Defekte/Probleme an der 790/890 ADV (Beiträge ab 2021)

  • Wie lang geht denn deiner Meinung nach die Gewährleistung?


    Und ja, sie sind verantwortlich wenn sie Mist bauen. Aber auch nur so lange die Gewährleistung noch nicht abgelaufen ist.


    Man will es nicht wahr haben, es ist aber so.

    Gewährleistung ist nicht zu verwechseln mit Garantie!


    Garantie ist zeitlich beschränkt, Gewährleistung nicht!

    Bei offensichtlichen bzw. verdeckten Mängel haftet der Erzeuger solange wie es das Produkt gibt.


    Beispiel: Niemand ist verpflichtet das gekaufte Motorrad zu benutzen (Sammler). Nach Jahren wird das Motorrad dann doch benutzt und es entsteht ein Schaden durch einen defekten Bauteil (angenommen Bremse). So ferne der Benutzer nicht von dem Mangel wissen musste, ist der Erzeuger haftbar!

  • Tun sie das? Weltweit bei den kleinen Modellen ja. In Österreich bei allen Modellen sehr gute Verkaufszahlen.

    In den deutschen Verkaufszahlen (EDIT: Motorräder für Führerschein A) ist KTM nirgendwo.

    Wirklich?

    In Österreich gute Verkaufszahlen bei allen Modellen??

    Mit den KTM Händlern mit denen ich gesprochen habe, stimmt das nicht!

    Insgesamt ist der Markt zurückgegangen. Aber bei KTM sehr starke Einbußen!

  • Stimmt, Gewährleistung ist nicht zu verwachsen mit Garantie, da bin ich bei dir.


    Danach enthält dein Text leider einfach nur Blödsinn. Sorry.


    Du hast bei beweglichen Gegenständen 2 Jahre Gewährleistung.

    In deinem Bsp. ist ein Risiko für den Hersteller enthalten, das kein Hersteller tragen könnte.


    Und falls du mir nicht glaubst, glaubst du vielleicht denen, für Österreich kann ich dir auch gerne den link zur Staatsstelle einfügen, der Inhalt ist der gleiche.

  • Zum Glück wird ja niemand gezwungen KTM zu fahren. Wer mit der Politik von denen und/oder den Fahrzeugen unzufrieden ist, es gibt ja genügend Alternativen. Dank diverser Foren usw ist es auch kein Geheimnis wie es KTM handhabt.

    Der Rechtsweg steht natürlich auch jedem frei. Mich würde der Ausgang interessieren. Hat hier schon einer mal geklagt, oder schreien manche immer nur laut rum was se alles für Rechte haben?

  • Hast ja tüchtig gespart, Motorreparatur ist sicher billiger als Garantieverlängerung.


    Verzeiht, wenn ich es überlesen haben sollte aber ich frage jetzt noch einmal: Wurde das 15K Service gemacht?


    Das ganze ist sehr dubios, warum kann man nicht auf die Frage ob das 15K Service gemacht wurde, vernünftig Antworten?


    Man hat die Kundschaft aber mittlerweile so konditioniert, dass sie denkt, eine Garantieverlängerung wäre unabdingbar, damit der Ofen 4 Jahre durchhält.

    Hallo


    Bin neu in der KTM Welt, real und virtuell.


    Ich habe mir dieses Jahr eine 22er 890R adv gekauft.

    Ich habe mich gut informiert und weis daher dass dies eine Lotterie wird, also der Markt spielt nicht, es gibt immer wieder neue dumme Kunden...

    Ich weis, ich kann das Mopped maximal 14999km fahren, dann muss es in die Vertragswerkstatt, Garantieverlängerung muss auch rechtzeitig abgeschlossen werden.

    Ich weis, damit ich nicht vor Ablauf der 14999km in einen zusätzlichen Jahresservice muss, muss ich pro Jahr nahe an die 14999km fahren.

    Ich weis, dass wenn ich keine Garantieverlängerung habe und bei 15001km den zu erwartenden Motorschaden habe, ich für den Motorschaden selber die Schuld trage da ich den ja verursacht habe.

    Wie lange kann ich eigentlich eine Garantieverlängerung abschliessen oder anders gefragt wie lange kann ich meine KTM fahren?


    Bei meinen neu gekauften Moppeds von japanischen Herstellern hatte ich auch mal eine Panne (EIN Garantiefall, den ich aber selber behoben habe, bei 3 Moppeds ) aber ich hatte nie einen Serviceintervalle eingehalten und gemachte Service auch nicht im Heft eintragen lassen.

    Wozu auch?


    gruss sushi

  • Wirklich?

    In Österreich gute Verkaufszahlen bei allen Modellen??

    Ich finde auf die schnelle nur folgende Statistiken:


    Die meistverkauften Motorräder Deutschlands - 1. Halbjahr 2023

    Die meistverkauften Motorräder Deutschlands - 1. HJ 2023
    Die Zahlen für das erste Halbjahr in Deutschland sind da! Welche Modelle konnten ihre Plätze behaupten, welche Newcomer sind dazugekommen? Hier gibt's die…
    www.1000ps.at

    (praktisch keine KTM Modelle in Sicht)


    Die Bestseller-Motorradmarken Österreichs Jan-Sep 2023

    Die Bestseller-Motorradmarken Österreichs Jan-Sep 2023
    Die Arge 2Rad präsentiert die österreichischen Verkaufszahlen für die Monate Januar bis September diesen Jahres!
    www.1000ps.at

    (KTM +24%)


    Auf den üblichen Bikerspots sehe ich in Ostösterreichs viele, auch aktuelle KTMs. Im Hochpreissegment 1290 ein absoluter Renner.

  • Laut zwei Vertragshändlern in meiner Umgebung gibt es bei den Wartungsintervallen eine Toleranz von 10%, also max. 16'499 km.

    Die Garantieverlängerung muß vor Ende der Werksgarantie abgeschlossen werden.

    Auch weitere Verlängerungen müssen immer vor Ablauf abgeschlossen werden. Es darf kein Tag ohne Garantie dazwischen liegen. Man verschenkt aber keine Zeit, die neue Garantie tritt immer erst mit Ablauf der vorigen Garantie in Kraft.


    Ich bin die Lotterie eingegangen.

    Ich habe ein halbes Jahr vor Ablauf der Garantie bei 15'000 km den Ventildeckel geöffnet und mir die Nockenwellen angesehen. Zustand neuwertig, Ventilspiel optimal. Also habe ich den Service selbst gemacht und auf den Rest Garantie und Verlängerung verzichtet.

    Jetzt bin ich schon über 1500 € im Plus: Zweimal Service selbst gemacht, auf Garantieverlängerung verzichtet. Der 30'000er Service mit Ventilspielkontrolle ist sehr teuer.

    Jetzt bei 32'000 km sehen die Nockenwellen immer noch einwandfrei aus, keine Ventilspielkorrektur war nötig.

    Auch sonst macht das Moped keinen Ärger.

    Leichten Kühlwasserverlust habe ich durch Nachziehen von Schlauchschellen behoben.

  • Gewährleistung ist nicht zu verwechseln mit Garantie!


    Garantie ist zeitlich beschränkt, Gewährleistung nicht!

    Bei offensichtlichen bzw. verdeckten Mängel haftet der Erzeuger solange wie es das Produkt gibt.

    Warum schreibst du so offensichtlich falsche Behauptungen?

    Die gesetzliche Gewährleistung ist auf 2 Jahre beschränkt und nach einem Jahr kommt es zur Beweislastumkehr.

    Und die Gewährleistung gilt nur für den einwandfreien Zustand des Fahrzeugs bei der Übergabe.

    Wenn sich also wirklich mehr als 2 Jahren und mehr als 15Tkm das Zahnrad auf der Nockenwelle verdreht haben sollte (kann ich mir nur schwer vorstellen), dann war das definitiv noch nicht bei der Übergabe.

    Und an der Materialpaarung wird es nicht gelegen haben, sonst wäre das hier nicht der erste Fall den man hier im Forum liest.

  • Warum schreibst du so offensichtlich falsche Behauptungen?

    Die gesetzliche Gewährleistung ist auf 2 Jahre beschränkt und nach einem Jahr kommt es zur Beweislastumkehr.

    Und die Gewährleistung gilt nur für den einwandfreien Zustand des Fahrzeugs bei der Übergabe.

    Wenn sich also wirklich mehr als 2 Jahren und mehr als 15Tkm das Zahnrad auf der Nockenwelle verdreht haben sollte (kann ich mir nur schwer vorstellen), dann war das definitiv noch nicht bei der Übergabe.

    Und an der Materialpaarung wird es nicht gelegen haben, sonst wäre das hier nicht der erste Fall den man hier im Forum liest.


    Das stimmt so auch wieder nicht!
    Es geht um Mängel, auch versteckte, die bei der Übergabe der Ware bestanden haben und zu Folgeschäden führen können/geführt haben.
    Innerhalb des ersten Jahres wird automatisch davon ausgegangen, dass der Fehler bereits bei Übergabe bestand, danach muss man diesen Nachweis selbst führen (was selten/schwierig möglich ist).

    Das ist ja der Witz an der Sache. Man sollte sich immer überlegen, wann man eine Garantie und wann man die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nimmt!

    Im Zweifel ist die gesetzliche Gewährleistung, innerhalb des ersten Jahres, die stärkere Option. Denn nur hier gilt dann auch die Regelung bzgl. der Nachbesserung nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen (ggf. sogar Rücktritt vom Kaufvertrag).


    Bei korrekter Auslegung und Fertigung verdreht sich ein solches Zahnrad nicht einfach so!

  • Das ist ja der Witz an der Sache. Man sollte sich immer überlegen, wann man eine Garantie und wann man die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nimmt!

    Im Zweifel ist die gesetzliche Gewährleistung, innerhalb des ersten Jahres, die stärkere Option. Denn nur hier gilt dann auch die Regelung bzgl. der Nachbesserung nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen (ggf. sogar Rücktritt vom Kaufvertrag).

    Die Garantie darf die Gewährleistung nicht unterwandern, sie darf in der Zeit des Parallellaufes nur Sachen abdecken, die die Gewährleistung nicht abdeckt (z.B. die Beweislastumkehr).


    Von daher ist die Überlegung obsolet.

    Selbst wenn der Hersteller sage es auf Garantie gemacht zu haben, ist es für das Gesetz eine Gewährleistungsarbeit, wenn eben im entsprechenden Zeitraum.

  • Ansprechpartner für eine Garantie ist der Hersteller, Ansprechpartner für die Gewährleistung ist der Händler!

    Im Falle eines Motorrades ist das -meist- das Selbe, aber übertragen auf andere Produkte definitiv nicht!


    Die Überlegung ist also absolut nicht obsolet!

  • Das möchte ich sehen, wie du den Unterschied bei deinem Händler geltend machst, bzw. bei Garantiefällen zum Hersteller gehst (der dich zu seinem offiziellen Vertreter, der wieder der Händler ist, schickt).


    Du hast in der Theorie recht, in der Praxis macht es aber für den Kunden keinen Unterschied.

  • Es kommt auf das Produkt an. Deswegen schrieb ich ja: Im Falle eines Motorrades ist der Ansprechpartner der Selbe (Händler).

    Was ist nun mit einem Gebrauchtmotorrad, das aus Erstbesitz über einen Zwischenhändler (kein Markenhändler) weiterverkauft wurde?

    Da ist die Sache nun nicht mehr ganz so einfach! Dieser Händler hat ja mit KTM keinerlei Verbindung.
    Somit wäre er der Ansprechpartner für die Gewährleistung, KTM direkt aber für eine Garantie (Garantie ist bei KTM übertragbar!).


    Beschreibt den Sachverhalt bitte nicht als "überflüssig", denn genau das sind im Zweifel die Fallstricke, die euch im Zweifel ohne jegliche Leistung da stehen lassen.
    Woher ich das nur weiß?.....


    Anderer Fall:
    Ihr bestellt einen Artikel bei Amazon, sagen wir einen Fernseher.
    Defekt nach 8 Monaten.
    Was macht ihr?

    Garantie in Anspruch nehmen bedeutet: Ihr müsst euch mit dem Hersteller direkt auseinandersetzen, den Versand hin und her organisieren. Wenn der Hersteller den Garantieanspruch ablehnt, könnt ihr nichts mehr machen, da die Garantie eine freiwillige Leistung ist!


    Gewährleistung in Anspruch nehmen: Hier gelten nun alle gesetzlichen Rahmenbedingungen. Der Händler muss sich um alles kümmern und ihr habt ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn die Nummer in die Binsen geht.

  • Stimmt. Aber worin siehst du das Problem?


    In deinem konkreten Fall wird man wohl immer zuerst zu dem Händler gehen, bei dem man das Motorrad gekauft hat um die Gewährleistung geltend zu machen. Ist man da schon nach den 12 Monaten, zahlt sich der gang zu(m) KTM Händler aus, wenn das Motorrad tatsächlich Garantie hätte.


    Natürlich schadet es nicht das zu wissen, Händler sind da ja oft "kreativ" bei ihren Aussagen.

  • In der Praxis braucht man als erstes mal eine Kfz-Rechtschutzversicherung und einen Fachanwalt um die Kosten eines Gutachten zum Nachweiß des versteckten Mangel abdecken zu können.

    Das wird nicht billig!


    Weitere juristische Beratung sollte dann vom Anwalt erfolgen.

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

    Einmal editiert, zuletzt von Kondos ()

  • Garantie ist eine freiwillge Leistung des Herstellers (nach dessen Vorgaben mit Pflichten für Käufer und Verkäufer)


    Gewährleistung bei Neuware ist gesetzlich vorgeschrieben und beläuft sich aktuell für Endverbraucher auf 24 Monate ab Kauf. Natürlich auch mit Pflichten für beide.


    Am Ende ist aber denke ich wurscht. Wenn KTM sagt, zahlen wir nicht. Dann ist entweder klagen angesagt, oder eben selber zahlen. Die Konsequenzen aus dem Fall muss dann jeder für sich selber ziehen.


    Für mich gibt es momentan keine Alternative, welche die Eckdaten liefert wie die 890 Adventure.


    Gruß Steffen