Akrapovic - zu erwartende Strafen

  • Hey zusammen,


    mich würde mal interessieren welche Erdahrungen ihr selbst in Kontrollen und in Sachen Vereicherungsschutz gemacht habt beim Fahren einer Akra-Anlage auf der Smc R. Ich weiß das Thema wurde schon vielfach diskutiert, aber meistens eben nur theoretisch, mit den möglichen Folgen, allerdings nie mit eigenen Erfahrung die während Kontrollen und Unfallabwicklung gemacht wurden.


    Grüße Tim

  • Das mit den 90€ und kein Punkt stimmt. Aber ich meine, dass der Versicherungsschutz nur erlischt, wenn die Unfallursache mit dem Auspuff zusammenhängt. :denk:

  • Ich meine der Versicherungsschutz erlischt sobalt das Krad nicht mehr zulassungsfähig ist. Theoretisch müsste ein Motorrad mit Spiegeln ohne E-Nummer ja schon illigal sein und ist somit nicht mehr
    versichert. Denke aber auch nicht das es so krass ist. :denk: :zorn:

  • *Achtung gefährliches Halbwissen an*


    Soweit ich gelesen und gehört habe, muss im Falle eines Unfalles ein kausaler Zusammenhang zwischen Umbau und Unfallursache bestehen, dass die Versicherung aussteigt. Und das ist bei einem Auspuff - anders als zB bei einem Bremsenumbau - seitens der Versicherung sehr schwierig bis unmöglich zu argumentieren.


    *Achtung gefährliches Halbwissen aus*

  • Für Österreich, gilt dies SEHR WOHL


    aus eigener Erfahrung : bin 1996 mit 100 in ein stehendes Fahrzeug gekracht, der andere Auspuff hatte keinen Einfluß auf den Unfall und die erbrachten Leistungen der Versicherung.

  • Die Frage ist ob der Originalauspuff den Unfall vermeiden hätte können. Und das bezweifel ich stark ;)
    Allerdings sowie taxidriver schon sagt: leider kann man nie wissen was sich die Versicherung in zusammenhang mit nem Gutachter strickt :P

  • Wohnort: Unbekannt?
    Max. Regelung Schweiz:
    Kontrolle Schweizer: keine zulassung Auspuff= Einzug Fahrzeug, Kontrolle durch Experten (ca. 400) incl. Sicherstellung Anlage und Vernichtung, Fahrzeug neu Vorführen, MFK,
    Strafbefehl (Busse und Kosten, ca. 400-600)
    Kontrolle Ausländer: In der Schweiz dürfen Ausländische Fahrzeuge nur Verkehren, wenn diese in den jeweiligen Heimatländern zugelassen sind und den bestimmungen entsprechen. Will heissen: in A oder BRD illegale Anlage Weiterfahrt vom Kontrollort wird untersagt und Fahrzeug muss aufgeladen werden und aus der Schweiz verbracht werden. Dies nur die möglichen strafrechtlichen Auswirkungen. Versicherungstechnisch: Versicherung prüft Fahrzeug nach einem Unfall (Schuldfrage nicht relevant) Prüfung durch eigenen Sachverständigen oder Gegenseite, stellt fest, Auspuffanlage illegal, Fahrzeug entspricht Nicht der Strassenzulassungsverordnung, hätte demzufolge gar nicht am Unfallort sein dürfen, oder Entspricht nicht dem Versicherungsvertrag, (aufgrund Auspuffanlage mehr Leistung, ev. sogar nicht einmal mehr der Führerscheinkategorie, A, A1, reduziert etc.) Kürzung der Leistung oder Verweigerung bei Kaskoansprüche. Als Unfallverursacher: Regressansprüche und Zivilforderungen,
    zuviel Schwarzgemalt, es könnte alles weniger schlimm sein, oder noch schlimmer.

  • Liebe Motorrad-Tuner,
    schaut euch mal an, was ein deutscher Rechtsanwalt zu den Thema sagt:
    http://www.motorradonline.de/r…nahmen-am-motorrad/555460
    Wegen möglicher Leistungsfreiheit der Versicherung muss man sich also sicher keine Sorgen machen,
    aber teuer und unangenehm wird das trotzdem werden.


    Ungeachtet dessen bleibt die Frage, wozu man das Risiko überhaupt eingehen soll:
    Nur weil der Akra "so schön" ist? :rolleyes:
    Wegen der tollen Leistung kann´s ja nicht sein,
    denn würde der wirklich nennenswert mehr Leistung bringen, bräuchte man ein anderes Mapping
    und wenn man kein anderes Mapping braucht, bringt er nicht nennenswert mehr Leistung.
    (Wir reden hier NICHT von 1...2 PS, die beim Fahren ohnehin unbemerkt bleiben, sondern von mehr!)


    Meines Wissens gibt es nur eine einzige SMC/Enduro-Auspuffanlage,
    die nennenswerte Mehrleistung bringt UND (einigermaßen) legal gefahren werden kann:
    Die Remus Hexacone-Anlage mit dem vom Highscore konstruierten Krümmer,
    denn (Zitat Highscore:) "Der KRÜMMER macht die Leistung!"
    (... auch wenn das manche nicht wahrhaben wollen.)


    Schöne Grüße
    Babsi

    "Highscore" Fa. Myjet

    Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Tuning-Kits und -Teilen für Motorräder

    (Zwangs-)Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich, da Gewerbeschein-Besitzer

    weitere Bikes: Kawasaki KLE500 (daily commuter), Buell 1125R (die mit dem starken Herz aus Österreich), KTM Duke 790, Kawasaki Z1000´76

  • Die Benutzung eines Motorrades mit einer nicht genehmigungsfähigen, weil die Höchstlautstärkenwerte überschreitenden Auspuffanlage, stellt keine Zuwiderhandlung gegen § 19 Abs. 2 StVZO dar, führt also noch nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (OLG Hamm, 1 Ss OWi 2813/80). Ein Bußgeld lässt sich nicht vermeiden, aber eine Beschlagnahme kommt nicht in Betracht.



    Ein Kraftfahrer, der unterwegs den Schalldämpfer­einsatz des Auspufftopfes verliert, darf seine Fahrt zu Ende führen. Eine Beschlagnahme wäre unzulässig (Bayrisches Oberstes 1 Ob OWi 143/85)

  • Wenn du aber eine in den Ohren des :polizei: unerträglich laute Auspuffanlage MONTIERT hast,
    kann der durchaus die Weiterfahrt untersagen
    UND eine Vorladung zu einer Untersuchungsstelle anordnen:
    Dann fährt man bei irgendjemandem hinten drauf nach Hause und organisiert einen Transporter.


    Vor der Untersuchung baut man ALLES, was man jemals am Motorrad umgebaut hat,
    wieder auf den Originalzustand zurück (ALLES!) und HOFFT, damit durchzukommen.
    (Bei manchen Motorrädern ist mir ein Rätsel, wie die die Zulassung bekommen.
    Der Transporter sollte jedenfalls bis zum Ende der Untersuchung warten.)


    Zumindest ist das in Österreich so, aber ich kann mir nicht vorstellen,
    dass das in Deutschland grundsätzlich anders wäre.
    (Grundsätzlich anders ist das in Italien,
    darf gar nicht dran denken!)
    :motzki:
    Schöne Grüße
    Babsi

    "Highscore" Fa. Myjet

    Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Tuning-Kits und -Teilen für Motorräder

    (Zwangs-)Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich, da Gewerbeschein-Besitzer

    weitere Bikes: Kawasaki KLE500 (daily commuter), Buell 1125R (die mit dem starken Herz aus Österreich), KTM Duke 790, Kawasaki Z1000´76

  • Highscore, zu Italien, die drehen ja wirklich, aber so was von wirklich durch. haben vor einigen Jahren sogar Motorräder bis zur Verhandlung beschlagnahmt weil die Fahrer keine EC geprüften Helme trugen. Jaja, dass Eis wird dünner. Oder die Anektode als auf einem Enduroberg (mit Fahrverbot belegt) alle Fahrer angehalten wurden, die Mopets mit dem Heli ins Tal geflogen und beschlagt wurden. Fahrer musdten ins Tal laufen und alle Kosten tragen bevor die ihre Krads wieder bekammen

  • Moin,
    eigene Erfahrung, allerdings vor ca. 20 Jahren in Bayern: ESD ohne Zulassung-Nr.; Polizei-Kontrolle (kein Unfall): Mangel-Bescheinigung erhalten, Weiterfahren kein Problem (innerhalb einer 2 Wochen Frist), falls weitere Kontrolle folgen würde, reicht Vorlage des erhaltenen Mangel-Berichts.
    Folge: 3 Punkte, ca. 120 DM Strafe (incl. aller möglichen Gebühren), Vorfahren nach Rückbau beim TÜV (kostet natürlich extra), Vorlage dieser TÜV-Bescheinigung innerhalb 2 Wochen -nach Ausstellung Mangel-Bescheid- bei der Polizei, sonst Entzug Betriebs-Erlaubnis.
    Gruß Linsi

  • Servus
    Das war vor 20 Jahren . Vor 10 Jahren wurden in Bayern auch gerne mal die Fahrzeuge eingezogen ,zum Tüv gebracht ,
    Gutachten erstellt und dann hies es sie haben 1 Woche Zeit das Fahrzeug abzuhohlen sonst wird es Versteigert.
    Da waren da sofort mal 2000 € fällig. Reifen nach Prüfstand Läufen Meistens im :arsch: .
    Das war nicht nur bei einem meiner Freunde so. Allerdings mit Racinganlagen.
    Wie es heute ist weis ich nicht , das wissen die Streetfighter besser , denk ich mal.


    Christoph

    Habedieehre and don´t forget to rock and :wheelie:
    Christoph

  • Ein Motorrad einziehen geht in Deutschland garnicht!!!
    Das wäre dann ein Verstoß gegen artikel 14
    Grundgesetz!!!eigentumsrecht!!!
    Ein krad darf nur eingezogen werden wenn gestohlene teile verbaut sind
    Und nur dann!
    Wegen eines zu lauten auspuffs,defekte bremse etc.reicht ein mängelschein!
    So das Gesetz


  • Es hat sich in den letzten Jahren einiges in der StVO/Bußgeldkatalog getan!


    Mein letzter Stand (2015) zu obigem Anliegen:
    90€ Bußgeld, 0 Punkte


    ABER wenn auch der KAT rausgenommen wurde, dann droht Anzeige wegen Steuerhinterziehung und das wird immens empfindlich.
    Steuerhinterziehung wird gefühlt ja mehr bestraft als Mord...



    weitere Infos:
    Das Verkehrsrecht 2016 in der Übersicht
    Tuning am Auspuff: Sound und Leistung optimieren durch Modifikationen?
    Luftfilter-Tuning: Welche Vor- und Nachteile hat der Einbau eines Sportluftfilters?

  • Jetzt wo du es sagst ^^


    Kann die Rennleitung bei einer normalen Verkehrskontrolle eigl feststellen ob der kat drin oder draußen ist ?