Entkorken: Vorschläge?

  • Nu rdas die 1050er eben nicht bei 6 Tsd. Umdrehungen abwinkt. Die dreht ganz normal bis in den Begrenzer und beschleunigt dort auch ganz normal. Nur nicht mit dem hinterhältigen Punch der 1190er. Aber ohne direkten Vergleich fehlt Dir da gar nichts. Du merkst nichts von einer wie auch immer gearteten "Kastration". Mir bereitet die 1050er sogar mehr Freude als die 1190er, weil ich das besser unter Kontrolle habe, wenn ich sie aus wringe. Bei der 1190er habe ich mich eher als Passagier, als denn als Pilot gefühlt. Und das war nicht so meines.

  • Das war, wenn ich das hier sagen darf, bei mir genau umgekehrt, bei der 1190 bin ich endlich wieder Pilot und nicht mehr wie ein Passagier wie bem Vorvorgänger gs adv. Der 800er Tiger dazwischen war diesbezüglich neutral.

    beware of the mantis

  • Da der TÜV eine private Unternehmung ist und KEINE staatliche, sind die Mitarbeiter vom TÜV auch KEINE Beamte!


    Das ist nicht ganz richtig. Man muss hier immer zwischen den (einfachen) Prüfern und den Sachverständigen unterscheiden.
    Die Sachverständige (früher im Rang eine Rats - daher Baurat) sind immer noch sogenannte Beliehene:
    Beliehene, die öffentlich-rechtlich tätig sind, können als Behörden im verfahrensrechtlichen Sinn (§ 1 Absatz 4 VwVfG) angesehen werden. Entsprechend können auch eigenständig Verwaltungsakte erlassen werden. Darüber hinaus sind Beliehene als Beamte im haftungsrechtlichen Sinne anzusehen. Eine durch sie verursachte Pflichtverletzung führt zur Amtshaftung. Im alltäglichen Leben kommen Beliehene in zahlreichen Bereichen zum Einsatz:
    Notar
    Toll Collect GmbH
    TÜV
    Bezirksschornsteinfeger
    Flugkapitän (§ 12 Absatz 1 LuftSiG)


    Es ist also nicht notwendig, dass die Beamten vom Staat bezahlt werden, sondern entscheidend ist die hoheitliche Aufgabe, die hier übertragen wurde.


    siehe auch: Behörde

    3 Mal editiert, zuletzt von systemer ()

  • Also ich behaupte mal, dass es keine offizielle "Entkorkung" seitens KTM für das bestehende Modell der 1050er geben wird. Das Ding ist so homologiert wie es ist - fertig. Das wäre mir nicht logisch (ohne weitere Begründung, Parry). Nicht auszuschließen ist, dass der Motor in einer anderen Konfiguration mit mehr Leistung in einem weiteren Modell zum Einsatz kommen kann.


    Sicher werden die Tuner etwas Leistung anbieten. Ob sie das ganze Potential des Motors freilegen können bleibt abzuwarten. Was dafür an der Peripherie noch geändert werden müsste, was das ganze kostet und welche Nachteile man sich damit evtl. erkauft wäre dann durch die Interessierten in Erfahrung zu bringen. Ebenso wie der maximale Grad an Legalität der ganzen Aktion.


    Ich werde die Ergebnisse der Leistungserhöhungsbestrebungen verfolgen, insofern diese hier der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Also viel Erfolg!


    Persönlich wäre ich tatsächlich an einem werksseitig offenen 1050er Motor interessiert (ca.120PS), sollte dieser zum Antrieb eines in meinen Augen attraktiven Modells genutzt werden. Ich hoffe, dass meine 990er noch so lange durchhält... Nicht das ich am Ende noch AT fahren muss (diese wird auch nie 120PS haben, ich weis...).



  • Was willst Du denn nun damit sagen? Dass die Sachverständigen vom TÜV nun doch Beamte sind? Oder dass sie nur im haftungsrechtlichen Sinne einen beamtenähnlichen Status haben? Und Flugkapitäne sind jetzt auch Beamte? Oder was? Es ging doch ursächlich darum, ob die TÜVler Beamte sind oder nicht. Und nicht, ob Flugkapitäne Beliehene sind, denn BEAMTE sind sie mit ziemlicher Sicherheit ja wohl nicht, oder?

  • Um vielleicht mal die Frage zwecks Versicherungsschutz und diesbezüglicher Hemmungen zu klären: Ich habe eben mal bei der HUK24 die 1050@ durchgerechnet, einmal mit serienmäßiger Leistung und einmal mit abweichender Leistung (120PS). Der Unterschied wäre ziemlich genau 50€ pro Jahr bei mir.


    Das mag sicherlich bei anderen Rahmenbedingungen mehr oder weniger sein, aber Fakt ist doch, dass ich - wenn ich schon xxx Euro für die "Entkorkung" ausgebe - nicht wegen 50€ pro Jahr die Gefahr von u.U. versicherungsrechtlich schwerwiegenden Problemen eingehen würde, egal wie wahrscheinlich deren Eintreten ist.

  • Was willst Du denn nun damit sagen? Dass die Sachverständigen vom TÜV nun doch Beamte sind? Oder dass sie nur im haftungsrechtlichen Sinne einen beamtenähnlichen Status haben? Und Flugkapitäne sind jetzt auch Beamte? Oder was? Es ging doch ursächlich darum, ob die TÜVler Beamte sind oder nicht. Und nicht, ob Flugkapitäne Beliehene sind, denn BEAMTE sind sie mit ziemlicher Sicherheit ja wohl nicht, oder?


    @ Loewenmann: :alter schwede: Kreta, Systemer, du und ich - wir entfernen uns da mit unseren Beiträgen schon ganz weit vom Thema Entkorken: Vorschläge ? wofür ich bei den Mitlesern um Entschuldigung bitte.
    KRETA hat da scheinbar eine Flasche entkorkt, (um das Thema zumindest verbal aufzugreifen) deren Inhalt (oder Geruch) dir sauer aufstößt und du dich offenbar an dem Begriff 'TÜV-Beamter` so stark störst, dass du meintest, uns wissen lassen zu müssen, wer oder was ein ´Beamter` ist und was nicht.
    SYSTEMER und ich haben lediglich versucht klar zu machen, dass sich der Begriff "Beamter" nicht allein auf Personen beziehen muss bzw. kann, denen eine Ernennungsurkunde ausgehändigt wurde (--> Beamter im staatsrechtlichen Sinn).
    Wenn du dir z.B. die Mühe machtest, zum Thema Amtshaftung einen im Netz nachlesbaren Artikel der RAE Brennecke &Partner zum Thema Die Amtshaftung - eine Einführung, Teil 2: der haftende Beamte zu googeln, könntest du vielleicht die von systmer und mir vertetene Auffassung besser nachvollziehen.
    In dem Artikel heißt es u.a. wörtlich:
    "... Nach Rechtsprechung und Literatur ist Beamter im Sinne des Amtshaftungsrechts, sobald und soweit jemand in Ausübung eines öffentlichen Amtes handelt. Als Beamter ist daher auch anzusehen, wenn er hoheitliche Aufgaben ausführt, ... In diesem Zusammenhang spricht man vom ´Amtsträger`...
    Weiter unten heißt es dann: "... Amtsträger kraft Beleihung sind bspw. auch... der TÜV-Ingenieur bei der Kfz-Abnahme..."
    Insofern war der von KRETA gebrauchte Begriff ´TÜV-Beamter` also durchaus legitim ... Mehr ist dazu nicht zu sagen und um Gottes Willen daraus kein Politikum machen :lol:
    Weil stark OT, wäre meine höfliche Bitte, die diesbezüglichen Posts von Loewenmann, systemer und mir in den Tratsch zu verschieben. Sorry für den Aufwand...

  • Mit dem Verschieben bin ich natürlich einverstanden.


    Die Ausführen von www.brennecke.... beziehen sich ganz speziell auf die HAFTUNG, in diesem Falle die Amtshaftung, und sie stellen dar, dass auch Personen, die im klassischen Sinne keine Beamten sind, in haftungsrechtlichen Fragen wie solche behandelt werden.


    Weiterhin schreibt aber genau die genannte Quelle auch:


    "Streng genommen und damit im staatsrechtlichen Sinne ist nur derjenige Beamter, der durch Aushändigung der gesetzlich vorgeschriebenen Ernennungsurkunde in das Beamtenverhältnis berufen worden ist. Beamte ernennen können außer dem Bund, den Ländern, den Gemeinden und den Gemeindeverbänden nur noch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Nur sie können den Beamten im klassischen Sinne ernennen."


    Der TÜV-Ingenieur bekommt ein Gehalt und später eine Rente, während der Beamte eine Besoldung bezieht und im Ruhestand eine Pension. Der TÜV selbst schreibt übrigens auch etwas zu diesem Thema: https://www.tuev-nord.de/de/fr…d-group-108881-108882.htm


    "1. Ist die TÜV NORD GROUP (TNG) eine Behörde oder auf andere Weise direkt mit dem Staat verbunden?


    Nein, die TNG ist ein privatwirtschaftliches, rechtlich selbständiges Unternehmen, hat also weder einen Behördenstatus noch ist sie mit dem Staat verbunden. Nur bei Führerscheinprüfungen in mehreren Bundesländern übt sie staatsentlastende Tätigkeiten aus. Alle anderen Arbeitsgebiete unterliegen dem Wettbewerb mit anderen Prüforganisationen, wie z.B. TÜV Rheinland oder TÜV Süd."


    Also Amtshaftung ja, staatsrechtlicher Beamte nein.


    Dirk

  • Ich sag mal so,
    ich bin jetzt 900km mit meiner 1050 gefahren, vorher hatte ich eine V-Strom, Dl 1000, K6 gehabt.
    Wenn man nun Regelkonform auf einer kurvigen Landstraße fährt, ist meiner Meinung nach die Leistung reichlich vorhanden, klar wenn man mit den entsprechenden Leuten fährt und schnell als Vierter noch ein Auto überholen muß,könnte man gelegentlich ein paar Ps mehr gebrauchen , aber das sind Ausnahmefälle.
    Außerdem ist meiner Meinung nach die 1050 viel agiler als die 1190 einmal wegen den schmäleren Reifen und dem nicht vorhandenen Lenkungsdämpfer.Das gab, neben dem Preis den Ausschlag bei mir die "Kleine" zu kaufen.
    Ich bin gerne bereit mich eines Besseren belehren zu lassen, schreibt mir einfach eine PN, wann und wo, um mal eine Runde zu drehen.



    also wenn man regelkonform Motorrad fährt würde ich sagen reicht eine 390 Duke, auf alle Fälle eine 690 aus
    die sind mit Sicherheit genauso agil wie die 1050, vielleicht noch etwas agiler.


    die reichen genauso aus, wie die 1050 ausreicht.


    ich bin die 1050 auch schon gefahren, ob die nun besser oder schlechter oder was auch immer ist, muss jeder für sich und seine speziellen Vorlieben und Bedürfnisse entscheiden,
    und wir fahren doch alle KTM :peace:


    zum Thema eines besseren belehren, wie muss man das verstehen
    um was geht es da

  • Bevor wir uns im Thread noch mehr über verwaltungsrechtliches o. ä. unterhalten, hier nochmals was zum eigentlichen Thema:


    Mein Termin bei Fa. Hertrampf steht:


    Die Kosten belaufen sich auf 598,-- €, aufgeteilt in jeweils 299,- für Leistungsprüfstand und ECU-Bearbeitung.


    Es gibt vorher/nachher Leistungsmessungen; die zu erwartenden Leistungssteigerungen liegen, je nach Serienstreuung, bei ca. 8 bis 15 PS. Wichtiger als die Steigerung der max. Leistung ist für mich allerdings die Verbesserung der Fahrbarkeit im unteren/mittleren Drehzahlbereich, im Sinne eines runderen Motorlaufs mit reduzierter Neigung zum Antriebshacken bei niedriegen Drehzahlen.


    Die relevanten Abgaswerte werden dabei eingehalten; der Eingriff ist als solcher unsichtbar und nur durch Personen mit entsprechender Hardware und Know How zum auslesen und beurteilen der Software identifizierbar.


    Die Maschine muß (leider) - wie bereits in einem vorherigen Thread dargestellt - bei Hertrampf ca. eine Woche vor Ort sein.


    Der Kontakt mit der Fa. Hertrampf war angenehm und vertrauenerweckend; insofern habe ich ich - insbesondere vor dem Hintergrund deren mannigfaltiger Erfahrung im Rennsport - keine Bedenken, dort meine Maschine "entkorken" zu lassen.


    Da ich mit dem Gedanken spielte, mir einen Zubehörschalldämpfer zu kaufen, um gerade die vorher beschriebene Fahrbarkeit im unteren/mittleren Drehzahlbereich zu verbessern, kann ich mir dies nun sparen und habe das alles, und noch mehr, ohne "Krawalltüte", was will ich noch mehr.

  • Hallo,


    ich habe da mal noch ne hoffentlich nicht zu doofe Frage:


    Wenn so eine Entkorkung über ein Software-update erfolgt, könnte es dann passieren, dass dies bei einem offiziellen Update durch den FKTMH wieder überspielt wird und das schöne Geld fürs Entkorken dann hin ist???


    Ich kenne es halt vom Hörensagen von einigen italienischen Motorrädern, dass da gerne mal so ein neues Kennfeld aufgespielt wird um die Fahrbarkeit zu verbessern.


    Grüßle


    Bernduro

    Grüßle


    Bernduro :winke:

  • Die Frage ist durchaus nicht von der Hand zu weisen - alleine schon aus revanchistischen Gründen; wer lässt sich schon gerne die Marketingstrategie unterlaufen.


    D. h. nach Entkorkung bei Inspektionen stets mögliche softwaretechnische "Optimierungen" kritisch hinterfragen und im Zweifelsfall ablehnen.

  • Moin,


    DAS ist doch mal eine Aussage mit Inhalt zu diesem Thema :grins:
    Ich denke du wirst ein Leistungsdiagramm bekommen nach der Maßnahme. Es würde mich freuen, wenn du dieses Diagramm dann hier einstellen würdest, besser noch beide Diagramme vorher/nachher.


    Gruß
    Uwe

  • Es geht um die Frage wofür man 120Ps auf der Landstraße braucht?
    Ich denke das auf einer kurvenreichen Strecke sich die 1050 und die 1190 in nichts nachstehen, was die eine an Leistung hat, hat die andere an Wendigkeit.
    Zum Thema eines Besseren belehren, es geht darum das mal konkret auszuprobieren.
    Hast du das nun verstanden?


  • es geht darum das mal konkret auszuprobieren.
    Hast du das nun verstanden?



    Meinst du "Sich treffen" und ne Runde fahren und sehen wer besser um`s Eck kommt?


    Wo wohnst du denn? Und wo möchtest du :wheelie:


    Grüßle
    Volker

    :crazy:


  • ...
    Die relevanten Abgaswerte werden dabei eingehalten; der Eingriff ist als solcher unsichtbar und nur durch Personen mit entsprechender Hardware und Know How zum auslesen und beurteilen der Software identifizierbar.
    ...


    Hm, das klingt ein bisschen so, als wenn es am Ende doch auf eine vollkommen illegale Tuningmaßnahme mit Erlöschen der Betriebserlaubnis hinausläuft und man ganz einfach beten muss, dass im Falle des Falles niemand genauer nachschaut. Mir wäre das zu heikel, um einem Mopped mit "vollkommen ausreichender Leistung" ein paar weitere PS zu entlocken, ist aber egal, denn ich habe ja gar keine 1050.


    Dennoch stellt sich natürlich die Frage, warum die Mehrleistung nicht eintragungsfähig ist, wenn doch ansonsten "alle relevanten Abgaswerte" eingehalten werden. Aber vielleicht täusche ich mich ja und Aramis13 hat nur vergessen zu erwähnen, wie die Eintragung abläuft und was sie kostet.
    .

  • So einfach ist es eben nicht, zulassungskonform eine hohe Leistung und einen vernünftigen Drehmomentverlauf abzuliefern. Sonst würden ja alle mopeten ab Werk vernünftig laufen.
    Davon leben die Tuner ja! Da wird dann mittels Power-Commander und Consorten ein "vernünftiges" Gemisch zur Verfügung gestellt. :Daumen hoch:
    Hat dann aber mit zulassungskonformen Abgaswerten nix mehr zu tun. :Daumen runter:

  • Mir persönlich war die Info um die Konformität bei den TÜV Prüfungen vollkommen ausreichend.


    Ich stelle es mir außerordentlich schwierig vor, die Softwareeingriffe durch Dritte nachzuvollziehen.


    Wer allerdings die schußsichere Variante möchte, oder aufgrund seiner allgemeinen Lebenseinstellung einen besonders intensive Nähe zu "Regeln" pflegt, sollte sich über die Modalitäten einer ggf. möglichen Einzelabnahme selbst informieren.


    Da es zu solchen Themen grundsätzlich zwei weitgehend unversöhnliche Fraktionen gibt, sollten uns beide Lager im Interesse des Threads im Speziellen sowie des Forums im Allgemeinen, von weltanschaulichen Positionsdikussionen verschonen.