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  • So hier mal der aktuelle Stand:
    Ich habe Gestern noch ein längeres Gespräch mit dem KTM-Händler geführt.
    Tatsächlich hat er die SM Federelemente eingebaut und diese vorher bei WP kürzen lassen.
    Es ist im Fahrzeugbrief dazu nichts zu finden.
    Er hat die Maschine als Neu ( Bj. 2008) an den Vorbesitzer 5.2011 verkauft.
    Schon das war nicht zulässig, da gibt es klare Richtlinien ab wann das Fahrzeug nicht mehr als neu gilt.
    1. Mehr als 12 Monate zwischen Herstellung und Verkauf
    2. Es wurden bauliche Veränderungen vorgenommen
    3. Es fand eine Modelpflege statt.


    So nun trifft auf meine Maschine alles zu. :Daumen runter:
    Ich habe die Maschine als Bj. 2011 von meinem Verkäufer( Händler) gekauft. So steht es im Kaufvertrag.
    Ich habe ja erst durch euch erfahren, dass es diese Farbe 2011 nicht gab.
    Es steht ja nirgens in den Unterlagen und wurde auch bei Mobile mit 2011 beworben.
    Und erst beim Bilck in die Übergabeurkunde( zum Glück habe ich diese original vorliegen) steht Bj. 2008.
    Nun wird die Sache immer interessanter. Habe meinem Verkäufer 1 Woche Zeit gegeben die Sache zu klären.
    Oder was sagt ihr dazu.
    Den Kürbis zurück geben? Oder orignal Fahrwerk plus Wertausgleich( weil 3 Jahre älter als erwartet) fordern? :zorn:

    Der Wille ist der Weg. Nur brauche ich ab und zu ne Karte! :zwinker:

  • Meine Meinung:


    aufjedenfall bei KTM direkt über diesen Händler beschweren...sorry ist für mich nen schwarzen Scharf wenn er sowas macht.
    Ich glaube kaum das KTM-Vertrieb sowas haben will.


    Ich kann das irgendwie immer noch nicht ganz glauben das es solche verkäufer bzw Händler gibt.

  • Also für mich wäre das eindeutig ein Wandlungsgrund!
    Ich würde das Motorrad zurückgeben und mir überlegen da weiter rechtliche Schritte einzuleiten!
    Hast du eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja, dann bei dieser anrufen, entsprechend einen Anwalt empfehlen lassen und mal sehen was sich machen lässt...Das klingt für mich echt nach Betrug...

  • Ich würde die sofortige Wandlung des Kaufvertrages verlangen.
    Willigt der Händler nicht ein, sofort Anwalt einschalten und rechtliche Schritte ergreifen. Eine Anzeige wegen Betruges würde ich mir ebenfalls überlegen.


    Hatte ich erst letztes Jahr mit einem Zubehörhändler, mangehafte Ware verkauft und dann nicht dafür gerade stehen wollen.

    Wehe wenn sie losgelassen...... :wheelie:

  • ... eine Anzeige wegen Betruges würde ich mir ebenfalls überlegen...

    Dazu mal ein Anekdötchen: Vor 2,5 Jahren wurden mir gefälschte elektronische Bauteile im Wert von ca. 10.000€ untergejubelt. Das Zivilverfahren läuft seit 2 Jahren (obwohl die Sachlage eigentlich von Anfang an klar war, inzwischen 2 Gutachten, 4 Prozesstermine und Gesamtkosten von weiteren 8.000€) nach wie vor keine Entscheidung. Vor 1.5 Jahren habe ich zusätzlich Betrugsanzeige gestellt. Es ist nichts passiert! Nie wieder irgendwas gehört. Muss mich mal wieder aktiv kümmern...Wir haben zwar ein tolles Rechtssystem, aber es funktioniert nicht. Gelegentliche Selbsterledigung wundert mich nicht mehr wirklich.

  • Wenn du eine Verkehrsrechtschutz hast würde ich gleich alles den Anwalt geben dir kostet das ja nichts und es geht alles schneller als wenn du es (privat) regeln willst.

  • Wenn er da ohne Rechtschutz regeln muss über einen Anwalt, wäre genau zu kalkulieren ab wann sich die Sache nicht lohnt, denn nicht alle Kosten werden bei Prozessgewinn vom Verlierer übernommen.


    Wandeln wäre ein Möglichkeit, allerdings müsstest du die Nutzungskosten (die errechnet werden müssten) abziehen, würdest also weniger Geld wieder bekommen, als du für dieses Moped bezahlt hast. Egal ob du Unschuldig bist oder getäscht wurdest, ist doof, ist aber so.


    Ob du ein Preisnachlass bekommst, wegen des Alters, hängt vom Verkaufspreis ab, ist der deutlich geringer oder halbwegs angemessen, dem Alter des Mopeds, würde da kein Ausgleich stattfinden müssen.
    Die Sache mit den ausgetauschten Dämpfern vom Händler und diese nicht angegeben zu haben schriftlich im Kaufvertrag würde ich auch als Täuschung bezeichnen, ob Arglist dahinter steckt sei erst mal dahingestellt, aber auch so, könntest du Ihn allein damit drannbekommen, rechtlich.
    Hoffe der Händler ist hier auch als Händler aufgetreten und nicht nur als Vemittler, bedeutet, handelt er im Auftrag des Kunden, darf auch seine Unterschrift auf dem Kaufvertrag sein und er muss trotzdem keine Garantie übernehmen als Händler, lediglich die Adresse muss vom Vorbesitzer draufstehen.


    Aber wie sich das anhört, war ja das Moped auf ihn zugelassen, somit ist er also schon der letzte Besitzer gewesen.
    Ich würde auf die original Federelemente bestehen und diese auch auf seine Kosten einbauen lassen und gut wäre..............,wenn der Verkaufspreis dann auch zu Bj. passt, sollte es gut sein.
    Oder Rüchabwicklung des Vertrages mit etwas Geldabzug,............wieviel???


    Wünsche dir Glück und das Recht auf deiner Seite, benutze die Macht :Daumen hoch:

    Gruß Herci :winke:

  • Danke Jungs für die Anteilnahme,will doch nur Moppete fahren.


    Der Händler hat mittlerweile von seiner Seite eine Rückabwicklung vorgeschlagen.


    Die Duke wurde mir ja mit falschem Fahrwerk verkauft, und nicht zu vergessen ein falsches Bj. steht auf dem Vertrag.


    Dort steht 2011 und nicht 2008!


    Gibt es eine Frist zur Rückerstattung der Geldes? Nutzungsáusgleich wird nicht so viel ca. 400 km gefahren(0,1€ pro km) 40€ soll er haben.


    Dann zahlt er mir aber auch alle Kosten die ich hatte( Transport, Zulassung, Versicherung, Steuern) wird sicher teurer als er sich denkt.


    Also gehe ich von aus, das er ohne Probleme den vollen Kaufpreis bezahlt. Hat er schon in eriner Mail geschrieben. Nur wollte er das Fahrzeug zu sich haben. Ich sagte nein. Beauftrage eine Spedition damit und er bezahlt das und fertig.


    Will sich Heute noch melden. Ich bin gespannt.


    Das Problem: kann die Duc jetzt nicht nutzen. Darf ich die fahren obwohl anderes Fahrwerk drin ist( Betriebserlaubnis erloschen?)


    Ist er nicht willig so schalte ich einen Anwalt ein und Strafanzeige kommt.


    Zwei Möglichkeiten!!!!!


    Ich werde berichten. :motzki:

    Der Wille ist der Weg. Nur brauche ich ab und zu ne Karte! :zwinker:

  • Im Prinzip könnte er die Duke ja auch abholen, dann müsste er die Spedition nicht zahlen und du müsstest auch nicht fahren.
    Somit hätte keiner Probleme. Die meisten Händler haben ja geeignete Transportfahrzeuge. :zwinker:


    Ob du die Versicherung,Steuern und Zulassung zurück bekommen kannst weiß ich nicht, du bist ja immerhin auch gefahren.
    Klar wäre es im Prinzip nen "Schadensersatz" aber alles rausholen wird mit Sicherheit schwer.


    Wie lange hast du die Duke denn schon?

  • Habe ich Mitte Januar geholt.


    Ich meine nur falls er einen Nutzungsausgleich haben will bekomme ich meine Auslagen bezahlt. Gibt ja div. BGH Urteile dazu.


    Der Nutzungsausgleich ist für ihn ein Ausgleich für meine gefahrenen km. Damit ist er auch abgefrühstückt.


    Abholung hat er abgelehnt. Ich soll ihm die maschine hinstellen. Ja schon gesagt auf seine Kosten per Spedition.

    Der Wille ist der Weg. Nur brauche ich ab und zu ne Karte! :zwinker:

  • ich finde es mit der Rückabwicklung und so wie du es geschrieben hast eigentlich eine ziemlich gute sache...


    natürlich könnte man da wahrscheinlich noch für 150euro von versicherung und steuern klagen oder einen Anwalt einschalten. Aber dann blockt der Verkäufer vielleicht erstmal komplett und du rennst Wochen und Monate deinem kompletten Geld hinterher...


    Also sieh zu dass du schnell dein Geld fürs mopped wieder bekommst und kauf ein vernünftiges dann kannst du die vor der Tür stehende Saison noch genießen ;-)

    Wer Recht hat, muss auch Streit anfangen!

  • das würde ich HIER nicht Publik machen
    wenn schon, dann per PN


    vielleicht liest er ja mit, dann hat der Kunde noch eine Verleumdungsklage oder ähnliches am Hals

  • Wär nicht der erste der gefragt hat nach dem Händler.


    Werde ich hier nicht sagen.



    So die Neuigkeiten.
    Gestern hat er mit offiziell bestättigt, das er die Spedition bezahlt und ich habe den Auftrag erteilt.
    Nun besteht er darauf erst zu bezahlen, wenn er das Fahrzeug und die Papiere hat.
    Ich werde natürlich einen Teufel tun und ihm die Papiere so geben.
    Was sagt ihr dazu?

    Der Wille ist der Weg. Nur brauche ich ab und zu ne Karte! :zwinker:

  • da wird dir aber nichts anderes übrig bleiben als hin zu fahren und zu tauschen


    sprich Kaufvertrag gegen Kohle und Moped


    ich würds auch nicht mit der Spedition machen, sondern persönlich


    aber das ist deine Sache


    weil dann hat er das Moped und du kein Geld


    er kann zwar ohne Papiere auch nicht viel damit anfangen , aber persönlich wäre doch besser, MEINE MEINUNG

  • Nacher schlachtet er das Mopped aus und verkauft die Teile ?


    Ich würde auch eine persönliche Übergabe machen. Sicherheitshalber. Wenn du keinen Hänger hast einfach der Spedition hinterherfahren, das wäre mir im Zweifel auch einen Tag Urlaub wert.

    einen schönen Spruch überleg ich mir noch..... :grins:

  • egal wie du es machst, aber kleiner Tip noch, wenn die Spedition es verladen hat oder kurz davor, mache Bilder vom Zustand und KM-Stand. Gut wäre es, wenn die Spedition im Bild zu erkennen ist, somit wäre die Aktualität der Bilder festgehalten.


    Kann natürlich sein das es von der Spedition auch ein ordentliches Übergabeprotokoll gibt, auf dem Schäden oder Kratzer oder so festgehalten werden.


    Steuern und Versicherung bezahlst du ja dann nach Abmeldung nur anteilig, also was sollte man da geltend machen? Das Einzige wäre die Ummeldekosten bei der Zulassungsstelle. Wenn es dir möglich ist, behalte das Kennzeichen, evtl. kannst du es fürs nächste Moped benutzen, hättest du schon mal diese Kosten nicht mehr :zunge:

    Gruß Herci :winke: