bin weder threadersteller (erster beitrag!) noch moderator, der das editieren könnte.
Profiltiefe messen und welche Regeln gelten?
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Wenn das korrekt ist, übernehme ich es auf der 1. Seite
Land Mindestprofil Motorrad Flächendeckung Sonderregeln 🇩🇪 Deutschland 1,6 mm mind. 75 % der Lauffläche gesetzlich geregelt (StVZO) 🇦🇹 Österreich 1,6 mm mind. 75 % der Lauffläche Winterreifen: 4 mm 🇨🇭 Schweiz 1,6 mm gesamte Lauffläche keine 75%-Regel, aber üblich 🇮🇹 Italien 1,0 mm (Sommer) gesamte Lauffläche keine 75%-Regel, niedrigere Grenze restliches Europa 1,6 mm gesamte Lauffläche keine Sonderregelungen -
In Österreich auch 75% Flächendeckung.
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Wo genau steht das mit den 75% im Gesetz?
„Einfach so75%“ besagt nicht, dass es die mittlere Lauffläche ist, aber nur hier ergibt das Sinn…
Und wie ist es mit Profilen, z.B. in der Mitte beim Pirelli Scorpion Rally STR?
Da sind am Rand und mittig Profile ruckzuck glatze, gleichzeitig haben/ hatten die keine TWIs
Die Messerei macht ja nur Sinn, wenn sie an definierten Stellen stattfindet, wird dazu in den Gesetzestexten irgendetwas ausgesagt?
Für mich klingt die 75% Regel nicht wirklich nachvollziehbar, als ließe sie reichlich Ermessensspielraum
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Wo genau steht das mit den 75% im Gesetz?
„Einfach so75%“ besagt nicht, dass es die mittlere Lauffläche ist, aber nur hier ergibt das Sinn…
Und wie ist es mit Profilen, z.B. in der Mitte beim Pirelli Scorpion Rally STR?
Da sind am Rand und mittig Profile ruckzuck glatze, gleichzeitig haben/ hatten die keine TWIs
Die Messerei macht ja nur Sinn, wenn sie an definierten Stellen stattfindet, wird dazu in den Gesetzestexten irgendetwas ausgesagt?
Für mich klingt die 75% Regel nicht wirklich nachvollziehbar, als ließe sie reichlich Ermessensspielraum
Steht im § 36 Abs. 3 S. 4 StVZO:
"Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt."
Diese 1/4 nicht relevante Fläche kommt bei den meisten Sportreifen ja bereits ohne Profil je ganz außen.
Zu dem Pirelli Scorpion Rally STR würde ich sagen, dass die schmalen Profilrillen für die Messung irrelevant sind, da es nicht das Hautprofil mit den breiten Rillen ist.
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Und wie ist es mit Profilen, z.B. in der Mitte beim Pirelli Scorpion Rally STR?
Da sind am Rand und mittig Profile ruckzuck glatze, gleichzeitig haben/ hatten die keine TWIs
Die Messerei macht ja nur Sinn, wenn sie an definierten Stellen stattfindet, wird dazu in den Gesetzestexten irgendetwas ausgesagt?
Die kleinen Vertiefungen haben ja ab Werk nicht mal 1,6mm. Logischerweise misst man bei Stollenreifen im Negativprofil und nicht auf den Stollen.
Und gemessen wird eigentlich immer nur in der Mitte, bei Bedarf kann aber auch auf dem Rest der mittleren 75% gemessen werden. Das wird aber eigentlich nur vorkommen, wenn der Beamte feststellt, dass der Reifen ungleichmäßig abgenutzt ist.
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Aus meiner Sicht illegal.
Das sind keine 75% mit Profil.
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Wie sieht der denn neu aus?
Eigentlich wäre dies das perfekte Design für einen Schönwetter Strassenreifen.
Die Rillen sind gegen Aquaplaning wenn man von einem Gewitter überrascht wird und bei dem Regen wo Aquaplaning ein Problem wird verzichtet man eben auf Schräglagen in schneller Fahrt. ;-)
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Wie sieht der denn neu aus?
Eigentlich wäre dies das perfekte Design für einen Schönwetter Strassenreifen.
Die Rillen sind gegen Aquaplaning wenn man von einem Gewitter überrascht wird und bei dem Regen wo Aquaplaning ein Problem wird verzichtet man eben auf Schräglagen in schneller Fahrt. ;-)
Ist ein S23
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Ist ein S23
Ups, der sieht neu aber ganz anders aus. ;-)
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Der S23 sieht aus der Perspektive für mich illegal aus. Die Profilrillen wirken schon recht klein geschmolzen.
Würde mich wunder wenn da noch überall mindestens 1,6mm drauf sind.
Was ich allerdings immer noch nicht ganz begriffen habe: Wenn im Umfang und der Breite der Lauffläche eine einzige einsame Stelle unter 1,6 mm hat. Kann man dann bereits von der Polizei belangt werden? Los geht’s ja mit einem Punkt und 80€. Kenn sogar einen Fall, der Kollege durfte nicht mehr weiterfahren wegen einem abgefahrenen Reifen. (Kontrollgruppe Krad im Bayr. Wald.) Wobei ich da nicht genau weiß, wie stark der Reifen abgefahren war.
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Ja, der Reifen muss rundherum im Bereich des "Hauptprofils" 1,6mm haben.
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Der S23 sieht aus der Perspektive für mich illegal aus. Die Profilrillen wirken schon recht klein geschmolzen.
Würde mich wunder wenn da noch überall mindestens 1,6mm drauf sind.
Was ich allerdings immer noch nicht ganz begriffen habe: Wenn im Umfang und der Breite der Lauffläche eine einzige einsame Stelle unter 1,6 mm hat. Kann man dann bereits von der Polizei belangt werden? Los geht’s ja mit einem Punkt und 80€. Kenn sogar einen Fall, der Kollege durfte nicht mehr weiterfahren wegen einem abgefahrenen Reifen. (Kontrollgruppe Krad im Bayr. Wald.) Wobei ich da nicht genau weiß, wie stark der Reifen abgefahren war.
So wie ich das verstanden habe ziehst du am linken und rechten Rand des Reifens je 12,5% der Lauffläche ab. Diese mittigen 75% sind der Messbereich. In diesem Bereich muss das Hauptprofil minimum 1,6mm betragen.
Der Reifen wäre nur in Ordnung, wenn die Stelle unter 1,6mm in dem linken oder rechten 12,5 % der Lauffläche wären
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Ich zieh am hinteren Reifen immer bei der Mitte ab und vorne immer an den Flanken.
Dann reicht er länger.
Spass beiseite, das liegt doch bestimmt wieder mal im Ermessen des Polizisten.
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Ihr macht da aber ein Wissenschaft draus. Die Parameter sind doch bekannt und das Messprozedre ist ebenfalls einfach. Und mal ganz ehrlich, keiner von euch wird mir weiß machen können, dass er bei seinem Reifen nicht erkennt oder weiß, dass er runter ist oder noch Mindestprofil hat.
1,6 mm sind fix, sind die TWI auf der mittleren Lauffläche (der besagte 3/4 o. 75 % Bereich) erreicht, hat man einen Yul Brynner Gedächtnisreifen am Krad.
Cheers

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Steht im § 36 Abs. 3 S. 4 StVZO:
"Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt."
Diese Formulierung klingt klar nach PKW-Reifen.
Kradreifen haben gar nicht immer ein umlaufendes Hauptprofil. Und von TWIs steht in diesem Zitat gar nichts.
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...TWIs...
Die sind im Bereich der StVO auch nicht relevant, da die nur 1 mm anzeigen.
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Ist das echt wichtig, ob der Reifen noch legal ist? Ich würde den für mich und meine Sicherheit erneuern. Ich komme nie an die 1,6 Millimeter. Weder bei meiner 890 noch bei meiner Sumo.
Oder war das nur eine generelle Frage mit dem Profil?