Hallo Kay
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Habe die StVZO jetzt Grade nicht im Kopf aber FRÜHER war es so, dass beim Einschalten von Fahrlicht (Abblendlicht) Tragfahrleuchten aus gehen sollten oder gedimmt werden müssten. Insbesondere bei Fzg. mit konventionellen Scheinwerfern. Die, die eine Standlichtfunktion in Form einer separaten Leuchte (5W) haben.
An meinem LED SW ist der äußere Kranz das Standlicht (2. Leuchtmittel ohne Blendmöglichkeit).
Dafür, dass ich das nicht einzeln anschalten kann, kann ich nix. Das war beim KTM Teelicht auch so.
Diese Diskussion verliert jeder Scheriff. ![]()