich in einer traurigen Republik !
Darum geht's doch nicht.
Wenn es eine Eintragung ist die rechtens ist wirst du kein Problem bekommen.
Bei einer Eintragung die nicht rechtens ist schon.
Und das ist bei der Übersetzung (meistens) der Fall.
Nein, du musst das nicht erlauben.
Du hast vor Ort zwei Optionen:
1.: Du lässt die an deinem Mopped schrauben und ihren Verdacht prüfen (wenn sie falsch liegen darfst du weiter fahren)2.: Du lässt die nicht an deinem Mopped schrauben...dann kommt ein LKW, lädt dein Fahrzeug auf und fährt dich zur nächsten Prüfstelle...
Bei Punkt 2, der bei mir sehr wahrscheinlich ist:
Bei ungerechtfertigter und unverhältnismäßiger Beschlagnahme natürlich sofort den Namen und die Dienstnummer des Beamten geben lassen, ihn dabei gleich nach der Übernahme der Kosten für ein gleichwertiges Leihfahrzeug fragen (ich fahre nämlich die originale Übersetzung), den Namen seiner Dienststelle und seines Vorgesetzten erfragen und dort gleich eine Dienstaufsichtsbeschwerde mit Anzeige wegen Amtsmißbrauchs und Fahrzeug - Diebstahls einreichen !
Ich würde diesen Beamten natürlich auch gleich nach einem entsprechenden Vordruck fragen, denn wenn der das öfters macht wird er darin schon Erfahrung haben. Außerdem sollte er mir natürlich direkt vor der Beschlagnahme den, in seinen Augen ausreichend begründeten Verdachtspunkt ausführlich benennen...(hatte ich etwas mit meinen 180 PS etwas zu schnell beschleunigt als ich sein Dienstfahrzeug überholt habe, so daß dies nur durch ein Ritzelwechsel erklärbar wäre???
)
Meine Seite bleibt dabei natürlich sehr höflich und freundlich... zuhause such ich dann gleich mal die Nummer eines guten Verkehrrechts - Anwalts heraus und informiere meine Rechtsschutzversicherung. ![]()
Und jetzt mal unter uns Gebetsschwestern:
Wir fahren hier Motorräder mit 180PS und einer eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 280 km/h,
sollte man(n) da wirklich bestraft werden wenn man die Übersetzung verringert damit diese "selbstmörderische" Geschwindigkeit gar nicht mehr erreicht werden kann??
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Soetwas Unlogisches gibt es wirklich nur in diesem, unserem Land...
![]()
Es geht halt nicht um die Beschleunigung.
Und jetzt mal unter uns Gebetsschwestern:
Wir fahren hier Motorräder mit 180PS und einer eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 280 km/h,
sollte man(n) da wirklich bestraft werden wenn man die Übersetzung verringert damit diese "selbstmörderische" Geschwindigkeit gar nicht mehr erreicht werden kann??
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Wie mein Vorredner schon sagte...es geht nicht um die Beschleunigung....
Es geht um eingetragene Lautstärke und Abgasklasse.. ![]()
Wie gesagt: Ich hatte das Szenario schon. Bei deiner Diskussion wünsche ich dir viel Spaß und Erfolg. ![]()
Was ihr immer mit dem Amtsmissbrauch um die Ecke kommt. Wenn ein begründeter Verdacht besteht, gibt es keinen Amtsmissbrauch.
Wenn es eine Kontrolle gibt und das Motorrad weitgehend original ist, wird kein Beamter an unseren dicken Dingern
die Ritzelabdeckung abschrauben wollen oder das Motorrad zur Beweissicherung beschlagnahmen. Wenn aber ein lauter Topf,
ein illegaler Kennzeichenhalter und noch ein paar Rossiaufkleber (blöder Kommentar) am Fahrzeug montiert sind, könnte das schon eher passieren.
Der Beamte muss ja auch abwägen, ob es sich "lohnt". Wie geschrieben, wenn das Motorrad eh in die Beweissicherung muss, dann
wird auch alles kontrolliert. Das bedeutet auch, die dicke Rechnung kommt nach Hause.
Es gibt in Hessen eine sogenannte "Bündelungsbehörde/Stelle" , die u.a. "verdächtige" Eintragungen / 21er überprüft und ggf ausser Kraft setzt. Leider ist so die Eintragung kein Bestandsschutz mehr.
Also ich habe jetzt mal die ganzen Mails in diesem Thread durchgeackert und auch mit meinem Kumpel (Anm.: der ist der Leitende Ingenieur der großen TüV-Prüfstelle in Karlsruhe) darüber debattiert...
FRÜHER war das mit dem Ändern der Übersetzung kein sonderliches Problem - insbesondere, wenn es dabei nicht um eine Steigerung der Endgeschwindigkeit ging.
Seit der Einführung von strengen Grenzvorschriften bei Verbrauch und Abgasen sieht das aber völlig anders aus...und wie es hier bereits erwähnt wurde: es müssten Gutachten vorgelegt werden, dass sämtliche Emissions- und Verbrauchswerte - auch bei der geänderten Übersetzung - noch den bei Erteilung der Zulassung durch das KBA zugrunde liegenden Messdaten entsprechen...
DAS alles wäre allerdings derart TEUER
, dass Ihr Euch besser ein anderes Mopped kauft...welches dann Euren "Wunschwerten" in Beschleunigungsverhalten und Drehmomentkurve am besten zusagt. ![]()
...oder aber ihr macht es einfach so, wie es hier auch schon angesprochen wurde (und wie ich es sowohl bei meinen 390 ADV. und der 790 ADV. schon seit Kaufdatum gemacht habe: Ihr ändert einfach die Übersetzung und "lebt" dann eben mit dem minimalen Risiko, dass es halt illegal ist und gaaaaanz vielleicht mal von jemandem entdeckt werden könnte.
Und jetzt mal ehrlich: also die Herren der "Rennleitung" interessieren sich doch eher für Auspuffanlagen, zu kleine Spiegel, fehlende Rückstrahler und den Neigungswinkel des Kennzeichens, statt dass sie recherchieren, welche Zahnräder und/oder Ritzel ein stämmiges Kraftrad haben müsste...
ICH bin jedenfalls mit meinen diversen Moppeds auch bei keinem der mehrfach absolvierten HU-Termine "aufgefallen"...weder mit den Euro-4, noch mit dem Euro-5 Moppeds...
...zumal die Abgasmessung(en) ja eh im Stand erfolgen... ![]()
Horrido und VG
Lucky ![]()
Es gibt in Hessen eine sogenannte "Bündelungsbehörde/Stelle" , die u.a. "verdächtige" Eintragungen / 21er überprüft und ggf ausser Kraft setzt. Leider ist so die Eintragung kein Bestandsschutz mehr.
Das stimmt nicht ganz, komme aus Hessen. Die Bündelungsbehörde überprüft nur neue Gutachten die in die Papiere übernommen werden sollen. Alles was bereits eingetragen ist interessiert nicht.
Ich lass immer alles kurz bei nem Kollegen in Bayern zu, der berichtigt die Papieren und dann lasse ich wieder bei mir zu :)
Bezüglich Änderung der Übersetzung gibt es ja einen Grund wieso KTM es nicht von Werk aus macht: Abgas und Geräusch, dh selbst wenn man die Kosten auf sich nimmt wird man sehr wahrscheinlich nicht durch die Prüfung kommen
Die "Bündelungsbehörde" in Hessen (Fulda/Marburg) gibt es nicht mehr.
Bezüglich Änderung der Übersetzung gibt es ja einen Grund wieso KTM es nicht von Werk aus macht: Abgas und Geräusch, dh selbst wenn man die Kosten auf sich nimmt wird man sehr wahrscheinlich nicht durch die Prüfung kommen
...und genau DESHALB lässt man es entweder bleiben - und fährt somit ein Motorrad, wie es "abgenommen" und zum Verkehr zugelassen wurde...
Oooooder man geht halt das (m.M.n. geringe !) Risiko ein, dass man ganz vielleicht irgendwann einmal "beanstandet" werden KÖNNTE...
... und fährt bis zu diesem Moment halt ein Mopped, dass zwar 'n bisserl an Endgeschwindigkeit verloren hat, aber dafür bei den Beschleunigungswerten besser ist...
Mir persönlich wären aber sogar die besseren Beschleunigungswerte "wurscht"...
Was mich allerdings dazu bewogen hat, an der 390er und der 790er die Übersetzungen zu "optimieren"
, ist die lästige Tatsache, dass beide Moppeds im Bereich zwischen 2500 und 3500 Upm sehr schnell zum "Ruckeln" und "Kettenschlagen" neigten.
Somit mussten beide Moppeds überdurchschnittlich viel "geschaltet" werden, um die Karre(n) ordentlich am Laufen zu halten.
Nachdem beide Mühlen aber umgerüstet wurden (vorne: -1 Z / hinten: +1 Z) laufen beide so, wie zumindest ICH mir Moppedfahren bei der Kurvenhatz vorstelle...
Horrido und VG
Lucky ![]()
Aber irgendwie war da was mit Hessen. Wollte mir mal eine Köstler Maico 500 Supermoto kaufen. Die hatten ganz offiziel eine Straßenzulassung und konnten
offen gefahren werden. Bis meine Entscheidung gefallen war, gab es für diese Motorräder keine Zulassung mehr. Ich meine, dass bei Köstler auch das Bundesland
Hessen genannt wurde, die hier gegen bestimmte Eintragungen vorgegangen sind. Gerade bei Exoten wie Husaberg, Zweitakter GasGas oder TM, Wettbewerbsmodelle von
Husqvarna, KTM und Beta wurden die offenen Leistungen einkassiert. Da war aber auch das KBA mit im Spiel. Naja, ist schon länger her.
Beim Reifendurchmesser (Auto) gibt es doch toleranzen. Ist das bei der Übersetzung nicht auch so?
Naja, bei bis zu 8% Änderung der Übersetzung hättest du ja mehr als 1Zoll Änderung des Raddurchmessers (wenn nicht die Übersetzung, sondern der Reifendurchmesser den Effekt bringen sollte). Also schon ein "gewisser Aufwand" bei der Eintragung, falls überhaupt möglich....
Beim Reifendurchmesser (Auto) gibt es doch toleranzen. Ist das bei der Übersetzung nicht auch so?
Die völlig überflüssige Behörde in Hessen haben sie zum Glück vor Kurzem endlich dicht gemacht!
War ja auch Schwachsinn, sich einzubilden, die Eintragungen eines ausgebildeten TÜV - Ingenieurs noch einmal überprüfen zu können/wollen/sollen/müssen...
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Die "Bündelungsbehörde" in Hessen (Fulda/Marburg) gibt es nicht mehr.
Die völlig überflüssige Behörde in Hessen haben sie zum Glück vor Kurzem endlich dicht gemacht!
War ja auch Schwachsinn, sich einzubilden, die Eintragungen eines ausgebildeten TÜV - Ingenieurs noch einmal überprüfen zu können/wollen/sollen/müssen...
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Stimmt nicht, wurde zwar so kommuniziert aber ich hab vor zwei Wochen meine BST Carbon Felgen und Brembo GP4RX Bremssättel eintragen lassen und das Gutachten wurde wieder erst geprüft wie schon die Jahre vorher.
Einige Tage später durfte ich dann die Fahrzeugpapiere korrigieren lassen…
Absoluter Witz
Hallo zusammen,
Hab mal bisschen was in den Tratsch geschoben.
Hier geht’s um die Eintragung.