mein beitrag zur kompletten verwirrung. bei meinem tüvtermin anfang april diesen jahres meinte die tüvtante zu mir, ich müsste die reifenfreigabe, egal ob von ktm oder reifenhersteller immer mitführen - auch für den cta2, der in meinen papieren steht.
edit - autsch, die dame hatte wohl recht. hab mir gerade das pdf, von hier oben durchgelesen. steht da auch so drinn. hmmm
Reifenbindung 1050/1190/1290 austragen?
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- 1190
- Gerry13
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... und folgende Antwort erhalten: "Sie haben dann die Möglichkeit jegliche Reifen an Ihren Fahrzeug zu verwenden, welche durch einen Reifenhersteller für Ihr spezielles Modell freigegeben sind. Ohne die Änderung der Papiere wäre das nicht möglich."
Diese Aussage ist, so wie sie da steht, knatsch falsch... -
Also doch auf eine UBE von Pirelli warten
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Zitat
So liebe Gemeinde, jetzt tun wir mal Butter bei die Fische.
Ich habe gerade mit "meinem" Prüfer telefoniert.
Wer seine Reifenbindung ausgetragen haben will ( und über nichts anderes reden wir hier) schickt mir seine Daten (Name, Adresse, Kopie Fahrzeugschein UND !!! Telefonnummer) an meine Mailadresse gerry13@hotmail.de
Ich leite das dann an ihn weiter und ER !!! setzt sich dann mit euch in Verbindung.
Ich möchte keine Nachfragen haben und werde auch keine beantworten, es gibt von mir keine !!! Rückmeldung auf eure Mails und auch keine Angabe wie lange das ganze dauert
und ich auch keine Zeit habe jeden Vorgang zu begleiten.
Er arbeitet das ganze dann wie es zeitlich machbar ist neben seinem normalen Betrieb ab.
Ich hoffe das hilft erst mal weiter.In die Betreffzeile immer Reifenbindung KTM angeben, so kann ich das ganze weiterleiten ohne mühsam jede Mail lesen zu müssen.
Gruß Gerry
Gerry: Mir hat "Dein" Prüfer gestern auf Nachfrage telefonisch gesagt, das von ihm für mich entsprechend erstellte Schreiben liesse die Notwendigkeit der Beachtung von Reifenfreigaben seitens KTM und den Reifenherstellern NICHT entfallen. Meiner Meinung nach solltest Du alle jene entsprechend informieren, die Dich aufgrund Deines obigen Beitrages angeschrieben haben. Mir scheint dass durch Deine Nachrichten in diesem Thread eine andere Erwartungshaltung geweckt wurde - ich persönlich habe jedenfalls ein Gutachten erwartet dass die Reifenbindung insgesamt entfallen lässt und das scheint mir bei anderen auch der Fall zu sein.
Grüsse -
Gerry: Mir hat "Dein" Prüfer gestern auf Nachfrage telefonisch gesagt, das von ihm für mich entsprechend erstellte Schreiben liesse die Notwendigkeit der Beachtung von Reifenfreigaben seitens KTM und den Reifenherstellern NICHT entfallen. Meiner Meinung nach solltest Du alle jene entsprechend informieren, die Dich aufgrund Deines obigen Beitrages angeschrieben haben. Mir scheint dass durch Deine Nachrichten in diesem Thread eine andere Erwartungshaltung geweckt wurde - ich persönlich habe jedenfalls ein Gutachten erwartet dass die Reifenbindung insgesamt entfallen lässt und das scheint mir bei anderen auch der Fall zu sein.
Grüsse
Du zitierst ja bereits sehr schön die Nachricht von Gerry (s.o.) - nichts Anderes hat er geschrieben als "Austragung der Reifenbindung"!!! Was jeder für sich oder juristisch daraus macht - so what... Ich gehöre auch zu denjenigen die die Möglichkeit genutzt haben und es hat super geklappt. Für die Situation für die ich die Austragung brauche, dafür taugt´s allemal und ist mir € 70 wert!!!Danke nochmal an Gerry
Gruß
P.S.: Hoffe, dass sich andere nicht von ähnlichen Initiativen abbringen lassen - es gibt immer welche denen man es nicht recht machen kann...
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Also für mich bedeutet "Austragung der Reifenbindung", dass ich dann fahren könnte, was ich will, solange die Dimensionen etc. passen.
Ein Gutachten, dass mir nur ermöglicht, die UBB nicht mitführen zu müssen...? (so habe ich die Aussage vom Sachverständigen verstanden. Habe nämlich gestern ebenfalls mit ihm Kontakt gehabt)
Das ist mir ehrlich gesagt keine 70 € wert. -
Du zitierst ja bereits sehr schön die Nachricht von Gerry (s.o.) - nichts Anderes hat er geschrieben als "Austragung der Reifenbindung"!!! Was jeder für sich oder juristisch daraus macht - so what... Ich gehöre auch zu denjenigen die die Möglichkeit genutzt haben und es hat super geklappt. Für die Situation für die ich die Austragung brauche, dafür taugt´s allemal und ist mir € 70 wert!!!
P.S.: Hoffe, dass sich andere nicht von ähnlichen Initiativen abbringen lassen - es gibt immer welche denen man es nicht recht machen kann...
Ich habe es genauso verstanden wie Chris und er hat es bestimmt nicht böse gemeint.
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So wie die Diskussion gelaufen ist war es auch nicht anders zu verstehen...
Also für mich bedeutet "Austragung der Reifenbindung", dass ich dann fahren könnte, was ich will, solange die Dimensionen etc. passen.
Ein Gutachten, dass mir nur ermöglicht, die UBB nicht mitführen zu müssen...? (so habe ich die Aussage vom Sachverständigen verstanden. Habe nämlich gestern ebenfalls mit ihm Kontakt gehabt)
Das ist mir ehrlich gesagt keine 70 € wert.
Seit wann muß man für die vom Werk montierten Reifen eine UBB mitführen? Und für nicht freigegebene Reifen erlischt weiterhin die Betriebserlaubnis.
Also 70€ für - nichts... -
So wie die Diskussion gelaufen ist war es auch nicht anders zu verstehen...
Seit wann muß man für die vom Werk montierten Reifen eine UBB mitführen? Und für nicht freigegebene Reifen erlischt weiterhin die Betriebserlaubnis.
Also 70€ für - nichts...70 EUR für - nichts?
so kann man es sehen, aber wenn man es spitzfindig genau betrachtet, bedeutet es schon etwas.
Durch die Austragung steht ja nun (ich spreche hier von der 1050) der Metzeler Tourance Next nicht mehr in der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Somit müsste man jetzt - nach dem neuen Kenntnisstand - sogar für diesen Reifen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers mitführen.
Allerdings werde ich die Austragung trotzdem vornehmen lassen, sie schafft mir Möglichkeiten, die ich eventuell mal nutzen möchte.
Gruß
Uwe -
70 EUR für - nichts?so kann man es sehen, aber wenn man es spitzfindig genau betrachtet, bedeutet es schon etwas.
Durch die Austragung steht ja nun (ich spreche hier von der 1050) der Metzeler Tourance Next nicht mehr in der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Somit müsste man jetzt - nach dem neuen Kenntnisstand - sogar für diesen Reifen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers mitführen.
Da hast Du natürlich Recht - 70€ (plus 11€ im Straßenverkehrsamt) dafür daß zusätzlich noch eine UBB mitgeführt werden muß ist schon ein Schnäppchen... -
Auf meine Frage an das Ingenieurbüro:
Zitat
vielen Dank für ihre schnelle Antwort.Ist durch die Austragung der im Feld 22 beschriebenen Bereifung die Möglichkeit dann gegeben,
ALLE der Grösse und Geschwindigkeitsindex entsprechenden Reifen legal auf diesem Motorrad zu fahren?
Sinn der Austragung wäre für mich, Reifen montieren und fahren zu dürfen, welche keine Freigabe des Reifenherstellers oder Motorradhersteller für mein Modell besitzen.
Hierüber herrscht momentan im Forum grosse Verwirrung und Verunsicherung.
erhielt ich folgende Antwort.
Zitatmit der Anpassung der Papiere im Feld 22 steht erst einmal kein spezieller Reifen mehr in Ihrem Fahrzeugschein. Sie können sich dann einen Reifen entsprechend der Betriebserlaubnis Ihres Modelles aussuchen. Die Firma KTM kann natürlich nur eine gewisse Verantwortung für die Reifen übernehmen, welche Sie auch getestet hat. KTM bietet dementsprechend nur eine kleine Auswahl an Reifen für Ihr spezielles Modell an. Wenn Sie einen anderen Reifen fahren wollen und der Reifenhersteller für Ihr Modell ebenfalls eine Unbedenklichkeitsbescheinigung liefern kann, dann ist es natürlich auch okay, denn dann übernimmt der Reifenhersteller eine gewisse Verantwortung für die Verwendbarkeit auf Ihrem Modell .
Der Hersteller Suzuki verzichtet z.B. komplett auf Reifenbindungen und lässt alle Reifen die die Spezifikationen erfüllen zu.
Es gibt hier in Deutschland momentan leider wirklich unterschiedliche Positionen bei den Fahrzeug- u. Reifenherstellern. Es ist sicherlich möglich einen nicht freigegebenen Reifen (wenn alle anderen speziellen Parameter des Modells passen) zu fahren, aber eine Risikoübernahme bzw. Verantwortung bei einem Schadensereignis wird da sicherlich keiner übernehmen. Natürlich kann man auch bei einem freigegebenen Reifen nicht erwarten, dass man den Fahrzeug- oder Reifenhersteller für jegliche Schadensereignisse verantwortlich machen kann.
Motoradfahren bleibt ein gewisses Risiko. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den verwendeten Reifen ist meiner Meinung nach: „Sinnvoll“.
Ich hoffe Ihnen ein wenig weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichem Gruß
Heisst für mich, so oder so wird es wohl schwierig werden die mögliche Unfallursache dem Reifen- oder Motorradhersteller zuschreiben zu können. Aber ein Einsatz anderer Hersteller, auch ohne spezielle Freigabe, dann problemfrei möglich ist.
Die 70€ sind schon sportlich, mein Tankumbau schlug mit etwas knapp über 50€ beim TÜV zu Buche, plus 11€ Strassenverkehrsamt. -
Zitat
Natürlich kann man auch bei einem freigegebenen Reifen nicht erwarten, dass man den Fahrzeug- oder Reifenhersteller für jegliche Schadensereignisse verantwortlich machen kann.
Um den geht's im Ernstfall nicht. die Versicherung wird sich schlicht weigern den Schaden zu bezahlen wenn sowas im Unfallgutachten steht. Aber egal, Hauptsache Testsieger auf der Felge.
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Nun sei doch nicht so kleinlich - außerdem gibt es nicht nur nach einem Unfall, sondern auch bei jeder Verkehrskontrolle und bei jedem TÜV-Termin diesen spannenden Nervenkitzel ob man jetzt davon kommt oder nicht - allein das sollte einem doch schon 70€ wert sein...
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Anmerkung WeisNet: In diesem Thread geht es größtenteils um die Austragung der Reifenbindung/Reifenfabrikatsbindung, die notwendigen Dokumente/Gutachten hierfür im Allgemeinen und insbesondere um eine Bescheinigung zur "Austragung", die von einem Gutachter angeboten wurde. Wie sich inzwischen herausgestellt hat, handelt es sich bei jener angebotenen "Austragung" lediglich darum, die "in Ihrem Fahrzeugschein im Feld 22 beschriebene Bereifung, durch ein Gutachten nach §13 (1) FZV auszutragen.", augenscheinlich nicht aber um einen Entfall der seitens KTM vorgesehenen Reifenbindung und/oder Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis. Da die Diskussion in diesem Thread im Wesentlichen auf dieses spezielle Gutachten beschränkt ist und die Diskussionsgrundlage um die Konsequenzen eines echten Entfalles der Reifenbindung / Reifenfabrikatsbindung damit anscheinend entfallen ist, wird der Thread demnächst geschlossen, um eine Diskussion um das generelle Thema Reifenbindung nicht weiter mit der Diskussion um dieses spezielle Gutachten zu vermischen.
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Anmerkung WeisNet: In diesem Thread geht es größtenteils um die Austragung der Reifenbindung/Reifenfabrikatsbindung, die notwendigen Dokumente/Gutachten hierfür im Allgemeinen und insbesondere um eine Bescheinigung zur "Austragung", die von einem Gutachter angeboten wurde. Wie sich inzwischen herausgestellt hat, handelt es sich bei jener angebotenen "Austragung" lediglich darum, die "in Ihrem Fahrzeugschein im Feld 22 beschriebene Bereifung, durch ein Gutachten nach §13 (1) FZV auszutragen.", augenscheinlich nicht aber um einen Entfall der seitens KTM vorgesehenen Reifenbindung und/oder Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis. Da die Diskussion in diesem Thread im Wesentlichen auf dieses spezielle Gutachten beschränkt ist und die Diskussionsgrundlage um die Konsequenzen eines echten Entfalles der Reifenbindung / Reifenfabrikatsbindung damit anscheinend entfallen ist, wird der Thread demnächst geschlossen, um eine Diskussion um das generelle Thema Reifenbindung nicht weiter mit der Diskussion um dieses spezielle Gutachten zu vermischen.
Das verstehe ich jetzt nicht.
Es ging hier 159 Beiträge lang um das Thema "Reifenbindung 1050/1190/1290? austragen?"
Erst im 160. Beitrag kam dieses ominöse Gutachten ins Gespräch. Und da dieses Gutachten sich nun als Nepp erwiesen hat soll dieser Thread nun geschlossen werden?Auch wenn die Auswahl an Reifen für die @ auch ohne Reifenbindung sehr begrenzt ist, gibt es sicher immer noch genügend die sich für die Möglichkeit interessieren die Reifenbindung austragen zu lassen.
Ich bringe dazu mal einen neuen Ansatz zur Diskussion.
Es war auch schon früher möglich, die Reifenbindung am Motorrad zu umgehen, bzw. diese "Austragen" zu lassen. Ich erinnere mich an einen Artikel in MOTORRAD irgendwann zwischen 1986 und 1990 in dem Beschrieben wurde, wie durch den Einbau einer neuen Schwinge, die Reifenbindung für das Fahrzeug entfällt.
Ausserdem haben einige hier ja auch schon die 1190 auf 17" Felgen umgebaut, wobei ja die Reifenbindung auch entfallen ist.
Daher meine Frage: hat schon jemand auf die @ andere Felgen in der orginalgröße montiert (diese gib es von Kineo auch, ob von Excel oder Marchesini ist mir nicht bekannt). Falls ja, entfällt dann die Reifenbindung wie bei den 17" Rädern? -
Den Antworten des Gutachters ist zu entnehmen, daß es ihm bewußt ist, daß die Austragung keinen Entfall der Reifenbindung bedeutet.
Das finde ich ziemlich daneben..
Ich kann nicht glauben, daß er gedacht hat, die Fahrer würden die Austragung nur vornehmen um in der Kontrolle nicht von der Polizei überführt zu werden.
95.- EUR für den (weiß nicht wieso, aber bei mir hat die Austragung 25.- EUR gekostet).Ich wollte die Austragung/Reifenbindung aufheben,, weil ich letztes Jahr bei feuchter Straße auf der Nase gelegen habe und das zum Teil auch auf den Conti schiebe.
Jetzt bin ich noch am überlegen wie ich weiter verfahre. Das (zugegeben minimale) Risiko in Kauf nehmen, oder Roadsmart.
Nachdem ich am Wochenende in den Ardennen mit dem Conti wieder Rutscher hatte, kommt der auf jeden Fall nicht mehr drauf.Gerry: trotzdem nochmal danke für dein Engagement!
VG
SteFun -
Das ist ja hochgradig akademisch hier . Bei meiner Speed Triple 1050 war keine Reifenbindung notwendig. Der TÜV-Prüfer hat lediglich gesagt dann läge die Verwendung von passenden Reifen im Ermessen des Fahrers/Inhabers. Soll doch jeder machen wie er will, verstehe nur nicht warum jeder solange blöd fragt bei irgendwelchen Leuten um dann die Antwort zu erhalten die man gern hätte.
Samstag geht meine @ zur HU und die blöde Reifenbindung raus.....
PS: " Das Leben an sich ist nicht ohne Risiko".......
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Moin,
ich war heute wohl etwas kontraproduktiv....aber egal.
Reifenbindung habe ich austragen lassen...hat ohne Probleme geklappt...Danke nochmal an Gerry13.
Ob das nun was bringt oder nicht... egal. Gleichzeitig habe ich mir heute die Dunlop Roadsmart III bestellt.
Mal sehen wie die im Vergleich zu den PST2 sind.
Werde berichten..
Markus
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Moin,
was war für das Austragen jetzt notwendig?
Gruß
Max -
Ob das nun was bringt oder nicht... egal. Gleichzeitig habe ich mir heute die Dunlop Roadsmart III bestellt.
Für die Roadsmart III gibt es doch eine Bescheinigung, dafür muß man nix "austragen"...
Mal sehen wie die im Vergleich zu den PST2 sind.Werde berichten..
Danke, das wäre mal interessant...