So hier mal der aktuelle Stand:
Ich habe Gestern noch ein längeres Gespräch mit dem KTM-Händler geführt.
Tatsächlich hat er die SM Federelemente eingebaut und diese vorher bei WP kürzen lassen.
Es ist im Fahrzeugbrief dazu nichts zu finden.
Er hat die Maschine als Neu ( Bj. 2008) an den Vorbesitzer 5.2011 verkauft.
Schon das war nicht zulässig, da gibt es klare Richtlinien ab wann das Fahrzeug nicht mehr als neu gilt.
1. Mehr als 12 Monate zwischen Herstellung und Verkauf
2. Es wurden bauliche Veränderungen vorgenommen
3. Es fand eine Modelpflege statt.
So nun trifft auf meine Maschine alles zu.
Ich habe die Maschine als Bj. 2011 von meinem Verkäufer( Händler) gekauft. So steht es im Kaufvertrag.
Ich habe ja erst durch euch erfahren, dass es diese Farbe 2011 nicht gab.
Es steht ja nirgens in den Unterlagen und wurde auch bei Mobile mit 2011 beworben.
Und erst beim Bilck in die Übergabeurkunde( zum Glück habe ich diese original vorliegen) steht Bj. 2008.
Nun wird die Sache immer interessanter. Habe meinem Verkäufer 1 Woche Zeit gegeben die Sache zu klären.
Oder was sagt ihr dazu.
Den Kürbis zurück geben? Oder orignal Fahrwerk plus Wertausgleich( weil 3 Jahre älter als erwartet) fordern? ![]()