Lager Hinterrad

  • Alles gut und schön oder auch nicht..... :lautlach:


    Ich will nur bis zum nächsten Reifenwechsel in 2015 wissen, mit welchem Drehmoment angezogen werden soll und gut ist.


    Nur mal so, KTM wird doch wohl nicht vergessen die Bedienungsanleitung anzupassen (für die die selbst das Hinterrad ab/anbauen), wenn es eine neue TI gibt? Das wäre ja Schluderei :kapituliere: :achtung ironie:

    Wünsche allen ordentlich µ :driften:


  • Das ist ja auch schwierig zu verstehen was du meinst, wenn nur "hahaha was für ein Blödsinn" kommt.


    Wenn du Schrauben Drehmomentgesteuert anziehst, dann musst nach DIN Sicherheit 1,6 benutzen, weil du eben fast keine Ahnung vom Reibwert hast. bisschen fett dran und der geht schon richtig nach unten. Deshalb der große Sicherheitsfaktor. Bei ner Radlagerung auf RP0,2 auszulegen, das bricht dir nach 10km. Da geht man eher Richtung Wechselfestigkeit.


    Niemals eine andere Konstruktion beurteilen? Was ist das denn für eine "Spirit"? Das macht doch a. Spass und b. lernt man was draus (und sei es wie man es nicht machen sollte). Und bei vielen Sachen erkennt man ja, warum die so aussehen wie sie aussehen. Zum einen funktionsbedingt und zu anderen durch die Fertigung. Und im Studium bekommt man ja auch "Good engeeniering pratice" eingebläut. Meine Aussagen hier sind ja nicht als Sachverständiger vor Gericht.


    Das ein M50 Gewinde deutlich mehr als 200Nm angezogen wird weiss ich, weil ich tatsächlich schonmal Schrauben ausgelegt hab :zwinker:


    Das du bei einem Rillenkugellager die Lagerluft durch einen entsprechenden Pressitz reduzieren kann, weiss ich, weil ich das a. schonmal selbst (in dem Fall dummerweise) gemacht habe und b. einem das FAG Support auch sagt wenn man ihn fragt. Das geht auch bei Nadellagern. Wie geschrieben, bei Auto Radlagern musst du die sogar durch den Lagersitz vorspannen.


    Jetzt ist aber auch gut, Ich bin weiterhin froh das ich keine SuperDuke mehr habe und das beste den betroffenen, nen Brief fände ich sehr gut! Aus eigener Erfahrung, es geht viel Verloren zwischen Kundensupport und Entwicklung, ruhig hartnäckig sein! (war nicht bei KTM)

  • Hoi,


    das ist ja wirklich alles unschön mit dem Spiel. Aber wie schliesst ihr von etwas Spiel im Hinterrad auf eine Unfallgefahr? Lagerspiel mit einem C3-Lager (übrigens verbaut auch Ducati in den "normalen" Rädern C3) ist halt mal wie es ist und bestimmt kein Unfallgrund. Und wenn das Rad auf der Nabe nicht mehr ganz fest ist weil es sich gesetzt hat, dann dreht sich die Schraube ja trotzdem nicht auf - wegen des Sicherungssplintes.


    Das einzig komische sind die 250Nm, aber dass davon die M50-Mutter abreisst ist wohl auch eher unwahrscheinlich.


    Warum sollte also zurückgerufen werden?


    Gruß J-C

  • Bleibt doch bitte beim eigentlichen Problem. Ich habs mit der Spannkraft und Bauteilbeschädigung auch versucht in Kurzform zu schreiben und man kann diese einzelnen Themen ausschlachten, aber das wissen die KTM-Ingenieure hoffentlich alles.


    Ein Hersteller geht doch meist den mit wenig Aufwand verbundenen und günstigeren Weg. In diesem Fall das Drehmoment von 200 auf 250 Nm zu erhöhen und die Mutter einzufetten.
    Sollte sich das Spiel dadurch erledigen ist es gut für KTM, dann muss lediglich ein Infoblatt zur Bedienungsanleitung rausgegeben werden.
    Aber wie gehts weiter, wenn es sich für KTM damit nicht erledigt und weiterhin Spiel da ist, was andere Hersteller nicht haben.


    Es wurde ja bereits mit 250 NM angezogen und das Spiel ist immer noch vorhanden.


    Es soll ja auch nicht vermutet werden, zu welchen Schäden und in welcher Form es führen kann. Fakt ist doch, dass es sein kann, dass es zu Unfällen oder weiteren Bauteilbeschädigungen kommen kann.


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    Aus diesem Grund stelle ich die Frage an KTM: KANN KTM AUSSCHLIESSEN DASS ES NICHT ZU EINEM UNFALL ODER WEITEREN FOLGESCHÄDEN AN DER 1290SD FÜHRT, WENN DIE MUTTER EINGEFETTET MIT 250NM ANGEZOGEN WIRD UND EIN SPIEL VON 0,3MM VORHANDEN SEIN DARF?


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    Das Produkthaftungsgesetz in D lässt grüßen. Am besten hinterlegt jeder vorsichtshalber den Sachverhalt bei seinem Anwalt mit dem Bestätigungsschreiben des Händlers, dass dieser es an KTM gemeldet hat.
    Wir reden hier ja nicht von einem Mofa mit 25km/h, sondern von dem derzeit drehmomentstärksten Bike mit bis zu 290km/h.

  • Nur mal nebenbei. Auch wenn die Mutter mit nur 200NM angezogen wird, muß sie vorher gefettet werden (bzw. die Achse). Siehe Bedienungsanleitung. Ist also Standard.

    Wünsche allen ordentlich µ :driften:

  • Also habt ihr alle die ihr hier wegen Spiel meckert mal eure Räder runter gehabt ? Mal alles auseinander gemacht leicht fett auf die Teile (was KTM total versäumt hat) da ist null fett und mit dem vorgeschriebenen Drehmoment angezogen ? Also ich habe es gemacht und außer den Exenter für die Kettenspannung mit 70Nm (Anleitung 50Nm) die beiden Muttern mit 200Nm und ich kann sagen kein spürbares Spiel mehr !!

    Wer durch die Hölle will muss verteufelt gut fahren :teuflisch: :teuflisch: :teuflisch:

  • Das Produkthaftungsgesetz in D lässt grüßen. Am besten hinterlegt jeder vorsichtshalber den Sachverhalt bei seinem Anwalt mit dem Bestätigungsschreiben des Händlers, dass dieser es an KTM gemeldet hat.


    Wie in schon in einem anderen thread: vergiss es :zwinker: (dazu müsste vermehrt etwas passieren bzw. ein zu würdigender Umstand eintretten im Sinne des Gesetzes, dazu unten mehr)


    Rechtslage:
    § 1 Abs. 4 Produkthaftunsgesetz: Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. Ist streitig, ob die Ersatzpflicht gemäß Absatz 2 oder 3 ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast. Der Geschädigte trägt die Beweislast für den Schaden, die Fehlerhaftigkeit des Produktes sowie für den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Schaden und dem Fehler (haftungsbegründende Tatsachen). Die Beweislastregelung bezieht sich nur auf Ansprüche bezüglich Produkthaftungsgesetz, da bei verschuldensabhängiger Haftung nach §823 BGB andere Regelungen berücksichtigt werden. (Wikizitate erklären eben nicht wie interpretiert wird bzw. angewendet). Man muss schon verstehen was da steht bzw. wann und wie es angewendet wird.


    Bedeutet also:


    Bei Schadenseintritt muss der Geschädigte "lediglich" einen Zusammenhang zwischen dem Schaden und dem Produkt herstellen, zum Zeitpunkt des Eintritt´s.....viel Glück und eine hohe Liquidität um die nötigen Gutachter zu entlohnen, btw. Zivilprozesse erfordern ein sehr hohes Maß an Eigenkapital (da Vorkasse) und sollte man hier nicht zu 100% Recht bekommen sieht man das auch nur teilweise wieder :zwinker: (mal abgesehen von den 500 Euro Eigenanteil) Es entfällt zwar der Beweis wann und wo der Fehler entstand aber das hilft einem nicht wirklich weiter. (dem gegenüber stellt ein defekter Ölmesssensor der zum Motorschaden führte eine nahezu leichte Übung dar in Punkto Erfolgsaussichten, da dieser Umstand sich auch eindeutig im Nachhinein beweisen lässt, ohne großen Aufwand)


    Der Hersteller hingegen muss, in der Praxis, die Fehlerfreiheit seines Produktes zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung, sowie eine fehlerfreie Funktion bei Nutzung auf einen Zeitraum x nachweisen. Ist das für den Hersteller schwierig ? :grins: Nein, denn zugunsten der Hersteller zählen hier lückenlose Dokumentation, Einhaltung der Vorschriften (z.B DIN) und eine, aus der Dokumentation hervorgehende, Testphase die zeigt das dieser Fehler, selbst auf Dauer nicht abzusehen war bzw. schon gar nicht zu Unfällen hätte führen können. (Sonst könnte man pauschal jeden Hersteller rückwirkend verklagen und genau deswegen gibt es dieses Gesetz - es ist streng genommen ein Gesetz zum Schutz der Industrie, nicht des Verbrauchers)


    Hersteller sorgen hier vor durch Einhaltung technischer/gestzlicher Normen sowie umfangreichen Test´s und einer Aufbewahrung des Ganzen von mind. 10 Jahren, sowie der Produktbeobachtungspflicht/Verkehrssicherungspflicht (unten mehr).


    Wer jetzt glaubt KTM beschäftigt nur Fachidioten und Blindgänger bzw. lässt mal eben ein "tödliches Bike" (was ganz nebenbei den Ruin einer solchen Firma bedeuten kann, gerade weil auch auf anderen, strengeren Märkten verkauft wird) auf den Markt los....nun ja :lautlach:


    Ich erspare mir das Ganze hier mit Fallbeispielen zu untermauern (hat wohl auch keinen Zweck), aber es sei festgehalten das dieser Ansatz der schwerste überhaupt ist und das die meisten pos. u. neg. Urteile dazu nur OLG-U sind. Es gibt ein BGH Urteil, Honda, dazu das bis heute richtungsweisend ist bzw. Anforderungen stellt (). Durch die Produktbeobachtungspflicht/Verkehrssicherungspflicht würde sich, gerade bei einer hohen Anzahl gemeldeter Fälle, und im besten Falle einiger neg. Gutachten dazu, ein Ansatz zur Nachbesserung erreichen. So geschehen BMW E46 Hinterachsausrisse über TIS geregelt, im Zuge der Verkehrssicherungspflicht.


    Das Produkthaftungsgesetz wird immer wieder falsch interpretiert und hatt auch mit dem eigentlichen Anliegen (worum es den Meisten ja geht), nämlich dem Schadenersatz, nichts gemein.


    P.S Denn wenn einer so abfliegt will er wohl lieber versorgt/bezahlt werden, in Zukunft, um seine körperlichen Schäden auszugleichen und seine Arbeits- bzw. Lebenseinschränkung, anstatt ein neues Moped zu bekommen. (-Abnutzung; -500 Eigenanteil und vlt. noch ein Teil der Gutachter- und Gerichtskosten = oft nicht so viel Geld am Ende wie man dachte)


    P.S (2) Sicher stellt sich bereits schon jetzt die Frage ob das Bike überhaupt noch zu benutzen ist, da die Tatsache und der begründete Verdacht, Einiger, hier vorliegt und bei KTM+Händler gemeldet wurde (dann vlt. beweisbarer Zusammenhang zwischen weiterem Betrieb und Unfall..........uuuuuhhhhh). Es müsste hier bereits ein Gutachter eingeschaltet werden um sicher zu gehen und Ansprüche zu stellen, die Medaille hat (nämlich) immer zwei Seiten :zwinker: :achtung ironie:

    9 Mal editiert, zuletzt von Zero-AMG_558 ()

  • Genau so ist das.....und deshalb macht KTM aus Sicht des Herstellers das einzig richtige....... gar nichts!

  • das zu beweisen ist nicht schwierig, da ein gutachter viele vergleichsmöglichkeiten hat.
    es gibt da noch ein paar kniffe, die ich hier nicht näher erläitern möchte und sich wie Trumph-Ass verhalten und dabei auch über die angegebenen jahresfristen hinausgehen, da werden die hersteller immer ganz unruhig wenn die damit konfrontiert werden.
    und das weite land amerika gibts ja auch noch, da greifen die jedenfalls sehr scharf durch.


    aber eines ist dann klar, dass wenn ein klage wegen der produkthaftung läuft, egal ob hier in D oder in Amerika, die zahlen der ktm-käufe nach unten gehen.


    mal als beispiel: http://youtu.be/lMfC0PYiNnw
    warum hat bmw wohl offiziell reagiert?

  • Hallo,


    offizielles Statement von KTM selbst:


    Ein Spiel an der Hinterachse von ca. 0,3 mm ist normal.
    Jedoch kann es vorkommen, dass die Felge selbst nicht richtig montiert worden ist.
    Beim Aufsetzen kann die Felge neben den Führungsbolzen platziert werden (ist leider möglich).
    Oder die Achse hat ein zu großes Spiel.


    Die Kombination Achse-Lager kann leider einen ungünstigen Toleranzbereich aufweisen.
    Wenn man bei langsamer Fahrt bzw. beim Schieben des Fahrzeugs ein Klackern hört,
    die Kette zu sehr rasselt oder wenn sich während der Fahrt das Hinterrad unruhig anfühlt,
    sollte man dies umgehend kontrollieren bzw. beheben lassen.



    LG
    Inschi

  • 0,3mm am Dorn und auf den Durchmesser :staun: gerechnet ist nicht wenig, das klappert ja schon :kapituliere: richtig.


    Was sagt denn der blaue Kittel bei TÜV o.ä. dazu? Wenn mit Ablauf der Gewährleistung die HU verwehrt wird :alter schwede: sind wir die Dummen :traurig: , ich hoffe das ist 2015 erledigt :gute besserung:

  • ...das ist jetzt schon erledigt....bei meiner wackelt nix und sie läuft seit 9000km (seit juli`14) ohne irgend ein problem....

    Locker > Linie > Blickführung :ja:



    grüßle
    jochen

  • ...meine ist auch von Juli... Wacheln tut auch nix aber so ganz fest ist das auch nicht... Ist aber Dokumentiert und ich werde beim Reifenwechsel selbst mal schauen was da so geht...

  • ...das ist jetzt schon erledigt....bei meiner wackelt nix und sie läuft seit 9000km (seit juli`14) ohne irgend ein problem....

    lieber Joachim S. was hast du den gemacht das es bei dir weg
    ist...??...damit anderen hier geholfen werden kann ! so machts keinen sinn...oder hatte deine kein spiel?

  • ...lieber spiky...ich habe da gar nichts gemacht.....es wackelt halt nicht.


    ...ich würde auch selber (wenn was wackeln würde) auf keinen fall hand anlegen....

    Locker > Linie > Blickführung :ja:



    grüßle
    jochen


  • Woher kennst du den Messpunkt, bzw. den Ansatzpunkt des Messwerkzeuges?

    Tut er doch gar nicht. Es wird am Felgenhorn gemessen.

    Meine Posts sind wie ein Supermarkt. Jeder darf entscheiden, ob und was er davon für sich mitnimmt. Keiner muss kaufen :grins:

  • :staun: habe ich so nicht geschrieben :kapituliere: kenne ich auch nicht.


    Nur wenn +- 0,15mm angegeben werden, wird das wohl mMn. nicht am Felgenhorn sein !?


    Das als maximales Spiel (am Felgenhorn) würden die meisten wohl eher nicht war nehmen anders rum bringt diese Toleranz meiner Schätzung nach auf den Außen Durchmesser ~1,0mm +- X also das merkt man dann doch.


    Lasse mich da aber gerne eines besseren belehren.

  • Tut er doch gar nicht. Es wird am Felgenhorn gemessen.


    Ok, dann an dich die gleiche Frage: Woher kennst du den Messpunkt? Steht das so in der technischen Info? Wo wird die Messuhr angesetzt? Schwinge? Wie? Soweit ich weiß ist die nicht magnetisch, also Halteplatte anfertigen. Wo wird die befestigt?
    Interessiert mich wirkllich, ob KTM da bis zu Ende gedacht hat. Bei einer Spielangabe muss auch definiert sein wie/wo gemessen wird. Sonst ist alles Glaskugel gucken.

    #44 - Super Duke Battle