Alles anzeigenZitat von »Werwolfi«
Zitat von »Dalmeny«
Und war da die (Sekundär)Übersetzung im COC eingetragen?
In den ganzen Dokumenten die ich von der Honda habe steht nichts über die Sekundärübersetzung.
Die Herren hatten aber einen dicken Ordner im Auto, wo neben den Standgeräusch db-Werten zu messen bei Drehzal X auch die Sekundärübersetzung für seeeehr viele Moppeds drin standen...
Alles anzeigen4. AUSDEHNUNG DER GENEHMIGUNG
4.1. Fahrzeugtypen mit verschiedenen Bezugsmassen
Die Genehmigung darf auf Fahrzeugtypen, die sich vom
zugelassenen Typ nur durch die Bezugsmasse unterscheiden, ausgedehnt werden,
sofern die Bezugsmasse des Fahrzeugtyps, für den die Ausdehnung der Genehmigung
beantragt wird, lediglich zur Anwendung der nach oben oder nach unten am
nächsten gelegenen Schwungmassenäquivalenten führt.
4.2. Fahrzeugtypen mit verschiedenen Gesamtübersetzungen
4.2.1. Die für einen Fahrzeugtyp erteilte Genehmigung darf
unter den nachstehenden Bedingungen auf solche Fahrzeugtypen ausgedehnt werden,
die sich von dem genehmigten Typ lediglich durch die Gesamtübersetzung
unterschieden.
4.2.1.1. Für jede Übersetzung, die bei der Prüfung des Typs
I benützt wird, ist das Verhältnis
E = >NUM>V2 - V1 >DEN>V1 zu ermitteln;
hierbei bedeuten V1 und V2 die einer Motordrehzahl von 1 000
U/min zugeordnete Geschwindigkeit des genehmigten Fahrzeugtyps bzw. des
Fahrzeugtyps, für den die Ausdehnung beantragt wird.
4.2.2. Falls für jede Übersetzung das Verhältnis E ? 8 %
ist, so ist die Ausdehnung ohne Wiederholung der Prüfungen des Typs I zu
genehmigen.
4.2.3. Ist für mindestens eine Übersetzung das Verhältnis E
> 8 % und für jede Übersetzung das Verhältnis E ? 13 %, so sind die
Prüfungen des Typs I zu wiederholen; sie können jedoch in einem Laboratorium
durchgeführt werden, das der Hersteller unter Vorbehalt der Zustimmung der
zuständigen Genehmigungsbehörde auswählen kann. Das Prüfprotokoll ist dem
Technischen Dienst zu übergeben.
4.3. Fahrzeugtypen mit verschiedenen Bezugsmassen und
verschiedenen Gesamtübersetzungen
Die für einen Fahrzeugtyp erteilte Genehmigung darf auf Fahrzeugtypen,
die sich vom genehmigten Typ nur durch die Bezugsmasse und durch die
Gesamtübersetzungen unterscheiden, ausgedehnt werden, wenn die Vorschriften
nach 4.1 und 4.2 eingehalten werden.
die 45 Zähne wären in der 8% Regel noch drin ...
Alles anzeigen4. AUSDEHNUNG DER GENEHMIGUNG
4.1. Fahrzeugtypen mit verschiedenen Bezugsmassen
Die Genehmigung darf auf Fahrzeugtypen, die sich vom
zugelassenen Typ nur durch die Bezugsmasse unterscheiden, ausgedehnt werden,
sofern die Bezugsmasse des Fahrzeugtyps, für den die Ausdehnung der Genehmigung
beantragt wird, lediglich zur Anwendung der nach oben oder nach unten am
nächsten gelegenen Schwungmassenäquivalenten führt.
4.2. Fahrzeugtypen mit verschiedenen Gesamtübersetzungen
4.2.1. Die für einen Fahrzeugtyp erteilte Genehmigung darf
unter den nachstehenden Bedingungen auf solche Fahrzeugtypen ausgedehnt werden,
die sich von dem genehmigten Typ lediglich durch die Gesamtübersetzung
unterschieden.
4.2.1.1. Für jede Übersetzung, die bei der Prüfung des Typs
I benützt wird, ist das Verhältnis
E = >NUM>V2 - V1 >DEN>V1 zu ermitteln;
hierbei bedeuten V1 und V2 die einer Motordrehzahl von 1 000
U/min zugeordnete Geschwindigkeit des genehmigten Fahrzeugtyps bzw. des
Fahrzeugtyps, für den die Ausdehnung beantragt wird.
4.2.2. Falls für jede Übersetzung das Verhältnis E ? 8 %
ist, so ist die Ausdehnung ohne Wiederholung der Prüfungen des Typs I zu
genehmigen.
4.2.3. Ist für mindestens eine Übersetzung das Verhältnis E
> 8 % und für jede Übersetzung das Verhältnis E ? 13 %, so sind die
Prüfungen des Typs I zu wiederholen; sie können jedoch in einem Laboratorium
durchgeführt werden, das der Hersteller unter Vorbehalt der Zustimmung der
zuständigen Genehmigungsbehörde auswählen kann. Das Prüfprotokoll ist dem
Technischen Dienst zu übergeben.
4.3. Fahrzeugtypen mit verschiedenen Bezugsmassen und
verschiedenen Gesamtübersetzungen
Die für einen Fahrzeugtyp erteilte Genehmigung darf auf Fahrzeugtypen,
die sich vom genehmigten Typ nur durch die Bezugsmasse und durch die
Gesamtübersetzungen unterscheiden, ausgedehnt werden, wenn die Vorschriften
nach 4.1 und 4.2 eingehalten werden.
die 45 Zähne wären in der 8% Regel noch drin ...
@ Dalmeny
sehr interessant...aus welcher Quelle hast du dies? Rahmenrichtlinie 2002/24 ?