Ist das erlaubt...

  • Hallo,


    ich fürchte fast das es nicht erlaubt ist,aber sicher bin ich mir da nicht.


    Dachte erst das es klappbare Spiegel wären,denke aber eher nicht.


    Ich würde mein A.... aber verwetten das der Hinterreifen das größere Prob.darstellt


    bei einer :polizei: Kontrolle.


    Erlaubt ist alles solang man sich nicht erwischen läßt :zwinker: :zwinker: ............


    Nichtsnutz...............

  • ich kann mir irgendwie nur schwer vorstellen dass man da noch was nach hinten sieht...
    also schwer fraglich obs erlaubt ist.


    punkto hinterreifen ist sicher wilder :ja:

    In diesem Posting enthaltener Unsinn, Ironie oder Fehlurteile sind entweder gewollt oder nicht

  • An dem Teil is einiges illegal:


    - Auspuff gekürzt und aufgebohrt
    - Reifen haben eher keine Freigabe
    - Kennzeichen zu steil (wie bei mir :grins: )
    - Spiegel
    - keine Blinker hinten



    gefällt mir :grins::grins::grins::grins::sensationell:

    TIROL ISCH LEI OANS!!!

  • Wenn die Spiegel die erforderliche Spiegelflächengröße haben, ist das sehr wohl zulässig.


    Es steht ja nur im Gesetzestext, das Spiegel vorhanden sein müssen, ob man dann damit auch den rückwärtigen Verkehr beobachten kann, ist ein anderes Thema :grins:


    Und da es sich nicht um ein Fahrzeug mit europ. Zulassung handelt, dürften die angesprochenen " Mängel " für den Fahrer eher unwichtig sein. :zwinker:

    Falls du dich an meinen Postings störst § 20 StGB

  • Das Schweizer StVG meint zum Thema Spiegel an Motorrädern:



    [i]Art. 143 Rückspiegel
    1 Es ist wenigstens ein Rückspiegel mit einer Fläche von mindestens 50 cm2 links
    aussen erforderlich
    . Bezüglich Bau, Anbringung und Sichtwinkel gilt Artikel 112.
    2 Bei Fahrzeugen mit geschlossenem Aufbau sind zwei Rückspiegel mit einer Fläche
    von je 50 cm2 erforderlich. Bei Fahrzeugen mit ausreichendem Heckfenster, die
    keine Anhänger mitführen können, kann ein Innenspiegel den rechten Aussenspiegel
    ersetzen.
    3 Andere Vorrichtungen, die es dem Führer oder der Führerin ermöglichen, dasselbe
    Sichtfeld nach hinten einzusehen, sind ebenfalls zulässig.



    Artikel 112 meint:


    Art. 112 Spiegel291
    1 Motorwagen müssen links und rechts aussen je einen Rückspiegel tragen, womit
    der Führer oder die Führerin die Fahrbahn seitlich neben dem Aufbau und nach
    hinten mindestens 100 m weit leicht überblicken kann
    .
    2 Bei Fahrzeugen der Klassen M1 und N1, die mit einem ausreichend grossen Heckfenster
    ausgerüstet sind und keine Anhänger mitführen können, kann ein Innenspiegel
    den rechten Aussenspiegel ersetzen.
    3 Rückspiegel müssen möglichst erschütterungsfrei angebracht sein und ein verzerrungsfreies
    Bild ergeben
    . Die Spiegelfläche muss bei leichten Motorwagen mindestens
    70 cm2, bei schweren Motorwagen, wenn sie konvex ist, mindestens 150 cm2
    und, wenn sie plan ist, mindestens 300 cm2 betragen. Der Krümmungsradius konvexer
    Spiegel darf nicht weniger als 0,80 m messen.
    4 Motorwagen der Klassen N2 und N3 müssen, zusätzlich zu den nach Absatz 1
    vorgeschriebenen Rückspiegeln, mit einem Frontspiegel, links und rechts mit einem
    grosswinkligen Aussenspiegel beziehungsweise mit einem Weitwinkelspiegel und
    auf der dem Lenkrad gegenüberliegenden Seite mit einem Anfahr- oder Rampenspiegel
    ausgerüstet sein. Motorwagen der Klasse N2 mit einem Gesamtgewicht bis
    7,50 t benötigen keinen Frontspiegel. Einen Anfahr- oder Rampenspiegel benötigen
    sie nur dann, wenn dieser in einer Höhe von mindestens 2 Meter über dem Boden
    angebracht werden kann. Die Anforderungen an diese Spiegel und deren Anbringung
    richten sich nach der Richtlinie 71/127/EWG beziehungsweise der Richtlinie
    2003/97/EG oder dem ECE-Reglement Nr. 46.292
    5 Bei Motorwagen, bei denen Fahrzeugteile, Arbeits- oder Zusatzgeräte nach vorne
    mehr als 3,00 m vor die Mitte der Lenkvorrichtung reichen, sind Seitenblickspiegel
    erforderlich. Diese müssen eine Spiegelfläche von je 300 cm2 aufweisen und sind
    möglichst weit vorne anzubringen.293


    Hier die Quelle


    Ich sehe keinen Grund warum man den Spiegel nicht auf diese Art anbringen soll, sumindest in der Schweiz.

  • stimmt, letztlich schenken die beiden Reifen sich wenig, nur das eienr eine Straßenzulassung hat ...


    Nur ist leider der vordere strassenzugelassene Maxxis Goldspeed Pre Cut 120/80-17 E4 61H
    nicht für die Lc4 zugelassen. Da er ein 120/80 ist! :traurig:

    DUKE2-03
    SD-R-08

  • Die Spiegel sorgen bestimmt für aufsehen, würde sie also nur montieren wenn der Rest vom Moped StVO konform ist. Da du mit einer solchen Montage nur die :polizei: aufmerksam machst. Optik ist natürlich :Daumen hoch:

    Frei statt Bayern