Rahmenmanipulation - Kaufrückabwicklung

  • Für die eigene Beruhigung ist das immer gut,

    Wenn mich einer absichtlich über den Tisch zieht, hat das nichts mit Beruhigung zu tun.


    Und vom Streitwert her gesehen ... viel zu gering, die Kosten des gesamten Rechtsbeistand wären höher.


    Wenn man Rechtsschutz hat, kostet der Rechtsbeistand nur max. die Selbstbeteiligung.

    Und die erste Rechtsberatung ist kostenfrei.


    Sahmo. Ist ja wie in der Firma hier. Jedem muss man die Welt erklären......

    Too old to die young

    KTM 950SM(R) ´06

    Ducati Multistrada 1200 ´12

  • Das ist ja in der Theorie auch so. In der Praxis hast du: Auf Ewigkeiten kein Motorrad und bekommst wahrscheinlich auch kein Geld von irgendwem.
    Plus den ganzen Stress!

    -> In Teilen verkaufen geht schneller und bringt weniger Stress, auch wenn man "nicht recht bekommt".

  • Das ist ja in der Theorie auch so. In der Praxis hast du: Auf Ewigkeiten kein Motorrad und bekommst wahrscheinlich auch kein Geld von irgendwem.
    Plus den ganzen Stress!

    Da die Karre eh Schrott ist, würde ich mir eine andere kaufen und in Ruhe den Rechtsweg gehen.

    Stress ist das gar nicht, wenn Du alles dem Anwalt gibst.


    Und wenn am Ende nur ein Vergleich zustande kommt, mir wäre es wichtig dass der Verkäufer damit nicht ohne Scherereien davonkommt.

    Aber gut, man kann sich auch alles gefallen lassen......

    Too old to die young

    KTM 950SM(R) ´06

    Ducati Multistrada 1200 ´12

  • Ich sage nicht, dass man sich alles gefallen lassen soll. Falls Kohle aber knapp ist, ist der Rechtsweg nicht das richtige. Dann lieber schlachten und versilbern.

    Leider ist das in DE so.


    Falls die Kohle egal ist und man auf den Gegenwert des Fahrzeuges nicht angewiesen ist, dann kann man es machen.


    Aber sinsser : Wir müssen uns deswegen nicht streiten. :)
    Die Optionen liegen auf dem Tisch und der TE kann sich doch nun überlegen was er macht.

  • Wenn man Rechtsschutz hat, kostet der Rechtsbeistand nur max. die Selbstbeteiligung.

    Und die erste Rechtsberatung ist kostenfrei.


    Sahmo. Ist ja wie in der Firma hier. Jedem muss man die Welt erklären......

    Bist du Peter Lustig? ... der Löwenzahn wächst im kleinsten Riss im Straßenasphalt. Ich weiß von was ich schreibe ... :ja:

  • Ich habe mir privat eine EXC 530 gekauft. Der Verkäufer wirkte sehr nett, der Preis war in Ordnung und beim Kauf machte alles einen guten Eindruck. Gekauft habe ich die Maschine im Spätsommer 2024.

    NEue Tatsachen .. Text überflüssig


    Also hab Spaß damit und


    denke daran nur durch Stürze wird man besser :peace:

    Einmal editiert, zuletzt von Tourjörg () aus folgendem Grund: NEue Tatsachen .. Text überflüssig

  • Metaphern waren einst eine Stärke von mir, hab ich aber wohl verlernt. :kapituliere:

    Das ist doch unwichtig ... ich hätte auch schreiben können: Sowas ist mir schonmal passiert, keine Chance sowas ohne zusätzliche Kosten rückgängig zu machen. Gekauft wie gesehen ... die vorgetäuschte Freundlichkeit des Verkäufers nützt da auch nicht. :nein:

    Einmal editiert, zuletzt von Twinshock ()

  • Du hast also eine Probefahrt gemacht und sie lief ,


    damit ist der Vertrag erfüllt ,

    Interessante Ansicht von Vertragspflichten bei nach StvzO-zugelassenen Fahrzeugen - und das sollte die EXC immer noch sein.


    Das ist ein Geländehobel ,


    da muß nichts serienmäßig sein !

    Das ist kein Crosser, sondern ne Enduro, und wenn die auf der Straße bewegt wird, muss sie auch die Vorschriften erfüllen - zumindest die Grundlegenden wie Fgst-Nr. und TÜV-Abnahme. :grins:

    Too old to die young

    KTM 950SM(R) ´06

    Ducati Multistrada 1200 ´12

  • Ich würde mir auch sehr gut überlegen, ob es mir die Lauferei wert wäre - Der Anwalt "macht alles" hin oder her. Im Zweifel streckt man hierbei aber auch erstmal die ein oder andere Rechnung vor.


    Wenn das ein Kauf aus erster Hand ist meinetwegen, wenn das aber schon mehr Vorbesitzer hat kann das eine Nummer sein, die sich über Jahre zieht. Und nach der langen Zeit, die der Karren in deinem Besitz ist, kann der Verkäufer da auch erstmal einen Boomerang raus machen. Und spätestens dann hast du erstmal viel Lauferei gewonnen.

  • Wie ist den der Verkäufer drauf?

    Kann man mit im reden oder beruht er auf den Kaufvertrag?

    Ich würd das Gespräch mit dem Verkäufer suchen, aber nicht per Telefon sondern Face to Face da hier ganz anders gesprochen wird.

    Wenn er mauert kannst du Dir immer noch überlegen ob du zum Anwalt gehst oder es bleiben lässt.

    :guckst du hier: :titten: :titten: :titten: :sensationell: :titten: :titten: :titten: :alter schwede: :titten: :titten: :titten: :der Hammer: :titten: :titten: :titten:

  • Und spätestens dann hast du erstmal viel Lauferei gewonnen.

    Zweites Frühstück beendet! :zunge:

    Die einzigen Gewinner in so einen Fall ist der Verkäufer und die Anwälte. ...und rückwirkend, nach der genannten Zeitspanne und geringen Streitwert, nimmt jeder Anwalt diesen Fall sowie so nicht an. :nein:


    Das war's von meiner Seite ... :winke:

    Einmal editiert, zuletzt von Twinshock ()

  • Mich würde der Kaufvertrag interessieren. Wurde hier ein Haftungsausschuß formuliert? Wenn ja, wurden alle Mängel genannt? Sprich, ist der Haftungsausschuß rechtswirksam?


    Bei Privatverkauf gibt es grundsätzlich kein gesetzliches Rückgabe- oder Widerrufrecht, es sei denn ein Sachmangel wird arglistig verschwiegen. Dies müsste nachgewiesen werden.


    Ich würde versuche mit dem Verkäufer zu reden, vielleicht ist er einsichtig und ihr findet ein für beide Seiten akzeptable Lösung? Rückabwicklung rechtlich durchdrücken dürfe schwierig werden, aber dazu siehe Satz eins :grins:

    790 Adventure R

    1290 SuperAdventure S

  • Solch ähnliche Fälle gibt es zu hauf. Habe ich selber schon mal vor 20 Jahren erlebt und mein Freund hat mir von einem Rechtsstreit erzählt der letztendlich über 2 Jahre ging und er dem Deliquenten aufgrund meiner eigenen Erfahrung unter die Arme griff.


    Ich kann nur sagen: ab zum Rechtsanwalt.

    Der kennt noch ganz andere Hebel als die Vertragsgrütze die hier von vermeintlichen Besserwissern (nein, das tut ihr nicht!) eine Erfolgslosigkeit prognostizieren.

  • Vielleicht sollte man auch einmal die rechtliche Seite des TE betrachten , was würde Ihm passieren wenn Er die geschlachtete Kiste verkauft obwohl Er den Verdacht einer illegalen Tätigkeit vor seinem Kauf hat .

    Ich bin kein Anwalt , macht Er sich dann strafbar ?

  • Nachdem er den Missstand kennt (und in einem öffentlichen Forum diskutiert hat) bleibt ihm nur übrig beim Verkauf explizit und schriftlich drauf hinzuweisen.

  • die Rahmennummer offensichtlich nachträglich aufgeschweißt wurde. Das ist mir beim Kauf nicht aufgefallen, da ich lediglich überprüft habe, ob die Nummer mit den

    Wie sicher bist du dass das aufgeschweisst wurde?


    Um Gutachterkosten zu vermeiden, brings Bike oder richtig, richtig gute Fotos davon zum Dekra oder TÜV und frag was die davon halten.

    Das kost nix und be- oder entkräftet einen Betrug.


    In letzterem Fall glaub ich eher nicht, dass das verjährt ist. Bin aber kein RA.


    P.S.

    Es wäre schon nicht schlecht, du gäbest mal eine Rückmeldung.

    Respekt für Frauen und Mädchen.

    Nicht jeder, der sich gestern vor Wissen nur so brüstete, ist heute noch von Gestern.


    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!
    -Not all you do, is only your own Ding.