Reifen allgemein ( Landstrasse )

  • Macht Euch mal nicht nen Kopf bei nem 3 Jahre jungen Neureifen. Bis 5,6 Jahre sind die als NEU zu verkaufen, wenn korrekt gelagert. Letzteres schaffe ich sogar selbst :zunge:, da wird das Mopedreifen.de erstrecht hinbekommen :ja:


    Außerdem – besser einen 3 Jahre "alten" Neureifen –, als einen gerade aus der Presse kommenden...

    Hatte schon Reifen, die nur 2-3 Wochen "alt" waren und die verschleissen schneller als "abgehangene" :ja:

  • das erklärt warum du keine Freigabe für die falsche Größe findest

    Rollerreifen, Jörg! Dafür will der Hersteller einfach keine Freigabe für die 390er rausrücken... :lautlach:


    Hatte schon Reifen, die nur 2-3 Wochen "alt" waren und die verschleissen schneller als "abgehangene" :ja:

    Hab noch keinen Unterschied festgestellt, Kay - mir sind die alle viel zu schnell runter... :lautlach:

    Mehr Spaß pro KM statt mehr KM pro Stunde

    Viele Grüße aus dem Sauerland
    Didi

  • Was mich schon etwas ärgert. Die Freigabe vom S21 ist datiert auf Anfang 2018 und wird erst Ende 2018 veröffentlicht? Ich hatte auch vor 2 Wochen Bridgestone angeschrieben und keine Antwort erhalten.

    .....bereue nur was du noch nicht getan......

  • Was willst mit einer Freigabe, Tom... :denk:? Die ist so viel wert wie Klopapier mit aufgedruckten 50 €-Noten... .

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    Viele Grüße aus dem Sauerland
    Didi

  • Eh klar, erspart aber vielleicht die eine oder andere Diskussion. Gibt es einen Tipp bezüglich Luftdruck beim S21, also hat sich da was heraus kristallisiert ?

    .....bereue nur was du noch nicht getan......

  • Die Diskussionen gibt's schon ewig nicht mehr. Ich fahre vorn und hinten mit 2,0 bar.

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    Didi

  • Was willst mit einer Freigabe, Tom... :denk:? Die ist so viel wert wie Klopapier mit aufgedruckten 50 €-Noten... .

    Didi, ich schreib jetzt extra mal explizit Dich an weil mir scheint dass Du Dich mit dem Thema Freigabe am besten auskennst.

    Hier wird mittlerweile so viel geschrieben dass ich nicht mehr weiß was denn überhaupt richtig ist.

    Brauchen wir in Deutschland denn noch Freigaben für Reifenhersteller oder nicht?

    Reicht es dass nur die Größe stimmt?

    LG Peter :wheelie:

  • Wenn in den Fahrzeugpapieren kein Verweis auf eine Marke oder auf eine Empfehlung in der Betriebsanweisung steht kann man alles fahren was der Größe entspricht. So habe ich das aus mehreren Quellen herausgelesen.
    Die meisten eiern aber immer herum und schreiben mal soll auf Nummer sicher gehen und nur Reifen mit Freigabe fahren da die geprüft sind.... blala.

    Verkehrs-rechtlich ist das auf jeden Fall so, kein TÜV und keine Polizei wird hierwas zu beanstanden haben.

    Heis zwar nicht Didi, aber denke er wird das selbe sagen.:winke:

    .....bereue nur was du noch nicht getan......

  • Habe ich auch schon drüber geschrieben und es war ein Video verlinkt.


    Es gibt nur ein Risiko, wenn man Reifen fährt, für die es keine Freigabe gibt.

    Die Versicherung !!

    Und das ist eine Aussagen der Reifenindustrie--wenn keine Freigabe existiert, kann man davon ausgehen, das der Reifen für dieses Modell nicht geeignet ist.

    Und wenn man nun einen ( und es geht ja immer nur um schwere , mit Personenschaden ) Unfall hat, der durch wegrutschen, aufpendelt oder Bremsweg ( nur Beispiele ) also alle Unfälle die man den Reifen in die Schuhe schieben kann, dann kann sich die Versicherung weigern zu zahlen.

    TüV oder Polizei interessiert da nicht.

    Und die übernehmen auch beide keine Verantwortung.


    Das Problem ist eine Grauzone in der EU und wie wir alle wissen werden Grauzonen im Falle einer Rechtssprechung meist gegen den Schwächeren entschieden--das wären dann wir.


    ERGO man kann jede Marke auswählen, die man will--ABER siehe Oben

    Jederwieerkanndarfundmöchte:Daumen hoch:DUKE 390 2016

  • Wir drehen uns wiedermal im Kreis.

    Zitat:

    Viele Motorradfahrer irrten in der falschen Annahme, dass diese Änderung auch Motorräder beträfe. Ausschließlich maßgebend für Motorräder ist jedoch die Richtlinie 97/24/EG (Kapitel 1: Reifen von 2- und 3-rädrigen Fahrzeugen und ihre Montage). Hier ist nach Ansicht des Verkehrsministeriums nach wie vor die Möglichkeit einer Reifenfabrikatsbindung gegeben, sofern der jeweilige Fahrzeughersteller hier fahrzeugspezifische Vorgaben definiert. Sachstand ist also eine gültige Reifenfabrikatsbindung für Motorräder, wenn in den Fahrzeugpapieren Eintragungen zu Reifenfabrikaten vorhanden sind.


    Wenn nichts in den Papieren vermerkt ist, braucht es auch keine Freigabe für irgendwas. Auch die Versicherung kann nichts verlangen was der Hersteller nicht vorgibt. Steht was in den Papieren sieht es anders aus.


    .....bereue nur was du noch nicht getan......

  • Das sieht man dann leider erst vor Gericht.


    Wie gesagt Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe

    Jederwieerkanndarfundmöchte:Daumen hoch:DUKE 390 2016

  • Wir drehen uns wiedermal im Kreis.


    Wenn nichts in den Papieren vermerkt ist, braucht es auch keine Freigabe für irgendwas. Auch die Versicherung kann nichts verlangen was der Hersteller nicht vorgibt. Steht was in den Papieren sieht es anders aus.


    Genau so ist es! Und umgekehrt wird ein Schuh draus: der Reifenhersteller ist in der Pflicht - im Rahmen der Produkthaftung müsste er eine Kombi ausschließen, wenn es infolge des bestimmungsmäßigen Gebrauches seines Produktes in bestimmter Kombi zu Gefährdungen oder Schädigungen kommen kann.

    Versicherung? Gericht? Alles eindeutig geregelt.

    Über son Quatsch macht man sich auch nur in D einen Kopf... :rolleyes:. Ist schon lang über, endlich mal die alten Zöpfe abzuschneiden... :ja::zwinker:!
    Diese "Freigabe-Bescheinigung" ist ein Teil des Zopfes. Gibt's auch nur noch, weil es noch Nachfragen gibt und Leute geben soll, die nur Reifen mit Freigabe kaufen... :grins:.


    Aber wie Tom schrieb, drehen wir uns im Kreis - bei wem das Möpp mit Freigabe besser läuft, soll sich son Teil drucken - äh, ich meine ausdrucken... :grins:

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    Viele Grüße aus dem Sauerland
    Didi

  • der Reifenhersteller ist in der Pflicht - im Rahmen der Produkthaftung müsste er eine Kombi ausschließen, wenn es infolge des bestimmungsmäßigen Gebrauches seines Produktes in bestimmter Kombi zu Gefährdungen oder Schädigungen kommen kann.

    Dann muss also jeder Reifenhersteller jeden seiner Reifen auf jedem Motorradmodell, das keine Reifen eingetragen hat, fahren?

    Wenn er merkt, dass da was nicht passen könnte (Lenkerschlagen, Pendeln oder dergleichen) macht er was?

    Und wie erfährt der potentielle Kunde davon, dass er Reifen X nicht auf seinem Motorrad Y fahren darf?

    Meine Posts sind wie ein Supermarkt. Jeder darf entscheiden, ob und was er davon für sich mitnimmt. Keiner muss kaufen :grins:

  • Der Hersteller gibt keine Freigabe für sein Motorradmodell. Der Kunde erfährt darüber, dass er sich auf der Website des Reifenherstellers für sein Motorrad keine Freigabe herunterladen kann.


    Ein gutes Beispiel sind einige Großenduros bzw. hochhackige Motorräder (a la MT09 Tracer). Diese haben mitunter mit sehr agilen Reifen Lenkerpendeln, daher gibts dann auch keine Freigabe.


    Gute Erklärungen dazu in folgendem Video:

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  • Und du hast sicher einen Link auf welcher rechtlichen Basis die Versicherung die Leistung verweigern will, oder?


    Eine Versicherung kann die Leistung im Falle grober Fahrlässigkeit verweigern aber darunter fällt definitiv nicht die Wahl eines Reifens ohne Freigabe.

  • schau dir das video an, da wird es auch schön beschrieben.

    Und wenn man sich die Gesetze dazu durchließt, dann sieht man auch das Motorräder bei der EU eigentlich vergessen wurde, dadurch entsteht eine Grauzone, die dann je nach Fall vom Gericht entschieden wird.

    Schau es dir von Anfang bis ende an, dann sollte man es eigentlich verstehen.


    ABER--Ich werde bestimmt Keinem was vorschreiben, das soll mal schön Jeder so machen, wie er denkt.

    Es wird eh nur zu tragen kommen, wenn was heftiges passiert und das wollen wir ja alle nicht.


    Die Gesetze findet man wenn man danach Googled und da wird dann von einem Paragrafen auf den anderen verwiesen--alle durchlesen, dann sieht man das es eigentlich gar keine genaue Regelung gibt.

    Es gibt ja auch diese Gesetzesprobleme im Helmbereich die E ???? von der Jeder glaubt, das ein Helm die benötigt ( das meinen auch Rennleitung und viele Richten--wurde aber schon vor Jahren ausser Kraft gesetzt und rein Rechtlich darf man jeden Helm , der als Motorradhelm geeignet ist tragen--tolle Auslegungssache--Man kann also zB Helme tragen, die in den USA als Motorradhelme genehmigt sind-da gibt es auch irgend eine Prüfnorm.


    Die EU hat einige Grauzonen geschaffen und die sind dann letzten Endes Auslegungssache--und zwar nicht Unsere sondern die der Anwälte und Gerichte.

    Und wie das gehandhabt wird merkt man immer erst wenn es einen trifft.


    Aber wie gesagt macht was ihr wollt und ich mache was ich will.

    Jederwieerkanndarfundmöchte:Daumen hoch:DUKE 390 2016

  • Und wenn man sich die Gesetze dazu durchließt, dann sieht man auch das Motorräder bei der EU eigentlich vergessen wurde, dadurch entsteht eine Grauzone, die dann je nach Fall vom Gericht entschieden wird.

    Ich nehme an, du meinst damit, dass es für die neue Winterreifen-Definition keinen Referenz-Reifen für Motorräder gibt.

    Das ist der einzige Punkt, wo Motorräder "vergessen" wurden.


    Nochmals: Du behauptest, dass eine Versicherung keine Leistung erbringen muss wenn auf einem Motorrad ein Reifen montiert war für den es keine explizite Freigabe für dieses Motorrad gibt, auch wenn der Motorradhersteller nicht festgelegt hat, dass nur ausgewählte Reifen für dieses Motorrad geeignet sind (Freigabe)


    Da interessiert mich jetzt nicht ein Video in dem sich irgendein Reifenhändler profilieren will.

    Nenne mir die gesetzliche Grundlage dafür

  • Nochmal:

    Wenn der Motorradhersteller keine Reifenbindung definiert, sondern wie bei allen Fahrzeugen nur die Dimensionen der selben vorgibt, hat eine Versicherung keine Grundlage etwas nicht zu leisten. Das kann sie dann tun wenn ich auf einer Superduke mit Motogrossreifen auf der Autobahn bei 180 die Kontrolle verliere. Das wäre dann grob fahrlässig, obwohl die Reifengröße passt.

    Die hier beschriebene Grauzone gibt es nicht, ich wüsste nicht wo?

    .....bereue nur was du noch nicht getan......

  • Da interessiert mich jetzt nicht ein Video in dem sich irgendein Reifenhändler profilieren will.

    Nenne mir die gesetzliche Grundlage dafür

    OH klar, an der Bemerkung merkt man, das du das Video nicht angeschaut hast.

    Da hat Jemand mit allen Reifenherstellern geredet.

    Darin ist ziemlich genau erklährt um was es geht--nimm dir die Zeit .

    Und vom Googlen wirst du schon gehört haben, dann google mal zu Gesetzlichen Regelungen zur Motorradbereifung ( nicht zur Winterbereifung )-- bekommst du hin, da bin ich sicher.

    Und leg deine Verbissenheit ab--wir sind hier nicht in einem Prozess.


    Und auch gelesen, das mir völlig Wurscht ist , was du machst--ich gehe lieber auf Nummer sicher.

    Und hier sind auch Leute , die ich schätze und die es Anders sehen--und das können sie auch, ohne das sie mir Gesetzestexte zukommen lassen--die kann ich mir selber suchen und das kannst du auch.:Daumen hoch:

    Jederwieerkanndarfundmöchte:Daumen hoch:DUKE 390 2016