Nockenwellenbruch 890 2024

  • Gab es bisher Nockenwellenbrüche mit dem OEM Kettenspanner?

    Meines Wissens hier noch nicht berichtet.


    Gab es Nockenwellenbrüche mit dem DT Kettenspanner?

    Hier wurde von zwei Fällen berichtet.


    Jeder ist in seiner Entscheidung frei das für sich zu bewerten.


    Jetzt per Bildanalyse Mutmaßungen über die Materialverarbeitung zu äußern hat etwas von Mangementprozess zur Feststellung toter Pferde:


    weisheit_der_dakota-indiana(1).pdf

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

  • Hallo Felix,


    danke für die Bilder.


    Habe mir jetzt einmal die Explosionszeichnung angeschaut.


    Der Bruch ist zwischen Lagerpunkt L2 und L3, vom Kettenrad ausgesehen.


    Nockenwelle_()0.jpg


    Da hätte ich den Bruch nicht erwartet. Es ist der dünnste Punkt der Welle, genau an der Stelle, wo eine scharfkantige Bearbeitung war. Einen auslaufenden Radius kann ich nicht erkennen.


    Bruch_NW890.jpg


    Möglich wäre also Bruch durch einen schleichenden Riss wegen Kerbwirkung oder Schwingungsbruch durch Vibrationen (die zerstören jedes Bauteil). Aber Vibrationsbruch hätte ich vor dem ersten Lager (L1) und nicht zwischen dem zweiten und dritten Lager erwartet.



    Das mit der Garantieablehnung :traurig: wegen Deinem Kettenspanner ist Mist bei dem Fehler, weil auch ein Kolben wahrscheinlich die Ventile am abgebrochenem Wellenende berührt haben dürften.


    Hoffe, Du lässt Dir nicht Dein Hobby vermiesen, meine Frau sagt immer, ist nur Geld.


    Grüße

    Michael

    It isn't easy being perfect, but somebody has to be.

    Niki Lauda :winke:


    1975 Suzuki 550 GT, 1982 Suzuki 750 SZ Katana, 1985 Suzuki 1100 SZ Katana, 2012 BMW F800 GT, 2021 KTM 1290 GT

  • Gab es bisher Nockenwellenbrüche mit dem OEM Kettenspanner?

    Meines Wissens hier noch nicht berichtet.


    Gab es Nockenwellenbrüche mit dem DT Kettenspanner?

    Hier wurde von zwei Fällen berichtet.

    Da ist bestimmt was gaanz Großes dran.
    Eine Verschwörung von KTM, dem Hersteller der NW und den Illuminaten ? :achtung ironie:


    Wichtig ist:
    Wir müssen das jetzt breit treten, damit auch da eine Panik wegen brechender Nockenwellen ausbricht und am Ende jeder einen kennt, der einen kennt, bei dem KTM schuld ist, dass die NW gebrochen sind :grins: :achtung ironie:

    Rächen Sie sich doch, indem Sie mir ebenso weitläufig antworten.

    "Wer andauernd begreift, was er tut, bleibt unter seinem Niveau." Martin Walser

  • Leg dich einfach wieder schlafen....

    Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfließen (Walter Röhrl) :respekt:

  • sorry hat das jetzt was mit dem 15er Ritzel und der zu festen Kettenspannug zu tun :knie nieder:

    Bei Umbau auf 15er Ritzel wird Wahrscheinlich KTM auch den Garantieanspruch ablehnen da nicht Original :knie nieder: oder :denk:


    Dachte die 890 2023 Motoren sind Standfester :knie nieder:

  • Bei Umbau auf 15er Ritzel wird Wahrscheinlich KTM auch den Garantieanspruch ablehnen da nicht Original :knie nieder: oder :denk:

    Um gefährliches Halbwissen kund zu tun, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Garantie verloren geht. Schon gar nicht, wenn das Bauteil aus dem Ersatzteilkatalog von KTM bestellt und dann noch von einer KTM Werkstatt eingebaut worden ist. Als ich meinen Kettensatzwechsel hatte, wurde ich gefragt, welches Ritzel ich verbaut haben möchte.

  • Und an der Stelle gebrochen wegen Kettenspanner?

    Wird ja immer besser..... :grins:

    Ich kann nicht behaupten, dass ich davon viel Ahnung habe. Hab mich erst ein einziges mal daran zu schaffen gemacht und hab den Spanner an einer VTR gewechselt. Als alles wieder zusammen war habe ich mit allem gerechnet, aber nicht, dass ich wohl alles richrig gemacht hatte und die Kiste noch lange wunderbar lief. Vielleicht sogar immer noch, hab sie verkauft.


    Ich halte es mit meinem Halbwissen aber nicht für ausgeschlossen, dass man z.B. die Steuerzeiten verhunzt und man sich einen Motorschaden einhandelt. Ob das die Nockenwelle himmeln kann? Vielleicht.


    Wie sollte man das denn ausschliessen, ohne den Rest zu untersuchen? Und die dringenste Frage für diesen Thread: warum sollte der Hersteller da Bock drauf haben? Wenn bei mir einer mit so einer Geschichte in die Werkstatt käme und eine Garantiereparatur wöllte, müsste ich ein Lachen unterdrücken.


    Nur mal als Vergleich: bei so ziemlich allen Produkten verfällt die Garantie schon, wenn man nur das Gehäuse öffnet!

  • Des Weiteren hier noch ein paar Details. JFI, was Ihr draus macht ist Eure Sache. Ich für mich habe eingesehen, dass wohl der DT der Falsche war und die Kettenspannung die Welle so belastet, dass sich das "Lager" aufgelöst hat und die Welle dann gebrochen ist. Case closed. Motor wird repariert und dann wird weiter der Spaß genossen.

  • Hier noch ein paar weitere Bilder! Ich habe auch den DT Kettenspanner neben einen neuen OEM gelegt. Für mich sieht es so aus, als wenn ich einen falschen geliefert bekommen habe... Anfängerfehler, den blind reingeschraubt zu haben.

    Zumindest schaut der für die 790er anders aus:

    _DSC3157 1.jpg


    Ergänzung: Der richtige hat die Bezeichnung TC-3

    Grüße aus Salzburg,


    Olaf :wheelie:

  • Oh Shit. Das ist richtig ärgerlich und tut mir echt leid für dich.

    Finde gut, dass du es offensichtlich sehr gefasst nimmst, die Schuld nicht nur bei Anderen suchst, das hier so offen kommunizierst und nach vorn schaust.
    Wirklich echt Stark!!! :Daumen hoch:


    Da kann sich der ein oder andere markenfixierte Dauermeckerer hier ne gewaltige Portion von abschauen :denk:

    Rächen Sie sich doch, indem Sie mir ebenso weitläufig antworten.

    "Wer andauernd begreift, was er tut, bleibt unter seinem Niveau." Martin Walser

  • Gibt es ein Gutachten seitens KTM, welches den Steuerkettenspanner als Ursache für den Schaden identifiziert?
    Falls ja, und falls der Hersteller, oder Verkäufer seinen Sitz in der EU hat, kannst du versuchen damit Schadensersatz im Sinne des Produkthaftungsgesetzes durchzusetzen. Falls der sich quer stellt und du keine Lust auf einen Anwalt hast, kannst die dir auch eine Schlichtungsstelle zu Nutze machen (egal ob national oder europäisch).

  • Gibt es ein Gutachten seitens KTM, welches den Steuerkettenspanner als Ursache für den Schaden identifiziert?
    Falls ja, und falls der Hersteller, oder Verkäufer seinen Sitz in der EU hat, kannst du versuchen damit Schadensersatz im Sinne des Produkthaftungsgesetzes durchzusetzen. Falls der sich quer stellt und du keine Lust auf einen Anwalt hast, kannst die dir auch eine Schlichtungsstelle zu Nutze machen (egal ob national oder europäisch).

    kann ich mir nicht vorstellen das ktm ein gutachten erstellen muß für ablehnung garantie wenn der endkunde am fahrzeug änderungen durchführt (mit teilen vom vom aftermarket)

    denn dann müßten sie ja auch ein gutachten erstellen wenn jemand einen schaden hat, gewährleistung will, aber die kilometer zwischen den service überzogen hat....

  • kann ich mir nicht vorstellen das ktm ein gutachten erstellen muß für ablehnung garantie wenn der endkunde am fahrzeug änderungen durchführt (mit teilen vom vom aftermarket)

    denn dann müßten sie ja auch ein gutachten erstellen wenn jemand einen schaden hat, gewährleistung will, aber die kilometer zwischen den service überzogen hat....

    Du vermischt hier zwei verschiedene Dinge.

    Garantie ≠ Gewährleistung. Die Garantie ist freiwillig und vom Hersteller und kann jegliche Bedingungen enthalten auf die der Hersteller Lust hat (z.B. dass der Service nur beim Vertragshändler durchgeführt werden darf, Intervalle, etc.).

    Die Gewährleistung (auch Sachmangel Haftung) ist verpflichtend und im EU-Recht geregelt und vom Verkäufer. An die Gewährleistung können keine Bedingungen geknüpft werden. Innerhalb des ersten Jahres gilt zusätzlich die sogenannte Beweislastumkehr, dass heißt der Verkäufer muss beweisen, dass der Kunde den Schaden selbst verursacht hat. Ein einfaches "Joa du hast halt andere Teile eingebaut, selber schuld", reicht da nicht aus.

  • Innerhalb des ersten Jahres gilt zusätzlich die sogenannte Beweislastumkehr, dass heißt der Verkäufer muss beweisen, dass der Kunde den Schaden selbst verursacht hat. Ein einfaches "Joa du hast halt andere Teile eingebaut, selber schuld", reicht da nicht aus.

    Damit hast du grundsätzlich völlig Recht und man könnte es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.


    Irgendwann endet der vor Gericht inkl. der Frage des Richters an einen Gutachter, ob dieser ausschließen kann, dass der Steuerkettenspanner Verursacher des Schadens ist.

    Diesen Ausschluss wird der Gutachter verneinen.

    In dem Moment gehört das Verfahren dem Kläger - mit allen Konsequenzen.


    Der Kläger kann dann versuchen eine Klage gegen den Steuerkettenspannerhersteller anzustreben.

    Dort wird im dümmsten Fall gefragt, ob der Gutachter den Schaden zu 100% auf den Steuerkettenspanner zurückführen kann.

    Das wird der Gutachter verneinen.


    Und schon gehört dem Kläger ein weiterer Prozess.


    Es freuen sich hauptsächlich Anwälte, erreicht wurde nichts.



  • Und schon gehört dem Kläger ein weiterer Prozess.


    Es freuen sich hauptsächlich Anwälte, erreicht wurde nichts.

    mit Kosten für Anwälte, Gutachten, usw. die den Neuwert des Fahrzeugs ziemlich sicher übersteigen.

  • Für die Sachmangelhaftung reichen nicht ausschließbare Zweifel nicht aus. Die Grundannahme innerhalb der ersten 12 Monate ist, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden hat. Ein "wir können nicht ausschließen ob der Kunde nicht vielleicht doch selber schuld ist" reicht nicht aus um den Kunden zweifelsfrei als Verursacher des Schadens zu identifizieren und damit wäre der Verkäufer in der Haftung. Da kein Händler das riskieren möchte wird der einen anständigen Gutachter einholen, der die Ursache genau feststellen kann. Und wenn der Spanner Schuld dran ist, was gut möglich sein kann, dann kann man dieses vollständige Gutachten für die Durchsetzung der Produkhaftung beim Steuerkettenspannerhersteller nutzen.

    Wenn man keine Lust auf ein Verfahren hat, kann man erstmal die Streitschlichtungsstellen nutzen. Meist reicht das, gepaart mit der Androhung von rechtlichen Schritten schon aus um die Unternehmen zu überzeugen. Das war zumindest bei mir schon 3 mal in verschiedenen Fällen so (Mobilfunk, Flug, Sachmangel) - wobei man hier sagen muss, dass Netze und Flugreisen eine Ausnahme sind, da dort noch strengere Regeln gelten und die Teilnahme an Schlichtungsverfahren verpflichtend ist und daher war eine Durchsetzung der Ansprüche praktisch zu 100% sicher ist.

    Das wäre in diesem Fall hier nicht so, der ist schon deutlich komplizierter, aber man kanns trotzdem mal probieren. Wenn man bedenkt, dass der Tausch der Nockenwelle wahrscheinlich so zwischen 2000 und 3000€ kostet und die Teilnahme an Schlichtungsverfahren kostenlos ist und bis auf eine ausführliche Darlegung der Situation, ein paar Fotos und ein paar Wochen Geduld nichts dafür notwendig ist... Und selbst wenn der Hersteller/Verkäufer im Schlichtungsverfahren den Vorschlag der Schlichtungsstelle ablehnt und keine zufriedenstellende Lösung anbietet, könnte man das Schlichtungsverfahren als Steilvorlage für eine Klage nutzen, wenn man sich den Stress mit den Anwalt antun möchte.