Ich denke da hängt auch viel von den Beamten ab, ich habe schon in diversen Dokus gesehen, kein DB Killer, keine Weiterfahrt, auch wenn die DB Grenze eingehalten wurde.
Das Entfernen des Killers stellt eine Manipulation des Auspuffs dar und damit war Ende der Diskussion.
Zitat von BußgeldkatalogDer db-Killer (Dezibel-Killer) ist ein Teil des Schalldämpfers und dient dazu, die Lautstärke des Motors zu verringern und diese unter der gesetzlich erlaubten Grenze zu halten. Daher ist das Fahren ohne dB-Killer gemäß der StVO verboten. Andernfalls erwarten den Fahrzeughalter nach dem Verkehrsrecht Bußgelder.
Hier steht bspw. nicht es erlaubt solange man die Grenze einhält oder es ist nur verboten wenn, sondern es ist generell verboten.