• Servus Jungs.
    Aktuell fahre ich noch die PiPos 2ct, doch der Satz ist gesetzlich zumindest jetzt schon am Ende. Bin eig. ganz zufrieden mit den PiPos, doch heute als es erstmals 23 Grad gehabt hat und verschiedene die Steigen paarmal hoch und runter geschürrt bin weiß ich was jeder mit dem Grip-abruch bzw. teilweise unkontrollierten Rutschern meint :crazy:
    Da ich sowieso was neues ausprobieren will, meine Frage:


    Hab bei "off-road-biker"s Reifentests (welche übrignes Klasse sind :respekt: ) gelesen, dass er vorne den CSA2 fährt und hinten den CASM. Würde diese Kombi auch gerne ausprobieren. Fährt diese Kombi noch jemand und hat was zu berichten? Bzw. was spricht dagegen ?


    (Ist das eig. legal?)


    Gruß und danke im vorraus :prost:

  • Bzw. was spricht dagegen ?


    (Ist das eig. legal?)


    Danke für Lob.
    Ne, spricht nichts gegen, harmoniert sehr gut miteinander auf der 690er.
    Legal ist es, wenn du keine Reifenbindung eingetragen hast wie z.B. Duke 3 R, Duke 4, SMC-R. Ansonsten Pech, da Conti (bisher) keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Kombi CASM/CSA2 rausgegeben hat.


    P.S. Wenn die Frage im CASM-Thread gestellt hättest, bekommst mehr Antworten, da viele den Thread abonniert haben. :ja:

  • Fahre mittlerweile übrigens die oben genannte Kombi und bin mega begeistert!
    Auf der Landstraße für mich der beste Kompromiss. Grippt locker bis auf die Fußrasten .. muss mir jetzt erstmal Schleifpads besorgen, welche ich bei den PiPos nicht gebraucht habe (wäre bestimmt auch gegeangen, vermittelt aber lange nicht die Sicherheit und bietet den Grip der Contis, dass merkt man speziell beim Rausbeschleunigen).
    Aufstellmoment in den Kurven ist auch Perfekt.


    Zum Verschleißverhalten kann ich persönlich noch nicht viel sagen außer das es, wie off-road-biker schon erwähnt auf 2:1 hinausläuft, was auch schonender für den Geldbeutel ist :knie nieder:
    Das Thema Regen-Eigenschaften fällt bei mir persönlich komplett weg, da ich nur bei gutem Wetter fahre und falls ich von Regen überrascht werde langsam heimeier.


    Ist natürlich nur meine subjektive Ansicht :ja:

  • Moin,


    also zur Reifenbindung muss ich euch leider mitteilen, dass die Aussage "wenn dein Motorrad keine Reifenbindung hat kannst du verschiedene Profile auf Vorder- und Hinterachse vom gleichen Hersteller fahren" falsch ist! :staun:
    Es besteht keine Markenbindung mehr, dass ist richtig aber Mischverbau beim Profil ist auch nur mit Unbedenklichkeitsbescheinigung für diese Kombi zulässig!


    Grüße

    :wheelie: würd ich gern können :crazy:

  • Aha? Und woher hast du diese Info? :denk:
    Nicht das du das mit der gesetzlichen Definition von "Mischbereifung" verwechselst:
    Unter „Mischbereifung“ versteht der Gesetzgeber die (unzulässige) Kombination von Radial- und Diagonalreifen. :amen:
    Die montierte Reifengröße vorne/hinten muss natürlich mit den Angaben in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen.


    Hier ne weitere Info dazu: Ist Mischbereifung erlaubt? Gesetze und Empfehlungen
    Beim ADAC steht auch was etc.


    Um Stress mit der Exekutive zu vermeiden, würde ich nicht (nochmal) zwei versch. Hersteller nutzen, aber meines Erachtens spricht nichts gegen zwei versch. Profile des selben Einsatzzwecks (Sportreifen/Sportreifen und nicht Sportreifen/Enduroreifen :crazy:)


    Dazu ne Anekdote vom lzt Jahr:
    Allgemeine Verkehrskontrolle und – ups, vorne CSA2 und hinten Pirelli Diabolo Rosso Corsa (hab vergessen das Rad zu wechseln :lol:).
    Polizist 1 sagt "Das ist nicht zulässig mit 2 versch. Herstellern." Ich darauf "Doch, sind ja untersch. Achsen!" Polizist 2 ist unsicher… :lol:
    Polizist 1 meint, das sei nicht fahrbar. Ich sagte "Was meinen Sie wie ich ins Sauerland mit der KTM gekommen bin?" :rolleyes: "Damit könnte ich sogar offroad fahren."
    Beide lachen und meinen, dass ich nie und nimmer damit offroad fahre. 10min später hab ich gelacht und die beiden schlauer – bin sofort auf Feld nebenan und da lang gehämmert. :lautlach:
    Glaube die beiden werden das nicht so schnell vergessen. :peace:
    :pfeil: Achja, Sie haben nichts gefunden, was gegen die Verwendung sprach.

  • Serns Leute. Kann mir des mit der Reifenbindung bitte nochmal wer erklären? Ich habe eine 2013er SMC-R und fahre derzeit noch die original Bereifung. Ich wollte aber sobald mein Hinterer leer ist, einen anderen drauf machen (Michelin oder Goldspeed). Ist dass jetzt zulässig oder nicht?

  • Serns Leute. Kann mir des mit der Reifenbindung bitte nochmal wer erklären? Ich habe eine 2013er SMC-R und fahre derzeit noch die original Bereifung. Ich wollte aber sobald mein Hinterer leer ist, einen anderen drauf machen (Michelin oder Goldspeed). Ist dass jetzt zulässig oder nicht?


    Hi,


    ja das ist zulässig. Wichtig ist, dass du die Reifendimensionen und den Tragfähigkeitsindex, die im FZG-Schein drin stehen, beachtest. Zusätzlich solltest du ein Augenmerk auf den Speedindex richten, dass dieser auch mit deiner Höchstgeschwindigkeit passt. Wenn der Speedindex darunter liegt, müsstest du einen Warnaufkleber sichtbar für den Fahrer anbringen bis welcher Geschwindigkeit die aktuellen Reifen zulässig sind :)
    Viele Reifenhersteller empfehlen aber trotzdem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (bekommst du beim Reifenhersteller) mitzuführen um sinnlose Disskussionen zu vermeiden. Bei mir ist bis jetzt nie der Fall der Polizeikontrolle aufgetreten, dass die Kollegen in blau sowas sehen wollten.


    Gruß


    Adi

  • Das heißt praktisch ich kann verschiedene Profile von verschiedenen Herstellern pro Achse fahren. Als Beispiel vorne den Conti und hinten den Goldspeed. Hauptsache oben genannte Krieterien passen...

  • Nochmal. Nein :nein: ein Mischverbau ist weder erlaubt wenn man von einem Hersteller verschiedene Profile verwendet (Ich gehe davon aus das die Dimensionen richtig gewählt wurden) werden und eine Mischverbau von verschiedenen Hersteller ist schon gar nicht zulässig!


    Hier ein Link:


    Es wird eindeutig darauf hingewiesen das eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mitzuführen ist. Diese Bescheinigung erhaltet ihr wie ihr sicher wisst beim Hersteller. Kein Hersteller hat bis jetzt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für einen Verbau von zwei verschiedenen Profilen auf Vorder- und Hinterachse herausgegeben. Es steht immer eindeutig beschrieben z.B. bei Conti: Vorder- und Hinterachse CASM oder Vorder- und Hinterachse ContiMotion oder oder. Es steht nie in einer Zeile Vorderachse Casm Hinterachse Contimotion oder andere Kombination. Klingt komisch ist aber so.


    @ Off-road-biker


    ich meinte keine Mischbereifung im Sinne von Radial - Diagonalreifen, ich meinte schon Casm vorn und Sport Attack hinten oder ähnliches.


    Ich arbeite beim TÜV, bei uns und auch bei anderen Prüforganisation gibt eindeutige Anweisungen, dass zur HU die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu prüfen ist. Wir können dazu auch auf Datenbanken zugreifen, es muss also nicht unbedingt eine mitgebracht werden. Wenn ein Hersteller verbaut ist und Vorder und Hinterreifen verschiedene Profile aufweisen und dazu keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt gibt es keine Plakette :nein: .


    Grüße

    :wheelie: würd ich gern können :crazy:

  • Sorry Noob, das glaube ich immer noch nicht :nein: und die Quelle ist Stand 2007.
    Zeig mir nen aktuell gültigen Gesetzestext/Verordnung, wo dies explizit steht, dass man den selben Reifentyp (CASM vorne/CASM hinten) fahren muss!
    Gibts meines Erachtens nicht, nur Auflage gleiche Reifen auf selber Achse und natürlich müssen die Daten Größe, Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex stimmen.


    Diese ganzen Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind imho nur nice2have, wenn man keine Reifenbindung hat. :rolleyes:

  • KTM Noob


    Bei Michelin gibt es diese Bescheinigungen für "Mischbereifung"! Zum Beispiel vorne PiPo hinten PiPo3 usw.!
    Nachzulesen auf deren HP!!!

    :wheelie: Sie ist zu stark - ich bin zu schwach! :wheelie:

  • steht jetzt HIERirgendwo, dass ich die Typen links und rechts in der Tabelle nicht mischen darf?? :denk:


    Konnte ich jetzt nicht rauslesen.


    Oder müsste da jetzt explizit drin stehen, dass ein Mischen erlaubt ist??

    KTM 690 Duke 2012
    Triumph Street Triple Rx 2015
    KTM Super Duke R 2017 :knie nieder:

  • Sorry Noob, das glaube ich immer noch nicht :nein: und die Quelle ist Stand 2007.
    Zeig mir nen aktuell gültigen Gesetzestext/Verordnung, wo dies explizit steht, dass man den selben Reifentyp (CASM vorne/CASM hinten) fahren muss!
    Gibts meines Erachtens nicht, nur Auflage gleiche Reifen auf selber Achse und natürlich müssen die Daten Größe, Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex stimmen.


    Diese ganzen Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind imho nur nice2have, wenn man keine Reifenbindung hat. :rolleyes:


    Genauso ist es richtig!
    Nur auf der gleichen Achsen müssen die gleichen Reifen verbaut/montiert werden, zb. bei Autos, Drikes usw...
    Ansonsten kann gem. der Beschreibung von Offroad-Biker der CASM und CSA2 gemischt gefahren werden!



    Grüsse

    Ist die Drehzahl oben, wird man dich loben :knie nieder:

  • Heute zufällig beim Händler den KÜS-Menschen beim tüven getroffen und drauf angesprochen.
    Es wurde dann erstmal der findigste Mitarbeiter in der KÜS-Zentrale antelefoniert und mir in die Hand gedrückt. :Daumen hoch:


    Ich fasse das ganze mal zusammen:
    Wenn das Motorrad keine Reifenbindung hat und es keine Unbedenklichkeitsbescheinigung irgend eines Reifenherstellers aktuell gibt, dann kannst fahren was du willst – unter Berücksichtigung von Größe, Tragfähigkeitsindex und Geschwindigkeitsindex – ohne Konsequenzen auch im Unfall-Falle.


    Jetzt kommt's aber… :rolleyes:
    Sollte es aber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung irgend eines Reifenherstellers für irgend einen Reifen für dieses Modell geben, könnte man zwar "eigentlich" jeden Reifen – unter Berücksichtigung von Größe, Tragfähigkeitsindex und Geschwindigkeitsindex – fahren, ABER im Unfall-Falle könnte die Versicherung dir einen Strick draus drehen, da es ja Reifen mit Unbedenklichkeitsbescheinigung für dieses Modell gibt. Und daher "würde wohl" auch der TÜV etc. bei der HU das als Mangel aufschreiben, da er sich damit "aus der Haftung" nehmen kann. :gute besserung::kotz::Daumen runter:


    Also in Kurzform für diejenigen, die da gerade nicht durchblicken :sehe sterne: – man könnte bei einem Motorrad ohne Reifenbindung jeden Reifen – unter Berücksichtigung von Größe, Tragfähigkeitsindex und Geschwindigkeitsindex – fahren, ABER beim TÜV & Co. sowie beim Unfall gegenüber der Versicherung könnte es Probleme geben.


    :pfeil: Meine Meinung dazu – TÜV & Co. sowie Versicherung haben kein :arsch: in der Hose und wälzen das fadenscheinig auf den Motorradfahrer um. :kacke::kotz:
    P.S. Bei Conti fahre ich das trotzdem weiter :zunge: und werde gleichmal Conti dazu anschreiben.


    Edit: Da ist aber jemand sehr lange abwesend bei Conti :traurig:

    Zitat

    Ich kehre zurück am 06.05.2014.

  • Habe mit der 12er dieses Jahr TÜV und fahr derzeit auch die Kombination (und bin damit zufrieden). Mal sehen was die dazu sagen werden. Wobei ich bei der DEKRA vorfahr weil mir die TÜVler hier suspekt sind (auf gut deutsch: die können blöd daherreden wenn es z.B. um Reifenfreigaben geht ("Wird schon seinen Grund haben das die nicht freigegeben sind"), Kompetenz hört sich aber anders an).

    "Die Oberpfalz hat Zoiglbier und wer es trinkt, wird schön wie wir... " (N. Neugirg)

  • Echt interssantes Thema. Da bin ich mal auf die Lösung gespannt, weil ich nämlich auch 2 verschiedene Contis fahren will (die liegen schon im Keller bereit)...

    Go fast... :Tempo:


    Freiheit ist nichts wert, wenn man wie ein Diener lebt!

  • Totto noch mehr Konjunktiv konnte ich nicht reinschreiben. :crazy:
    Wollte mich aber auch nicht haftbar machen (lassen). :lol: :zwinker:


    Eigentlich sollte ALLES aus meinem Beitrag hervorgehen. :grins:


    Gehe mal davon aus, dass die immens beim Testen sind bei Conti, denn bei Abwesenheit von nem Monat vom Hauptverantwortlichen für das Thema…
    Wurde ne lange Mail mit Begründungen; bin selber gespannt. :ja:

  • Um etwas Licht in die Angelegenheit zu bringen.


    Leider werden hier immer 3 voneinander unabhänige Sachen in einen Topf geworfen.


    1. Zulassungsrecht D und EU
    2. Halterhaftung
    3. Produkthaftung


    zu 1: Mit Aufhebung der Reifenbindung aus Wettbewerbsgründen der EU (ausschlaggebend war hier die durch Mercedes /BMW und Audi gewählte Praxis der Reifenbindung an Profile mit speziellen Kennungen, um die Kunden an die eigene Vertriebsorga zu binden) wurde auch die Reifenbindung für Einspurfahrzeuge also Motorräder aufgehoben. (Welches im übrigen als "einachsig" zu bezeichnen ist.
    In der entsprechenden Verordung heisst es explizid, Reifenbindungen gelten nur noch als Empfehlung und sind nicht bindend.
    Das hat zur Folge, dass wenn der Speed/Tragfähigkeitsindex und Grösse übereinstimmen, zulassungs und prüftechnisch keine Mängel vorliegen und so nicht verfolgt/gerügt werden dürfen.


    zu 2: Der Fahrzeughalter ist verantwortlich, dass sein Fahrzeug unter allen Betriebsbedingungen verkehrssicher ist. Montiert er einen Reifen gemäß der neuen EU-Regelung, ist das Fahrzeug nur in Punkt 1, also rein zulassungstechnisch in Ordnung, inwieweit es jedoch verkehrstechnisch unter allen Fahrbedingungen in Ordnung ist bleibt offen und ist vom Halter nachzuweisen. Dies vor allen dann, wenn es zu einem Schaden kommt, bei dem 3. Regress fordern.
    Inwieweit ein Halter ohne entsprechende Reifenfreigabe des Herstellers die Eignung bei allen Fahrzuständen nachweisen kann, muss sich jeder Halter im Einzelfall dann selber überlegen.


    zu 3: Durch die EU-Regelung, die lediglich die Grösse und Speed und Lastindexe vorschreibt, kommen die Reifen und auch Fahrzeughersteller in arge Bedrängnis in Sachen Produkthaftung.
    Ein Beispiel dies zu verdeutlichen:
    BMW K1600GT kann im Prinzip nach EU-Recht einen Dunlop D211/212 Rennreifen montieren, das ist genehmigt nach STVZO, siehe Punkt 1.
    Der Dunlop D211/212 ist ein reiner Rennreifen, konzipiert für Motorräder bis max. 240kg und nicht für hoher Zuladung-Dauerbelastung und V-Max ausgelegt. Im schlimmsten Fall kann dieser Reifen bei voller Beladung mit Sozius und Gepäck auf der GT bei V-Max Profilablösungen bekommen.
    Um dieser Produkthaftung zu entkommen, macht der Reifenhersteller für die K1600GT eigene Freigabefahrten, auch in Zusammenarbeit mit BMW und gibt für dieses Motorrad verbindliche Bereifungsempfehlungen raus. Das hat rechtlich zur Folge, dass weder BMW noch Dunlop in diesem Fall seitens des Halters im Falle eines Schadens belangt werden können. siehe hierzu wieder Punkt 2 Halterhaftung.


    Zusammenfassend:
    Viele Motorradhersteller (auch Ducati) machen es sich einfach und testen nur eine oder 2 Reifenkombinationen und lieferen das Krad entsprechend aus. Will der Halter einen anderen Reifen montieren, so steht es ihm frei, jedoch ist der in der Pflicht, die entsprechend Eignung nachzuweisen. Besitzt der Reifen seitens der Reifenhersteller keine Reifenempfehlung für das Bike, haftet der Halter selber für diese Entscheidung.


    Nicht mehr nicht weniger.


    Um es daher zu vereinfachen.
    Reifenfreigabe vorhanden, alles im Lot, keine Reifenfreigabe oder Herstellerempfehlung, Halterhaftung.


    Hoffe geholfen zu haben


    @uelle: http://multistrada.eu/index.php?topic=3993.10;wap2

    Ja, du hast recht.

  • Na dann bringen meine immensen Tests ja 'was – auch wenn ich keine Haftung übernehme. :lautlach:


    Kurvenkratzer
    zu1: Da hast nen Fehler drin, denn auch ein Einspurfahrzeug hat zwei (Fahr-)Achsen und kann somit nicht einachsig sein! :nein: