Und schon kam die Antwort:
Guten Morgen,
ich habe in der EG-Typgenehmigung gesehen, dass das Windschild nur als „optionale Ausrüstung“ aufgeführt ist. Von daher können Sie es abbauen, ohne das eine Eintragung erfolgen muss.
Hört sich schonmal gut an, mal sehen ob ich was schriftlich bekomme (KTM oder TÜV).