Hallo,
der Händer (nicht der Hersteller) hat es in der Hand, Dein Anspruch richtet sich gegen ihn. Du musst ihm eine angemessene Frist setzen. Wenn Du beruflich auf das Fahrzeug angewiesen bist, kann die kurz sein, ansonsten länger. Geh' mal von zwei Wochen aus. Aber setze ihm eine Frist. Schriftlich. Wenn die Frist abgelaufen ist, kannst Du die Rückgabe verlangen und zur Not auch einklagen. Wenn Der Händler das Einschreiben bekommt, weiß er, was Sache ist. Hast Du keine Frist gesetzt, kannst Du hinterher lange rumlamentieren, es nützt Dir nichts.
Ob Du den Motor repariert oder getauscht bekommst oder ein anderes Motorrad, entscheidet der Händler. Repariert er, muss das natürlich alles funktionieren und ein neuwertiger Zustand hergestellt sein. Gesetzlich darf er sogar zwei Mal nachbessern, wenn der erste Versuch erfolglos war. Erst beim dritten Mal hast Du einen gesetzlichen Anspruch. Wenn nach der ersten Reparatur erneut ein gravierender Fehler auftritt, dann hast Du noch keinen gesetzlichen Anspruch, die Gerichte entscheiden mal so, mal anders...
Mein Rat: Sei sehr bestimmt, setze eine Frist per Einschreiben/Rückschein. Dann weiß er, woher der Wind weht. Sei aber auch selbst ein bisschen geschmeidig, denn Du willst ja auch in Zukunft gut bedient werden. Der Händler kann vermutlich selbst nichts für den Schaden, so würde ich ihn auch behandeln. Auch ihm ist das unangenehm, auch er hat damit Arbeit und Ärger. GEMEINSAM seid Ihr stark.
Grüße
Zwengelmann