...das funktioniert nicht so einfach. Kein Rückstrahler = kein Geld stimmt so einfach nicht.
Wäre nur dann wirklich relevant, wenn zum Beispiel schlechte Sichtverhältnisse sind und zusätzlich das
Rücklicht ausgefallen ist, was dann schon ein relativ konstruierter Fall ist...
Ist mir neu dass der Rückstrahler nur als Ersatz für ein ausgefallenes Rücklicht, oder für schlechte Sichtverhältnisse gedacht ist.
Aber du kannst es gerne mit der Begründung versuchen falls so ein Fall eintritt, glaub leider nur dass der Versicherer darüber lächeln wird....
P.S. hatte selber schon einen Fall wo mir ein Auto seitlich-hinten Reingekrach ist und das Motorrad in 2 Teile zerissen hat.
Das Ganze am hellichten Tag, ging über 3 Instanzen mit 2 Gutachtern. Die Jungs haben nichtnur nach dem Rücklicht geschaut! Die suchen jeden Scheiss den se gegen dich verwenden können.