Arrow Pro Race Legal ohne db Killer

  • Ich denke da hängt auch viel von den Beamten ab, ich habe schon in diversen Dokus gesehen, kein DB Killer, keine Weiterfahrt, auch wenn die DB Grenze eingehalten wurde.

    Das Entfernen des Killers stellt eine Manipulation des Auspuffs dar und damit war Ende der Diskussion.


    Zitat von Bußgeldkatalog

    Der db-Killer (Dezibel-Killer) ist ein Teil des Schalldämpfers und dient dazu, die Lautstärke des Motors zu verringern und diese unter der gesetzlich erlaubten Grenze zu halten. Daher ist das Fahren ohne dB-Killer gemäß der StVO verboten. Andernfalls erwarten den Fahrzeughalter nach dem Verkehrsrecht Bußgelder.

    Hier steht bspw. nicht es erlaubt solange man die Grenze einhält oder es ist nur verboten wenn, sondern es ist generell verboten.

  • [...] stellt eine Manipulation des Auspuffs dar und damit war Ende der Diskussion.


    Ich musste meinen Sportler für den Einsatz auf der Rennstrecke leiser bekommen.

    Also hab ich mir einen db-Killer gebastelt der das Standgeräusch (bei halber Nenndrehzahl)

    um 2db gesenkt hat.


    Damit habe ich den Auspuff ja auch manipuliert........


    Immer daran denken:
    Gummierte Seite nach unten,
    lackierte Seite nach oben...

    :wheelie:

  • Soweit ich weiß spielt hier nicht nur die Lautstärke eine Rolle, sondern auch die Abgaswerte die durch den DB-Killer verändert werden. Meine das mal in so einer Mopedrazzia-Angstmachdoku gesehen zu haben.

  • Wie soll denn ein Metallröhrchen mit mehr oder weniger Löchern die Abgaswerte verändern? :denk:


    Immer daran denken:
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    :wheelie:

  • Naja also die Posts finde ich teilweise schon wieder echt genial :grins:


    Schön das Arrow sowas schreibt, schön das der TÜV sowas sagt.

    Aber in freier Wildbahn zählt erstmal das was die "Kradgruppe" sagt und dann kamma auch gerne rumdiskutieren um zu verlieren oder auch nicht.


    Wie z.B. Wolfi schon geschrieben hat...ist ne Grauzone und drauf ankommen lassen würde ich es nicht,

    wenn der/die Uniformierte keinen DB-Killer sieht und evtl. nen schlechten Tag hat :polizei:


    Klar bekommt "Mann" dann im Nachgang evtl. Recht oder auch nicht, bringt einem aber erstmal Vorort nichts und ist fraglich obs des wert ist :wheelie:

  • Schön dass sich das hier wieder beruhigt hat :Daumen hoch:.

    Sehr interessant das ganze, und schön zu sehen, dass es doch keine klare Antwort gibt. Einfach mit Killer fahren, falls zu leise, kannst ihn ja noch Modifizieren, hauptsache es steckt was drinn :peace: Mein Killer hat sich von 32mm plötzlich auf 42mm vergrößert :zwinker:

  • Mir wäre wichtig, ob das Motorrad ohne den DB-Killer noch eine Betriebserlaubnis hat oder ob diese durch den Ausbau erlischt. Sollte es mal zu einem Versicherungsfall kommen, könnte das sehr unangenehm werden.

    Ökonomisch würde mich interessieren, warum die einen DB-Killer einbauen, wenn es nicht erforderlich ist. Überproduktion, zu viele auf Lager… :denk:

  • Mir wäre wichtig, ob das Motorrad ohne den DB-Killer noch eine Betriebserlaubnis hat oder ob diese durch den Ausbau erlischt. Sollte es mal zu einem Versicherungsfall kommen, könnte das sehr unangenehm werden.

    Ökonomisch würde mich interessieren, warum die einen DB-Killer einbauen, wenn es nicht erforderlich ist. Überproduktion, zu viele auf Lager… :denk:

    Eine gewisse Kausalität muss im Schadenfall auch schon gegeben sein bzgl. Schadenursache, Folge und ausgebautem DB-Killer :ja:


    Die Kfz-Haftpflicht wird bei Schädigung von Dritten (vermutlich) trotzdem leisten müssen.

    Einzig Kfz-Teilkasko/-Vollkasko kann ggf. die Leistung an den Versicherungsnehmer ablehnen.


    Ich schreibe deswegen "vermutlich", da es in der Juristerei oft nicht so einfach ist, eine klare Aussage

    zu treffen und ich bin kein Jurist.

  • Ich musste meinen Sportler für den Einsatz auf der Rennstrecke leiser bekommen.

    Also hab ich mir einen db-Killer gebastelt der das Standgeräusch (bei halber Nenndrehzahl)

    um 2db gesenkt hat.


    Damit habe ich den Auspuff ja auch manipuliert........

    Genau genommen hast du das, aber was hat jetzt die Rennstrecke mit der StVO zu tun? :zwinker:

  • Genau genommen hast du das, aber was hat jetzt die Rennstrecke mit der StVO zu tun? :zwinker:

    :grins:

    Ich hab eine Auspuffanlage mit e-Prüfzeichen verändert, die auch auf der Straße im Bereich der StVO bewegt wird...


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    :wheelie:

  • Machen wir es doch rechtlich: § 19 StVZO

    Etwas kompliziert zu lesen, aber die ausschlaggebende Vorschrift.


    Änderst du ein bauartgenehmigtes und geprüftes Bauteil in Eigenregie ab (Entnahme des DB-Eater gehört dazu) ohne es danach vorzuführen und prüfen zu lassen, erlischt die Betriebserlaubnis für das Bauteil.

    Damit fährst du mit einem illegalen Auspuff, was in Konsequenz dazu führt, dass die Betriebserlaubnis für das gesamte Motorrad erlischt, da (fast) alle Anbauteile eine Genehmigung benötigen, der Auspuff aber in jedem Fall und nur wenn alles legal ist, ist auch das gesamte Fahrzeug legal.

    Weitere Konsequenz daraus ist das Fahren ohne Versicherungsschutz, da sich dieser auf ein ordnungsmäßes und für den rechtskonformen Betrieb zugelassenes Fahrzeug im Straßenverkehrs bezieht, was ja evtl. nicht mehr der Fall ist.


    Und wie bereits gesagt, wenn du meinst das ginge doch, dann geh da fragen, wo man es wirklich weiß und wo du eine rechtssichere Auskunft bekommst.

    Das ist aber kein Händler und kein Hersteller (obwohl der es wissen sollte), das sind Prüforganisationen, oder Straßenverkehrsbehörden, denn genau die werden letztenendes darüber entscheiden ob du legal oder illegal unterwegs bist, der Händler und der Hersteller könnehn das ganz sicher nicht.

    Kawasaki ZX-6R, Kawasaki ZX-9R, KTM 790 Duke

  • Korrekt und in dem wir darauf hinweisen, dass er da möglicherweise illegal mit unterwegs ist, machen wir das doch.

    Naja aber wie ihr das macht um das geht es wahrscheinlich.

    Ihr macht euch ja geradezu lächerlich über die Fragensteller.

  • Und jetzt müssen wir nur noch die ABE des Schalldämpfers sehen und lesen was da drin steht.

    Bei SC zum Beispiel ist der Killer in der Bauart bis ins kleinste beschrieben

  • Wie z.B. Wolfi schon geschrieben hat...ist ne Grauzone und drauf ankommen lassen würde ich es nicht,

    wenn der/die Uniformierte keinen DB-Killer sieht und evtl. nen schlechten Tag hat :polizei:


    Klar bekommt "Mann" dann im Nachgang evtl. Recht oder auch nicht, bringt einem aber erstmal Vorort nichts und ist fraglich obs des wert ist :wheelie:

    Ist mir fast so passiert, Ende letzter Session.


    War zwar nur ne normale Kontrolle, aber der gute Mann (selbst auch Motorrad Polizist) hat wollte sich partout nicht davon überzeugen lassen, dass mein 890er Akra einen DB Killer verbaut hat.


    Zugegeben, es war nicht der der reingehört, aber es war ganz offensichtlich einer verbaut. :grins:

    Der Übergang zum Lochblech ist auch aufgrund des größeren Durchmesser besser zu erkennen. :zwinker:


    Aber es hat mit einigem Erklären ca. 10min gedauert, bis er ihn zusätzlich mit einigen tiefen "ins Loch leuchten", erkannt hat. :sensationell: :kapituliere:


    Dann haben Sie mir einen schönen Tag gewünscht und mich weiter fahren lassen.

  • Poste das mal bitte, wenn du es bekommst.


    Das würde ja dem aktuellen Bußgeldkatalog widersprechen, denn hier steht eindeutig, fahren ohne DB Killer ist nicht zulässig und zieht eine Strafe nach sich.

    Bußgeldkatalog

    Stimmt so nicht.

    Ein Klappenauspuff zum Beispiel bedarf kein DB Killer, sofern er die Vorgaben einhält. Siehe z. B. die ac Schnitzer Auspuffanlage für eine bmw s1000rr.

    05.05-07.05 - Groß Dölln
    10.06-11.06 - Oschersleben
    03.07-05.07 - Poznan
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    21.09-24.09 - Groß Dölln

  • Ein Fahren ohne DB Killer ist immer dann nicht erlaubt, wenn der Killer in der Genehmigung vorkommt.


    Remus hatte z.B. lange für die VTR Dämpfer in Absorptionstechnik, da war kein Killer notwendig.

  • Remus hatte z.B. lange für die VTR Dämpfer in Absorptionstechnik, da war kein Killer notwendig.

    9 von 10 Nachrüst-Schalldämpfer sind in Absorptionstechnik.

    Du meinst wahrscheinlich eher Reflexion. :zwinker:


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    :wheelie: