Kleiner Erfahrungsbericht 690 SMC & Kastl oder: "Alles wird gut" ;-)

  • das freut


    KTKjunkie und ich werden es dem Highscore mitteilen


    Grüße aus Wien und noch viel Freude an deiner gekastelten SMC

  • Was wäre dennim Falle eines Unfalles bei dem man jemanden zum ‚Krüppel‘ fährt?
    Das Kastl unf die neue Leistung ist ja nicht eingetragen..
    Es wird zwar nicht so schlimm sein als würde man mit dem A2 Führerschein ein offenes Moped fahren aber sicherlich bekommt man hier auch (große) Schwierigkeiten mit der Versicherung?!

    :arsch:

  • Abgesehen davon, dass du in einem 6 1/2 Jahre alten Thread fragst
    und dass durch unsere Tuning-Kits (je nach Modell) weniger die zugelassene Spitzenleistung steigt,
    sondern immer das (nicht in der Zulassung erfasste) Drehmoment im unteren und mittleren Bereich,
    ist das im Unfalls-Fall in etwa so schlimm,
    wie einen nicht genehmigten Auspuff, Spiegel oder Bremshebel zu fahren.


    Was ein unabhängiger Jurist dazu meint, findest du HIER.

    Grüße von Babsi

    Beratung und Vertrieb Fa. Myjet "Highscore"

  • Dann ist es ja nur halb so schlimm, wenn ich keine Betriebserlaubnis habe :achtung ironie: ...auch bei geänderter Übersetzung und verändertem Querschnitt vom Krümmer und Verbindungsrohr...Quelle TÜV Nord.


    Mit freundlichen Grüßen :driften:

  • Babsi: Deinen Link solltest du überarbeiten. Als Freizeit-Hacker kommen wir nämlich nicht an das Dokument in deinem Lauferk D: ran... :zwinker:


    Aber wenn man mit der Maus drüberfährt, sieht man den Titel.
    Den gibt man in google ein und tadaa :zwinker:

    "A Motorrad'l g'hört eing'stürzt!" :ja:

    Duke 1: 2x400(First) & 620(First) & 640(Last), Superduke 990;

  • Wenns zu Personenschaden kommt wird sich ein Gutachter darum kümmern...........und dann steht man mit verbautem Kastl und offenem Lufikasten erstmal auf der Verliererseite (die Dinge fallen einfach auf): ABE erloschen weil nicht eingetragen (und wahrscheinlich nicht der Versicherung mitgeteilt, was gem. Artikel ja Voraussetzung für Versicherungsschutz ist), aber viel Schlimmer ist dann der dt. Staat der wegen Steuerhinterziehung nachforscht (geänderte Gemischaufbereitung ohne Abgasgutachten/Eintragung).......dass is wie ohne Kat fahren und damit wäre man Euro 0 und hätte mehr zahlen müssen.
    Muss ja jeder selber wissen, Tuning find ich ja auch geil, aber pauschal zu sagen (und die Kunden damit in "relativer" Sicherheit zu wiegen) dass is wie mit nem nicht erlaubten Spiegel zu fahren is schon hart, egal wie gut irgendein Tuningobjekt oder eine Firma ist.....


    Noch ein kleiner Punkt: die Rennleitung und die Sachverständigen sind nicht doof: wenn der Bock auf die Rolle gestellt wird wird auch die Drehmomentkurve sichtbar.........und die OEM Kurven können von den Herstellern angefordert werden (bzw sind die ja mit Sicherheit bei der Zertfizierung hinterlegt worden inkl Abgasgutachten)

    Einmal editiert, zuletzt von Eifelbär ()

  • Hallo Eifelbär,
    ich wiege nicht in Sicherheit,
    sondern hab auf einen unabhängigen Juristen verwiesen
    auch wenn mein Link nicht funktioniert hat - sorry! - HIERnochmal.
    Außerdem sollte man sich bezüglich erloschener Betriebserlaubnis vor Augen führen,
    was denn überhaupt alles die Betriebserlaubnis zum Erlöschen bringt. :denk:


    Erstaunlicherweise fürchten sich manche gerade vor wirksamen Tuning-Kits, :staun:
    aber fahren besten Gewissens mit ihren China-Bremshebeln,
    verkehrt rum montierten Lenkerendenspiegeln oder z.B. "verbessertem" dB-Killer rum,
    - völlig falsche Pedaleinstellungen und unsachgemäßes Tieferlegen inklusive -
    was selbst blinde Gutachter mit Krückstock als Werkzeug sofort erkennen.
    Schaut euch nur mal bei ein paar Motorrädern um,
    was euch DA alles auf den ersten Blick ins Auge springt!


    Ansaugseitig wirkendes Tuning ist dagegen nur nach zerlegen des Motorrades sichtbar
    und wenn das sauber gemacht ist, schaut´s vielleicht sogar serienmäßig aus.
    Wenn das restliche Moped kein Realität gewordener PP-Katalog ist (Ah ... ein "Tuner"!)
    und bis auf genemigte Kleinigkeiten (z.B. ESD) augenscheinlich unverändert wirkt,
    suchen sich auch pingelige Kontrollorgane lohnendere Opfer.

    Grüße von Babsi

    Beratung und Vertrieb Fa. Myjet "Highscore"

  • Wie ich schrieb: bei Personenschaden........


    In ner normalen Strassenkontrolle wird der Lufikasten sicher nicht auffallen da geb ich Dir recht.....da gibts andere Kandidaten.

  • SO jetzt muss ich hier auch mal was schreiben!
    Babsi du kannst heir 15 Gutachter/Sachverständige fragen und bekommst 18 verschiedene Antworten zu dem Thema und dann gibt es ja noch den Richter...
    Den Richter der vielleicht sein Kind durch ein getuntes Auto verloren hat. Der sagt dann, mit dem Fahrzeug hätten Sie garnich dort sein dürfen, da es keine Zulassung hat, somit wäre die Person nicht verletzt worden... Den Rest kann man sich denken.
    HÖRT AUF LEUTEN HIER ZU ERKLÄREN DAS EUER KASTL IN SOLCHEN FÄLLEN KEIN PROBLEM DARSTELLT!!!!
    ANDERNFALLS WERDE ICH HÖCHSPERSÖNLICH EINE ANZEIGE WEGEN ANSTIFTUNG ZU STRAFTATEN ERSTATTEN!!!
    DENN IHR WEIST DIE LEUTE HIER NICHT DARAUF HIN, DASS EUER KASTL NICHT FÜR DEN ÖFFENTLICHEN STRA?ENVERKEHR ZUGELASSEN IST, DA BEI VERWENDUNG IN JEDEM FALL DIE ZULASSUNG UND DER VERSICHERUNGSSCHUTZ ERLICHT!!! :polizei:

  • Hallo Servus,
    bitte SINNERFASSEND lesen:
    Ich hab nicht geschrieben, dass das Kastl in solchen Fällen kein Problem darstellt,
    sondern, dass es unsichtbar verbaut ist,
    während viele weit verbreitete Umbauten die selben rechtlichen Auswirkungen haben,
    aber sofort und ohne Zerlegearbeiten oder CSI-Methoden sofort erkennbar sind.
    Weiters weisen wir in jedem Angebot auf die rechtliche Situation hin.


    Wenn du dir auch die Mühe gemacht hättest, die verlinkte Website zu lesen,
    dann hättest du festgestellt, dass der Versicherungsschutz auf keinen Fall ganz erlischt;
    weder mit Kastl, noch mit Powercommander, noch mit PP-Kit,
    nicht mit Blinkern oder Spiegeln ohne e-Zeichen
    und auch nicht mit Chinahebeln.

    Grüße von Babsi

    Beratung und Vertrieb Fa. Myjet "Highscore"

  • Sinnerfassend, ist ja gaaaanz unsichtbar verbaut...ohne Lupe kaum zu finden :lautlach:



    Hi there!


    Die Duke-IV mit der offenen Airbox Stage II und dem Stage III Highscore-VSD anstelle des originalen (Brotdosen-) Vorschalldämpfers ...


    Nun, so die Airbox "Format"-füllend aufzuscheiden, das ist schon ein heftiger Eingriff. So gut die Duke-IV als "Frei-Atmer" auch marschiert, ich verstehe schon, es ist nicht jedermanns Sache, so brutal Hand an sein Bike zu legen. Es wird da bestimmt den einen oder anderen unter Euch geben, der die Airbox intakt lassen will. Die geöffnete Airbox ist halt super für die Leistung, aber nicht wirklich legal (auch wenn das Ansauggeräusch - wenn man es mag - einfach unwiderstehlich klingt)

  • Ich habe den Artikel gelesen!
    Nun meine Frage gibt es von euch den klaren Hinweis "nicht im Bereich der StVO zugelassen"?
    Und die Versicherung ist erstmal zahlpflichtig das ist das Thema mit ein Vertrag zwischen 2 Partein darf nicht zu Lasten dritter gehen.
    Damit ist deine Aussage erstmal richtig. Was aber nicht erwähnt/bedacht wurde ist, das in dem Fall die Versicherung sich die entstandenen Kosten vom Versicherungsnehmer zurückholen kann.
    Und glaube mir das werden alle Versicherungen auch tun...
    Und Sinnerfassend lesen heißt in dem Falle hier bei dir auch wenn es nicht da steht jedoch den Sinn einer Aussagen wiederspiegelt:
    Baut es ein es fällt ja nicht auf.

  • Aber so ein Loch in der Airbox definiert sich doch durch das "Fehlen" von Material. Somit handelt es sich ebenfalls um unsichtbares Tuning! :achtung ironie:


    Stimmt das veränderte Teil ist ja nicht mehr da und somit auch nicht Sichtbar... der unveränderte Teil (also da wo noch Material vorhanden ist) ist ja noch da und somit sichtbar... :peace: :arsch: :lautlach:

  • Ich hab nicht geschrieben, dass das Kastl in solchen Fällen kein Problem darstellt,
    sondern, dass es unsichtbar verbaut ist,
    während viele weit verbreitete Umbauten die selben rechtlichen Auswirkungen haben,
    aber sofort und ohne Zerlegearbeiten oder CSI-Methoden sofort erkennbar sind.

    JEDER Gutachter erkennt innerhalb von Sekunden ob da ein Kastl verbaut ist oder nicht. Dafür braucht er ja nur die Sitzbank der SMC runternehmen.
    Keiner von denen is so blöd und glaubt, dass bei einem Einzylinder legal ein Pilzluftfilter verbaut ist. Das hat nichts mit CSI-Methoden oder ähnlichem zu tun.


    Ich will das Kastl nicht schlecht reden, aber mit solchen Aussagen machst du dich einfach nur lächerlich.

    Einmal editiert, zuletzt von Puty ()

  • Es gab auch schon einen Richter, der hatte einem Fahrer eine Teilschuld zugewiesen aufgrund der Tatsache dass sein Gefährt (in dem Fall war es ein Auto) getunt war. Mit dem Unfallhergang hatte es absolut nichts zu tun, aber "wer sein Fahrzeug tunt, der legt eine Gesinnung offen, die daran zweifeln lässt dass er sich an die StVO hält. Das wäre nämlich auch ohne Tuning möglich". Das Urteil wurde in der Berufung überprüft und größtenteils aufrecht erhalten. Habe leider den Link nicht mehr.

    einen schönen Spruch überleg ich mir noch..... :grins: