Bin zwar kein Rechtsanwalt, aber ich würde..........
Dem Händler eine Frist zur Nachbesserung setzen.
Sollte die verstreichen würde ich von meinen Rechten hinsichtlich der im BGB geregelten Mangelschäden (Erfüllung von Kaufverträgen) Gebrauch machen.
Und dann entweder Schadensersatz (sollte sie wieder laufen) oder Umtausch verlagen.
Jetzt mal dahingestellt ob der Händler freundlich ist und gut arbeitet, oder oder oder.
Das Geld hast du dir auch zusammengespart und dafür gearbeitet, wenn man dann sowas sieht könnte man nur