Thema Anhängelast und allgemeine Anhänger Themen

  • Hallo Leutz,


    nach unzähligen Versuchen eine brauchbare Info aus dem Netz zu ziehen frage ich einfach Euch.


    Wenn ich mit einem Normalen Führerschein Klasse B einen Anhänger ziehen möchte, gebremst mit mehr zulässiger Zuladung als mein Auto ziehen darf, welches gewicht gilt das als Grundlage ?


    1. die zulässigen theoretischen Angaben z.b 2000kg

    2. das tatsächliche Gewicht mit Ladung ( 2 Mopeds ) von z.B 900kg inkl. Anhänger

    Straßenbike:KTM SMC 690 R 2020 :wheelie:

    Rennstreckenbike: Superduke 990 2006 :der Hammer:


    Termine 2022:

    5+6.05.2022 Mettet mit Panther Racing

    22-24.08.2022 Most mit Panther Racing

  • Das tatsächliche Gewicht der Ladung + das Leergewicht des Anhängers.



    Edit: mit den Neuregelungen der Fahrerlaubnisklassen bin ich nicht zu 100% vertraut.

    Wie Chili Red geschrieben hat darfst Du mit B nur Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von maximal 750 kg ziehen.

    Bei BE (entspricht in etwa der alten FS Klasse 3) wäre das was anderes.

    Gruß
    der OLLI


    Wenn mich jemand fragt: "was geht ab?" male ich ihm ein Kreuz auf die Stirn und antworte: schwarzer EDDING schon mal nicht!

    Einmal editiert, zuletzt von olli4321 ()

  • Du hast BE, oder?

    Nein? Dann darfst ja eh nur 750 kg ziehen.

    Und wegen Anhängelast.

    Es darf kein Gewicht überschritten werden reell.

    Also zb Auto darf 1,5 t ziehen, Anhänger darf 2,5 t schwer sein. Beladen hat der Anhänger 1,0 t. Somit alles im grünen Bereich.

    Nur darfst das nicht mit dem B Schein fahren.

    only race Super Duke 990 chili red, SMR 560 Chili Spezial, RC8R, FS 570

    Only dunlop kr106/108

  • Stimmt - mit dem "neuen" B geht das nicht :kapituliere:

    Ich hab´s oben editiert.

    Gruß
    der OLLI


    Wenn mich jemand fragt: "was geht ab?" male ich ihm ein Kreuz auf die Stirn und antworte: schwarzer EDDING schon mal nicht!

  • Beim Führerscheinrecht gilt immer das zulässige Gesamtgewicht, es spielt also keine Rolle ob der Hänger leer oder beladen ist.


    Für die Anhängelast, die an ein Auto gehängt werden darf, spielt dagegen das tatsächliche Gewicht eine Rolle. Der entsprechende Führerschein vorausgesetzt, kann man also an einen kleinen Polo mit 1000kg Angängelast einen leeren 3 to-Hänger anhängen.


    Ganz gut zusammengefasst ist das auf der Seite von Humbaur:

    https://www.humbaur.com/de/wissenswertes/fahrerlaubnis/

  • Soweit ich weiß stimmt das nach neuer Regelung nicht mehr ganz mit den 750 KG. Ich glaube es dürfen nur die 3.5 T Gesamtgewicht nicht überschritten werden.

  • Auch beim neuen B darf man meinem Verständnis nach schwerere Anhänger als 750 kg ziehen, denn die 750 kg beziehen sich ausschließlich auf ungebremste Anhänger. Bei auflaufgebremsten Anhängern darf dann das höchstzulässige Gesamtgewicht von Anhänger und Zugfahrzeug die 3,5t nicht übersteigen, unabhängig von der tatächlichen Beladung. Schätzungsweise scheidet dadurch die Kombi des Threaderstellers aus, weil das Zugfahrzeug ziemlich sicher über 1,5t höchstzulässiges Gesamtgewicht hat.

    Zusätzlich sind aber immer auch noch die zulässigen Anhänge- und Stützlasten des Zugfahrzeugs zu beachten, welche der Hänger samt Beladung nicht überschreiten darf.


    Quelle: https://www.oeamtc.at/thema/la…n-von-anhaengern-16179702

    Hat zwar jetzt Österreich Bezug, aber ich würde doch stark hoffen, dass das mittlerweile euopaweit harmonisiert ist.

  • Ich danke Euch.

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  • also ich habs so im Kopf (wenn man nur B hat)


    Schwerstes zulässiges Gespann:

    Auto mit 3,5t zulässiges Gesamtgewicht + 750kg Anhänger


    Bei allen anderen gilt, Zulässiges Gesamtgewicht von Auto + Anhänger darf nicht mehr als 3,5t zulässiges Gesamtgewicht haben, wobei das maximal zulässige Gesamtgewicht des Anhängers maximal so hoch sein darf wie das Leergewicht des Autos.


    Bsp 1:


    Auto zulässiges Gesamtgewicht: 2000kg

    Auto Leergewicht: 1300kg

    erlaubtes zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers --> 1300kg

    Gesamtgewicht damit nämlich 3,3t



    Bsp 2:


    Auto zulässiges Gesamtgewicht: 2400kg

    Auto Leergewicht: 1600kg

    erlaubtes zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers --> 1100kg

    Gesamtgewicht damit nämlich 3,5t


    Bsp 3:


    Auto zulässiges Gesamtgewicht: 2000kg

    Auto Leergewicht: 1500kg

    erlaubtes zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers --> 1500kg

    Gesamtgewicht damit nämlich 3,5t

    obacht gem - länga lem...

  • wobei das maximal zulässige Gesamtgewicht des Anhängers maximal so hoch sein darf wie das Leergewicht des Autos.

    Das ist irrelevant.
    Mit Klasse B darf man 3,5t nicht überschreiten, außer der Hänger darf max. 750kg, dann darf das Zugfahrzeug max. 3,5t. Ergo insgesamt max. 4250kg

    (hierbei sind alle Angaben das zulässige Gesamtgewicht)

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • :knie nieder:da hatten wir Babyboomer aber Glück mit 1, 2, 3 waren wir frei dabei :peace:


    :sehe sterne: ist jetzt wirklich verwirrend und undurchsichtig die neue Regelung bzw Klasseneinteilungen :denk:

    der Tanz ging Januar 1999 los.

    Ein Glück hab ich den 2 noch 1998 gemacht.

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    Only dunlop kr106/108

  • Ändert sich ja ständig iwas.

    Mittlerweile darf man auch mit Klasse B bis 4250kg fahren, WENN: Das Fahrzeug alternativ (ganz oder teilweise mit Strom, Wasserstoff, Flüssig- bzw. Erdgas oder mechanischer Energie) angetrieben wird UND ausschließlich zur Güterbeförderung dient. Das Mehrgewicht MUSS aus dem alternativen Antrieb resultieren.

    Quelle: https://www.adac.de/verkehr/ru…uehrerschein/klassen/pkw/

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • und die jungen lernen auch nicht mehr in der Fahrschule


    was mit dem alten 3 alles noch erlaubt ist :


    wollte mit einem 12 Tonner abgelastet auf 7,5 Tonnen


    einen vollen Kühlgetränkeanhänger abholen


    bis ich damit vom Hof durfte war eine Stunde mit wilden Diskussionen mit 4 Leuten nötig :crazy:

  • Sir_Maurice
    ein PKW dient aber nicht ausschließlich der Güterbeförderung....aber nicht desto trotz ist die Regelung mit den 3500 bzw. 4250Kg ganz einfach.
    Dein Zug darf Zulässiges gesamt Gewicht von 4250kg haben WENN der Hänger nicht mehr als 750kg wiegt. Somit darfst du mit dem normalen B Führerschein einen Sprinter mit 3499kg plus 750 kg Hänger ziehen.

    Hat der Hänger ein zulässiges Gesamt Gewicht größer 750kg dann darf dein GesamtZug Max 3500kg wiegen. Als Beispiel nhemen wir ein Golf ähnliches Fahrzeug (ca 2000kg ZGG). Da darfst du, wenn es das Zugfahrzeug hergibt (Thema Anhängelast), nochmal 1500kg hinhängen. gefahren darf das ganze mit dem B Führerschein.

    Die B96 Ziffer ist z.b. Nützlich wenn du ein SUV hast und da einen Wohnwagen dranhängst. Wenn das Auto z.B. 2700kg ZGG hat dann darfst noch 1550kg dranhängen.



    LG Alex

    KTM 1190 RC8 R 2009 :amen:

    KTM 690 SMC R 2016 :wheelie:

  • ein PKW dient aber nicht ausschließlich der Güterbeförderung....aber nicht desto trotz ist die Regelung mit den 3500 bzw. 4250Kg ganz einfach.

    Ein PKW nicht, aber es gibt bestimmt Fahrzeuge auf die das in zukunft zutreffen wird.

    Die regelung mit den 4250kg bei hängerbetrieb ist ja nun schon oft aufgezeigt worden hier, das sollte mitlerweile jeder verstanden haben.

    dennoch gibt es eine regelung, wonach ein Fahrzeug ohne Anhänger mit 4250kg mit Klasse B bewegt werden darf. Eben, wenn es einen alternativen Antrieb zum Verbrennungsmotor besitzt, der mit einer Gewichtszunahme verbunden ist.

    Man stelle sich vor, es gibt einen Sprinter als Kastenwagen mit Dieselmotor oder mit Elektromotor im gleichen Fahrgestell (so aktuell z.b. beim Opel Mokka zu sehen)

    Der Elektro hat ein 750kg höheres Leergewicht als der Elektro, wegen den Batterien. Der Diesel hat aber schon 3,5t zul. Gesamtgewicht. Nun dürfte Mercedes hin gehen und sagen "Der mit dem Elektromotor soll deshalb ein zul. Gesamtgewicht von 4250kg haben, damit er die gleiche Zuladung erreicht. Eben jenen Elektrosprinter darf dann auch mit Klasse B ohne iwelche Erweiterungen gefahren werden, dann darf aber kein Anhänger mehr gezogen werden.

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • Gar keines, den Hänger darfst du nicht mal leer ziehen. Also ablasten. Soll heissen den Hänger auf das Gewicht das dein Auto ziehen darf zu lassen.

    Der Weg ist das Ziel, besonders beim Motorradfahren.

  • Ein PKW nicht, aber es gibt bestimmt Fahrzeuge auf die das in zukunft zutreffen wird.

    PKW gibt es zulassungsrechtlich gar nicht mehr. Das sind jetzt M1xx Fahrzeuge.:ja::grins:

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?