Hallo alle zusammen,
ich habe die Suchfunktion schon bemüht, aber nichts zu dem Thema gefunden.
Mein Dealer ist der Auffassung, dass obwohl ein Katzenauge mitgeliefert wird, es nicht verbaut werden muss.
In der STZVO steht geschrieben, dass wenn das Rücklicht ausfällt, eine zweite Lichtquelle vorhanden sein muss. Bei der SDR soll beim ausfallen des Rücklichts, die Blinker leuchtet.
Kann das jemand bestätigen?!
Beste Grüße
Crash
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