Neue Regelung bei der HU

  • dann fahren wir in F Enduros....die SDR ist ja eine Verkappte :wheelie:

    beeindruckend is aber, dass die Franzosen auf die Barrikaden stiegen...der deutsche Michel trägt sein Päckchen voller Demut nach Hause und lässt sich vom Kinderbuchautor noch ne neue Heizung aufschwatzen


    wobei ich gegen eine grundsätzliche Prüffreiheit wie in den NL auch sicherheitstechnische Bedenken habe


    Der Michel wird schon verarscht, wenn er ein NEUES Moped kauft, da darf er dann nach 2 Jahren wieder voller Demut antanzen...Auto erst nach 3 Jahren. Drangsaldieren, Überwachen und Abkassieren.....

  • der deutsche Michel trägt sein Päckchen voller Demut nach Hause und lässt sich vom Kinderbuchautor noch ne neue Heizung aufschwatzen

     

    leider wahr.. :lautlach:

    Too old to die young

    KTM 950SM(R) ´06

    Ducati Multistrada 1200 ´12

  • Tach!


    Wir haben einen Wohnwagen in Frankreich stehen, mit dem karriole ich nicht alle zwei Jahre nach Deutschland zum TÜV, der Campingplatz will nur eine Versicherung sehen (warum auch immer, er wird kaum losrollen und den Hund des Platzwartes platt machen). Bedeutet die neue Regelung nun, dass ich automatisch eine Knolle bekomme? Oder gibt es die erst, wenn ich damit irgendwann beim TÜV stehe, und der die Daten eingibt? Gehen die Daten auch an die Versicherung? Fragen über Fragen.

    Unseren Uralt-Wohnwagen haben wir vor Jahren übrigens mit 10 Jahre-überzogenem TÜV zwecks Verkauf nach Deutschland gezogen. In F hat er noch neue Reifen bekommen, Bremse und Licht funzten, die Plakette gab es ohne Mängel. Ich hatte vorsichtshalber einen Termin beim TÜV in Aachen gemacht und die Rennleitung hätte mir schon glauben müssen, dass ich direkt da hinrolle (was ich aber nicht getan habe).

    Es grüßt der Parry!


    Jetzt auch mit einem simulierten Vauzwo froh! :grins:

  • Nur mal so, als Gedankenspiel: wenn ich bei meiner TÜV überzogenen Asphaltfräse die Nummern abmontiere und dann mit 'ner roten Händlernummer zum TÜV rolle... wie will das KBA dann erfahren, dass ich das Krad überzogen zugelassen hatte? Mir klingt das ganze sehr unausgegoren.

  • Nur mal so, als Gedankenspiel: wenn ich bei meiner TÜV überzogenen Asphaltfräse die Nummern abmontiere und dann mit 'ner roten Händlernummer zum TÜV rolle...

    Dann machst du dich strafbar im Sinne von Urkundenfälschung, wegen Fahren mit falschen Kennzeichen. Somit ist die rote Nummer nicht nötig. Der abgelaufene TÜV ist irrelevant. Du darfst ohne Kennzeichen sowie außerhalb der Saison (Saisonkennzeichen) auf direkten Weg zum TÜV und wieder zurück fahren. Ein Versicherungsschutz wird von den meisten Anbietern gewährleistet.

  • Das ist Käse. Wenn ich mit 'ner roten Nummer (auch Überführungskennzeichen) ein Moped, das noch auf den Vorbesitzer zugelassen ist, zu mir fahre, ist das doch keine Urkundenfälschung. Und das Moped ist mit der roten Nummer ja tatsächlich auch über die rote Nummer versichert.


    Edith meint: Du hattest doch Recht, aber:


    Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

    Die bundesweit einheitlichen Gebühren bei der Zulassungsstelle für Kurzzeitkennzeichen liegen bei 13,10 € einmalig. Dazu kommen noch ungefähr 30,00 € für das Ausstellen und Prägen der Schilder.

  • Also wenn das Fahrzeug zugelassen ist, dann darfst du da nicht einfach rote Nummern dran machen. Das Fahrzeug hat ja schon ein Kennzeichen.

    Was das mit einem Kurzzeitkennzeichen zu tun haben soll ist mir fraglich.

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • ein Moped, das noch auf den Vorbesitzer zugelassen ist, zu mir fahre,

    Dafür brauchst kein Überführungs- oder Kurzzeitkennzeichen, das Fahrzeug ist ja versichert. Der Versicherungsschutz wird mit der Übergabe (Datum/Uhrzeit im Kaufvertrag) automatisch an dich übertragen. Ein Halter- und Versicherungswechsel sollte innerhalb von 3 darauffolgenden Werktagen vorgenommen werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Anton1290 ()

  • Ich wollte im Januar dieses Jahres die HU, weil fällig, durchführen lassen. Zu der Zeit war es noch ne 125er. Termin bei einem Reifenhändler gemacht, wo regelmäßig nen Prüfer kommt.


    Nun sitze ich da, kommt der Prüfer rein kommt direkt zu mir und meint: "Ist das ihr ernst, bei dem Wetter (es war etwas kühl, leicht nass) mache ich doch keine HU bei nem Moped, ist mir zu kalt, kommen Sie halt im April wieder". Tja, was soll ich sagen? Stand erstmal dumm da und fragte ihn, was ich der Rennleitung sagen soll, wenn die mich anhalten. "Das wäre kein Problem, aber er führt die HU nicht durch, er müsse schließlich mit dem Ding fahren", wobei ich mich frage, wie der überhaupt auf die kleine Möhre raufkommen wollte :denk:


    Ich hatte Glück, die Mitarbeiterin des Reifenhändlers hat telefoniert und 30 Minuten später stand ein Prüfer der GTÜ vor mir und fragte nach dem Schlüssel. Ob der Typ der Dekra das nun auch weiter so macht :lautlach:


    Naja, das neue Moped ist ja im Sommer nun immer fällig :lautlach:

  • Nachtrag: ich sollte seinerzeit meine 690er beim TÜV selber fahren !

    Grund: der Prüfer hatte seinen Helm vergessen :der Hammer:

    :achtung ironie: Nur wer bei ROT fährt weiß, daß man auch bei GRÜN gucken muss.

  • Bei meiner LC4 @ hat sich der Prüfer (ca. 1,70m) auch sehr über die Sitzhöhe echauffiert. Musste sie ihm dann auch beim Aufsitzen festhalten :grins:

    "Wieso kriegen so hohe Motorräder überhaupt eine Zulassung, gehört verboten sowas..."

    Chrom bringt dich nicht nach Hause!

  • Nachtrag: ich sollte seinerzeit meine 690er beim TÜV selber fahren !

    Das ist für mich fast normal - ich bin 193cm lang und meine Moppeds (eh schon hoch) haben beide eine aufgepolsterte Sitzbank.